Vor Ort

13. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

Von der Ausplünderung der Arbeiterschaft

Vorwort von Roswitha Engelke: Arbeitsarmut, Rentenarmut eingeleitet durch die Agenda 2010, gefördert und verschärft durch die Merkelregierung. Werner Rügemer macht eine Bestandsaufnahme wie es zu der Ausplünderung ganzer Bevölkerungsschichten in der Bundesrepublik Deutschland kam.


Dies ist Teil eins von zwei. Von Werner Rügemer.

Quelle: Nachdenkseiten

Eine Bilanz der Merkel-Ära: Arbeits-Armut, Renten-Armut: Bisheriger Höchststand in Deutschland

Die Agenda 2010 des SPD-Kanzlers Gerhard Schröder wurde ab 2005 unter der CDU-Kanzlerin Angela Merkel verschärft fortgeführt: Unregulierter Ausverkauf an Kapitalorganisatoren wie Blackstone, BlackRock & Co, noch mehr menschenrechtswidrige Arbeits- und Rentenarmut, zudem europaweit. Zu dieser Politik gehören systemisch mehr Hetze gegen inszenierte äußere Feinde und noch mehr Aufrüstung. Eine neue demokratische Opposition ist nötig, in Deutschland und in der ganzen EU. Wir konzentrieren uns hier auf das größte Tabu, also den Bereich, zu dem es in Beziehung zu Merkel und zur EU so gut wie keine systemische öffentliche Kritik gibt: Die Arbeitsverhältnisse – auch weil sie der wesentliche Grund der politischen Rechtsentwicklung sind.

Verschärfte Fortführung der Agenda 2010

Die 1998 gebildete Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder/SPD und Vizekanzler Josef Fischer/Grüne hatte mit ihrer Agenda 2010 zwei wesentliche Programme:

* Die „Entflechtung der Deutschland AG“, also der erleichterte Aufkauf deutscher Unternehmen durch ausländische – vorrangig US-amerikanische – Finanzakteure, die Verbilligung und Entrechtung der abhängigen Arbeit, also die vier Hartz-Gesetze mit befristeter, Teilzeit- und Leiharbeit sowie der Disziplinierung der Arbeitslosen.

Diese beiden Elemente der Agenda 2010 bildeten eine logische Einheit: Kapitalisten stärken, abhängig Beschäftigte schwächen.

Dabei bleibt bis heute unterbelichtet, dass die damalige Opposition im Bundestag aus CDU, CSU und FDP der Agenda 2010 freudig zustimmte, einerseits. Und dass andererseits ab 2005 unter der Dauerkanzlerin Angela Merkel/CDU die Agenda 2010 nicht nur fortgeführt, sondern menschenrechtswidrig weiter verschärft und durch die Corona-Politik noch beschleunigt wurde.[1]

Merkel: Deutschland = größter Niedriglohnsektor in Europa: „Wir haben den größten Niedriglohnsektor in der EU geschaffen“, so rühmte sich Schröder nach seiner Amtszeit. Aber unter Merkel wurde der deutsche Niedriglohnsektor noch viel größer, durch neue Formen prekärer Arbeitsverhältnisse und auch durch Millionen befristeter, halblegaler und auch illegaler Migranten und Migrantinnen.

Die Regierungs“kunst“ mit der Politikdarstellerin und christlich lackierten Betschwester Merkel („Uns geht es allen gut“) bestand auch darin, diese Verschärfung und Ausweitung fast unsichtbar bleiben zu lassen. Schröder rühmte sich des größten Niedriglohnsektors, Merkel machte ihn noch größer, still und leise, effektiv.

Die „Heuschrecken“ legten unter Merkel erst richtig los

Unter Kanzler Helmut Kohl/CDU und Finanzminister Theodor Waigel/CSU war das Unternehmens-, Boden- und Immobilienvermögen der Ex-DDR an westliche Investoren verscherbelt worden. Mit der Agenda 2010 wurde der Ausverkauf auf das Territorium der alten BRD erweitert.

Zunächst: Heftige Kritik an den „Heuschrecken“-Investoren. So förderten Schröder/Fischer den Einstieg der neuen, deregulierten Kapitalakteure aus den USA. Zuerst waren das die Private-Equity-Investoren wie Blackstone (Schwarzer Stein, noch nicht BlackRock, der Schwarze Fels), KKR, Carlyle, Texas Pacific Group, Permira, Fortress, Cerberus, Apax und etwa 50 andere aus New York und Houston, oft über ihre Filialen in der City of London.

Diese aggressiven Investoren kauften reihenweise öffentliche Wohnungsgesellschaften des Bundes, der Bundesländer, der Kommunen, auch Werkswohnungen, auch staatliche Unternehmen wie Duales System (Grüner Punkt) und die Bundesdruckerei, kauften vor allem hunderte der besten, nicht an der Börse gelisteten Unternehmen wie Nixdorf, Telenorma, Beru (Zündkerzen), Dynamit Nobel, Demag (Kräne), Gerresheimer Glas, Celanese (Chemie), ATU (Autowerkstätten), MTU (Triebwerke), Grohe (Bad-Armaturen).

