Soziales
Heizung runter für CDU-Staatssekretär?
von Lorenz Gösta Beutin, 14. Februar 2021
Höhere Energiekosten wegen Inkrafttreten BEHG dürfen nicht bei Mieterinnen und Mietern landen
Dreht die Heizung runter! Das empfahl CDU-Staatsekretär Thomas Bareiß am Mittwoch im Plenum des Bundestages den Mieterinnen und Mietern. „Wenn … die CO2-Bepreisung relativ kurzfristig wirklich eine Lenkungswirkung erzeugen soll, dann geht das nur über den Ansatz, dass die Mieter ihre Heizkosten reduzieren. Die Temperatur in der Wohnung um 1 Grad zu senken, bewirkt eine CO2-Ersparnis von 8 Prozent, und es entstehen weniger Kosten für die Energieversorgung“. Genau diese Kosten hat die Bundesregierung im Januar gerade mit einem CO2-Aufschlag erhöht. Zynisch, denken Sie, gerade für ärmere Haushalte mit der Familie im Corona-Lockdown? Nein, das ist die Konzeption der Bundesregierung. Aber es nützt doch wenigstens dem Klimaschutz? Nicht einmal das.
Dass die Energiekosten im Januar im Vergleich zum Vormonat deutlich anstiegen, liegt am Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das führt eine nationale CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ein. Wir als Fraktion DIE LINKE lehnen diese Bepreisung ab, weil sie kaum ökologische Lenkungswirkung hat, aber erhebliche soziale Probleme verursachen wird.
Dabei sind wir keine grundsätzlichen Gegner einer CO2-Bepreisung. Im Strommarkt etwa drängen bereits vergleichsweise niedrige CO2 Preise über den Europäischen Emissionshandel alte ineffiziente und klimaschädliche Kohlekraftwerke aus dem Geschäft. Den Endkunden kostet dies im Strompreis fast nichts. Beim neuen nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr ist das aber genau umgekehrt: „Wenn er ökologisch wirken soll, müsste der CO2-Preis sehr hoch sein, weit höher sogar, als das, was jetzt eingeführt wurde. Dann aber wäre auch die unsoziale Verteilungswirkung insbesondere zu Lasten ärmerer Haushalte enorm“, erklärt Lorenz Gösta Beutin, der energiepolitische Sprecher der Fraktion.
Weiterlesen: Heizung runter für CDU-Staatssekretär?
Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt einführen – Linksfraktion bringt Antrag in den Bundestag ein
Im Wortlaut von Susanne Ferschl, Sabine Zimmermann, 08. Februar 2021
Die Bundesregierung feiert sich für das Instrument des Kurzarbeitergeldes. Das war schon in früheren Arbeitsmarktkrisen der Fall. Das Kurzarbeitergeld wird dabei gern als deutsche Besonderheit dargestellt: Ein Alleinstellungsmerkmal, mit dem Deutschland gut durch die Krise kommt. Doch vergleichbare Regelungen gibt es in vielen anderen europäischen Ländern auch, oft sogar mit einem höheren Sicherungsniveau. In Dänemark, Schweden, den Niederlanden oder in Irland wird ein Kurzarbeitergeld von bis zu 100 Prozent gezahlt. In einigen Ländern fungiert es zudem als Untergrenze, orientiert an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns.
Deutschland bildet mit 60 bzw. 67 Prozent Kurzarbeitergeld eher das Rücklicht im europäischen Vergleich. In einigen Branchen wird es per Tarifvertrag aufgestockt. Doch gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung gering. Außerdem enthält nicht jeder Tarifvertrag Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes. Es braucht also ein gesetzliches Mindestkurzarbeitergeld – eine untere Haltelinie, die sich am Mindestlohn orientiert und Existenzsicherung garantiert. Sinnvoll wäre eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent des monatlichen Nettoentgelts, um die Menschen vor dem Absturz in die Armut zu bewahren.
DIE LINKE hat frühzeitig ein Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoentgeltes für Mindestlohnbeschäftigte gefordert. Die Initiative von ver.di und NGG nach einem branchenübergreifenden Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro bekräftigen wir mit unserem Antrag „Mindest-Kurzarbeitergeld jetzt einführen“, den wir diese Woche in den Bundestag eingebracht haben.
Kurzarbeit darf nicht zu Armut führen
Wir sagen: Menschen mit geringem Einkommen brauchen ein Minimum. Millionen Beschäftigte bezogen und beziehen in der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld. Für viele bedeutet das enorme Einnahmeverluste. Erst ab einem Bruttogehalt von 2.450 Euro (ohne Kinder, Steuerklasse 1) bekommt man bei einem Arbeitsausfall von 100 Prozent ein Kurzarbeitergeld von etwa 1.005,57 Euro. Doch viele Beschäftigte liegen darunter. Mittlerweile arbeitet jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. In Ostdeutschland ist es sogar jeder Dritte. Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit keine Angaben zu durchschnittlichen Höhen des Kurzarbeitergeldes machen kann, wird angesichts dieser Zahlen schnell klar, dass ein beträchtlicher Teil der Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter in die Armut abrutscht.
