Soziales

04. November 2019   Themen - Soziales

Computerfront: Anspruch auf Leistungen für einen Schulcomputer

Beitrag: Harald Thomé


Die 40. Kammer am SG Kiel hat in einem (rechtskräftigen) Beschluss vom 21.10.2019 zum Aktenzeichen S 40 AS 260/19 ER den Anspruch der dortigen 20jähigen Klägerin nach einer „vorgenommenen eigenen Internetrecherche“ auf 350,00 € zuerkannt. 

Der Anspruch begründet sich auf § 21 Abs. 6 SGB II und ist auf Zuschussbasis zu erbringen. 
Näheres dazu hier: https://sozialberatung-kiel.de/2019/10/27/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers-nur-wie-viel/

Auch liegt mir ein aktueller Bescheid des Sozialreferats München vor, in dem vom dortigen Sozialamt ein Schüler PC und Drucker in Höhe von 500 € bewilligt wurde. Bedeutsam ist, dass hier auch von einem SGB XII-Leistungsträger der Anspruch positiv entschieden wurde.

Den Bescheid gibt es hier:

 

https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bescheid_des_Sozialreferats_Muenchen_zu_Computer_03112019.pdf

Inhaltlich bedeutet das, dass ich allen Eltern und Schülern empfehle solche Schul-EDV-Bedarfe geltend zu machen. Es gibt jetzt eine Reihe von Urteilen, die diese zuerkennen.

Dann möchte ich den Hinweis geben, dass einer Vielzahl von Auszubildenden über die Rückausnahme des § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II normaler aufstockende SGB II Leistungen zustehen, alle diese können einen PC/Laptop als ausbildungsbedingter Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II geltend machen und selbst Studierenden steht über den § 27 Abs. 2 SGB II ein Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu.

Auch hier wäre vorstellbar, dass diese einen eigenständigen PC/Laptop Bedarf als ausbildungsbedingter Bedarf geltend machen können.


Hier ist noch einiges durch zu streiten aber die Grundlinie steht.

Ich bitte darum, mir Urteile, Beschlüsse oder positive Bewilligungen zu übersenden.  

31. Oktober 2019   Themen - Soziales

Mineralöl in der Babymilch - Nestlé streitet ab!

Protestaktion von Foodwatch


Mehr als 30.000 Menschen haben bereits unsere Protestaktion unterzeichnet und fordern von Nestlé und Co.: Mineralöl raus aus Babymilch! Vielen Dank, dass Sie auch dabei sind!

Jetzt hat Nestlé auf unseren gemeinsamen Protest geantwortet – und die Reaktion lässt uns einigermaßen sprachlos zurück. Denn obwohl drei renommierte Labore unabhängig voneinander in Nestlé-Säuglingsmilch eindeutig krebsverdächtige Mineralölrückstände nachgewiesen haben, behauptet der größte Lebensmittelhersteller der Welt unverdrossen, das Milchpulver sei „absolut sicher“, Babys könnten weiter damit gefüttert werden. Belege für diese Behauptung, eigene Testergebnisse? Legt Nestlé nicht vor. Unsere Fragen zur Sicherheit der Produkte und unsere Forderung nach einem sofortigen Rückruf bleiben unbeantwortet. Stattdessen hat uns Deutschland-Chef Marc Boersch zu einem Gespräch „unter Experten“ an den Frankfurter Flughafen geladen. Wie bitte? Statt uns zu vertraulichen Gesprächen am Frankfurter Flughafen zu laden und auf Zeit zu spielen, muss Nestlé endlich handeln! Die belasteten Produkte müssen sofort zurückgerufen werden und die Eltern gewarnt werden.

 

Helfen Sie uns, den Druck auf Nestlé und andere Hersteller weiter zu erhöhen: Bitte teilen Sie unsere Protestaktion jetzt mit Freunden, Kolleginnen und Familie.

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße
Ihr foodwatch-Team

20. Oktober 2019   Themen - Soziales

Der Staat zieht sich aus der Pflicht und macht Rückzieher bei Berufskrankheiten

Reform bei Berufskrankheiten: Staat weiter auf dem Rückzug Jutta Krellmann, 16. Oktober 2019

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage „Reform des Berufskrankheitenrechts“ (Drs. 19/13457) von Jutta Krellmann u.a., Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.


