Bundestag

20. März 2020   Aktuell - Bundestag

Sitzungswoche 11. bis 13. März 2020

Die Sitzungswoche stand schon ganz im Zeichen der sich in rasendem Tempo aufbauenden Corona-Krise.

Für die AfD kam noch die vom Bundesamt für Verfassungsschutz bekanntgegebene Beobachtung des "Flügels" als eindeutig rechtsextremistischer Teilorganisation der AfD hinzu. Auch als Kritiker des Inlandsgeheimdienstes kann man sich darüber freuen, in welche Turbulenzen diese Entscheidung die AfD stürzt (https://www.tagesschau.de/inland/hoecke-afd-fluegel-101.html), wenngleich sich das Problem AfD nicht auf diesem Weg lösen lassen wird. Bisher konnte die AfD aus der aktuellen Krise keinen Gewinn schlagen. Dass sie es auch hier nicht an Menschenverachtung fehlen lässt, zeigt ein Vorschlag des Abgeordneten und AfD-Innenpolitikers Christian Wirth.

Dieser will die freien Kapazitäten der Luftfahrtunternehmen in der Coronavirus-Krise nutzen, um möglichst viele ausreisepflichtige Ausländer außer Landes zu bringen:

"Anstatt die größtenteils stillgelegte Luftfahrtbranche ohne Gegenleistung mit Steuergeld über Wasser zu halten", sollte für die staatlichen Zuwendungen zumindest teilweise eine Gegenleistung eingefordert werden.

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14. März 2020   Aktuell - Bundestag

Resümee der Sitzungswoche vom 04.03. - 06.03.2020

„Wir werden uns nicht am herrschenden Gesinnungsgouvernantentum beteiligen. Auch radikale Positionen sind legitim (…).“

Diese Worte des AfD-Fraktionsvorsitzenden Gauland waren programmatisch für die von harten verbalen Auseinandersetzungen geprägte Parlamentswoche im Bundestag.


Die rechtsterroristischen Morde von Hanau, die erneute Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten,
die sich zuspitzende Corona-Krise, die dramatische Situation der Geflüchteten an der türkisch
griechischen Grenzen und schließlich die Aufregung über Äußerungen beim Strategiekongress der
Linken sorgten für sehr viele Emotionen, Beschimpfungen und verbale Ausfälle.

Von Seiten der AfD ist nicht der Hauch einer Selbstkorrektur ihrer verbalen Hetze zu verzeichnen. Hanau hat hier nicht zu einem Innehalten, sondern zu einer weiteren Zuspitzung geführt.

Die vereinbarte Debatte zum Anschlag in Hanau wurde von einer bemerkenswerten Rede des Bundestagspräsidenten Schäuble eingeleitet, in der er zumindest verbal die Versäumnisse des Staates im Umgang mit der extremen Rechten benannte und die Frage stellte: „Was wäre eigentlich passiert, wenn es sich in Hanau nicht um einen Mordanschlag auf Muslime, sondern um ein
islamistisches Attentat gehandelt hätte?“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll der 149.
Sitzung, S. 18550)

Seit dem Anschlag ist die AfD darum bemüht, Tat und Täter in jeder nur möglichen Weise zu entpolitisieren, die Tat als Ausdruck von Psychose und Irrsinn erscheinen zu lassen, für die es nicht den Hauch eines politischen Motivs gäbe.

Anlass dieses Bemühens ist die allseits gestellte Frage, ob und wie die von der AfD maßgeblich betriebene Verschärfung des gesellschaftspolitischen Klimas und der von ihr verbreitete Hass auf Zugewanderte in einem Zusammenhang mit Taten wie dem Mord an Walter Lübcke, dem Anschlag von Halle, den Morden von Hanau und den sich immer neu gründenden rechtsterroristischen Gruppierungen im Land steht. Die AfD antwortet darauf mit der hinlänglich bekannten Opferinszenierung und – so muss man es interpretieren – einer Legitimierung des tatleitenden Rassismus.

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02. März 2020   Aktuell - Bundestag

Wird Mord durch Völkerrecht gedeckt?

 

Unter der Überschrift „Linke Reaktionäre“ sorgt sich der Leiter des Spiegel-Hauptstadtbüros Fischer um das Zustandekommen einer rot-rot-grünen Regierung, weil Bundestagsabgeordnete der LINKEN beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen die Kanzlerin gestellt haben

und ihr „Beihilfe zum Mord“ in Zusammenhang mit der Tötung des iranischen „Terrorgenerals“ Soleimani durch eine US-Drohne vorwerfen. Diese „Propaganda-Klage“ zeige, dass in einer möglichen rot-rot-grünen Koalition mit einem nicht unwesentlichen Teil eines Regierungspartners „kein Staat zu machen“ sei.

In der Klageschrift der Abgeordneten wird aber nicht nur auf die Ermordung Soleimanis Bezug genommen, sondern auch auf die Ermordung des Milizen-Führers Abu Mahdi al-Muhandis, eines Flughafen-Mitarbeiters sowie vier weiterer Personen im Fahrzeug-Konvoi, darunter Personenschützer und Fahrer.

Der Leiter des Spiegel-Büros, der diese Opfer des Drohnenmordes nicht erwähnt, kann nur so verstanden werden, dass die Ermordung eines „Terrorgenerals“ durch Drohnen zulässig ist, weil dieser, wie Trump uns wissen ließ „über einen langen Zeitraum Tausende Amerikaner getötet oder schwer verletzt“ habe.

Nun sind Terroristen nach deutschem Recht “Personen, die rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwenden“.

