Soziales
Arbeitsbescheinigung
Die Arbeitgeberbescheinigung fehlt
Beitrag von Roswitha Engelke, Ratsfrau f. d. LINKE Helmstedt
Es ist Pflicht des Arbeitgebers in Deutschland, bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 312 SGB III. Danach hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Sofern ein Arbeitgeber sich weigert, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine erforderliche Arbeitsbescheinigung auszustellen, kann gegen ihn gemäß § 404 SGB III seitens der Agentur für Arbeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 € verhängt werden.
Bei einer Weigerung des Arbeitgebers ist die Agentur in der Pflicht die Arbeitsbescheinigung unter Androhung eines Bußgeldes vom Arbeitgeber einzufordern.
Käme es aus diesem Grund zu einer Verzögerung der ordnungsgemäßen monatlichen Zahlung des Arbeitslosengeldes, sollte der Arbeitslosengeldempfänger vorab einen Abschlag von der Agentur verlangen, der sein Existenzminimum bis zum Bewilligungsbescheid sichert, bzw. die Fixkosten (Miete, Energiekosten, Nahrung etc.) abdeckt.
Das Existenzminimum ist durch das Grundgesetz gesichert.
Protestfahrradtour der Hebammen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vor kurzem startete die Protest-Fahrradtour der Hebammen quer durch Deutschland. Vielen Dank an alle, die diese Aktion finanziell hierfür unterstützt haben. Die ersten 100 Tage Amtszeit der Großen Koalition sind verstrichen - ohne Lösung für das Hebammenwesen - doch sie machen weiter.
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Mindestlohn, der Dorn im Auge des Unternehmers
Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher DIE LINKE, Mitglied im Parteivorstand – 13. März 2014
Gefährdet Mindestlohn die Pressefreiheit?
Die Unternehmer haben nichts gegen einen Mindestlohn – solange er nicht dazu führt, dass die Menschen mehr verdienen. Das ist allerdings genau sein Sinn. Viele agitieren daher gegen den Mindestlohn und fordern Ausnahmen. Derzeit in vorderster Front: die Zeitungsverleger. Doch ihre Argumente sind schlecht.
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Persönliche Einschätzung der öffentlichen Anhörung zur Petition “Abschaffung der Sanktionen"
Beitrag von Gerhard Schrader, LAG Soziales - DIE LINKE Niedersachsen
18.03.2014
Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
ich nahm gestern als Zuhörer im Europa-Saal des Paul-Löbe-Hauses im Deutschen Bundestag teil.
Ich fand es erschreckend, wie die Parlamentarischen Staatssekretärin Lösekrug-Möller (SPD) ausführte, dass Sanktionen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße. Auch die freie Wahl des Berufs sei gewährleistet und der Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Das habe nach ihrer Auffassung das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Scheinwerkverträge: VW und Audi Ausbeutung ab Werk
Klagen gegen Scheinwerkverträge bei Audi und VW: Schwere Vorwürfe gegen Richterin
Schwere Vorwürfe hat der Anwalt der für Audi und VW tätigen Testfahrer gegen eine Richterin beim Arbeitsgericht Braunschwelg erhoben.
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