Soziales
Aufruf unterzeichnen: Mieterhöhungen stoppen, Mietendeckel überall
Quelle: Linksaktiv
Zum Aufruf: Ja, ich bin dabei.
Bei vielen Menschen geht die Angst vor der nächsten Mieterhöhung um. Immer größere Anteile vom Lohn und der Rente müssen für die Miete aufgebracht werden. In Berlin können die Mieterinnen und Mieter jetzt aufatmen: Die rot-rot-grüne Landesregierung verbietet Mieterhöhungen für die nächsten fünf Jahre ("Mietenstopp") und legt Obergrenzen für die Mieten fest ("Mietendeckel"). Anderthalb Millionen Haushalte werden davon profitieren.
Wir kämpfen für bezahlbare Mieten überall in Deutschland. Die Bundesregierung blockiert. Ihre Mietpreisbremse nützt den Mieterinnen und Mietern nicht und macht den Immobilien-Konzernen keine Angst. Es fehlen bundesweit mindestens 5 Millionen Sozialwohnungen.
Gemeinsam machen wir Druck: Für einen Mietendeckel und Mietenstopp überall in Deutschland!
Zum Aufruf: Ja, ich bin dabei.
Wer vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen
Der Politologe Christoph Butterwegge hat zum Thema „Ungleichheit“ ein Grundlagenwerk mit dem Titel „Die zerrissene Republik“ vorgelegt. Udo Brandes hat es für die NachDenkSeiten gelesen.
Eine Rezension von Udo Brandes
Um mal von hinten anzufangen: Was ist das Fazit von Christoph Butterwegge? Letztlich die Umkehrung der neoliberalen Politik der letzten Jahrzehnte. Dazu gleich mehr. Vorab ein Detail, das mich überraschte: Ich habe immer gedacht, dass die neoliberale Politikära mit dem Koalitionsbruch der FDP (Stichwort Lambsdorff-Papier) und der Inthronisierung von Helmut Kohl durch das Misstrauensvotum von 1982 einsetzte. Butterwegge, und das hat mich überrascht, setzt den Beginn der Umverteilungspolitik von unten nach oben jedoch weitaus früher an, nämlich noch zu Zeiten der sozialliberalen Koalition 1974/75 (S. 402).
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Die AfD: Nach einer Geldspende von Immobilienunternehmer Krawinkel Klage gegen Berliner Mietendeckel
AfD: Mehr Demokratie für Immobilienunternehmen und Miethaie zum Nachteil der Mieter
Quelle: Tagespiegel
Berliner Unternehmer Krawinkel gibt 100.000 Euro an Höckes AfD
Erst ersteigerte er den „Bambi“ von Boris Becker, nun spendet Unternehmensverwalter Christian Krawinkel an die AfD. Es ist die höchste Summe seit 2016.
Kann mit einem Geldsegen für den Wahlkampf rechnen: Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen.Foto: imago images/Karina Hessland
Die AfD kann mit einer Großspende ihre Parteikasse auffüllen. Der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel hat laut der Verwaltung des Deutschen Bundestages 100.000 Euro an die Partei gespendet. Die Großspende wurde am Dienstag auf der Homepage des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Krawinkel spendete den Betrag direkt an den AfD-Landesverband Thüringen, dessen Vorsitzender Björn Höcke ist.
Anfrage deckt auf: Über 10.000 Verstöße bei Mindestlohnkontrollen in Niedersachsen - Linke: Das ist Wirtschaftskriminalität
Berlin/Hannover.
Der Zoll hat im vergangenen Jahr bei Mindestlohnkontrollen in Niedersachsen über 10.636 Verstöße registriert.
Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Victor Perli (DIE LINKE) hervor. Demnach hat die für die Kontrollen zuständige Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2019 landesweit in 8.311 Fällen Strafverfahren und in 2.325 Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die meisten Verstöße wurden in der Baubranche sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe verzeichnet. „Diese Zahlen sind alarmierend. Mindestlohnbetrug ist kein Bagatelldelikt, sondern Wirtschaftskriminalität. Es ist skandalös, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten um den ohnehin viel zu niedrigen Mindestlohn prellen", kritisierte Perli.
Spannendes BSG Urteil zum Thema Vermögensberücksichtigung
Das BSG hat entschieden, dass der Verbrauch von Vermögen, welches im Laufe eines Monats zur Schuldentilgung eingesetzt wurde, ab dem Tag des Verbrauchs einen SGB II-Leistungsanspruch auslöst. Denn abweichend von der Einkommensberücksichtigung (vgl § 11 Abs. 2, 3 SGB II) gibt es bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II keine normative Grundlage für ein Monatsprinzip, so dass auch Leistungen ab Monatsmitte bzw, bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu gewähren sein können (BSG, Urt. v. 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R)
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html
Siehe auch: https://de.nachrichten.yahoo.com/erst-schulden-zahlen-dann-hartz-iv-beantragen-162834995.html?