Soziales

24. November 2016   Themen - Soziales

TERRE DES FEMMES Fahnenaktion – NEIN zu Gewalt an Frauen!

                                                                                                                       

Am 25. November 2001 ließ TERRE DES FEMMES zum ersten Mal die Fahnen wehen, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Seither wehen die Fahnen und Banner jedes Jahr! Zahlreiche Frauenbeauftragte, Verbände und Ministerien greifen die Aktion auf und tragen sie weiter.

Viele Städte und Gemeinde machen bundesweit mit Filmvorführungen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen auf den internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen!“ aufmerksam.


Auch der Landkreis Helmstedt beteiligt sich seit langem an den Aktionen  von Terre des femmes "Nein zur Gewalt an Frauen"

Siehe Pressemitteilung des Landkreises

Jede vierte Frau in Deutschland im Alter von 16 – 85 Jahren hat im Verlauf ihres Lebens Erfahrungen mit körperlicher, psychischer und / oder sexueller Gewalt durch einen Beziehungspartner gemacht.  Gewalt gegen Frauen ist eine anerkannte eklatante Menschenrechtsverletzung.  Gewalt gegen Frauen ist nicht auf bestimmte soziale Gruppen beschränkt, sondern findet sich quer durch die gesamte Gesellschaft. Mit dem Gewaltschutzgesetz von 2002 wurde eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gelegt, aber weiter Schritte sind hier unbedingt erforderlich. Dazu gehört vor allem, die Einhaltung der staatlichen Verpflichtung auf Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit. Bei Gewalt gegen Frauen heißt das, den betroffenen Frauen und ihren Kinder müssen entsprechende Schutzmöglichkeiten und ausreichend Hilfe sowie Beratung zur Verfügung stehen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert daher

  • Für alle von Gewalt betroffene Frauen  und ihre Kinder ist ein Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe zu schaffen
  • Statt auf freiwillige Leistungen zu hoffen, muss die Bundesregierung eine verbindliche, ausreichende und verlässliche Finanzierung von Schutz- und Hilfseinrichtungen garantieren
  • Der kostenlose Zugang zu den Schutz- und Hilfseinrichtungen muss allen Frauen offen stehen, unabhängig von sozialer Herkunft oder Aufenthaltsstatus
  • Ausgehend vom Lagebericht zur Situation des Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen muss die Bundesregierung endlich zur Kenntnis nehmen, dass zwischen den einzelnen Bundesländern sowie Regionen große Diskrepanzen bestehen, die dazu führen, dass betroffene Frauen weder Schutz noch Hilfe erreichen können
  • In Auswertung des Berichtes muss die Bundesregierung endlich einen Maßnahmeplan vorlegen, wie sie ihrer Schutzpflicht nachkommen will

DIE LINKE. Helmstedt

 

19. Oktober 2016   Themen - Soziales

Desaster bei Tengelmann

Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE – 19.10.2016

Wir werden kämpfen mit Rückgrat – so war die jüngste Berliner Betriebsversammlung der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann überschrieben. 24 Monate emotionales Auf und Ab haben die Beschäftigten bereits hinter sich, in denen immer die bange Frage stand: Wie geht es weiter? Kopfschütteln angesichts dieser Zumutungen für die Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann reicht nicht: Stehen sie nicht abseits, unterstützen Sie den Kampf der Beschäftigten.

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29. September 2016   Themen - Soziales

Hartz-IV ist Armut per Gesetz -

Armutsquote: Regierungsversagen auf ganzer Linie

 Katja Kipping

Nun ist es amtlich: Sozialministerin Nahles leistet durch gezieltes Kleinrechnen der Hartz-IV-Regelsätze Beihilfe zur aktiven Verarmung breiter Bevölkerungsschichten. Fast 10% der Bevölkerung sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Die SPD Ministerin kann sich gegenüber Finanzminister Schäuble nicht durchsetzen. Ein nennenswerter Einsatz für höhere Regelbedarfe und gegen Armut war allerdings auch nicht zu erkennen," kommentiert Katja Kipping, Parteivorsitzende der LINKE die bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Neufestsetzung der Hartz-IV-Regelbedarfe.

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14. Oktober 2016   Themen - Soziales

Union Busting stoppen * Gegenwehr stärken * Mitbestimmung ausweiten!