Zusammenfassung:

Die Anzahl der angezeigten Berufskrankheiten ist in den letzten zehn Jahren um mehr als ein Viertel angestiegen. Davon wurden 48 Prozent mehr anerkannt als 2007. Dabei ist die Anerkennungsquote kaum gestiegen. Sie liegt 2018 bei einem Viertel und 2007 bei 22 Prozent. Die Anerkennungsquote für die drei am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten liegt 2018 für Hautkrankheiten bei 2,4 Prozent; für Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen bei 7,1 Prozent und für Lärmschwerhörigkeit bei 50 Prozent.

Die durchschnittliche Dauer bis zur Entscheidung, ob eine Berufskrankheit anerkannt wird, hat sich in den letzten zehn Jahren von 5,8 auf 4,6 Monate reduziert. Für bestimmte Berufskrankheiten kann die Bearbeitungszeit durchschnittlich bis zu knapp 40 Monate betragen. Durchschnittlich dauert die Anerkennung lange am häufigsten bei Druckluft, Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen und Durchblutungsstörungen der Hände.

Weiterlesen: Der Staat zieht sich aus der Pflicht und macht Rückzieher bei Berufskrankheiten

26. Oktober 2019   Themen - Soziales

Wovon deutsche Rentner träumen: In den Niederlanden möglich, mindestens 1.200 Euro/Monat Grundrente für jeden!

Mindestens 1200 Euro im Monat vom Staat Grundrente auch ohne Arbeit: In den Niederlanden funktioniert, worüber Deutschland noch diskutiert!

Jeder bekommt vom Staat eine Grundrente. Auch Langzeitarbeitslose oder Menschen, die niemals eine Arbeit wahrnehmen konnten. Wie das möglich ist.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet in einer Studie das niederländische Rentensystem als eines der weltweit besten.

Vor allem die Höhe der Rentenzahlungen beeindruckt die Experten. Der niederländische Staat erweist sich hier als sehr großzügig: Er finanziert eine üppige Grundrente, die auch Bürger erhalten, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dazu kommt eine private Pflichtversicherung, so dass die Niederländer in der Regel mindestens so viel Rente bekommen wie ihr Gehalt betrug.

Deutschlands Rentensystem ist ein Armutszeugnis

Unsere Politiker beschören nur immer wieder die Stabilität unseres Systems, eine internationale Studie zeigt allerdings, dass das niederländische und das dänische Modell Menschen vor der Alterarmut bewahrt. Was machen diese Länder anders? Und was bedeutet das für Deutschland?

Was sagt das deutsche Rentensystem ganz allgemein aus?

1. Dass alte Menschen weniger zum Leben brauchen?

2. Wer im arbeitsfähigen Alter keine Arbeit hatte, braucht auch später nicht menschenwürdig zu leben? 

In der CDU wird man vielleicht den Vorschlag machen: "Lassen wir einen Hut herumgehen ..." - alles schon passiert ...

Der niederländische Ökonom und Unternehmer Theo Kocken schildert in der „Zeit“, wie das Rentenmodell unserer Nachbarn funktioniert.

Aus Sicht des Experten von der Uni Amsterdam sind seine Landsleute mit ihrem Rentensystem „weitgehend zufrieden“. In seinem Land führe auch niemand eine Gerechtigkeitsdebatte, wie das in Deutschland üblich ist: Niemand ärgere sich darüber, dass auch Bürger Geld aus der Rentenkasse bekommen, die niemals eingezahlt haben.

Diese Personen erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 1200 Euro brutto, solange sie insgesamt 50 Jahre zuvor in den Niederlanden gewohnt haben. „Alle anderen bekommen eine höhere Rente“, so der Experte.

Zum Vergleich: In Deutschland erhalten laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung gut 18 Millionen Rentner unter 1150 Euro monatlich. Auch die Durchschnittsrente lag im Jahr 2018 mit netto 1219 Euro unter dem niederländischen Durchschnittsniveau. 

 

Der niederländische Ökonom und Unternehmer Theo Kocken schildert in der „Zeit“, wie das Rentenmodell unserer Nachbarn funktioniert.

Aus Sicht des Experten von der Uni Amsterdam sind seine Landsleute mit ihrem Rentensystem „weitgehend zufrieden“. In seinem Land führe auch niemand eine Gerechtigkeitsdebatte, wie das in Deutschland üblich ist: Niemand ärgere sich darüber, dass auch Bürger Geld aus der Rentenkasse bekommen, die niemals eingezahlt haben.

