Soziales

25. Februar 2020   Themen - Soziales

Anfrage deckt auf: Über 10.000 Verstöße bei Mindestlohnkontrollen in Niedersachsen - Linke: Das ist Wirtschaftskriminalität

Berlin/Hannover.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr bei Mindestlohnkontrollen in Niedersachsen über 10.636 Verstöße registriert.

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Victor Perli (DIE LINKE) hervor. Demnach hat die für die Kontrollen zuständige Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2019 landesweit in 8.311 Fällen Strafverfahren und in 2.325 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die meisten Verstöße wurden in der Baubranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe verzeichnet. „Diese Zahlen sind alarmierend. Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern Wirtschaftskriminalität. Es ist skandalös, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten um den ohnehin viel zu niedrigen Mindestlohn prellen", kritisierte Perli.

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25. Februar 2020   Themen - Soziales

Die AfD: Nach einer Geldspende von Immobilienunternehmer Krawinkel Klage gegen Berliner Mietendeckel


AfD: Mehr Demokratie für Immobilienunternehmen und Miethaie zum Nachteil der Mieter

 

Quelle: Tagespiegel

Berliner Unternehmer Krawinkel gibt 100.000 Euro an Höckes AfD

Erst ersteigerte er den „Bambi“ von Boris Becker, nun spendet Unternehmensverwalter Christian Krawinkel an die AfD. Es ist die höchste Summe seit 2016.

Kann mit einem Geldsegen für den Wahlkampf rechnen: Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen.

Kann mit einem Geldsegen für den Wahlkampf rechnen: Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen.Foto: imago images/Karina Hessland

Die AfD kann mit einer Großspende ihre Parteikasse auffüllen. Der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel hat laut der Verwaltung des Deutschen Bundestages 100.000 Euro an die Partei gespendet. Die Großspende wurde am Dienstag auf der Homepage des Deutschen Bundestages veröffentlicht.

Krawinkel spendete den Betrag direkt an den AfD-Landesverband Thüringen, dessen Vorsitzender Björn Höcke ist.

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23. Februar 2020   Themen - Soziales

BSG: Es gilt ein Aufrechnungsverbot für Anwaltskosten

Jahrelang hatten die Jobcenter eine klare Anweisung der BA:

Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet.

Dieser rechtswidrigen angeordneten Verwaltungspraxis hat nun das BSG einen Riegel vorgeschoben.

Es gilt nun ein Aufrechnungsverbot (Urt. v. 20.2.2020, B 14 AS 17/19 R, B 14 AS 4/19 R, B 14 AS 3/19 R). „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, so zitiert Kaufmann einen Sprecher der BSG.

Diese Verwaltungspraxis hatte zum Ziel dadurch Anwälte von der Übernahme von SGB II-Mandaten abzuhalten, weil sie trotz klarer Rechtslage (Behörde hat im Gewinnensfall die Kosten zu Übernehmen - § 63 SGB X) mussten Anwälte immer damit rechnen, trotz Gewinn auf ihren Kosten hängen zu bleiben.

Damit hat das BSG wieder einmal einer nicht akzeptablen Verwaltungspraxis den Riegel vorzuschieben.


Dazu in LTO: https://www.lto.de/recht/juristen/b/bsg-b14as1719r-jobcenter-kostenerstattungsanspruch-aufrechnen-rechtsanwaltsgebuehren-63sgbx/

 

Und Stefan Sell: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/02/21/rechtsanwaelte-muessen-vom-jobcenter-ihr-geld-bekommen/#more-9524

24. Februar 2020   Themen - Soziales

Spannendes BSG Urteil zum Thema Vermögensberücksichtigung

Das BSG hat entschieden, dass der Verbrauch von Vermögen, welches im Laufe eines Monats zur Schuldentilgung eingesetzt wurde, ab dem Tag des Verbrauchs einen SGB II-Leistungsanspruch auslöst. Denn abweichend von der Einkommensberücksichtigung (vgl § 11 Abs. 2, 3 SGB II) gibt es bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II keine normative Grundlage für ein Monatsprinzip, so dass auch Leistungen ab Monatsmitte bzw, bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu gewähren sein können (BSG, Urt. v. 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R)

Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html
Siehe auch: https://de.nachrichten.yahoo.com/erst-schulden-zahlen-dann-hartz-iv-beantragen-162834995.html?

18. Februar 2020   Themen - Soziales

Feierabendgespräch mit Pia Zimmermann Thema Pflegenotstand in Wolfsburg?!


Liebe Freundinnen und Freunde der Feierabendgespräche, 

am 26. Februar um 18.30 Uhr veranstaltet Pia Zimmermann wieder ein Feierabendgespräch im Föhrenkrug. Dieses Mal zum Thema „Pflegenotstand in Wolfsburg?! Was ist dran, was muss sich ändern?“


Mit dabei sind Claus Fussek und Monika Müller.
 
Der „Pflegenotstand“ hat viele Gesichter: Die Fachkraft, die zu wenig Zeit für die ihr Anvertrauten hat. Der Mensch mit Pflegebedarf, der kaum einen ambulanten Pflegedienst findet. Der pflegende Angehörige, der ein Jahr Vorlauf braucht, einen Kurzzeitpflegeplatz zu ergattern.
 
Hinzu kommt, dass in Wolfsburg eine Debatte darüber entbrannt ist, wie detailliert Pflegeheime überwacht werden müssen. Sollte die Stadtverwaltung nur die Mindestanforderungen für den Betrieb sicherstellen und Beschwerden nachgehen? Oder muss die öffentliche Hand eine Schutzfunktion in einem System übernehmen, das schon lange nicht mehr funktioniert und eine Gefahr für die Betroffenen sein kann?
 
Claus Fussek ist renommierter Autor und ausgewiesener Pflegeexperte. Er schilderte bereits vor einem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Zustände in deutschen Altenpflegeheimen.
 
Monika Müller ist Stadträtin für Soziales und Gesundheit, Klinikum und Sport der Stadt Wolfsburg.
 
Sie kommen am Mittwoch, den 26. Februar, auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, miteinander ins Gespräch
 

26. Februar um 18.30 Uhr
im Föhrenkrug
Pestalozziallee 3, Wolfsburg
Eintritt frei




 

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