Bundesweite Betriebsrätekonferenz zum "Thema Union Busting" in Berlin

Liebe Genossinnen und Genossen,

am 25. November findet in Berlin unsere bundesweite Betriebsrätekonferenz zum Thema Union Busting statt. Nach der großartigen Streikkonferenz der Rosa Luxemburg Stiftung in Frankfurt freue ich mich nun auf diesen Termin.
 
Bitte fühlt Euch dazu herzlich eingeladen und gebt die Einladung weiter.

Wir haben schon über 100 Anmeldungen. Ich bin total gespannt auf Eure Beiträge und Diskussionen und freue mich sehr auf das interaktive Panel (das wird eine Überraschung:-).
 
Noch sind Plätze frei, meldet euch an und wir rocken gemeinsam den Bundestag: http://bit.ly/2dW0gNu

 Auf Facebook: https://www.facebook.com/events/1764831727122779/

Union Busting stoppen * Gegenwehr stärken * Mitbestimmung ausweiten!


Eure Jutta Krellmann, MdB

Gewerkschaftspolitische Sprecherin

Sprecherin für Arbeit & Mitbestimmung




 

23. September 2016   Themen - Soziales

Bewertung des Gesetzentwurfes für ein Bundesteilhabegesetz Positionspapier, 13. Juli 2016

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Verantwortlich: MdB Katrin Werner, Behindertenpolitische Sprecherin

Stand: 07.07.2016
Zusammenfassung

Die Bundesregierung ist weder willig noch fähig, die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-BRK zu erfüllen. Ein wirklicher Politikwechsel ist nicht zu erkennen. Das BTHG als "modernes Teilhaberecht", wie von der Koalition großmundig angekündigt, ist gescheitert. Fast alle Verbesserungen bewegen sich im alten Konzept der Sozialhilfe und der Fürsorge.

Von Selbstvertretungsorganisationen und vom Paritätischen wurde bereits der Vorschlag unterbreitet, die in die richtige Richtung deutenden Regelungen in den Teilen 1 und 3 des neu geplanten Neunten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Novellierung des SGB IX umzusetzen, aber die alte Eingliederungshilfe erst einmal so zu belassen. Dazu können die Regelungen zur Frühförderung, Stärkung der Schwerbehindertenvertretung und der Werkstatträte sowie Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten und für ein Budget für Arbeit und eine unabhängige Beratung gezählt werden.

Der vorliegende Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz hat seinen Namen nicht verdient und muss abschließend als Rückschritt bewertet werden. Es sind Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu befürchten. Dies ist nicht hinnehmbar. Daher unterstützt DIE LINKE die zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und Gewerkschaften und fordert auch die umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfes auf der Grundlage folgender Punkte:

Das Bundesteilhabegesetz muss durchgängig menschenrechtlich ausgestaltet werden und direkt auf die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezugnehmen! Und zwar im Gesetzestext, nicht nur in der Einleitung oder Begründung.

Dementsprechend ist der Behinderungsbegriff der UN-BRK korrekt und vollständig ins neue SGB IX und in alle weiteren betroffenen Gesetze zu übernehmen!

Der Schritt aus der Sozialhilfelogik ist nicht nur örtlich, sondern auch finanziell und strukturell zu gehen! Das neue SGB IX darf nicht in zwei Teile aufgebrochen werden. Es wird eine Gleichrangigkeit aller Teilhabeleistungen benötigt – die Nachrangigkeit der Leistungen der neuen Eingliederungshilfe im SGB IX ist abzuschaffen.

Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei den Teilhabeleistungen sowie andere Mehrkostenvorbehalte müssen abgeschafft werden! Die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ist auf menschenrechtlicher Grundlage zu ermöglichen und zu garantieren. Werden den Kommunen in diesem Zusammenhang Aufgaben übertragen, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel auch durch den Bund bereitgestellt werden.

Dies betrifft insbesondere die Leistungen zur sozialen Teilhabe und Assistenzleistungen.

Den Anspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich ist festzuschreiben, somit auch für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten!

Es darf in diesem Zusammenhang keine Zumutbarkeitsprüfungen oder Begründungsverpflichtungen geben! Das Selbstbestimmungs-, Wunsch- und Wahlrecht der Menschen muss garantiert und gestärkt werden. Eine Einschränkung ist menschenunwürdig!

Weiterlesen: Bewertung des Gesetzentwurfes für ein Bundesteilhabegesetz Positionspapier, 13. Juli 2016

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