Da sich unter Führung der USA die westlichen Staaten an völkerrechtswidrigen Kriegen beteiligen, also „rechtswidrig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer Belange anwenden“ und damit die Ermordung vieler Menschen zu verantworten haben, wäre nach der Logik des Leiters des Spiegel-Hauptstadtbüros auch die Ausschaltung des US-Präsidenten und anderer westlicher Staatsmänner per ferngesteuerter Drohnen vom Völkerrecht gedeckt.

Unabhängig von dieser absurden Rechtsauffassung sollten auch Redakteure des Spiegel wissen, dass die Partei DIE LINKE sich nicht an einer Bundesregierung beteiligen wird, die völkerrechtswidrige Kriege und Drohnenmorde befürwortet, und dass selbst die Grünen im Oktober 2019 mit der Bundestags-Drucksache 19/14112 die Bundesregierung aufgefordert haben, darauf hinzuwirken, „dass die USA die Satelliten-Relaisstation auf der Ramstein Air Base nicht zur Durchführung völkerrechtswidriger Tötungen nutzen“ und gegenüber der US-Regierung klarzustellen, „dass völkerrechtswidrige Tötungen über die Satelliten-Relaisstation auf der Ramstein Air Base den Fortbestand der Relaisstation in Frage stellen.“ 

 

10. März 2020   Aktuell - Bundestag

Schwerpunkte der Fraktion DIE LINKE in der Sitzungswoche vom 09.03. - 12.03.

 Mittwoch, 10.03.2020

-      13.00 – 14.05 Uhr: Befragung der Bundesregierung – BM Jens Spahn (Gesundheit)

 

Donnerstag, 11.03.2020

-      9.00 – 10.10 Uhr: Antrag LINKE: Rassismus bekämpfen – Rechten Terror aufhalten – Opfer schützen

(Petra Pau spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

-      12.40 – 13.50 Uhr: TOP LINKE: Jetzt bedarfsgerechte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen

(Harald Weinberg spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

-      13.55 – 14.30 Uhr: Antrag LINKE: Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheitenabbauen

(Jutta Krellmann spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

-      15.45 – 16.20 Uhr: TOP LINKE: Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle stoppen

(Fabio De Masi spricht für die Fraktion DIE LINKE)

 

Freitag, 12.03.2020

-      14.50 – 15.25 Uhr: TOP LINKE: Änderung Abgabenordnung/Gemeinnützigkeit

 (Martina Renner spricht für die Fraktion DIE LINKE)

27. Februar 2020   Aktuell - Bundestag

Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE. stellen Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, Innenminister Seehofer u. a. wegen Beihilfe zum Mord an Qassem Soleimani und weiteren Personen

 

Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu verhindern, dass von deutschem Staatsgebiet Völkerrechtsverletzungen ausgehen

Pressemitteilung von Alexander S. Neu, 27. Februar 2020

„Gemeinsam mit sieben weiteren Bundestagsabgeordneten habe ich heute Strafanzeige gegen mehrere Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zum Mord gestellt. Wir können es nicht länger hinnehmen, dass die Bundesregierung den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg ermöglicht und unterstützt und damit auch selbst das Völkerrecht bricht. Die Mitglieder der Bundesregierung müssen dafür auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden“, erklärt Alexander S. Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss für die Fraktion DIE LINKE, zur Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Außenminister Maas, Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer, Innenminister Seehofer sowie weitere Angehörige der Bundesregierung wegen Beihilfe zum Mord an Qassem Soleimani und weiteren Personen. Neu weiter:


„Am 3. Januar 2020 wurde Qassem Soleimani auf Befehl von US-Präsident Donald Trump durch einen Drohnenangriff des US-Militärs in Bagdad getötet. Bei dem Beschuss seines Fahrzeugkonvois kamen außerdem der irakische Milizenführer Abu Mahdi al-Muhandis, ein Flughafenmitarbeiter und vier weitere Personen ums Leben. Der Drohnenangriff, bei dem auch mindestens ein Zivilist getötet wurde, war völkerrechtswidrig.

Die Steuerbefehle für diesen Drohnenangriff können nur über eine Satelliten-Relaisstation auf deutschem Staatsgebiet – die US-Airbase Ramstein – weitergeleitet worden sein: Dies ist derzeit der einzige Weg, über den Steuersignale für die bei diesem Angriff eingesetzten Reaper-Drohnen aus den USA in den Irak übertragen werden können. Die Bundesregierung ist verpflichtet, zu verhindern, dass von deutschem Staatsgebiet Völkerrechtsverletzungen ausgehen.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat der Bundesregierung in seiner Entscheidung vom 19. März 2019 (4 A 1361/15) auferlegt, sicherzustellen, dass die Airbase Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA genutzt wird. Die deutsche Bundesregierung hat auf dieses Urteil mit Untätigkeit reagiert und ließ die Nutzung Ramsteins trotz Kenntnis um die völkerrechtliche Brisanz offenbar weiter uneingeschränkt zu. Dadurch hat sie diesen US-Drohnenangriff ermöglicht, wie schon zahlreiche vorherige.

Das Urteil des OVG Münster war ein deutlicher Fingerzeig an die Bundesregierung, dass ihre Duldung der völkerrechtswidrigen Nutzung der Airbase Ramstein weder akzeptabel ist, noch rechtlich hingenommen werden kann. Mit unserer Strafanzeige wollen wir auch erreichen, dass alle, die die Fortführung des US-Drohnenkrieges ermöglichen, dafür Verantwortung übernehmen müssen – auch strafrechtlich und höchstpersönlich.“

Die Strafanzeige ist abrufbar unter: https://neu-alexander.de/files/2020/02/27.2.2020-Strafanzeige-1.pdf

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