Soziales
Zum Bürgergeld und der angekündigten Blockade durch die Union
Am 10. Nov. 2022 hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein Bürgergeld-Gesetz verabschiedet. Darin sind einige wichtige Änderungen enthalten, siehe Nr. 2 dieses Newsletters.
Am 14. Nov. 2022 wird der Bundesrat sich mit dem Bürgergeldgesetz befassen, die CSU und CDU drohen dort mit einer Blockade. Sollte das Bürgergeldgesetz durch die Union im Bundesrat blockiert werden, muss das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Ziel der Union ist über eine parteipolitisch motivierte Blockade im Bundesrat, das Bürgergeldgesetz im Vermittlungsausschuss zu verändern.
Mit dem Bürgergeldgesetz gekoppelt ist die Regelleistungserhöhung von 449 € auf 502 €. Wird das Bürgergeldgesetz von der Union weiter blockiert, wird es zum 1. Januar 2023 keine dergestalt höheren Regelleistungen für Millionen von SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehenden geben. Diese Menschen werden von der CDU/CSU im Bundestag in Geiselhaft genommen. Die gezielte Unterdeckung der Existenz von Millionen von SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehenden mitten in der größten Krise der Bundesrepublik ist dann das Ergebnis der Blockade der Union.
Dazu ist anzumerken: Kommt es Anfang Januar 2023 durch die machtpolitischen Spielchen der CDU und CSU nicht zu der anvisierten Erhöhung der Regelleistungen, sind die Regelleistungen spätestens dann offen verfassungswidrig zu niedrig.
Für diesen Fall würde Tacheles in Kooperation mit weiteren sozialpolitischen Akteur*innen eine breit angelegte juristische Kampagne zum Einklagen höherer Regelleistungen starten. Auf dem Deutschen Sozialgerichtstages im November wurde von den Sozialrichtern signalisiert, dass sie geneigt sind, im Falle einer fortgesetzten Unterdeckung durch die Regelleistungen in Zukunft Klagen auf höhere Regelleistungen stattzugeben.
Sollte eine solche Kampagne notwendig sein, ist es durchaus vorstellbar, dass dann die Gerichte angesichts der Preisentwicklung höheren Regelleistungen als 502 € für alleinstehende Menschen zustimmen.
Weiter ist anzumerken: Im geplanten Bürgergeldgesetz sind viele sinnvolle Regelungen enthalten, aber es ist immer noch Armut per Gesetz, solange die Regelleistungen nicht deutlich angehoben werden. Der Paritätische hat jetzt erarbeitet, dass zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums ein Regelsatz von 725 € notwendig ist (siehe Punkt 4). Ebenso muss die Haushaltsenergie aus den Regelleistungen rausgenommen werden und alle Sanktionen sind aufzugeben. Solange diese Kernpunkte nicht erfüllt sind, bleibt das sog. „Bürgergeld“ weiterhin ein Bürgerhartzgeld.
Bemerkung dazu: Bei vielen kleineren Änderungen wird deutlich, dass z.T. jahrelanges Fordern, Skandalisieren und Nerven von Tacheles bei allen sich bietenden Gelegenheiten durchaus Gehör findet.
BSG: Begleitung durch Vertrauensperson bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen grundsätzlich zulässig
Das BSG hat am 27. Okt. darüber entschieden, ob es zulässig ist Vertrauensperson bzw. einen Beistand bei Untersuchung durch medizinischen Sachverständigen mitzubringen.
Das hat das BSG jetzt endlich bejaht (BSG 27.10.2022- B 9 SB 1/20 R).
Eine richtige und erfreuliche Position; mehr dazu: https://t1p.de/56oc6
Aktuelle Weisungen zum Wohngeld
Zum 1.1.2023 kommt die große Wohngeldreform, hier werden sich die Wohngeldbeträge deutlich erhöhen, in der Folge auch die Mietobergrenzen im SGB II/SGB XII, insofern sie sich am Wohngeld orientieren. Für NRW gibt es schon die dahingehende Weisung vom Ministerium: https://t1p.de/1mbzx Und es gibt die Vollzugshinweise des BMWSB zum Heizkostenzuschussgesetz für WoGG-Empfänger: https://t1p.de/l3l2n
Kurzposition zum 49 € - Ticket
Natürlich ist das 49 € - Ticket der Weg in die richtige Richtung. Es fehlen aber noch ein paar Schritte um diesen Weg geeignet auszugestalten. Denn 49 € kann sich kein SGB II-, SGB XII- und AsylbLG- beziehender Mensch leisten. Es sind lange noch nicht mal so viel Fahrtkosten im Regelsatz enthalten. Richtig wäre ein 20 € Ticket für arme Menschen. Laut Statistischem Bundesamt sind das rund 13 Millionen Personen, darin enthalten sind auch die Sozialleistungsbeziehenden. Das wäre gerecht verteilt. Niedrige und bezahlbare Kosten für die Armen, höhere Kosten für die reicheren Menschen.
Der zweite Kritikpunkt ist: Es sind nicht nur die Kosten, sondern auch die Infrastruktur. Ständig fallen Busse, Züge und sogar Schwebebahnen aus, die Technik funktioniert nicht oder es fehlt an Personal. Jeder Winter und jeder Sommer kommt immer völlig unerwartet für die DB und die Technik streikt. Hier muss dringend ganz viel getan werden, denn da nützt auch kein 49 € Ticket, wenn nichts fährt.
Zur „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber in Höhe von 3000 €
Im Rahmen des 3. Entlastungspakets wurde eine freiwillige „Inflationsprämie“ durch Arbeitgeber eingeführt, diese ist für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei in kann in Höhe von bis zu 3000 € pro Arbeitsnehmer gezahlt werden (§3 Nr. 11b EstG). Im SGB II ist diese Prämie anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 7 ALG II –V). Es gibt allerdings auch Arbeitnehmer*innen, die Leistungen nach SGB XII bekommen, dort ist diese voll anzurechnen.
Weitere Infos: https://t1p.de/hnbpc