Allgemein
Weißes Haus löscht Statement. War da was?
Frankfurter Allgemeine, 09.05.2017, von Julian Dorn
Das Einreisedekret gegen Muslime sei nicht diskriminierend, beteuerte das Weiße Haus stets. Eine Journalistin erwähnt daraufhin Zitate Trumps aus dem Wahlkampf, die Zweifel daran säen. Kurze Zeit später sind diese von seiner Internetseite verschwunden.
Aus den Augen, aus dem Sinn – das dachte sich wohl auch das Weiße Haus: Kurzerhand löschte es umstrittene Forderungen von Donald Trumps offizieller Internetseite, die der amerikanische Präsident während seines Wahlkampfs erhob. In dem Statement von 2015 verlangte Trump rigoros, allen Muslimen kategorisch die Einreise in die Vereinigten Staaten zu verweigern.
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Neue Helmstedter- Gegendarstellung zu den Behauptungen des Bürgermeisters
Gegendarstellung zum Artikel der Neuen Helmstedter Nr. 18 vom 06.05.2017, „Bürgermeister beleidigt“
Sehr geehrte Damen und Herren,
die in der Neuen Helmstedter am 6. Mai 2017 auf der ersten Seite veröffentlichte Nachricht „Bürgermeister beleidigt“ enthält unzutreffende Inhalte.
Bitte veröffentlichen Sie folgende Gegendarstellung:
Am 6. Mai 2017 schrieb die „Neue Helmstedter“, ich wäre seitens des Amtsgerichtes verurteilt worden, weil ich den Helmstedter Bürgermeister Wittich Schobert (CDU) beleidigt hätte. Richtig ist, dass in der mündlichen Urteilsbegründung als Schuld nur meine Verwendung des Begriffes „Polizeigewalt“ anstelle „Polizeieinsatz“ in einer Veröffentlichung genannt wurde.
Die „Neue Helmstedter“ schrieb weiterhin, ich hätte „pikanterweise“ und „stumpf ignoriert“, dass die Sitzungsteilnehmer in einer Verwaltungsausschusssitzung angehalten seien, nichts „auszuplaudern“.
Richtig ist, es wurde von mir eine Auseinandersetzung zwischen dem Bürgermeister und mir veröffentlicht. Ebenso veröffentlichte ich eine in diesem Zusammenhang nachfolgende Falsch-darstellung in einem amtlichen Protokoll. Diese Veröffentlichung wurde von mir nach sorgfälti-ger Prüfung der Rechtslage und unter Berücksichtigung eines Urteiles des Oberverwaltungsge-richtes Lüneburg vom 27.06.2012 vorgenommen. Die Veröffentlichung war demnach zulässig. [Ende der Gegendarstellung]
Dazu noch die Anmerkungen, dass der Strafantrag des Bürgermeisters eigentlich auch nicht im „Nachhinein“ der Sitzung erfolgte, sondern sich auf die nachfolgende Veröffentlichung bezog. Ihr Kontext impliziert eine Beleidigung im Disput, die es nicht gab und die auch nie Thema war. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Eine Stellungnahme von mir zu den damaligen Vorwürfen des Bürgermeisters wegen der angeblich nicht zulässigen Veröffentlichung stelle ich in kürze in dem nachfolgenden Link ins Netz:
http://www.dielinke-helmstedt.de.vu/pdf/160210_AW_an_Bgm-Missbilligung.pdf
Zitat aus dem oben genannten Urteil:
Die Sitzungen des Hauptausschusses sind stets nicht öffentlich (§ 78 Abs. 2 NKomVG), daraus folgt aber nicht, dass sämtliche in einer Sitzung des Hauptausschusses erörterten Angelegenheiten der Natur der Sache nach geheimhaltungsbedürftig sind (OVG Lüneburg, U. vom 27. 6. 2012 – 10 LC 37/10 –, NdsVBl. 2012 S. 274, 276; Thiele , NKomVG, § 40 Erl. 3). Auch hier kommt es auf die objektive Geheimhaltungsbedürftigkeit an, nicht auf die formale Frage der Nichtöffentlichkeit. [Zitatende]
Mit freundlichem Gruß
Roswitha Engelke, Kreistagsabgeordnete Helmstedt DIE LINKE.
Aufruf zur Ehrung von Karl Marx - Gregor Gysi
Der Präsident der Europäischen Linken, Gregor Gysi, wendet sich am Tage des 199. Geburtstages von Karl Marx an Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Institutionen, den 200. Geburtstag von Karl Marx im nächsten Jahr würdig zu begehen:
Karl Marx ist eine der größten Persönlichkeiten der deutschen Geschichte. Er hat auf hervorragende Art und Weise die Philosophie und die ökonomische Wissenschaft bereichert. Von ihm stammt eine
beeindruckende und bis heute in jeder Hinsicht zutreffende Analyse der kapitalistischen Produktionsweise. Seine viel gelesenen Schriften spielten in der Geschichte der Menschheit eine grandiose Rolle, insbesondere Das Kapital.
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Tatort Helmstedt - gute Zusammenarbeit der Justiz mit dem Helmstedter Bürgermeister?
Beitrag: Ulrich Engelke, 05.05.2017
Aufschlussreiches sieht man bei den Vorgängen um die Verurteilung der einstmaligen Helmstedter Ratsfrau Engelke (DIE LINKE.) durch das Helmstedter Amtsgericht am 03. Mai 2017. Es gibt einige zum Kopfschütteln anregende Kuriosa. Am Anfang der stand `mal wieder das Wort in Form einer Veröffentlichung der Ratsfrau über ein nach ihrer Ansicht „frisiertes“ Protokoll, die der Helmstedter Bürgermeister zu verantworten hatte,
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Landtagswahl in NRW
Landtagswahl in NRW: LINKE liegt in Umfragen zwischen 6 und 8 Prozent
Im bevölkerungsreichsten Bundesland wird am 14. Mai gewählt. In den jüngsten Umfragen liegt DIE LINKE zwischen 6 und 8 Prozent. Eine tolle Motivation für einen engagierten Wahlkampfendspurt, denn am übernächsten Sonntag wird es auf jede Stimme ankommen.