Hunderte dieser Firmen wurden „restrukturiert“: Löhne wurden eingefroren, Beschäftigte wurden entlassen, Betriebsräte rausgemobbt, Abteilungen wurden verkauft oder geschlossen, Immobilien wurden verkauft und teuer zurückgeleast. Den Firmen wurden Schulden aufgebürdet, aus denen sich die Investoren Gewinne auszahlen ließen.[2]

Antisemitismus-Vorwurf: Die Kritik verstummt. An diesem brutalen Vorgehen übten in den ersten Jahren auch führende Unternehmer-Postillen wie Handelsblatt, Wirtschaftswoche, FAZ und ZEIT viel Kritik. Doch dann hörte die Kritik schlagartig auf: Als der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering die Investoren aus den USA als „Heuschrecken“ anprangerte, die über das Land herfallen, es leerfressen und dann weiterziehen – da schwenkten dieselben Medien um, angefeuert vom FDP-Vorsitzenden Westerwelle, und prangerten die Kritiker als „Antisemiten“ an: Investoren würden als Tiere dargestellt werden, wie bei den Nazis. Müntefering und seine SPD verstummten. Seitdem und bis heute konnten und können Blackstone & Co in aller massenmedialen Beschweigung ihr Werk verrichten: Die Kritik war verstummt – und unter Merkel ab 2005 griffen die „Heuschrecken“ erst richtig zu.

„How Merkel and Blackstone changend german capitalism“: Merkel ging gleich zu Beginn gezielt auf die „Heuschrecken“ zu. Nur ein Beispiel: 2006 holten Merkel und ihr SPD-Finanzminister Peer Steinbrück den größten Private-Equity-Investor, Blackstone, als neuen Großaktionär in die Deutsche Telekom AG. Blackstone-Chef Stephen Schwarzman gehörte zu denen, die sich durch die „Heuschrecken“-Kritik zutiefst beleidigt fühlten. Er sollte beruhigt werden, wurde anderen Investoren vorgezogen. Er sollte mit seinen aggressiven Methoden das privatisierte ehemalige Staatsunternehmen weltmarktfähig machen.

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11. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

Bremst der Erste Stadtrat und Geschäftsführer des Planungsverbandes H. K. Otto beim Lappwaldsee?

Beitrag von Roswitha Engelke, 15:45, 11.07.2021

 

Am 6.07.2021 wurde der Antrag "Sanierung des Wasserkörpers beim Lappwaldsee" des parteilosen Ratsherrn Ulrich Engelke im Bau- und Umweltausschuss besprochen und unter großer Zustimmung von allen Parteien unisono angenommen.

Lediglich der Erste Stadtrat Otto, auch Geschäftsführer des Planungsverbandes Lappwaldsee, schien nicht wirklich zufrieden zu sein. Er rückte auch nur unter einem gewissen Druck damit heraus, dass das bereits seit mehr als vier Jahren vom Helmstedter Revier versprochene Gutachten zur weiteren Entwicklung der Wasserqualität seit einem Jahr fertig gestellt ist.

 

Das wirft naturgemäß die Frage auf, weshalb der Rat und vor allen Dingen der Antragsteller Ratsherr Ulrich Engelke nicht sofort informiert wurde. Ratsherr Engelke hatte im März 2021 bei der Stadtverwaltung nachgefragt, ob das vom Helmstedter Revier versprochene Gutachten zur weiteren Entwicklung der Wasserqualität vorliegt. Es wurde ihm mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung darüber nicht informiert sei.

Es lädt definitiv zu Spekulationen ein, wenn der Erste Stadtrat und Geschäftsführer des Planungsverbandes Lappwaldsee und (wahrscheinlich) auch der Herr Bürgermeister diese wichtige Information nicht sofort weitergeben, denn schließlich hätte diese neue Situation sehr wohl zu einer Änderung beziehungsweise Ergänzung des Antrages führen können.

So respektlos hat die Verwaltung der Stadt nicht mit dem Rat umzugehen und eine vom Rat ausgesprochene offizielle Missbilligung wäre eigentlich fällig!

Auch mit dem Bergrecht scheint der gelernte Jurist Herr Otto seine Probleme zu haben, so sah es wenigsten auf der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses aus. Aus Herrn Ottos sprachlichen Verrenkungen hätte man gut und gern entnehmen können, dass es fraglich sei, wer die dafür die notwendigen finanziellen Leistungen zu erbringen hat. Das ist jedoch im Berggesetz eindeutig geregelt. Zur Wiedernutzbarmachung der beanspruchten Flächen sind die Tagebaubetreiber per Gesetz ausdrücklich verpflichtet.

