Vor Ort

12. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Abschaffung der Öffentlichkeit von Sitzungen des Kreistages und des Rates der Stadt Helmstedt

Beitrag von Ulrich Engelke

Die Öffentlichkeit von Sitzungen wurde vom Landrat und dem Helmstedter Bürgermeister erfolgreich abgeschafft

Das Infektionsschutzgesetz hat seinen Niederschlag auch in der Niedersächsischen Kommunalverfassung gefunden, aktuell auch in Helmstedt. Die Corona-Bestimmungen sind ungenau bzw. unbestimmt und teilweise der Willkür vom Bürgermeistern und Landräten überlassen.

Davon abgesehen entfällt die Öffentlichkeit völlig, obwohl diese einen hochgelobten Bestandteil der "Repräsentativen Demokratie" darstellt und fehlende Öffentlichkeit im Normalfall die Aufhebung eines Beschlusses nach sich zog, wie auch diverse Gerichtsurteile belegen. Diese "Heilige Kuh" der Demokratie wurde still und heimlich erbarmungslos abgeschlachtet.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/

09. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Den Hut auf der Stange grüßen, ist das logisch nachvollziehbar?

 Beitrag und Foto : Roswitha Engelke

Die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4. Nds. Corona-VO geltenden Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen

Bedeckung in den zu den Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazugehörigen Einrichtungen wie

z. B. Haltestellen, Bahnhöfe werden auf der Grundlage des § 18 Nds. Corona-VO wie folgt ausge

weitet:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch für Passanten, die nicht Nutzer der Verkehrsmittel sind, sondern die Haltestellen und Bahnhöfe lediglich passieren.

 

Haltestellen z. B. befinden sich nicht grundsätzlich an Ballungstätten und sind nicht zwangsläufig von Menschen "belagert". Muß nun generell vor dem Passieren einer  Haltestelle der "Schnutenpulli" angelegt werden? Das heißt doch den "Hut auf der Stange" grüßen.

 

08. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Dezentraler Bundes-Parteitag

Liebe GenossIinnen,
 
der Parteivorstand hat nach einer dreistündigen kontroversen Debatte entschieden, dass der Bundesparteitag am 27. Februar dezentral stattfindet. Für Niedersachsen habe ich mich gemäß unserem Beschluss der Delegiertenversammlung für einen zentralen Bundesparteitag ausgesprochen. Ebenso haben das die Landesverbände Hessen, Bremen und das Bundesausschuss-Präsidium gefordert. Die Abstimmung war letztlich (24/13/0).
 
Nun werden wir sehen müssen, wie man einen solchen dezentralen Bundesparteitag möglichst gut auf die Beine gestellt bekommt in 16 Bundesländern. Die Idee einer Briefwahl wurde nicht erstnahft erwogen, da schnell deutlich wurde dass aufgrund mehrerer Wahlgänge und Fristen sich eine solches Verfahren ca 3 Monate dauern würde.
 
Euch erstmal z.K. Mehr Infos gibt es, sobald sie uns vorliegen.
 
Mit solidarischen Grüßen
Thorben
08. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Nicht Vergessen - nicht Vergeben

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 zündeten Nazis deutschlandweit Synagogen an, zerstörten jüdische Geschäfte und ermordeten in Folge Millionen Menschen. Niedersächsische Städte erinnern an die Verbrechen.

Kranzniederlegung durch DIE LINKE. Braunschweig an der Gedenkstätte der Braunschweiger Synagoge

https://www.facebook.com/DieLinkeBraunschweig/videos/652307482000180

02. November 2020   Aktuell - Vor Ort

Polizeiliche Corona-Kontrollen im Landkreis Helmstedt

Erster kreisweiter Corona-Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht

Helmstedt. Am kommenden Mittwoch, den 04. November findet der erste Aktionstag des< Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und ggf. der Städte und Gemeinden Wir haben in den letzten Wochen verstärkt Hinweise von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die eine gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit dem Covid 19-Virus festgestellt haben und auf verstärkte Kontrolle der Corona-Hygieneregeln drängen“, erklärt Landrat Gerhard Radeck.

„Mit Blick auf die nun auch im Landkreis Helmstedt wieder stark ansteigenden Infektionszahlen wollen wir diesem Wunsch mit dem Aktionstag nachkommen.“ Dabei sollen zunächst keine Anzeigen gefertigt und Bußgelder verhängt werden. Es stehe vielmehr die Aufklärung über die Notwendigkeit der Hygieneregeln im Umgang mit dem Corona-Virus im Gefahren der Sorglosigkeit sensibilisieren, ohne Ängste oder gar Panik zu verbreiten.

Nur bei den hartnäckigen Verweigerern müsse auch die Verhängung von Bußgeldern geprüft werden. Soweit Schülerinnen und Schüler ohne Maske und Abstand angetroffen werden, gebe es im Einzelfall ein Hinweisschreiben an die Eltern. „Nach den Erfahrungen im Frühjahr müssen wir einen zweiten umfassenden Lockdown vermeiden und den Präsenzunterricht an den Schulen sicherstellen“, mahnt Radeck.

„Wir alle haben es selbst in der Hand.“ Die bis dato im Vergleich noch recht niedrigen Infektionszahlen im Landkreis Helmstedt seien Ausdruck der Vernunft und der gegenseitigen Rücksichtnahme der Menschen hier im Kreis. Das stimme ihn auch für die kommenden Wochen und Monate optimistisch. Kontrollen in den Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs oder des Schülerfreistellungsverkehrs sind nicht geplant.

Für die Überwachung der Einhaltung der Maskenpflicht dort sind allein die Busunternehmen in der Pflicht. Die Vollzugsbeamtinnen und –beamten können sich entsprechend ausweisen. Die Schulleitungen und die Busunternehmen wurden vorab über die Aktion informiert. In den kommenden Wochen sind, abhängig vom künftigen Infektionsgeschehen, weitere Aktionstage mit unterschiedlichen Schwerpunkten geplant.

Die nächste Aktion könnte insbesondere Gaststätten und Kneipen betreffen. Hintergrund: Für Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen nutzen, besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der aktuell geltenden Nds. CoronaVO die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon sind nach Abs. 3 Personen, für die das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung aus bestimmten gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, und die dieses durch die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachweisen können und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Nach § 1 Abs. 3 CoronaVO hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

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