Diese Personen erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 1200 Euro brutto, solange sie insgesamt 50 Jahre zuvor in den Niederlanden gewohnt haben. „Alle anderen bekommen eine höhere Rente“, so der Experte.

Zum Vergleich: In Deutschland erhalten laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung gut 18 Millionen Rentner unter 1150 Euro monatlich. Auch die Durchschnittsrente lag im Jahr 2018 mit netto 1219 Euro unter dem niederländischen Durchschnittsniveau. 

Zwar beschwören Politiker immer wieder die Stabilität unseres Systems, eine internationale Studie kürt allerdings das niederländische und das dänische Modell zu den Spitzenreitern. Doch was machen diese Länder anders? Und was bedeutet das für Deutschland?

Der niederländische Ökonom und Unternehmer Theo Kocken schildert in der „Zeit“, wie das Rentenmodell unserer Nachbarn funktioniert.

Aus Sicht des Experten von der Uni Amsterdam sind seine Landsleute mit ihrem Rentensystem „weitgehend zufrieden“. In seinem Land führe auch niemand eine Gerechtigkeitsdebatte, wie das in Deutschland üblich ist: Niemand ärgere sich darüber, dass auch Bürger Geld aus der Rentenkasse bekommen, die niemals eingezahlt haben.

Diese Personen erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 1200 Euro brutto, solange sie insgesamt 50 Jahre zuvor in den Niederlanden gewohnt haben. „Alle anderen bekommen eine höhere Rente“, so der Experte.

Zum Vergleich: In Deutschland erhalten laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung gut 18 Millionen Rentner unter 1150 Euro monatlich.

Selbst die Durchschnittsrente lag im Jahr 2018 mit netto 1219 Euro unter dem niederländischen Durchschnittsniveau.

Auch wer nicht gearbeitet hat, muss sich in den Niederlanden nicht vor Altersarmut fürchten. Jeder bekommt vom Staat eine Grundrente. Wie das möglich ist.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet in einer Studie das niederländische Rentensystem als eines der weltweit besten.

Vor allem die Höhe der Rentenzahlungen beeindruckt die Experten. Der niederländische Staat erweist sich hier als sehr großzügig: Er finanziert eine üppige Grundrente, die auch Bürger erhalten, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dazu kommt eine private Pflichtversicherung, so dass die Niederländer in der Regel mindestens so viel Rente bekommen wie ihr Gehalt betrug.

Auch wer nicht gearbeitet hat, muss sich in den Niederlanden nicht vor Altersarmut fürchten. Jeder bekommt vom Staat eine Grundrente. Wie das möglich ist.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet in einer Studie das niederländische Rentensystem als eines der weltweit besten.

Vor allem die Höhe der Rentenzahlungen beeindruckt die Experten. Der niederländische Staat erweist sich hier als sehr großzügig: Er finanziert eine üppige Grundrente, die auch Bürger erhalten, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Dazu kommt eine private Pflichtversicherung, so dass die Niederländer in der Regel mindestens so viel Rente bekommen wie ihr Gehalt betrug.

 

 

Mindestens 1200 Euro im Monat vom StaatGrundrente auch ohne Arbeit: In den Niederlanden funktioniert, worüber Deutschland noch diskutiert
Mindestens 1200 Euro im Monat vom StaatGrundrente auch ohne Arbeit: In den Niederlanden funktioniert, worüber Deutschland noch diskutiert
Mindestens 1200 Euro im Monat vom StaatGrundrente auch ohne Arbeit: In den Niederlanden funktioniert, worüber Deutschland noch diskutiert
17. Oktober 2019   Themen - Soziales

Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im SGB II (Hartz IV) - Sofort rückwirkende Ansprüche sichern –

 

Beitrag: Gerhard Schrader, LAG Soziales der LINKEN Niedersachsen

Am 05.11.2019 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV.

Das Problem dabei: Sobald das Urteil verkündet ist, können aufgrund einer Spezialvorschrift im SGB II keine rückwirkenden Ansprüche bei unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakten mehr geltend gemacht werden, sollten die Möglichkeiten der Sanktionierung ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Ein vor der Urteilsverkündung gestellter Überprüfungsantrag würde jedoch für die Jahre 2018 und 2019 gegebenenfalls Ansprüche der Sanktionierten sichern. Dieser Überprüfungsantrag wäre vor dem 05.11.2019 beim Jobcenter einzureichen.

Weiterlesen: Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im SGB II (Hartz IV) - Sofort...

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