Soziales
Hartz-IV ist Armut per Gesetz -
Armutsquote: Regierungsversagen auf ganzer Linie
Katja Kipping
Nun ist es amtlich: Sozialministerin Nahles leistet durch gezieltes Kleinrechnen der Hartz-IV-Regelsätze Beihilfe zur aktiven Verarmung breiter Bevölkerungsschichten. Fast 10% der Bevölkerung sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Die SPD Ministerin kann sich gegenüber Finanzminister Schäuble nicht durchsetzen. Ein nennenswerter Einsatz für höhere Regelbedarfe und gegen Armut war allerdings auch nicht zu erkennen," kommentiert Katja Kipping, Parteivorsitzende der LINKE die bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur Neufestsetzung der Hartz-IV-Regelbedarfe.
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Bewertung des Gesetzentwurfes für ein Bundesteilhabegesetz Positionspapier, 13. Juli 2016
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Verantwortlich: MdB Katrin Werner, Behindertenpolitische Sprecherin
Stand: 07.07.2016
Zusammenfassung
Die Bundesregierung ist weder willig noch fähig, die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-BRK zu erfüllen. Ein wirklicher Politikwechsel ist nicht zu erkennen. Das BTHG als "modernes Teilhaberecht", wie von der Koalition großmundig angekündigt, ist gescheitert. Fast alle Verbesserungen bewegen sich im alten Konzept der Sozialhilfe und der Fürsorge.
Von Selbstvertretungsorganisationen und vom Paritätischen wurde bereits der Vorschlag unterbreitet, die in die richtige Richtung deutenden Regelungen in den Teilen 1 und 3 des neu geplanten Neunten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen einer Novellierung des SGB IX umzusetzen, aber die alte Eingliederungshilfe erst einmal so zu belassen. Dazu können die Regelungen zur Frühförderung, Stärkung der Schwerbehindertenvertretung und der Werkstatträte sowie Einführung von Frauenbeauftragten in Werkstätten und für ein Budget für Arbeit und eine unabhängige Beratung gezählt werden.
Der vorliegende Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz hat seinen Namen nicht verdient und muss abschließend als Rückschritt bewertet werden. Es sind Verschlechterungen für die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu befürchten. Dies ist nicht hinnehmbar. Daher unterstützt DIE LINKE die zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und Gewerkschaften und fordert auch die umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfes auf der Grundlage folgender Punkte:
Das Bundesteilhabegesetz muss durchgängig menschenrechtlich ausgestaltet werden und direkt auf die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bezugnehmen! Und zwar im Gesetzestext, nicht nur in der Einleitung oder Begründung.
Dementsprechend ist der Behinderungsbegriff der UN-BRK korrekt und vollständig ins neue SGB IX und in alle weiteren betroffenen Gesetze zu übernehmen!
Der Schritt aus der Sozialhilfelogik ist nicht nur örtlich, sondern auch finanziell und strukturell zu gehen! Das neue SGB IX darf nicht in zwei Teile aufgebrochen werden. Es wird eine Gleichrangigkeit aller Teilhabeleistungen benötigt – die Nachrangigkeit der Leistungen der neuen Eingliederungshilfe im SGB IX ist abzuschaffen.
Die Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei den Teilhabeleistungen sowie andere Mehrkostenvorbehalte müssen abgeschafft werden! Die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen gesellschaftlichen Bereichen ist auf menschenrechtlicher Grundlage zu ermöglichen und zu garantieren. Werden den Kommunen in diesem Zusammenhang Aufgaben übertragen, müssen die entsprechenden finanziellen Mittel auch durch den Bund bereitgestellt werden.
Dies betrifft insbesondere die Leistungen zur sozialen Teilhabe und Assistenzleistungen.
Den Anspruch auf bedarfsgerechte, einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -phase sowie in jedem gesellschaftlichen Bereich ist festzuschreiben, somit auch für ehrenamtliche Tätigkeiten sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten!
Es darf in diesem Zusammenhang keine Zumutbarkeitsprüfungen oder Begründungsverpflichtungen geben! Das Selbstbestimmungs-, Wunsch- und Wahlrecht der Menschen muss garantiert und gestärkt werden. Eine Einschränkung ist menschenunwürdig!
Keine Steuergeschenke für Millionärserben - Endlich eine verfassungskonforme Regelung notwendig
Von Bodo Ramelow und Christian Görke
07.09.2016
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow und Brandenburgs Finanzminister Christian Görke haben angesichts des morgen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammentretenden Vermittlungsausschusses gefordert, dass Erbinnen und Erben von großen Unternehmen keine weitreichenden Verschonungsregeln mehr erhalten. Beide forderten „endlich eine verfassungskonforme Regelung“ und betonten, dass sowohl die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung ebenso wie die bisherige Regelung umfassende Privilegien enthalten, die zu Folge haben, dass „selbst Firmenerben von millionenschweren Unternehmen kaum oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen“. Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung war auch mit den Stimmen Thüringens und Brandenburgs im Bundesrat am 8. Juli dieses Jahres gestoppt worden, der den Vermittlungsausschuss angerufen hat.
Ministerpräsident Ramelow: „Angesichts der bestehenden Schere zwischen Arm und Reich brauchen wir dringender denn je ein gerechteres Steuersystem, das hilft Ungerechtigkeiten auszugleichen.
Wie gerecht ist die deutsche Sozialpolitik
Michel Friedmann unterbricht Matthias Birkwald etwas geschickter als Paul Ziemiak (Junge Union), trotz allem setzt sich Birkwald, der Rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag ist, mit sehr guten Argumenten in dieser Diskussion durch. Das Video ist deshalb sehenswert.
R. Engelke
Eine aktuelle Studie stellte fest, dass 82 % der Befragten in Deutschland sagten, die Sozialpolitik in Deutschland wird immer ungerechter
Ist das deutsche Rentensystem am Ende? Wie generationengerecht ist die Rentenpolitik der Bundesregierung? Und bringen Steuererhöhungen etwas, um das Vermögen gerechter in Deutschland zu verteilen?
Darüber diskutiert Michel Friedman mit Paul Ziemiak, Bundesvorsitzender der Jungen Union, und Matthias W. Birkwald, Rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion.
Gute Arbeit ist Gemeinwohl!
Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE – 14.07.2016
Sicherung der Beschäftigung, Tarifbindung, Erhalt der Betriebsratsstrukturen – mit diesen Bedingungen erteilte Wirtschaftsminister Gabriel eine Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser‘s Tengelmann durch Edeka. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppt die Ministererlaubnis u.a. mit der skandalösen Begründung, Tarifbindung und Betriebsratsstrukturen seien keine zu berücksichtigenden Gemeinwohlgründe. Das Urteil offenbart, dass das ganze Verfahren der Fusionserlaubnis geändert werden muss.
Für die 16.000 Beschäftigten bei Kaiser’s Tengelmann ist das Urteil ein schwerer Schlag. Völliges Unverständnis über die Entscheidung und die Begründung des Oberlandesgerichts herrscht in der Belegschaft. Die Unsicherheit über ihre Jobs ist wieder da. Die Hoffnung liegt jetzt darin, dass die Entscheidung des Eilverfahrens noch im ordentlichen Verfahren wieder gekippt wird.
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