Soziales
Vorübergehender Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine mit ukrainischem Pass sowie deren enge Familienangehörige wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Somit besteht für ukrainische Staatsangehörige derzeit kein dringender Handlungsbedarf. Ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach dem 04.03.2026 weiter verlängert werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist darum sicher sinnvoll, sich schon jetzt mit den weiteren Möglichkeiten für eine Bleibeperspektive auseinanderzusetzen.
Dazu eine Übersicht „AUFENTHALTSPERSPEKTIVEN FÜR GEFLÜCHTETE AUS DER UKRAINE“: https://t1p.de/ptuej
Geflüchtete: Leistungsstreichung per Gesetz. Ausreisepflichtigen Menschen im Dublin-Verfahren wird jegliche Unterstützungsleistung entzogen
Eine junge Frau wurde im Februar 2025 aus ihrer Flüchtlingsunterkunft geworfen, sämtliche Sozialleistungen wurden gestrichen. Doch ein Sozialgericht kassierte das wieder ein. Weitere Eilbeschlüsse von Gerichten machen deutlich: Die von der Ampelregierung eingeführte Leistungsstreichung ist ein Verstoß gegen Grundgesetz und Europarecht.
Pro Asyl erklärt, wie verfassungswidrig Geflüchteten sämtliche Sozialleistungen entzogen werden und im Winter, bei Minustemperaturen obdachlos gemacht werden.
Mehr Infos: https://t1p.de/nesyf
Dazu auch der Pari: https://t1p.de/b5z4n
Dringend: Drittstaatsangehörige aus der Ukraine – Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bis 4. März stellen!
Vertriebene aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, die bisher den vorübergehenden Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, müssen in vielen Fällen bis spätestens Dienstag, den 4. März, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Andernfalls droht die Ausreisepflicht. Dies betrifft insbesondere:
Nicht-ukrainische Staatsangehörige,
Personen, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten,
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die vor dem 1. Februar 2024 erteilt wurde.
Wenn bis zum 4. März 2025 kein Antrag gestellt wird, beginnt ab dem 5. März 2025 automatisch die vollziehbare Ausreisepflicht. In diesem Fall besteht kein Anspruch mehr auf Leistungen nach SGB II, sondern nur noch auf AsylbLG.
Arbeitshilfe dazu: https://t1p.de/7lykn
Verbraucherzentrale NRW: Gebühren für Abwendung einer Stromsperre unzulässig
Energieversorger müssen vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anbieten. Die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH erhob dafür jedoch zusätzlich noch unzulässige Gebühren. Die Verbraucherzentrale NRW klagte erfolgreich vor dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24).
Mehr: https://t1p.de/tq5ns zum Urteil des OLG Düsseldorf: https://t1p.de/kzd99
Der Ausdruck "3,6 Prozent des BIP": Eine Masche zur Verniedlichung einer radikalen Politik
Beitrag: NachDenkSeiten
Die Paukenschläge aus den USA heizen die hiesige Rüstungsdebatte noch weiter an. In dieser Diskussion werden die Rüstungsausgaben meist mit Prozentzahlen des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und nicht des Bundeshaushaltes dargestellt – das ist eine beschönigende Praxis: Damit sollen die tatsächlichen Ausmaße der „Verteidigungs“-Kosten und der darauf zwingend folgende soziale Kahlschlag verharmlost werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel
Auf internationaler Ebene kann die Praxis, die Höhe von Rüstungsausgaben anhand von Prozentzahlen des BIP darzustellen, Sinn machen, um Vergleichbarkeit herzustellen: Die Größe des Haushaltes im Verhältnis zum BIP variiert nach Ländern.
Spricht man aber nur über die „Verteidigungs“-Ausgaben hierzulande und inwiefern sie die Bürger belasten werden, dann ist die verniedlichende Praxis, das BIP und nicht den Bundeshaushalt heranzuziehen, als Schützenhilfe für die weitere Militarisierung der Gesellschaft zu deuten – vonseiten vieler Journalisten und Politiker.
Das BIP in Deutschland lag 2023 laut „Statista“ bei 4,1 Billionen Euro. Der Bundeshaushalt belief sich 2023 laut Bundestag dagegen „nur“ auf 476 Milliarden Euro, also auf etwas mehr als ein Zehntel. Die nun als NATO-„Ziel“ im Raum stehenden 3,6 Prozent des BIP könnten also unter Umständen – grob zugespitzt – etwa 30 Prozent eines Bundeshaushalts bedeuten.
Setzen sich die militaristischen grün-schwarz-gelb-(roten) Falken durch, die gerade Oberwasser haben, dann werden wir also bald jeden dritten Euro für Waffen ausgeben. Dieser unverantwortlichen Entscheidung würde zwingend ein (nochmals zusätzlich forcierter) sozialer Kahlschlag folgen.


