Vor Ort

18. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Corona: Teile des Dammgartens unter Quarantäne

Gegen Ende der letzten Woche ist es im Quartier Dammgarten zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Von 40 Testergebnissen sind inzwischen 16 positiv. Alle ca. 100 Bewohnerinnen und Bewohner zweier Wohnblocks wurden unter Quarantänegestellt.

Die Situation vor Ort ist entspannt.

Landkreis sah sich gezwungen,  die beiden betroffenen Wohnblöcke noch am Freitag einzuzäunen.
Die Quarantäneanordnung vom 13.11.2020 gilt für zwei Wochen. Die medizinische
Versorgung sowie die Versorgung mit Lebensmittel ist sichergestellt.
16. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Landkreis Helmstedt

Sehr geehrter Herr XXX,

sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich eines informellen Gesprächs des Kreistages zum Thema Wahlkreise im Landkreis Helmstedt habe ich nebenbei nach dem Ende der Sitzung zufällig mitgehört, dass der Landkreis Helmstedt beabsichtigt, Ausschusssitzungen per Videokonferenz onlinemäßig abzuhalten.

Ich muss davon ausgehen, dass dies tatsächlich so geplant ist und ohne weitere Abstimmung mit den Abgeordneten vom Landkreis so durchgeführt wird. Eine offizielle Information habe ich nicht erhalten. Jedoch muss ich deswegen von einer zutreffenden Information ausgehen, weil seitens der Stadt Helmstedt schon entsprechend gehandelt wurde.

Bei der Stadt Helmstedt wurden bisher zwei Ausschusssitzungen per Videokonferenz abgehalten. Mein Ehemann, Ratsherr Ulrich Engelke, wurde in keinerlei Abstimmungen eingebunden und erhielt die Information nur nebenbei durch eine Äußerung des Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtentwicklung, "dass ja dies die letzte Präsenssitzung sei, die nächsten Sitzungen sind per Videokonferenz". Ein Foto aus der Zeitung "Helmstedter Sonntag" ist als Anlage beigefügt.

Abgesehen von der Problematik der Zulässigkeit von Videokonferenzen ist zunächst erst einmal die undemokratische Vorgangsweise bemängeln. Offensichtlich führt die epidemische Lage dazu, dass Entscheidungen aus der Verwaltung heraus ohne Beschlüsse und ohne Kenntnis der gewählten Volksvertreter herbeigeführt werden. Schon mindestens in Hinsicht auf die Informationslosigkeit ist das eine extreme Anmaßung und mutmaßlich rechtswidrig.

Weiterlesen: Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen den Landkreis Helmstedt

13. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Landkreis Helmstedt knüpft Corona-Maßnahmen an eigene Inzidenzwerte

 

PM vom Landkreis hier downloaden

 

 

14. November 2020   Aktuell - Vor Ort

PM Landkreis Helmstedt - Grundschule Süpplingen

Helmstedt, 14.11.2020
Durch einen Übertragungsfehler beim Landkreis Helmstedt ist es zu der Pressemeldung
gekommen, dass die Grundschule in Süpplingen geschlossen sei. Der Landkreis
informiert darüber, dass die Grundschule Süpplingen nicht geschlossen ist und
der Schulbetrieb wie vorgesehen stattfinden wird. Der Landkreis entschuldigt sich
ausdrücklich für die dadurch entstandenen Irritationen in der Öffentlichkeit, insbesondere
bei den Eltern der Schulkinder.
 
PM hier downloaden
13. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Helmstedt

Sehr geehrter Herr Radeck,

sehr geehrte Damen und Herren,

gegen die Stadt Helmstedt richte ich eine Kommunalaufsichtsbeschwerde.

Begründung:

Einige Ausschusssitzungen sollen demnächst per Videokonferenz stattfinden, so auch die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 18.11.2020, bei der ich einen Antrag einzubringen habe. Die Videokonferenzen werden vom Bürgermeister und den Vorsitzenden angeordnet.

Meines Erachtens gibt jedoch die Sonderregelung in §182 NKomVG für epidemische Lagen die Anordnung einer Videokonferenz nicht her:

[Zitat] § 182 Sonderregelungen füir epidemische Lagen, Absatz 2, Ziffer 3.

kann die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Vertretung in der Ladung anordnen, dass alle oder einzelne Abgeordnete per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist; dies gilt für Sitzungen des Hauptausschusses und der beratenden Ausschüsse entsprechend mit der Maßgabe, dass die oder der Vorsitzende die Anordnung trifft, [Zitatende]

Das Gesetz erlaubt mit dieser Formulierung nicht die grundsätzliche Anordnung einer Videokonferenz, sondern macht ausschließlich das Angebot an alle oder einzelne Mandatsträger, an der Sitzung per Videotechnik TEILNEHMEN ZU KÖNNEN. Das ist soweit für Risikopersonen auch sinnvoll und sehr zu begrüßen.

Ich darf Sie weiterhin darauf hinweisen, dass die geplanten Videokonferenzen darüber hinaus die Öffentlichkeit ausschließn, eines der höchsten Güter der "Repräsentativen Demokratie". Verletzungen dieses Gebotes reichen für sich ebenfalls aus, Sitzungen und ihre Beschlüsse ungütig zu machen, wie auch diverse Gerichtsentscheidungen zeigen. § 182 NKomVG enthält keine Ausnahme von dem Öffentlichkeitsgebot.

Insgesamt sehe ich es als sicher an, dass Sitzungen und deren Beschlüsse ungültig sind, sollten sie auf einer angeordneten Videokonferenz beruhen. Selbst wenn man aus der oben genannten gesetzlichen Formulierung (fälschlich) die Möglichkeit einer Anordnung ableiten würde, stände diese Entscheidung unter einem Technikvorbehalt. Die Stadt Helmstedt hat jedoch nicht nachgefragt, ob die nötige Technik den Mandatierten zur Verfügung steht.

Sie werden gebeten anzuordnen, dass die Rats- und Ausschussversammlungen bei der Stadt Helmstedt in Präsensform stattzufinden haben. Sie werden aus Zeitgründen um eine schnelle Entscheidung gebeten.

Mit freundlichem Gruß

Ulrich Engelke, Mitglied im Rat der Stadt Helmstedt

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