Soziales

19. Mai 2011   Themen - Soziales

Rente nach dem Tod?

Financial Times Deutschland, 19.05.2011
Sondergutachten
Unnötige Renten-Provokationen
Leitartikel Angela Merkel und die Wirtschaftsweisen haben seit Mittwoch etwas gemeinsam: Sie provozieren gern unnötig. Mit irreführenden Zahlen, und das auch noch beim heiklen Thema Rente.
Nun sind dafür zwei Erklärungen denkbar: Entweder sie wissen es nicht besser, oder sie tun es wider besseres Wissen. Beides wäre unentschuldbar.
Es ist bedenklich, dass gleich zweimal Vertreter der Regierung innerhalb weniger Stunden öffentlich derart provozieren: Erst behauptete Merkel vor CDU-Anhängern, die Südeuropäer würden weniger arbeiten, mehr urlauben und schneller in Rente gehen als die Deutschen. Und dann droht der Sachverständigenrat mit der Rente mit 69 - ab 2060.
Beides hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun. Griechenland, Spanien und Portugal haben das gleiche gesetzliche Renteneintrittsalter wie hierzulande: 65. Auch beim tatsächlichen Renteneintrittsalter liegen die Südländer mit den Deutschen gleichauf. Urlaubstage haben sie sogar weniger. Wobei deren Anzahl gar nichts über die Wirtschaftskraft aussagt. Sonst müsste es Bayern mit seinen vielen katholischen Feiertagen ökonomisch weitaus schlechter gehen als Berlin. Dass Merkel hier eine Angleichung fordert, ist so unnötig wie unsinnig.
Die Wirtschaftsweisen wiederum verweisen auf die demografische Entwicklung, um ihre Drohung zu rechtfertigen. Doch darauf hat der Gesetzgeber bereits reagiert: mit der Anhebung des Rentenalters auf 67. Diese Verlängerung der Arbeitszeit ist auch vernünftig angesichts der geringen Geburtenzahlen, der langen Ausbildungszeiten und der längeren Lebenszeiten.

Weiterlesen unter:

http://www.ftd.de/politik/deutschland/:sondergutachten-unnoetige-renten-provokationen/60054215.html

 

 

 

28. April 2011   Themen - Soziales

Vorsicht Bildungspaket: Jobcenter droht mit Leistungseinstellung!

26.04.11
Erwerbslosenforum
Magdeburg/Bonn - Das hatte sich Hans W. ganz anders vorgestellt. Schließlich hatte er rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt, damit seine Kinder auch rückwirkend die Leistungen erhalten. Und als gut informierter Bürger wusste er schon lange, dass nur bis Ende April Zeit ist. Eigentlich entspricht Hans W. so gar nicht dem von der Arbeitsministerin verbreiteten Klischee, wonach Eltern im Hartz IV-Bezug sich „nicht automatisch um die Bildung ihrer Kinder kümmern“ („Focus“ vom 19.04.2011). Es geht auch immerhin um 108 Euro für seine Kinder. Also nahm er das vom Erwerbslosen Forum Deutschland zur Verfügung gestellte Antragsformular, da das Jobcenter Magdeburg noch überhaupt keine Antragsformulare hatte. Doch statt Bildung und Teilhabe für seine Kinder zu erhalten, übersandte ihm das Jobcenter am vergangenen Mittwoch ein Schreiben, dass er bis diesen Donnerstag seinen Mitwirkungspflichten nachkommen soll und bestimmte Nachweise für die Bildung seiner Kinder beibringen soll. Andernfalls könnten die Leistungen für die ganze Familie komplett eingestellt werden

Weiterlesen: Vorsicht Bildungspaket: Jobcenter droht mit Leistungseinstellung!

17. Januar 2011   Themen - Soziales

Sachbearbeiter des Jobcenters in Braunschweig handelte verfassungswidrig

Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 sind Sanktionen verfassungswidrig, Angestellte des Jobcenters Braunschweig scheint dies nicht zu interessieren. Dort verhängte ein Sachbearbeiter gegen eine Schwangere eine Sanktion auf Null, weil sie einen 1-Eurojob abgelehnt hat, der ihre eigene Gesundheit und die  ihres ungeborenen Kindes in Gefahr gebracht hätte.
Die Strafe beinhaltete auch einen täglichen Fußweg von ca. 10 km von der Wohnung der Schwangeren zum Jobcenter, um sich Essensmarken abzuholen.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland besorgte der Frau anwaltschaftliche Hilfe, nachdem sie sich an die Initiative gewandt hatte.
S. auch:
http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/14_142011140114_424_1.htm

Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang über die Definition des Wortes Sanktion nachdenken.
Im Recht bedeutet es soviel wie Bestrafung nach einer Straftat/einem Vergehen.

Roswitha Engelke

28. April 2011   Themen - Soziales

Immer noch 4,1 Millionen Arbeitslose

Zeit zu handeln statt zu tricksen
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik.

Im Mai 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu:
Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.

Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeit erfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damaligeArbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juni 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht. ... Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann.“ Wer anders
rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen - und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht.

Im April 2011 sind immer noch 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im April 2011: 4.085.821

Offizielle Arbeitslosigkeit: 3.078.058

Nicht gezählte Arbeitslose: 1.007.763

Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II circa: 363.937

Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB III): 139

Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten):                                                     192.986

Beschäftigungsphase Bürgerarbeit:                                                             2.798

Berufliche Weiterbildung:                                                                          209.383

Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen(z.B. Bewerbungstraining) 143

Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte) 180.251

Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose) 19.105

Arbeitsbeschaffungsmaßn.: 1.413

Kranke Arbeitslose (§126 SGB II): 37.608                                                          
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht
April 2011, Seite 61. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige
geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls
aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind
enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große
Gruppe der älteren ALG II-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht
ausgewiesen, sondern mit Stand Dezember 2010 in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für
Arbeit. sbildungsmarkt

17. Januar 2011   Themen - Soziales

Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Dezember 2010

Im Dezember 2010 sind immer noch 4,1 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.

  • Tatsächliche Arbeitslosigkeit im Dezember 2010         4.137.617
  • Offizielle Arbeitslosigkeit    3.015.715
  • Nicht gezählte Arbeitslose    1.121.902
  • Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II    circa   367.000
  • Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I (§ 428 SGB IM)    247
  • Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten)    288.604
  • Berufliche Weiterbildung    218.687
  • Eignungsfeststellungs- u. Trainingsmaßnahmen (z.B. Bewerbungstraining)    655
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch Dritte)       186.929
  • Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose)    25.739
  • Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen    1.828
  • Kranke Arbeitslose (§126 SGB III)    32.213

Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht Dezember 2010, Seite 90. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten älteren Arbeitslosen, die gemäß § 53a Abs. 2 SGB II nicht als arbeitslos zählen, sind enthalten in der ersten Gruppe der Tabelle (Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld II). Diese große Gruppe der älteren ALG Il-Bezieher, die nicht als arbeitslos gelten, ist nicht im Monatsbericht ausgewiesen, sondern in einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit.

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