Soziales

15. Januar 2020   Themen - Soziales

Özlem Alev Demirel (DIE LINKE.): Europäischer Mindestlohn muss armutsfest und verbindlich sein

Straßburg, 14. Januar 2020

Zur Vorstellung des ‚Fahrplans für ein gerechtes Europa‘ und den damit verbundenen ersten Veröffentlichungen zu einem europäischen Mindestlohn durch den EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, erklärt die Europaabgeordnete Özlem Alev Demirel, Sprecherin für Beschäftigungs- und Sozialpolitik der LINKEN im Europäischen Parlament und Mitglied im dortigen Ausschuss für Beschäftigung und Soziales (EMPL):

„Fast zehn Prozent der abhängig Beschäftigten sind von Armut bedroht. Das ist ein unhaltbarer Skandal, vor dem die EU lange Zeit die Augen verschlossen hat. Insofern ist es zu begrüßen, dass Herr Schmit sich nun dem Thema annehmen möchte.“

„Leider bleiben die vorgestellten Ausführungen, aber deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück. So fehlt eine klare Definition der ‚Angemessenheit‘ eines Mindestlohns ebenso wie eine klare Aussage zur rechtlichen Verbindlichkeit. Genau dies wäre aber notwendig, und alles andere ist Augenwischerei. Nikolas Schmit kündigte heute an, in eine Verhandlungsphase mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu treten. Diese Phase muss nun genutzt werden, um Verbindlichkeiten zu schaffen.“

„Das Schlagwort Mindestlohn allein reicht nicht. Es braucht armutsfeste Mindestlöhne in der ganzen EU. Wir LINKEN werden uns stark machen für eine klare Mindestlohngrenze, die nicht weniger als 60 Prozent des nationalen mittleren Durchschnittseinkommens (Vollzeit-Bruttomedianlohn) betragen darf. Das wären in Deutschland derzeit bereits über zwölf Euro. Denn klar ist, wer arbeitet, muss davon leben können, frei von Armut. Der derzeitige deutsche Mindestlohn leistet dies beispielsweise nicht.“---

Europabüro Martin Schirdewan, MdEP

13. Januar 2020   Themen - Soziales

„Folien für das SGB II – Grundlagenseminar“

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

„Nur wer seine Rechte kennt, kann dafür kämpfen“.
Menschen, die von Hartz IV betroffen sind, kennen oft kaum ihre Rechte und werden dadurch von den Jobcentern nachteilig beraten, bzw. ihnen werden nur ihre Pflichten, nicht aber ihre Rechte vermittelt.

Harald Thomé, eines der Gründungsmitglieder des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles e.V. in Wuppertal, hat eine aktuelle Ausgabe seiner  Folien für das SGB II – Grundlagenseminarveröffentlicht.
Auf 146 Seiten wird hier ausführlich auf die verschiedensten Bereiche des Hartz IV-Systems eingegangen. Von A wie „Anrechenbares und nichtanrechenbares Einkommen“ bis Z, wie „Zugang von Anträgen und Unterlagen“ bietet das Material umfassende Einblicke, die allen Betroffenen eine wichtige Quelle im Kampf gegen das System sein kann.

Für Bildungsbeauftragte ist dieses Material ebenfalls bestens geeignet, um sich in neue Rechtsgrundlagen rund um das SGB II einzulesen.

Ihr findet das Material hier

13. Januar 2020   Themen - Soziales

Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen

Harald Thomé

Der Verein INTEZ, der sich um Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen kümmert, hat einen BAföG-Ratgeber für Zugewanderte mit Auslandsstudium veröffentlicht.

Dieser Gruppe wird nämlich häufig zu Unrecht eine Förderung nach dem BAföG verweigert, bzw. sie und ihre Berater wissen gar nicht, dass sie einen BAföG-Anspruch haben könnten.


