Soziales
BA verabschiedet sich von der Nutzung von De-Mail-Postfächern
Nachdem T-Online seinen De-Mail-Dienst bereits im Jahr 2022 eingestellt hat, beendet nun auch United Internet GmbH – Anbieter der De-Mail-Dienste für gmx.de, 1und1.de und web.de – zum Mai 2025 den Betrieb seiner De-Mail-Angebote.
Infolgedessen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt, dass alle De-Mail-Postfächer ab Mai 2025 geschlossen werden.
Die entsprechende Weisung der BA vom 28.03.2025 ist hier einsehbar:
???? https://t1p.de/n8mfk
Langzeitfolgen von COVID-19: Sozialrechtliche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten
Die andauernden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stellen viele Betroffene vor komplexe gesundheitliche und rechtliche Herausforderungen. Als Fachanwalt für Sozialrecht möchte ich Ihnen einen Einblick in die rechtlichen Aspekte der Langzeitfolgen von COVID-19 gewähren und Wege aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können.
Mehr: https://t1p.de/c7xp4
PRO ASYL fordert Sommers sofortige Entlassung
„Wer an der Spitze einer der größten Asylbehörden der Welt steht und öffentlich das Fundament von Menschenrechten, Verfassungsrecht und internationalem Flüchtlingsschutz in Frage stellt, hat in diesem Amt nichts mehr verloren“.
Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, hat in einem Vortrag – scheinheilig als Privatperson deklariert – unverblümt das Asylrecht zur Disposition gestellt. Seine Aussagen sind nicht weniger als ein Frontalangriff auf das Völkerrecht, das Europarecht und das Grundrecht auf Asyl. Wer so spricht, entlarvt sich als Gegner rechtsstaatlicher Verfahren und disqualifiziert sich für jedes öffentliche Amt.
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KdU Karenz aus Jobcentersicht – eine fragwürdige Untersuchung des IAB
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat am 3. April 2025 einen Bericht veröffentlicht, in dem es die einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft (KdU) untersucht – mit einem bemerkenswert vagen Fazit: „Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.“
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Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig
Bezieher:innen von sog. Grundleistungen nach §§3, 3a AsylbLG sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine Minusrunde hinnehmen. SGB II/SGB XII-Beziehende bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 563 €, Geflüchtete 441 €, in der RB-Stufe 2, 506 € und Geflüchtete 413 €
Dazu hat jetzt in einem ersten Beschluss des SG Marburg vom 14.2.2025 (AZ S 16 AY 11/24 ER) entschieden, dass diese Ungleichbehandlung rechtswidrig ist.
Bezieher*innen von sog. Grundleistungen nach §§3, 3a AsylbLG sollten daher Widerspruch gegen die laufenden Leistungen und Antrag auf Überprüfung und Korrektur der für die in der Vergangenheit bewilligten Leistungen seit 1.1.2025 einlegen sowie einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen. Nähere Infos und der Beschluss hier: https://t1p.de/flcuo
Siehe dazu u.a. die Hinweise vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: https://t1p.de/avati


