Bundestag

21. Februar 2020   Aktuell - Bundestag

Strafanzeige gegen Verkehrsminister Scheuer wegen PKW-Maut-Skandal wird weiterhin geprüft

Pressemitteilung von Fabio De Masi, Victor Perli, 12. Februar 2020

„Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft weiterhin, ob nach unserer Strafanzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Verkehrsminister Andreas Scheuer wegen Untreue eröffnet wird“, erklären

Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, und

Victor Perli, für Verkehr zuständiger Haushaltspolitiker der Fraktion,

anlässlich fehlerhafter Medienberichte über ihre Strafanzeige. Bei diesen Berichten handelte es sich um eine Verwechslung mit anderen abgelehnten Strafanzeigen.

„Wir haben Strafanzeige gegen Verkehrsminister Scheuer erstattet, weil die Tragweite seines Handelns über den Rahmen einer politischen Fehlentscheidung deutlich hinausgeht. Der Verkehrsminister hat bei der geplanten PKW-Maut ohne Skrupel über eine halbe Milliarde Euro Steuergelder in den Sand gesetzt und gegen Haushalts- und Vergaberecht verstoßen“, erklärt Perli zur Begründung der Strafanzeige.

„Minister Scheuer wusste um die Risiken, die er mit dem Vertragsabschluss eingeht, und er wurde unter anderem aus seinem Ministerium und vom Bundesrechnungshof mehrfach gewarnt. Jeder normale Arbeitnehmer hätte bei so einem Vergehen längst seinen Job verloren. Es kann nicht sein kann, dass der Maut-Skandal folgenlos bleibt.“, ergänzt De Masi

08. Februar 2020   Aktuell - Bundestag

Bundeskabinett: Rechtsweg ausschließen? Keine Klagen bei Großprojekten!

 

Quelle: Nachdenkseiten

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Verfahren bei großen Infrastrukturvorhaben verkürzt werden sollen.

Unausgesprochenes Ziel ist die Verhinderung von Klagen durch Verbände und Einzelpersonen vor den Verwaltungsgerichten.

Lediglich der Gang nach Karlsruhe soll noch gestattet sein, was allerdings nur ein schlechter Ersatz wäre.

Seinen Vorstoß begründet der Verkehrsminister mit klimapolitischen Dringlichkeiten. Das braucht man ihm nicht abzunehmen, so wenig wie sein Gerede, Bürgerbeteiligung sei weiterhin garantiert. Sicher ist nicht einmal, ob sein Vorstoß juristisch sauber ist.

Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

 

Ach wären wir Deutschen doch so ein bisschen wie die Chinesen. Die stampfen innerhalb von vier Jahren den weltweit größten Airport aus dem Boden, während von der BER-Hauptstadtbaustelle in bald zwei Dekaden bis auf ein paar Manager noch kein Mensch geflogen ist. Zugegeben, Dilettantismus war dabei auch im Spiel. Aber der größte Bremsklotz für Großprojekte ist und bleibt hierzulande doch noch immer die Bürokratie – samt dem ganzen Bürgerbeteiligungsklimbim. Die Dinge liegen doch so: Wer bei uns eine Brücke über die Mosel ziehen will, hat nicht nur die Mopsfledermaus am Hals, sondern mit ihr eine Horde militanter Tierschützer, die sich durch alle Instanzen klagen. Oder ein führender Energieerzeuger muss wochenlang massenhaft Klimaaktivisten von Bäumen loseisen lassen, bloß weil sich so ein Wäldchen in ein Braunkohlerevier verirrt hat.

Ist das vielleicht die Denke von Andreas Scheuer (CSU)? Der Eindruck könnte entstehen, und er scheint mit dieser Haltung nicht allein. Am Mittwoch hat der Bundesverkehrsminister den Entwurf für ein Gesetz ins Bundeskabinett eingebracht, der das Klagerecht bei Großprojekten empfindlich einschränken soll. Faktisch wird es der Zivilgesellschaft und direkt Betroffenen damit verunmöglicht, sich gegen die Eingriffe und ihre Auswirkungen vor Gericht zur Wehr zu setzen. Und obwohl die Pläne bei Juristen und Umweltverbänden auf massiven Widerspruch stoßen, erhielt die Vorlage die Zustimmung der Regierungsmannschaft, einschließlich der SPD-Ministerriege. Aber eigentlich staunt man über solche Vorgänge schon gar nicht mehr.

Weiterlesen: Bundeskabinett: Rechtsweg ausschließen? Keine Klagen bei Großprojekten!

01. Februar 2020   Aktuell - Bundestag

Diether Dehm, Bundestag: Debatte zur Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik am 31.01.20

Eine Frage des Erinnerns ... die political correctness endet meist, wo sich die Opfer des Faschismus organisiert und als Arbeiterbewegung gewehrt haben ...

04. Februar 2020   Aktuell - Bundestag

Schwerpunkte der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag sind

 

Mittwoch

 

 

-       13.00 – 14.05 Uhr: Befragung der Bundesregierung – BM Annegret Kramp-

 

-       Karrenbauer (Verteidigung)

 

 

 

-       17.05 – 17.40 Uhr: TOP LINKE: Für eine schnelle Aufnahme unbegleiteter

 

-       Flüchtlingskinder aus den EU-Hotspots in Griechenland (Ulla Jelpke spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

 

 

-       18.15 – 18.50 Uhr: Antrag LINKE: Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern (Fabio De Masi spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

 

 

 

 

Donnerstag

 

 

-       15.50 – 16.25 Uhr: TOP LINKE: Gewerbetreibende vor Mietenexplosion schützen

 

(Pascal Meiser spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

 

 

 

Freitag

 

 

-       09.00 – 10.10 Uhr: TOP Koalition: Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

 

(Diether Dehm & Brigitte Freihold sprechen für die Fraktion DIE LINKE)

 

 

 

-       12.30 – 13.40 Uhr: TOP LINKE: Arbeit in der Transformation zukunftsfest machen

(Susanne Ferschl spricht für die Fraktion DIE LINKE)

30. Januar 2020   Aktuell - Bundestag

Strafanzeige der Linken gegen Scheuer - Vorwurf: Untreue

Quelle: BR24

Die Bundestagsabgeordneten  Fabio di Masi und Victor Perli stellten Strafanzeige der  gegen Bundesverkehrsminister Scheuer

Die Linken-Bundestagsabgeordneten Victor Perli und Fabio de Masi  haben im vergangenen November Strafanzeige gegen Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) gestellt. Fabio de Masi sagt, er habe noch keine Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft. "Von daher gehe ich davon aus, dass das ernsthaft geprüft wird."

Der Vorwurf: Untreue

Ihr Vorwurf gegen Scheuer lautet Untreue. Scheuer habe die Pkw-Maut-Verträge zu früh unterzeichnet, sei ein zu hohes Risiko eingegangen, zum Schaden der Steuerzahler. Zum Untreue-Vorwurf will sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern.

Was Untreue im juristischen Sinne bedeutet, erklärt Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt Universität in Berlin: "Dass man Vermögen eines anderen so schlecht behandelt, dass es weniger wird, also dass dem ein Schaden passiert." Und diesen Tatbestand gebe es auch in der Politik: "Dass ein Politiker Geld ausgibt, das er nicht ausgeben darf."

Untreue in der Regionalpolitik: Beispiel Ingolstadt

Ermittlungen wegen Untreue in der Wirtschaft sind häufig. Aber auch in der Regionalpolitik kommen sie immer wieder vor: Zum Beispiel der ehemalige Oberbürgermeister von Ingolstadt, Alfred Lehmann (CSU), der Immobiliengeschäfte eingefädelt hatte und davon selbst finanziell profitierte. So sah es das Gericht und verurteilte Lehmann zu zwei Jahren auf Bewährung, er musste rund 380.000 Euro zurückzahlen und verlor seine Pensionsansprüche.

Heger: Man muss sich nicht selbst bereichern, um sich strafbar zu machen.

Ganz anders gelagert ist der Fall Scheuer und die Pkw-Maut. Bei Scheuer geht es nicht darum, dass sich ein Politiker selbst bereichern wollte. Warum haben die Linken-Abgeordneten trotzdem Anzeige gegen ihn erstattet?

Für die Strafbarkeit wegen politischen Handelns sei gar nicht erforderlich, dass sich der Politiker selbst bereichert hat, sagt Strafrechtler Heger. Es reiche der Schaden des ihm anvertrauten Vermögens aus.

Abgeordnete sind zunächst gegen Ermittlungen geschützt

Und es gibt einen Unterschied zwischen Wirtschaft und Regionalpolitik und Ministern, wenn diese ein Bundestagsmandat haben. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags sind sie zusätzlich geschützt vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft, sie genießen Immunität. Die Idee dahinter: politisch motivierte Ermittlungen sollen verhindert werden. Also muss die Staatsanwaltschaft, wenn sie einen Anfangsverdacht sieht, erst den Bundestag informieren, bevor sie ermitteln darf. Wenn der Immunitätsausschuss des Bundestags zustimmt, wird die Immunität aufgehoben für bestimmte beantragte Maßnahmen wie zum Beispiel eine Durchsuchung.

Untreue geht nur mit Vorsatz

Das Wichtigste beim Vorwurf der Untreue ist aber der Vorsatz. Es muss nachgewiesen sein, dass ein Politiker einen Schaden vorsätzlich verursacht hat. Das ist vor allem bei politischen Entscheidungen schwer zu beweisen - auch in Sachen Pkw-Maut, wie Strafanzeigensteller Fabio de Masi von der Linken einräumt. Man sei hier auf einem unklaren Rechtsfeld. "Das ist auch nicht so einfach, denn natürlich muss ein Politiker auch Entscheidungen treffen können, ohne dass er sich ständig vor Gericht befindet. Aber wir haben dazu auch neue Rechtsprechung, die hat sich fortentwickelt."

Weiterlesen: Strafanzeige der Linken gegen Scheuer - Vorwurf: Untreue

Suche

 
 
 

Rosa Luxemburg Stiftung

 

Besucherzähler

Heute3
Gestern14
Woche104
Monat440
Insgesamt97035
 

Anmeldung