Soziales
BA Institut IAB: Sanktionen verschlechtern Beschäftigungsqualität
Beitrag: Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Das Bundesverfassungsgericht hatte die BA im Sanktionsverfahren massiv dafür kritisiert, dass es von Seiten der BA keinerlei wissenschaftliche Auswertung über die Folgen der Sanktionen im SGB II gäbe. In der Folge hat die BA diese Untersuchung bei ihrem eigenen Forschungsinstitut in Auftrag gegeben und siehe da, das IAB kommt nun zu dem Ergebnis: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken oder andersrum: SGB II-Leistungen Beziehende sind nun nicht mehr vollumfänglich zur kapitalistischen Verwertung als Billigstarbeitskraft zu gebrauchen.
Aus der wohlfeilen Formulierung des IAB:
„Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten“.
Die IAB Untersuchung gibt es hier: https://tinyurl.com/un2xx9cf
Abschließende Bewertung: Zu dieser Erkenntnis hätte die BA auch vorher kommen können und müssen, sie ist es aber nicht, weil sie wollte die Sanktionen unbedingt und hat diese mit allen Tricks und falschen Angaben vor dem BVerfG gerechtfertigt.
Hier war die Tachelesuntersuchung (Onlinebefragung im Vorfeld des Sanktionsverfahrens, wenngleich lange nicht wissenschaftlich, aber leidenschaftlich und konkret, für das BVerfG überzeugend, weswegen dieses jedwede Sanktion oberhalb 30% für nicht zulässig erklärt hat. Die Tachelesuntersuchung gibt es immer noch hier: https://tinyurl.com/z6pvecyu
Es ist zu hoffen, dass diese Erkenntnis in die anstehende Reform des SGB II einfließt.
Rotes Telegramm: Neues aus dem Bundestag
Beitrag: Pia Zimmermann, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin für Pflegepolitik
Liebe Genossinnen und Genossen,
ich werde euch jetzt nichts zu den vorgesehenen Änderungen im „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erzählen, denn bis ihr das Rote Telegramm seht, habt ihr dazu sicher schon einiges auf diversen Nachrichtenportalen gelesen. Aber nebenher, sozusagen unter dem Radar, passiert auch noch einiges, das Auswirkungen auf Pflege und Gesundheit haben wird.
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Neuer Wohngeldrechner auf der Tachelesseite
Die Diakonische Bezirksstelle des ev. Kirchenbezirkes Weinsberg-Neuenstadt hat einen Wohngeldrechner zur bundesweiten Berechnung von Wohngeld erstellt und Tacheles zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
Der Link zu dem Wohngeld- (und SGB II) -Rechner: https://t1p.de/rncu
Viren und Bakterien sind ein Teil von uns ...
Kommentar Roswitha Engelke: Wir können uns fortgesetzt gegen dies und jenes impfen lassen und/oder auf ewig einschließen, die Demokratie, das öffentliche Leben und unsere Infrastruktur zerstören ..., solange wir auf der einen Seite Viren, Bakterien, Pilze und Mikroben und auf der anderen Seite uns sehen, haben wir die Situation nicht begriffen. ...
Bakterien, Viren, Pilze leben im Menschen, seit es ihn gibt – und haben uns zu dem gemacht, was wir sind. Eine kleine Kulturgeschichte der Seuchen
von Arno Wittmann, Quelle: Frankfurter Rundschau
Husten und eine triefende Nase werden im ältesten medizinischen Text der Menschheit als Symptome einer Krankheit namens „resh“ genannt; „Erkältung“ sagen wir. Der in der Leipziger Universitätsbibliothek aufbewahrte Papyrus Ebers stellte im 16. vorchristlichen Jahrhundert auf zwanzig Metern ältere medizinische Texte zusammen. Rhinoviren verursachten und verursachen Erkältungen und Asthma-Erkrankungen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass ein Mensch ein Jahr seines Lebens liegend verbringt, weil ein Rhinovirus ihn niedergestreckt hat.
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Neue Weisung zu den Sozialschutzpaketen / § 67 SGB II
von Harald Thomé
Die BA hat eine neue Weisung zu den Sozialschutz-Paketen herausgegeben, diese beinhaltet stichpunkthaft folgende Dinge:
- Verlängerung des zeitlicher Geltungsbereichs bis 12/2021
- Endgültige Entscheidung nach Ablauf des Bewilligungsabschnittes von Amts wegen
- Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie, Zahlungszeitpunkte und Nichtanrechenbarkeit
- Zum Umgang mit Mehrbedarfsanträgen
- Zur Anrechenfreiheit von Liquiditätshilfen
- Hinweis zur vermittlerischen Betreuung von Selbständigen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit
Die Weisung gibt es hier unter § 67 SGB II: https://t1p.de/buca