Soziales
Bundesweite ver.di-Aktion '162.000 Arbeitsplätze fehlen'
Der Streik am Berliner Uni-Klinik Charité ist kein normaler Arbeitskampf um Tariferhöhungen, sondern ein Streik für mehr Personal und für ein gerechteres Gesundheitswesen, das sich nicht nur an Profitraten, betriebswirtschaftlichen Rechnungsgrößen, Kennziffern und entpersönlichten Pauschalberechnungen orientiert.
Gut, dass sich in einer bundesweiten ver.di-Aktion '162.000 Arbeitsplätze fehlen' Mitarbeiter*innen von hunderten von Kliniken vor die Portale ihrer Einrichtungen begeben haben und deutlich dafür demonstriert haben, dass sie nicht mehr bereit sind, die seit langem bekannten Missstände hinzunehmen.
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Sozial- und Erziehungsdienst: Schlichtung hilft nur dem Arbeitgeber!
Fast vier Wochen Streik und nun Streikabbruch durch Schlichtung: Viele KollegInnen werden berech-tigterweise darüber enttäuscht und sauer sein. Andere sagenvielleicht, dass es angesichts der schwierigen Lage keinen anderen Ausweg gibt. Aus Sicht des Netzwerks ist dieses Verfahren aus mehreren Gründen abzulehnen.
Schlichtungsverfahren ist ein Fallstrick
Mit der Schlichtung wird das Heft aus der Hand gegeben und an vermeintlich neutrale Dritte gegeben. Der von ver.di angeforderte Schlichter Herbert Schmalstieg (SPD) ist ehemaliger Oberbürgermeister von
Hannover und war Städtetagspräsident. Er gehörte also zum Arbeitgeberlager – also ist er alles andere als „neutral“. Schon 2008 und 2010 wurde er als Schlichter eingesetzt. 2008 verwies er auf die „schwierige Finanzlage der Städte“ und forderte von der Gewerkschaft, dass sie sich bewegen müsse.
Vor allem bedeutet das Ende des Streiks, dass die Dynamik der Streikbewegung erst Mal unterbrochen
wird. Das kann eine Wiederaufnahme des Streiks erschweren.
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Mieten steigen trotz Mietpreisbremse
Michael Schlecht, MdB, wirtschaftspolitischer Sprecher Fraktion DIE LINKE – 1. Juni. 2015
Steigende Mieten – was hilft
Zum 1. Juni tritt das Gesetz zur Mietpreisbremse vollständig in Kraft. Eine Bremse vermindert die Geschwindigkeit. Das gleiche gilt für die Mietpreisbremse der Bundesregierung. Allerdings bremst sie nicht die Mieten, sondern nur die Mieterhöhung. Das bedeutet: Auch künftig wird Wohnen immer teurer. Dagegen hilft nur öffentlicher Wohnungsbau.
Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundbedürfnis, in manchen Bundesländern sogar ein Grundrecht. Allerdings ein nicht einklagbares Grundrecht. Das wäre auch ein Problem für die Bundesregierung. Denn tatsächlich wird Wohnen immer teurer, immer weniger Menschen können sich eine ordentliche Wohnung leisten. Immobilieninvestoren und Vermieter machen sich die wachsende Nachfrage zunutze und verlangen immer mehr pro Quadratmeter. Dabei hat sich die Mietsteigerung bei Neuvermietung als wahrer Miettreiber herausgestellt.
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Hartz IV- Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verfassungswidrig
Hartz IV- Sanktionen gegen erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verfassungswidrig, zu diesem Ergebnis kam die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha in einem am 26. Mai 2015 verkündeten Beschluss (Aktenzeichen S 15 AS 5157/14). Medieninformation des Sozialgerichts Gotha
mdr-aktuell vom 03.06.2015
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll klären, ob Hartz-IV-Sanktionen verfassungsgemäß sind oder ob sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Ein entsprechender Beschluss des Sozialgerichtes Gotha ist am Mittwoch dem höchsten Gericht zur Prüfung übergeben worden.
Leistungskürzungen gibt es derzeit, wenn Hartz-IV-Bezieher zum Beispiel Termine nicht einhalten oder Job-Angebote ablehnen. Das Gothaer Sozialgericht erklärte Ende Mai, eine solche Kürzung verletze unter anderem die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte.
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Gelsenkirchen: 1. Arbeitslosenstreik
Streik: Hartz IV-Empfänger legten die Arbeitslosigkeit nieder
Beitrag von Inge Ansahl/Martin Möller
Mitglieder der Hartz IV-Selbsthilfegruppe des evangelischen Industrie- und Sozialpfarramtes Gelsenkirchen machten am Donnerstagmorgen mit ihrem Warnstreik auf sich aufmerksam:
Hartz IV-Empfänger legten die Arbeitslosigkeit nieder und schüppten politische Luftschlösser in den Sack.
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