Soziales

27. März 2023   Themen - Soziales

ver.di fordert BDLS zu verhandlungsfähigem Angebot auf: Luftsicher-heitsfachkräfte an Flughäfen sind am Montag zum Streik aufgerufen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen tätig sind, zu einem ganztägigen Warnstreik am Montag, dem 27. März 2023, auf.

Der Streik beginnt in der Regel in der Nacht von Sonntag auf Montag und endet in der Nacht von Montag auf Dienstag. An einzelnen Flughäfen wird der Streik bereits am Sonntag beginnen. Die Streiks finden u.a. an den Flughäfen Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München und Stuttgart statt. Einige Flughäfen haben bereits jetzt – auch im Zusammenhang mit den angekündigten Streiks der Beschäftigten im öffentlichen Dienst - mit Flugstreichungen reagiert. Passagiere müssen mit Flugausfällen- oder -streichungen rechnen.

ver.di steht seit Jahren mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) in Verhandlungen, um die Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen zu erhöhen. Trotz der Streiks hat es auch in Gesprächen mit dem BDLS mit dem Ziel eine Konfliktlösung gemeinsam zu finden, bisher keinen Durchbruch gegeben. Auch ein schriftliches verhandlungsfähiges Angebot liegt nicht vor.

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25. März 2023   Themen - Soziales

Entschädigung: Impfzwang und seine Folgen endlich aufarbeiten

Sahra Wagenknecht

Erinnert Ihr Euch noch? In der Coronazeit hieß es doch immer, wir müssten auf die Experten und „die Wissenschaft“ hören. Einer dieser medial gefeierten Experten war der heutige Gesundheitsminister Karl Lauterbach. „Mehr oder weniger nebenwirkungsfrei“ seien die Impfungen, belehrte der uns noch vor einem guten Jahr und forderte eine allgemeine Impfpflicht. Damit konnte er sich zwar nicht durchsetzen, aber Millionen Menschen wurden mit 2G und dem Ausschluss aus dem sozialen Leben erpresst, sich impfen zu lassen. Mit der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht drohte Beschäftigten in diesen Bereichen sogar der Jobverlust, wenn sie sich aus Angst vor einer neuen, bisher nicht erprobten Impftechnologie der Spritze verweigerten. Von wegen „freie Entscheidung“! Jetzt rudert Lauterbach zurück: War alles nicht so gemeint. Und wir haben gelernt: wo „Experte“ draufsteht, kann im schlechtesten Fall auch ein kenntnisfreier Schwätzer drinstecken. Ich finde es unerträglich, wie Menschen mit Impfschäden im Stich gelassen wurden und werden! Aber immerhin: Es gibt mehr und mehr (selbst)kritische Stimmen, die nachträglich - wie zuletzt Armin Laschet -  den “Druck auf Ungeimpfte und eine schwarz-weiß geführte Debatte” beklagen und ebenfalls eine Aufarbeitung der Fehler sowie staatliche Unterstützung für Impfgeschädigte fordern. 

 

15. März 2023   Themen - Soziales

Armut darf nicht bestraft werden - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren

Liebe*r Unterzeichner*in der WeAct-Petition “Kein Gefängnis mehr für Fahren ohne Fahrschein”, 

wir stehen vor einer einmaligen Chance: Das Fahren ohne Fahrschein könnte ein für allemal entkriminalisiert werden. Niemand müsste dann mehr in Haft, weil er*sie sich das Ticket für den Bus nicht leisten kann - und die darauf stehende Geldstrafe ebenso wenig. Morgen diskutiert der Bundestag in erster Lesung über das Sanktionenrecht. Denn auch die Bundesregierung hat jetzt bemerkt, “dass die Anzahl der verurteilten Personen, die [...] eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen” ist.[1] 

Justizminister Marco Buschmann (FDP) schlägt jetzt vor, die Ersatzfreiheitsstrafen zu halbieren. Wer zuvor zwei Tage ins Gefängnis musste, soll jetzt nur noch einen Tag einsitzen. Doch das Problem würde so nicht gelöst: Weiterhin müssten genau so viele Menschen wie bisher - mehr als 50.000 im Jahr - wegen Geldstrafen in Haft, die sie nicht bezahlen können. [2] Aus Gesprächen mit Abgeordneten wissen wir: SPD und Grüne wären auch zu einer echten Reform bereit. Sie würden das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren. Doch die selbsternannte Freiheitspartei FDP äußert sich zur Entkriminalisierung nicht, der zuständige FDP-Abgeordnete Stephan Thomae schweigt.