Ratsherr Engelke rügte deshalb ausdrücklich den Ersten Stadtrat in der Ausschusssitzung dafür, dass er zum wiederholten Male die der Allgemeinheit zustehenden hohen Ansprüche herunterspielt. Das Bundesberggesetz gibt nämlich vor, dass die gesamte Wiedernutzbarmachung - als Summe der technischen und biologischen Rekultivierung vom Bergbaubetreibenden während und nach der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu gewährleisten ist.

Des weiteren führte Herr Otto aus, dass 2032 bei Erreichen der Vollfüllung das Gewässer bei guter Qualität sein müsste, da dann weiter über das Grundwasser zuströmende Mengen in den Harbker Mühlenbach abgeleitet werden müssten. Dafür wären dann eine wasserrechtliche Genehmigung und eine entsprechende gute Qualität notwendig. Ratsherr Engelke setzte dagegen, dass dies Wasser dann auch auf unabsehbare Zeit zum Tagebau Schöningen gepumpt werden könnte.

Insgesamt ist der Ratsherr und Diplomingenieur Ulrich Engelke, der in seiner beruflichen Tätigkeit auch in der staatlichen Wasserwirtschaft tätig war, aufgrund der beschönigenden Äußerungen und zu schwachen Rechtspositionen des Herrn Otto zu der Auffassung gelangt, dass dieser als Geschäftsführer des Planungsverbandes Lappwaldsee ungeeignet ist.

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06. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

Infos zum Kinderfreizeitbonuns/Auszahlung im August

Im August wird der Kinderfreizeitsbonus zur Auszahlung gebracht. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Im Einzelfall, kann daher ein Antrag für Menschen, die im Niedriglohnbereich arbeiten, und ein paar Euro aufstockende SGB II-ansprühe haben auf SGB II – Leistungen sinnvoll sein.
Hier ein Überblick aus Sicht des Bundesfamilienminsteriums: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-kinderfreizeitbonus-182044

Der Gesetzestext: https://www.buzer.de/gesetz/14758/l.htm?n=html#y29062021 

 

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe nach der Reform durch das KJS

 

Die Arbeitshilfe ermöglicht einen schnellen, qualifizierten und umfassenden Überblick über die Neuerungen durch die Reform des KJSG: Alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 sind farblich hervorgehoben; wenn sie erst später in Kraft treten, sind sie besonders gekennzeichnet. Mit dieser Darstellungsweise und dem Überblick über die wesentlichen Neuerungen machen Sie sich schnell mit den Neuerungen vertraut und gestalten den Übergang vom alten ins neue Recht erfolgreich.

www.lambertus.de/sgb_viii


08. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

EU-Kommission 875-Millionen-Kartellstrafe für BMW und VW

Mitarbeiter im BMW-Werk Leipzig montieren das «Drive-Modul», die Unterbodengruppe mit Batterie, für den elektrisch angetriebenen i3. BMW  | dpa

Quelle: Tagesschau

Stand: 08.07.2021 12:08 Uhr

Sie sollen sich bei einer Technologie zur Abgasreinigung rechtswidrig abgesprochen haben: Die EU-Kommission hat die deutschen Autobauer BMW und Volkswagen wegen Kartellbildung zur Zahlung von Millionenstrafen verpflichtet.

Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen Wettbewerbsstrafen in Millionenhöhe verhängt. Sie sollen rechtswidrige Absprachen über die Größe von Tanks für den Kraftstoffzusatz "AdBlue" getroffen haben. Damit sei der Wettbewerb bei der Abgasreinigung einschränkt worden, erklärte die EU-Kommission.

"Adblue"-Tanks nehmen in Dieselautos neuerer Katalysator-Generationen spezielle Harnstoff-Lösungen auf. Die Gemische sorgen für eine effizientere Abgasreinigung und damit für eine Senkung schädlicher Stickoxid-Emissionen. "Alle Unternehmen haben ihre Kartellbeteiligung eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt", teilte die EU-Kommission mit.

05. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

Infos zum Thema Schulbücher

Seit Jahresbeginn wurde der neue § 21 Abs. 6a SGB II / 30 Abs. 9 SGB XII eingefügt, nach diesem haben SchülerInnen, die aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben einen Anspruch auf Übernahme der dahingehenden Schulbuchkosten.


Das bedeutet, alle Schulbuchkosten, die anfallen, seien es komplette Kosten, Ausleihgebühren oder Eigenanteile die nach landerechtlichen Bestimmungen anfallen.


Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten:


Um diese Kosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines Nachweises der Schule, welche Bücher anzuschaffen sind sowie eine Quittung über die entstandenen Kosten.

 

Handelt es sich um erhebliche Kosten, zB wegen fehlender Lernmittelfreiheit in einem Bundesland, müssen die Kosten nach vorheriger Bezifferung monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, das JC hat vorzustrecken.


Im SGB XII (nach den 3. Kapitel) und bei den Analogleistungen nach AsylbLG muss beachtet werden, dass die Anträge auf Übernahme zwingend im Monat des Kaufes gestellt werden müssen!

 

Im SGB II können die Anträge auch deutlich später gestellt werden.

 

 

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