Allgemein
Mehrere Tausend bei Pro-Palästina-Demos in NRW
Seit dem Hamas-Angriff auf israelische Posten in Gaza finden in NRW Demonstrationen statt. Dazu gibt es jetzt neue Zahlen. Demnach gingen mehr Menschen in NRW für die Palästinenser als für Israel auf die Straße. Von der Bundesregierung wird der Terror Israels verharmlost und relativiert.
Quelle: WDR Stand: 28.10.2023, 17:05 Uhr
Demos gab es in Dortmund, Duisburg und Aachen.
Tausende Menschen haben am Samstag in NRW für Palästina und gegen die israelische Militäraktion im Gaza-Streifen nach den Angriffen der Hamas demonstriert. Demos gab es in Dortmund, Duisburg und Aachen.

Tausende demonstrierten in Dortmund
Die Polizei begleitete die Demonstrationszüge mit vielen Einsatzkräften. Bis zum Nachmittag wurden keine schweren Ausschreitungen gemeldet. In Dortmund waren gleich zwei Demonstrationen angemeldet. Bei der größeren Veranstaltung sprach die Polizei von rund 2.500 Teilnehmern, bei der kleineren von rund 300. Laut Polizei gab es mehrere Verstöße gegen die Auflagen der Behörden. So wurden Transparente mit verbotenen Slogans sichergestellt oder mussten eingerollt werden. Gewaltdelikte gab es nicht.
Heute ab 14 Uhr: Demo der Palästinensischen Gemeinde Dortmund: "Stoppt den Genozid in Gaza"...
https://www1.wdr.de/mediathek/plaene-fuer-grosse-pro-palaestina-demo-in-dortmund-100.html
Der Demo-Titel wurde von der Polizei nicht erlaubt.
Quelle: T-online
In Dortmund ist am Samstag eine pro-palästinensische Demonstration mit mehreren Hundert Teilnehmern geplant. Die Anmeldung der Demonstration mit 750 bis 1.000 Teilnehmern erfolgte durch die "palästinensische Allianz NRW", wie der Vorsitzende der palästinensischen Gemeinde in Dortmund, Hisham Hashad, t-online bestätigte. Man sei auf eine große Teilnehmerzahl eingestellt. Zuerst hatten die "Ruhr Nachrichten" berichtet.
Unter dem Motto "Stoppt den Krieg. Stoppt den Genozid in Gaza" wollen die Veranstalter auf die vom israelischen Militär getöteten Menschen im Gazastreifen aufmerksam machen. Die Kundgebung soll an der Katharinentreppe gegenüber des Hauptbahnhofs in Dortmund um 14 Uhr starten.
Kundgebung auf dem Friedensplatz
Von hier will der Demonstrationszug über den Schwanenwall bis hin zum Ostwall und von dort zum Friedensplatz ziehen. Auf dem Friedensplatz werde eine Abschlusskundgebung stattfinden, wie Hashad weiter mitteilte. Auch ein Stopp für eine Audiobotschaft des griechisch-orthodoxen Erzbischofes Atallah Hanna aus Jerusalem sei geplant.
Ein Livestream ist nicht vorgesehen.
Die Berliner Polizei hat erneut eine pro-palästinensische Demonstration im Vorfeld untersagt. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, darf die für den Abend am Alexanderplatz geplante Versammlung unter dem Titel "Berliner Kinder für Gaza-Kinder" nicht stattfinden. Auch alle Ersatzveranstaltungen bis einschließlich 6. November seien verboten.
Wie über Russland, Gaza, Kiew in den Nachrichten informiert wird regelt in Deutschland die Zensur
"44 Seiten Sprachregelung der ARD zum Nahostkonflikt – ein unglaublicher Skandal"
Quelle: NachDenkSeiten 27. Oktober 2023 um 14:22
Man soll nichts dem Zufall überlassen und schon gar nicht dem Verstand der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So denkt offensichtlich die Spitze der Öffentlich-rechtlichen und von uns Beitragszahlern bezahlten ARD. Mir liegt ein Papier vor mit dem Titel „Glossar Berichterstattung Nahostkonflikt Zur internen Nutzung. Stand 18.10.2023“ – Dieses soll offensichtlich dazu dienen, die Journalistinnen und Journalisten der in der ARD zusammengeschlossenen Sendeanstalten auf eine der Sprachregelung entsprechenden Berichterstattung und Kommentierung zu trimmen. Albrecht Müller.
Bundespressekonferenz: Auswärtiges Amt in Erklärungsnot: Welcher Völkerrechts-Artikel legitimiert die Bombardements von Gaza?
Quelle: NachDenkSeiten von Florian Warweg
Artikel 51 der UN-Charta legitimiert das Selbstverteidigungsrecht eines Staates nur im Fall des Angriffs durch einen anderen Staat. Dies zudem nur, bis der UN-Sicherheitsrat über die getroffenen Maßnahmen informiert und eine Entscheidung über deren Recht- wie Verhältnismäßigkeit getroffen wurde. Doch weder der Gazastreifen noch die Hamas gelten im völkerrechtlichen Verständnis als staatliche Akteure. Die immer wieder von der Bundesregierung wiederholte Rechtfertigung, Israel habe nach den Angriffen der Hamas vom 7. Oktober das „völkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung“, kann also zumindest nicht über Artikel 51 legitimiert werden. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten bei der Bundespressekonferenz nach. Der Antwortversuch des Auswärtigen Amts geriet nicht wirklich überzeugend. Von Florian Warweg.
Meinungsfreiheit: Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz
Wenn geschichtliche Fakten von staatlichen Institutionen zur Desinformation erklärt werden und Vertreter dieser Fakten strafrechtlich verfolgt werden, ist in dem Staat etwas nicht in Ordnung.
"Meinungsfreiheit: Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz"
Quelle: NachDenkSeiten
Der Rechtsanwalt Peter Schindler und der Jurist und Autor Alexander Unzicker haben Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Hintergrund der Klage sei die Tatsache, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am 22.05.2023 im ARD-/ZDF-Morgenmagazin historische Tatsachen, etwa dass „Russland den Krieg in der Ukraine auch führt, weil eigene Sicherheitsinteressen verletzt worden sind durch den Westen“ als „russisches Narrativ“ abqualifiziert habe, so die Kläger. Wir dokumentieren hier die zugehörige Erklärung und verlinken die Klageschrift.
Die Klageschrift und ein Transkript der hier behandelten Sendung des ARD-/ZDF-Morgenmagazins vom 22.05.2023 werden am Ende des Artikels verlinkt. Hier folgen zunächst Zitate aus der Presseerklärung von Peter Schindler und Alexander Unzicker vom 19.10.2023:
„Haldenwang sieht durch die Verbreitung „russischer Narrative“, zu denen auch gehört, dass „der Westen die NATO ausweiten will, „tatsächliche Angriffe auf die Demokratie“ sowie eine Destabilisierung des demokratischen Systems in Deutschland.
Weiterlesen: Meinungsfreiheit: Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz