Soziales
Eingliederungshilfe für Geflüchtete mit Behinderung - Änderung im AsylbLG
Zum 01.01.2020 ist eine weitere kleine Änderung im AsylbLG in Kraft getreten, auf die wir hier hingewiesen wird und die für Geflüchtete mit Behinderung von Bedeutung ist:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG lautet nun wie folgte: „Abweichend von den §§ 3 und 4 sowie 6 bis 7 sind das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch und Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Hervorhebung vom FRN) auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.“ Mehr dazu in der Mail vom
06.01.2020: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2020/Claudius_mail_v._6.1.2020.pdf
Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen
Harald Thomé
Der Verein INTEZ, der sich um Studienförderung zugewanderter Akademiker/-innen kümmert, hat einen BAföG-Ratgeber für Zugewanderte mit Auslandsstudium veröffentlicht.
Dieser Gruppe wird nämlich häufig zu Unrecht eine Förderung nach dem BAföG verweigert, bzw. sie und ihre Berater wissen gar nicht, dass sie einen BAföG-Anspruch haben könnten.
Für Geflüchtete spielt sich diese Problematik ja auch oft an der Schnittstelle von SGB II und BAföG ab, daher möchte ich darauf hinweisen.
https://www.intez.de/bafog-finanzielle-studienforderung-fur-zugewanderte/
DIE LINKE. fordert Erhöhung des Elterngeldes
Berlin, Bundestag: Antrag der Fraktion der Linkspartei zur Erhöhung des Elterngeldes.
Foto: Victor Perli
Das Elterngeld soll auf einen Mindestbetrag von 400 Euro erhöht werden. Das fordert ein Antrag der Linken im Bundestag.
„Es ist an der Zeit das Elterngeld zu erhöhen, um junge Familien zu stärken“ sagte der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Victor Perli.
Seit der Einführung im Jahr 2007 ist das Elterngeld nicht mehr angehoben worden, obwohl die Preise im selben Zeitraum um 15,8 Prozent gestiegen sind. Die Linksfraktion will eine regelmäßige Anpassung des Elterngeldes an die Teuerungsrate. Mit Anstieg der Preise soll das Elterngeld regelmäßig angehoben werden.
Bisher hängt die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes vor allem vom Einkommen ab, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Von den Leistungsbeziehenden, deren Kinder ab dem Jahr 2016 geboren wurden, erhält daher etwa ein Viertel lediglich den Mindestbetrag von 300 Euro. Vor allem Frauen und Alleinerziehende sind daher beim Elterngeld häufig schlechter gestellt. Unter den Frauen insgesamt bezieht ein Drittel nur die untere Grenze des Elterngeldes.
Umstritten ist auch, dass das Elterngeld mit Sozialleistungen wie Hartz IV verrechnet wird. „Wer geringeres oder kein Einkommen hatte, wird noch zusätzlich bestraft“, so Perli weiter. „Es ist ungerecht, dass ausgerechnet die, die am meisten auf das Elterngeld angewiesen sind, am wenigsten bekommen.“
Gilde Brauerei: Schikanen der Geschäftsführung gegen die Mitarbeiter
Quelle: Jutta Krellmann MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit
Solidarität mit den Beschäftigten der GILDE-Brauerei, 12.12.2019
Am 12.12.2019, fand um 15 Uhr eine Kundgebung von NGG und Beschäftigten bzgl der Konflikte um die Gilde-Brauerei in Hannover statt. Folgendes Soli-Schreiben wurde von der Fraktion der Kundgebung überreicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Gilde-Brauerei,
mit Entsetzen haben wir die zutiefst undemokratische Vorgehensweise Eurer Geschäftsleitung, insbesondere der Herren Gärtner und Uhlmann zur Kenntnis genommen.
Eure Forderung nach einem Tarifvertrag ist absolut richtig und wichtig. Die Reaktion der Geschäftsleitung auf Euren Streik ist erschreckend.
Streiken ist ein Grundrecht. Allen Arbeitnehmerinnen steht es zu. Es ist ein Ausdruck gelebter Demokratie. Ein Attribut, das Eurer Geschäftsleitung abgesprochen werden muss.
Das Recht auf Tarifverhandlungen durchzusetzen ist Teil unseres Grundgesetzes. Die Geschäftsführung der Gilde Brauerei missachtet Euer Streikrecht. Außerdem zerschlagen sie in einer Nacht- und Nebelaktion Eure Brauerei in vier Unternehmen, ohne die erforderliche Mitbestimmung des Betriebsrates. Dass offensichtlich im Hintergrund die Zersplitterung der Gilde Brauerei vorbereitet wurde, zeigt, dass die Herren Gärtner und Uhlmann an einer demokratischen und gesetzeskonformen Regelung nicht interessiert sind.
Spinde unter Aufsicht von Sicherheitskräften zu räumen, Betriebsräte an ihrer gesetzlich geschützten Tätigkeit zu hindern, dass ist willkürliche Schikane. Solche illegale Einschüchterungsversuche sind auch moralisch höchst fragwürdig. Vertrauen bei Euch Kolleginnen und Kollegen zu schaffen sieht anders aus. Hier wird Misstrauen geschürt und geltendes Recht gebrochen.
Ordentlich gewählte Betriebsräte durch Betriebsübergänge von ihren Posten zu entfernen, zeugt zusätzlich von hoher krimineller Energie.
Wir, die Fraktion DIE LINKE, mochten Euch unsere volle Unterstützung und Solidarität für Euren Arbeitskampf zusichern.
Wir fordern die Geschäftsführung auf, sich wieder zu besinnen und am Verhandlungstisch sinnvolle Lösungen mit Euch gemeinsam zu finden, sowie Eure Rechte zu achten!
Es ist gut und richtig, dass Ihr Euch zur Wehr setzt. Wir wünschen Euch weiterhin viel Durchhaltevermögen, Kraft und Erfolg bei Eurem Arbeitskampf.
Mit solidarischen Grüßen
Mitglieder des Bundestages der LINKEN
Amira Mohamed Ali — Dietmar Bartsch — Jutta Krellmann— Susanne Ferschel
Landesregierung unfähig die Mietpreisbremse umzusetzen
Der Landesvorstand der LINKEN Niedersachsen zur Mietpreisbremse:
Die Mietpreisbremse, von der Großen Koalition im März 2015 in das BGB geschrieben, ist von Beginn an von der LINKEN als stumpfes Schwert kritisiert worden.
Die Bundestagsfraktion hatte sich dazu deshalb auch nur enthalten.
Aber nach dem Motte „besser als gar nichts“ wurde ihre Einführung für verschiedene Kommunen Niedersachsens z.B. von der LINKEN in Oldenburg gefordert. Der Oberbürgermeister wollte erst nicht. Nach einem Antrag der LINKEN im Stadtrat fand sich aber eine Mehrheit, so dass die Stadt Oldenburg in die von der Landesregierung zu erlassende Verordnung neben Hannover, Braunschweig und anderen großen Städten aufgenommen wurde.
Insgesamt galt sie in 19 Kommunen. Nach der „Mietpreisbremse“ dürfen Vermieter bei Neuvermietungen in den Städten, die in der Landesverordnung genannt sind, keine höhere Miete als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete nehmen.
Aber was hat die Landesregierung getan?
Sie hat die Verordnung erlassen, aber ohne Begründung, obwohl § 556 d BGB ausdrücklich vorschreibt: „Sie muss begründet werden.“ Als das Bundesland Hessen, eine Verordnung ohne Begründung erlassen hatte, hat der Bundesgerichtshof dies durch Urteil vom 17.07.19 beanstandet und die Landesverordnung als unwirksam aufgehoben.
Die hessische Landesregierung hatte immerhin sofort reagiert und die neue Verordnung mit Begründung kurz vor Verkündung des BGH-Urteils dann auch erlassen.
Die Niedersächsische Landesregierung, die den gleiche Fehler gemacht hatte, tat dagegen nichts. So kam es wie es kommen musste: Das Amtsgericht Hannover beanstandete im Dezember 2019 die Niedersächsische Verordnung, weil sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Begründung enthielt und gab in einem Prozess um eine Mieterhöhung dem Vermieter Recht.
Ministerpräsident Weil erklärte jetzt dazu, dass die neue Verordnung „in sechs Monaten“ in Kraft treten könne. Warum braucht Niedersachsen so lange? Warum ist das nicht schon geschehen, als das Gesetz 2015 in Kraft trat oder spätestens als das Grundsatzurteil des BGH im Sommer 2019 bekannt wurde? In Hessen hatte man es ja sogar schon vorher gemerkt.
Dazu Hans-Henning Adler, Mitglied des Landesvorstandes der LINKEN und Rechtsanwalt:
Instrument zur Begrenzung des Mietanstiegs, welche Priorität die Landesregierung den Problemen der Mieter einräumt. Sie spielen für die Landesregierung offenbar überhaupt keine Rolle. In einem ordentlich geführtem Justizministerium könnte der begangene Formfehler innerhalb von zwei Wochen bereinigt werden.
Und in Hessen ist das mit Sicherheit schneller gegangen, weil dort eine linke Fraktion existiert, die es sich nicht hätte nehmen lassen, dazu ein parlamentarische Anfrage zu stellen, wenn nicht sofort reagiert worden wäre“