Vor allem das Gastgewerbe, das die Bereiche Beherbergung und Gastronomie umfasst, ist in besonderer Weise vom Lockdown betroffen. Die Gehälter der Beschäftigten waren hier schon vor der Pandemie ausgesprochen niedrig. Der mittlere Lohn für Vollzeitbeschäftigte liegt bei nur 2.036 Euro brutto, in Ostdeutschland sind es sogar nur 1.884 Euro. Bei einem hundertprozentigen Arbeitsausfall ergibt sich daraus ein Kurzarbeitergeld von gerade einmal 864 Euro. Eine Neuregelung zum Kurzarbeitergeld, die noch während der Krise beschlossen wurde, sieht leichte Verbesserungen vor. Ausreichend ist sie aber nicht. Demnach würden Beschäftigte ab dem vierten Monat 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent ihres Bruttogehalts bekommen. Für die Beschäftigten des Gastgewerbes wäre das eine geringe Aufstockung: Sie bekommen ab dem vierten Monat 1.008 Euro und ab dem siebten Monat 1.152 Euro.
Aus Sicht der LINKEN greift die Aufstockung jedoch zu spät und ist zu gering. Ein für alle gültiges gesetzliches Mindestkurzarbeitergeld, das sofort gezahlt wird und für alle gilt, wäre deutlich gerechter.
Nach der Debatte wurde der Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gute Pflege? Voll daneben!
Im Wortlaut von Pia Zimmermann, 08. Februar 2021
Von guter Pflege sind wir im jetzigen System meilenweit entfernt. Die Bundesregierung bürdet Menschen mit Pflegebedarf hohe monatliche Zuzahlungen auf, sorgt aber andererseits nicht dafür, dass diesen Menschen, den Beschäftigten in der Pflege und den pflegenden Angehörigen die notwendige Unterstützung zuteilwird.
Das müssen wir dringend ändern: Wir brauchen mehr Pflegerinnen und Pfleger, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung. Das bedeutet eine bessere Absicherung für Menschen mit Pflegebedarf, eine geringere Arbeitsbelastung für die Beschäftigten und eine Entlastung für pflegende Angehörige.
Darüber hinaus brauchen die, die pflegen, endlich eine finanzielle Perspektive: Beschäftigte, in dem die Löhne in der Pflege deutlich steigen müssen; pflegende Angehörige, indem sie sozial abgesichert werden.
Es ist nur mit einem Systemwechsel möglich, diese Ausgaben auch solidarisch und solide zu finanzieren. Die Eigenanteile und Zuzahlungen, die Menschen mit Pflegebedarf jeden Monat belasten, müssen von der Gesellschaft abgefedert und gesenkt werden. Die Mehrausgaben für eine gute Pflege scheinen enorm, aber dieser Systemwechsel würde für 90 Prozent der Bevölkerung keine nennenswerte Mehrbelastung oder sogar sinkende Beiträge bedeuten.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung spielen Gesundheitszustand und Behandlungsbedarf keine Rolle. Wer einen höheren Pflegeversorgungsbedarf hat, muss deshalb nicht mehr zahlen. Davon profitieren vor allem Ärmere, da im Durchschnitt gilt: je niedriger das Einkommen, desto schlechter die Gesundheit.
Mit der Solidarischen Pflegevollversicherung sollen sich die privat Versicherten diesem solidarischen Ausgleich anschließen. Sie haben überwiegend hohe und höchste Einkommen. Dabei muss die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, damit alle gemäß ihren finanziellen Möglichkeiten das Pflegesystem unterstützen. Auf diese Weise kann eine gute Pflege solidarisch und solide finanziert werden.
Nähere Informationen und Details finden Sie in unserem Antrag: Solidarische Pflegevollversicherung
Schnutenpulli - Gift im Gesicht?
Quelle: Telepolis
Maskenpflicht: Gift im Gesicht
Alles in allem tragen wir einen Chemiecocktail vor Nase und Mund, der nie auf seine Giftigkeit und niemals auf etwaige Langzeitwirkungen untersucht wurde
Es war die Angst vor den Mutanten des Sars-CoV2-Virus, die die Ministerpräsidenten Mitte Januar dazu brachte, die Maskenpflicht noch einmal zu verschärfen. Seitdem müssen wir in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2- oder OP-Masken tragen. Und genau diese Masken sind für diese Anwendung nicht geeignet, denn "was wir da über Mund und Nase ziehen, ist eigentlich Sondermüll", sagt Prof. Michael Braungart, der wissenschaftliche Leiter des Hamburger Umweltinstituts.
Weiterlesen: Schnutenpulli - Gift im Gesicht?
Oxfam-Bericht: Corona verschärft soziale Ungleichheit
Stand: 25.01.2021 08:28 Uhr
Weltweit verschlimmert sich durch die Corona-Pandemie die soziale Ungleichheit, warnt Oxfam. Das Hilfswerk fordert deshalb, das Wirtschaftssystem zu ändern - das Gemeinwohl müsse in den Fokus.
Von Dietrich Karl Mäurer,
ARD-Studio Zürich
Erstmals seit über einem Jahrhundert droht die Kluft zwischen Arm und Reich in fast allen Ländern der Welt gleichzeitig anzusteigen und das ist eine Folge der Corona-Pandemie. So lässt sich der Oxfam-Bericht zusammenfassen, der in diesem Jahr den Titel trägt: "Das Ungleichheits-Virus."
Steffen Küßner, Sprecher von Oxfam Deutschland, erklärt an einem Beispiel, wie sich die Ungleichheit in Zeiten der Pandemie verschärft hat:
Die reichsten 1000 Menschen konnten ihre Pandemie-bedingten Verluste in nur neun Monaten wettmachen. Die ärmere Hälfte der Menschheit wird hingegen voraussichtlich über ein Jahrzehnt brauchen, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise zu bewältigen.
Kluft zwischen Arm und Reich laut Oxfam weltweit am steigen
Hunderte Millionen haben Job verloren
Weiterlesen: Oxfam-Bericht: Corona verschärft soziale Ungleichheit