Soziales
OLG Köln: Sofortige Löschung eines Auskunftsdatei-Eintrags nach Forderungsausgleich
Eine interessante und wichtige Entscheidung des OLG Köln vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24:
„Die Beklagte hat gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, indem sie die in den ursprünglichen Klageanträgen genannten Einträge über Zahlungsstörungen des Klägers auch nach dem Ausgleich der Forderungen am 2. Dezember 2020, am 4. November 2021 beziehungsweise im Dezember 2022 für drei beziehungsweise gut zwei Jahre weiterhin gespeichert und für ihre Kunden zum Abruf bereitgehalten hat. Nach der Erfüllung der Forderungen war die fortdauernde Speicherung der – nunmehr zusätzlich mit einem Erledigungsvermerk versehenen – Einträge betreffend die zuvor aufgetretenen Zahlungsstörungen rechtswidrig, weil die in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen nicht länger erfüllt waren. (…)“
Mehr Infos unter: https://t1p.de/9frnm
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Urteil: Energieanbieter muss Gasschlussrechnung binnen sechs Wochen übermitteln
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale zu einem wichtigen Fall: Gas- und Stromkund:innen müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor. E.ON hingegen ließ eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Energieversorger verklagt und nun vor dem Landgericht (LG) München recht bekommen. Bereits im Jahr 2024 hatte der vzbv gegen E.ON einen juristischen Erfolg wegen zu spät übermittelter Stromschlussrechnungen erzielt.
Mehr infos: https://t1p.de/67hkb
Neue Pfändungstabelle 2025 verkündet
Zum 1. Juli 2025 werden die Beträge der Pfändungstabelle um über 4 % angehoben. Die neuen Werte lauten wie folgt:
- Der unpfändbare Grundbetrag für eine Person ohne Unterhaltspflichten steigt von derzeit 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
- Der Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltspflichtige Person steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
- Für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Betrag jeweils von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://t1p.de/7jx8b
Meinungen zum Koalitionsvertrag von Union und SPD
Mit dem Satz „Mehr Rückschritt wagen“ hat es die taz treffend auf den Punkt gebracht.
Dazu die taz: https://t1p.de/m5088
Der Paritätische: https://t1p.de/viw39
PRO ASYL: „Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität“ – https://t1p.de/6kyql
nd: „Es wird dunkel in Deutschland“ – https://t1p.de/cvvmb
Zum vollständigen Koalitionsvertrag: https://t1p.de/wml8e
Kurzzusammenfassung:
Welche Gesetzesänderungen sind aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht vom Koalitionsvertrag zu erwarten?
https://t1p.de/4zff1
Bundesdatenschutzbeauftragte zu Vermieterbescheinigungen bei Jobcentern
Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärt in seinem Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen, unter 2. „Das Jobcenter darf Kunden und Kundinnen nicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten und unterschriebenen Mietbescheinigung verpflichten.“
Viele Jobcenter verlangen aber bei der Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung oder beim Erstantrag, in manchen Fällen sogar beim Weiterbewilligungsantrag eine Vermieterbescheinigungen. Dazu der Datenschutzbeaufragte: das ist rechtswidrig, die gewünschten Informationen können auch anders, zum Bespiel durch Vorlage des Mietvertrages durch die Behörde ermittelt werden. Diese Maßgaben gelten wegen gleichem Recht, selbstverständlich auch für kommunale Jobcenter.
Hier zum Download: https://t1p.de/71i0c
Sozialamt - Datenschutzverstöße gegen Leistungsberechtigte
Das Kreissozialamt Neunkirchen und der Datenschutz: schwere Datenschutzverstöße gegen Leistungsberechtigte
Diesmal geht es um ein besonders gravierendes Beispiel rechtswidriger Verwaltungspraxis – konkret beim Kreissozialamt Neunkirchen. Dort wird Menschen, die auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII angewiesen sind, mit vollständiger oder teilweiser Leistungsversagung gedroht, wenn sie bei der Weiterbewilligung keinen Blanko-Zugriff auf ihre Bankdaten gestatten.
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