Allgemein

22. April 2024   Aktuell - Allgemein

Sterben, bis der Arzt kommt: Karl Lauterbachs Krankenhausreform ist lebensgefährlich!

Danach wäre das Krankenhausverbesserungsgesetz eine verschleierte "Rentenreform"?! Tote stellen keine Rentenanträge mehr!

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21. April 2024   Aktuell - Allgemein

"Delegitimierung des Staates" – ein Begriff, der das Programm der Annexion umschrieb

Es ist das neue Übel, das dringend verfolgt werden muss und das sich vor allem in despektierlichen Äußerungen über die Obrigkeit manifestiert: die "Delegitimierung des Staates". Aber der Begriff ist nicht nur lächerlich, er hat auch eine überraschende Geschichte.

"Delegitimierung des Staates" – ein Begriff, der das Programm der Annexion umschrieb

Klaus Kinkel, FDP 1991

Von Dagmar Henn

Es ist ein eigenartiger Begriff, dieser neue Vorwurf in den Verfassungsschutzberichten, die "Delegitimierung des Staates". Schon allein, weil es gar nicht so einfach ist, einen Staat zu "delegitimieren", der seiner Verantwortung seinen Bürgern gegenüber nachkommt. Was im Grunde jeder Staat in einem gewissen Maße tun muss, auch wenn er nur im Interesse einer bestimmten Klasse handelt, selbst wenn das Ergebnis nur "Brot und Spiele" lauten sollte.

Denn die letztlich entscheidende Stütze staatlicher Macht sind nicht die "Banden bewaffneter Männer", wie Friedrich Engels einst die Sicherheitsorgane beschrieb, sondern die Kooperationswilligkeit der Beherrschten. Je geringer diese wird, desto größer der Bedarf an Repression. Wie groß oder klein sie ist, hängt aber sehr stark davon ab, ob jene Aufgaben, die im übergreifenden Interesse sind, wie Straßen, funktionierende Stromnetze oder das nötige Bildungswesen, noch erfüllt werden oder nicht.

Allein das Stichwort Stromnetze ruft schon in Erinnerung, wo das Problem liegt. Und demonstriert, wie absurd dieser Vorwurf ist, da schließlich vor allem einer einen Staat delegitimieren kann – der Staat selbst.

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19. April 2024   Aktuell - Allgemein

Gefährliche Doppelmoral

Die  Autorin ist Mitglied des Deutschen Bundestags und Außenpolitische Sprecherin der Gruppe „Bündnis Sahra Wagenknecht“. Sie nahm als einzige parlamentarische Beobachterin an den Anhörungen im Klageverfahren Nicaraguas gegen Deutschland vor dem IGH teil.


Quelle: uz unserezeit, sozialistische Wochenzeitung - Zeitung der DKP

Von Sevim Dagdelen

Der Auftritt der Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) im Klageverfahren Nicaraguas wegen Beihilfe zum Völkermord und Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Gaza ist ein Lehrstück westlicher Doppelmoral. Die Argumente, die die deutsche Seite in Den Haag zu ihrer Verteidigung vorbringt, strotzen vor Heuchelei.

Weder der Verweis auf die künstliche Unterscheidung zwischen „sonstigen Rüstungsgütern“ und „Kriegswaffen“ noch auf den tendenziellen Rückgang der Rüstungsexportgenehmigungen können die Bedeutung deutscher Waffenhilfen an Israel verschleiern. Laut Stockholmer Friedensforschungsinstitut (SIPRI) war Deutschland im vergangenen Jahr mit einem Anteil von 47 Prozent an den israelischen Rüstungsimporten der zweitgrößte Waffenlieferant Israels, dicht hinter den USA mit 53 Prozent. Nach dem 7. Oktober 2023 genehmigte die Bundesregierung auch etwa 3.000 Panzerabwehrwaffen. Ihren möglichen Einsatz im Krieg gegen die palästinensische Zivilbevölkerung kann sie nicht leugnen.