Jetzt erhöhen wir den Druck aus der Zivilgesellschaft. Pünktlich zur Bundestagsdebatte werden wir vom Freiheitsfonds morgen 69 Personen freikaufen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein ins Gefängnis müssen. Darunter sind beispielsweise alleinerziehende Mütter, deren Kinder dem Jugendamt übergeben werden, damit sie ihre Freiheitsstrafe absitzen können. Mit unserer Gefangenenbefreiung zeigen wir: Das ist ein unwürdiges System. Fahren ohne Fahrschein muss jetzt entkriminalisiert werden. Wir brauchen auch deine Unterstützung. Klicke hier und erfahre, wie du den Freiheitsfonds unterstützen kannst: https://freiheitsfonds.de/

21. März 2023   Themen - Soziales

Geht doch: Jobcenter und Sozialamt Wuppertal setzen nach Einlegung der Fachaufsichtsbeschwerden die Unterkunftskosten neu fest

Sie erinnern sich, dass das Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt hatte die aktuellen Unterkunftskosten nicht wie gesetzlich vorgeschrieben alle zwei Jahre angerpasst hatten und stattdessen weiterhin völlig veraltete Unterkunftskostenbeträge verwendeten.

Auch wurden SGB XII-Leistungsbeziehende wegen Bagatellüberschreitungen der (alten) Werte für die Unterkunft, ausgehend von den alten Unterkunftskostenwerte, angeschrieben und über die Unangemessenheit „aufgeklärt“ und mitgeteilt, dass diese Beträge nach Ablauf der Karenzzeit nicht mehr übernommen werden. Damit wurden SGB XII-beziehende Menschen, also vorwiegend Alte und Kranke, massiv verunsichert und in Angst und Schrecken versetzt.


Tacheles hatte schon seit Monaten die Neufestsetzung der Unterkunftskosten bei der Wuppertaler Sozialverwaltung angemahnt. Die Briefe des Wuppertaler Sozialamtes, ausgehend von den alten Unterkunftskosten die Leistungsbeziehenden über eine Kürzung in Zukunft zu informieren, haben das Fass für uns zum Überlaufen gebracht. Deshalb hatte Tacheles Fachaufsichtsbeschwerden an die zuständigen Ministerien geschrieben.  Und plötzlich, oh Wunder, werden die KdU mit "eigenen Berechnungen" angepasst und neu festgesetzt. Was über Monate vorher nicht ging. Nach Druck aus den Ministerien dann plötzlich doch.

Hier ein solches Informationsschreiben des Sozialamtes wegen einer Bagatellüberschreitung von 16,35 EUR: https://t1p.de/vep50


Hier die Beschwerden von Tacheles: https://t1p.de/hvvrq

Allerdings wurde die vom Jobcenter veröffentlichte KdU – Richtlinie auf der Website bisher noch nicht korrigiert (Stand 17.3.2022), das JC veröffentlicht nur die zwei Jahre alten Werte. Das Sozialamt hat zumindest uns gegenüber die KdU – Richtlinie transparent gemacht, diese gibt es hier: https://t1p.de/f9j7p

Was einfach immer wieder nicht nachvollziehbar ist, warum korrekte Rechtsanwendung, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht läuft und es immer wieder Druck braucht.

05. März 2023   Themen - Soziales

Newsletter des Bayerischen Flüchtlingsrats | 03/2023

PRO ASYL und der Niedersächsischen Flüchtlingsrat haben für vom Erdbeben in Syrien und der Türkei betroffene Menschen hilfreiche Informationen zusammengestellt. Eine Zusammenfassung finden Sie hier:

Das Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein vereinfachtes Verfahren für die Beantragung von Besuchervisa abgestimmt. Leider richtet sich dies – entgegen vorheriger Ankündigungen – momentan nur an türkische Staatsangehörige, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. Diese finden Sie hier.

Für syrische Staatsangehörige, die durch das Erdbeben betroffenen sind, sind bisher leider keine erleichterten Bedingungen festgelegt worden. Nach unserer Einschätzung besteht für syrische Staatsangehörige kaum eine Chance, ein Besuchervisum zu erhalten. Hierfür muss bereits bei der Beantragung eine Rückreiseabsicht erkennbar sein, die bei Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten grundsätzlich angezweifelt wird.

Besuchervisa sind grundsätzlich nur für 90 Tage gültig. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Infos dazu findet ihr auf unserer Homepage >>>

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