Für Geflüchtete spielt sich diese Problematik ja auch oft an der Schnittstelle von SGB II und BAföG ab, daher möchte ich darauf hinweisen.

https://www.intez.de/bafog-finanzielle-studienforderung-fur-zugewanderte/

13. Januar 2020   Themen - Soziales

Eingliederungshilfe für Geflüchtete mit Behinderung - Änderung im AsylbLG

Zum 01.01.2020 ist eine weitere kleine Änderung im AsylbLG in Kraft getreten, auf die wir hier hingewiesen wird und die für Geflüchtete mit Behinderung von Bedeutung ist:

§ 2 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG lautet nun wie folgte: „Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Hervorhebung vom FRN) auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.“ Mehr dazu in der Mail vom

06.01.2020: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/Claudius_mail_v._6.1.2020.pdf

03. Januar 2020   Themen - Soziales

Gilde Brauerei: Schikanen der Geschäftsführung gegen die Mitarbeiter

 Quelle: Jutta Krellmann MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit

Solidarität mit den Beschäftigten der GILDE-Brauerei, 12.12.2019

Am 12.12.2019, fand um 15 Uhr eine Kundgebung von NGG und Beschäftigten bzgl der Konflikte um die Gilde-Brauerei in Hannover statt. Folgendes Soli-Schreiben wurde von der Fraktion der Kundgebung überreicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Gilde-Brauerei,

mit Entsetzen haben wir die zutiefst undemokratische Vorgehensweise Eurer Geschäftsleitung, insbesondere der Herren Gärtner und Uhlmann zur Kenntnis genommen.

Eure Forderung nach einem Tarifvertrag ist absolut richtig und wichtig. Die Reaktion der Geschäftsleitung auf Euren Streik ist erschreckend.

Streiken ist ein Grundrecht. Allen Arbeitnehmerinnen steht es zu. Es ist ein Ausdruck gelebter Demokratie. Ein Attribut, das Eurer Geschäftsleitung abgesprochen werden muss.

Das Recht auf Tarifverhandlungen durchzusetzen ist Teil unseres Grundgesetzes. Die Geschäftsführung der Gilde Brauerei missachtet Euer Streikrecht. Außerdem zerschlagen sie in einer Nacht- und Nebelaktion Eure Brauerei in vier Unternehmen, ohne die erforderliche Mitbestimmung des Betriebsrates. Dass offensichtlich im Hintergrund die Zersplitterung der Gilde Brauerei vorbereitet wurde, zeigt, dass die Herren Gärtner und Uhlmann an einer demokratischen und gesetzeskonformen Regelung nicht interessiert sind.

Spinde unter Aufsicht von Sicherheitskräften zu räumen, Betriebsräte an ihrer gesetzlich geschützten Tätigkeit zu hindern, dass ist willkürliche Schikane. Solche illegale Einschüchterungsversuche sind auch moralisch höchst fragwürdig. Vertrauen bei Euch Kolleginnen und Kollegen zu schaffen sieht anders aus. Hier wird Misstrauen geschürt und geltendes Recht gebrochen.

Ordentlich gewählte Betriebsräte durch Betriebsübergänge von ihren Posten zu entfernen, zeugt zusätzlich von hoher krimineller Energie.

Wir, die Fraktion DIE LINKE, mochten Euch unsere volle Unterstützung und Solidarität für Euren Arbeitskampf zusichern.

Wir fordern die Geschäftsführung auf, sich wieder zu besinnen und am Verhandlungstisch sinnvolle Lösungen mit Euch gemeinsam zu finden, sowie Eure Rechte zu achten!

Es ist gut und richtig, dass Ihr Euch zur Wehr setzt. Wir wünschen Euch weiterhin viel Durchhaltevermögen, Kraft und Erfolg bei Eurem Arbeitskampf.

Mit solidarischen Grüßen

Mitglieder des Bundestages der LINKEN
Amira Mohamed Ali — Dietmar Bartsch — Jutta Krellmann— Susanne Ferschel

 

Bereits am Mittwoch, dem 20.11.2019, ging die Belegschaft der Gilde Brauerei Hannover in ihren schon sechsten Warnstreik, um die Verhandlungen über einen Tarifvertrag zu erzwingen und legte für diesen Tag ihre Arbeit nieder.

 

 

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