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20. April 2024   Aktuell - Allgemein

Interview mit Nahost-Experte Trita Parsi: Deutschland hat in der Region jede Glaubwürdigkeit verloren

Europa hat nicht nur das Völkerrecht aufgegeben, denn dahinter verbirgt sich der ungeheure Wille, gegen jegliche Wahrheit vorzugehen. Den von der Macht vorgegebenen Erzählungen ist mit absolutem Gehorsam zu folgen. Und die Interessen der Macht liegen ausschließlich im Profit. Es geht immer nur um Ausbeutung. (Roswitha & Ulrich Engelke)

(...) Ich sage nicht, dass es in der Vergangenheit keine Doppelmoral gab, aber es war doch so, dass es für die Europäer sehr kostspielig wäre, das Völkerrecht zu untergraben, es nicht einzuhalten, es nicht aufrechtzuerhalten. Jetzt sieht es so aus, als ob die meisten europäischen Staaten das Völkerrecht überhaupt nicht beachten. Letztlich ist für mich nicht erkennbar, wie ein solches Vorgehen tatsächlich zu mehr Sicherheit für Europa selbst führen soll.

Traditionell war die Unterstützung des Völkerrechts das Fundament der europäischen Sicherheit. Das scheint nun aufgegeben worden zu sein. Stattdessen glaubt man, dass der amerikanische Sicherheitsschirm, der Nuklearschirm, die Mitgliedschaft in der NATO die Grundlage der europäischen Sicherheit ist. Ich persönlich glaube nicht, dass dies der Fall ist. Ich glaube, dass wir die Lehren aus der Geschichte Europas im 20. Jahrhundert verlernen und zu einem viel primitiveren Ansatz in der Außenpolitik zurückkehren, der Europa und der Welt weit weniger Sicherheit und Wohlstand bringen wird. (...)

 

 

19. April 2024   Aktuell - Allgemein

Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

Bereits vor der Urteilsverkündung hatte sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zur strafrechtlichen Relevanz des Themas geäußert (Link). Dort findet sich als Beispiel eine vom BVerfG aufgehobene Verurteilung beim Gebrauch der Bezeichnung "Schwarz-Rot-Senf" für die Bundesflagge.


 Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

"Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“"

Quelle: NachDenkSeiten, von Tobias Riegel

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von polemischen Äußerungen abzuschirmen, die durch Meinungsfreiheit gedeckt seien. Julian Reichelt hatte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. In einer Entscheidung, die über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten könnte, wurde festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ Auch wenn diese Aussage eigentlich selbstverständlich sein sollte, so war es doch wichtig, diese Feststellung zu erzwingen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Der Journalist Julian Reichelt hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze im Streit um Reichelts „Taliban-Tweet“ durchgesetzt, wie etwa das Medienportal Turi2 berichtet. Zitate aus der Begründung des BVerfG folgen weiter unten im Text.

Der frühere „Bild“-Chefredakteur Reichelt ist Chef des Online-Portals Nius und er hatte auf X unter anderem geschrieben, dass Deutschland „in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)“ gezahlt habe. Schulze war vor dem Kammergericht Berlin zunächst erfolgreich gegen den Tweet vorgegangen. Reichelt hatte wiederum dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach der Entscheidung des BVerfG müsse sich das Kammergericht mit dem Fall nun erneut befassen, so der Bericht.

Auf Antrag der Bundesregierung hatte das Kammergericht Berlin Reichelt die Verbreitung der Kurznachricht auf X untersagt, mit der Begründung: Sie sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Sie stelle auch keine Meinungsäußerung dar, die von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sei, wie die Tagesschau berichtet. Laut BVerfG argumentierte das Ministerium, Reichelts Tweet sei geeignet, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden“.

Im Rechtsstreit gegen Reichelts Tweet hat das Ministerium von Schulze 20.000 Euro für externe Rechtsberatung ausgegeben, berichtet der Tagesspiegel laut Turi2. Das Ministerium wolle den Rechtsstreit nicht weiter verfolgen.

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