Allgemein

13. November 2019   Aktuell - Allgemein

Die Bundestagsfraktion der LINKEN hat eine neue Spitze gewählt

 

Dietmar Bartsch wurde in seinem Amt als Fraktionsvorsitzender bestätigt. Neu hinzu stößt Amira Mohamed Ali, die sich in der Stichwahl gegen Caren Lay durchsetzte.

Sie tritt damit die Nachfolge von Sahra Wagenknecht an, die die Geschäfte der Fraktion seit 2015 leitete und dieses Mal nicht mehr kandidierte. 

Liebe Amira, lieber Dietmar, wir gratulieren euch herzlich zur Wahl und wünschen euch alles Gute für die zukünftige Arbeit im Bundestag! Gemeinsam werden wir weiter für eine soziale und friedliche Politik kämpfen!

11. November 2019   Aktuell - Allgemein

Sahra Wagenknecht: Putsch in Bolivien verurteilen

Pressemitteilung, Sahra Wagenknecht

„Der Putsch in Bolivien ist ein Anschlag auf Demokratie, soziale Gerechtigkeit und Unabhängigkeit in Lateinamerika.

Alle sozialen Errungenschaften und die kulturellen Rechte der indigenen Bevölkerung, die unter der Präsidentschaft von Evo Morales geschaffen wurden, stehen jetzt auf dem Spiel. Meine Solidarität gilt der Bevölkerung in Bolivien im Kampf um Frieden und Demokratie“, erklärt Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. Wagenknecht weiter:

„Ich habe Respekt vor der Entscheidung von Evo Morales, angesichts des Militärputschs sein Amt niederzulegen. DIE LINKE steht an der Seite all der bolivianischen Demokratinnen und Demokraten, die Widerstand gegen den Putsch leisten.

Die Bundesregierung darf nicht länger zum Umsturz in Bolivien schweigen und ist gefordert, den Putsch unmissverständlich zu verurteilen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Außenminister Heiko Maas sollten sich öffentlich für das Leben und die Freiheit von Evo Morales einsetzen.“

06. November 2019   Aktuell - Allgemein

Ausststellungseröffnung: "Back to Rojava"

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
 
gemeinsam mit dem Bildungswerk von Ver.di Niedersachsen, der Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen und dem AStA der Uni Hannover möchten wir Sie und Euch gerne zu folgender Veranstaltung einladen:

Eröffnungsvortrag von Anita Starosta (medico international)

Wann? Montag, 11. November 2019 um 18:00 Uhr
 
Wo? Bildungswerk Ver.di , Rotation, Goseriede 10, 30159 Hannover
 
Die drohende Katastrophe ist eingetroffen: Am 9. Oktober begann die Türkei einen völkerrechtswidrigen Angriff auf Nordsyrien/Rojava. Seit dem sind 300.000 Menschen aus der Kriegsregion an der Grenze geflohen und die humanitäre Situation vor Ort ist dramatisch. Es ist völlig unklar ob diese Menschen jemals wieder in ihre Häuser zurückkehren können und was der Krieg und die aktuellen politischen Entwicklungen vor Ort für Rojava bedeuten werden.
 
Rojava zeichnet sich durch ein friedliches Zusammenleben von Menschen verschiedenster Religionszugehörigkeiten und Ethnien aus. Erfolgreich wurde damit begonnen, ein Gemeinwesen auf der Grundlage basisdemokratischer Entscheidungsstrukturen in Politik und Ökonomie aufzubauen und dabei die Gleichberechtigung der Frauen zu einem Kernziel zu machen, das im Aufbau entsprechender Bildungsangebote in Schule und Universität verankert wird.
 
Anita Starosta, unsere Fachreferentin für Nordsyrien, die Türkei und den Irak, berichtet über die aktuelle Situation in Rojava, die Selbstverwaltungsstrukturen und die Arbeit von medico international und seiner Partner vor Ort
 
Die Fotoausstellung „Back to Rojava“ ist vom 11.-24. November in der „Rotation“ des Bildungswerks Verdi, Hannover,  zu sehen.
 
Den Veranstaltungshinweis finden Sie auch unter folgendem Link:
www.medico.de/terminkalender/
 
Die Veranstaltung ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich.
Ich würde mich freuen, wenn Sie der Einladung folgen können. Machen Sie auch gerne weitere Interessierte darauf aufmerksam.
 
 
Herzliche Grüße,
 
Frank van Ooyen
Medico international e.V.

Abteilung Öffentlichkeitsarbeit

11. November 2019   Aktuell - Allgemein

Funkloch-App: Bundesnetzagentur veröffentlicht Karte mit Ergebnissen

"Erstmals Gesamtübersicht der Netzverfügbarkeit bei Nutzern der Funkloch-App – bereits 160 Mio. Messpunkte übermittelt"

 

 

Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 07.11.2019

 

Die Bundesnetzagentur hat heute eine Karte mit den bisherigen Ergebnissen der Messungen mit der Breitbandmessung/Funkloch-App veröffentlicht. Die Karte ist unter breitbandmessung.de abrufbar.

 

"Es ist erfreulich, dass die App bereits im ersten Jahr rund 187.000-mal von Nutzern installiert wurde. Insgesamt wurden bisher knapp 160 Mio. Messpunkte durch Nutzer ermittelt. Nun besteht die Möglichkeit, die ermittelten Werte einzusehen und diese beispielsweise mit den selbst ermittelten eigenen Ergebnissen zu vergleichen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

 

Funkloch-Karte

 

Die Karte mit den Ergebnissen der Messungen ist in Waben unterteilt, die in neun Zoomstufen verändert werden können. Mit einer Filterfunktion können einzelne Technologien, einzelne Netzbetreiber sowie bestimmte Zeiträume ausgewählt werden. Die Einfärbung der Waben bestimmt sich nach den gesetzten Filtern.

Weiterlesen: Funkloch-App: Bundesnetzagentur veröffentlicht Karte mit Ergebnissen

05. November 2019   Aktuell - Allgemein

Bundesverfassungsgericht: HARTZ-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig!

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019

 

Urteil vom 05. November 2019: 1 BvL 7/16

Der Gesetzgeber kann die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden, solche Leistungen also nur dann gewähren, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Er kann erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auch zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen, und darf die Verletzung solcher Pflichten sanktionieren, indem er vorübergehend staatliche Leistungen entzieht. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit; der sonst weite Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers ist hier beschränkt. Je länger die Regelungen in Kraft sind und der Gesetzgeber damit deren Wirkungen fundiert einschätzen kann, desto weniger darf er sich allein auf Annahmen stützen. Auch muss es den Betroffenen möglich sein, in zumutbarer Weise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Leistung nach einer Minderung wieder zu erhalten.

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil zwar die Höhe einer Leistungsminderung von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten nicht beanstandet.

Allerdings hat er auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse die Sanktionen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt.

Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind die Sanktionen zudem, soweit der Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung auch im Fall außergewöhnlicher Härten zwingend zu mindern ist und  soweit für alle Leistungsminderungen eine starre Dauer von drei Monaten vorgegeben wird. Der Senat hat die Vorschriften mit entsprechenden Maßgaben bis zu einer Neuregelung für weiter anwendbar erklärt.

Sachverhalt:

1. Nach § 31 Abs. 1 SGB II verletzen erwerbsfähige Empfänger von Arbeitslosengeld II, die keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen, ihre Pflichten, wenn sie sich trotz Rechtsfolgenbelehrung nicht an die Eingliederungsvereinbarung halten, wenn sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder ein gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern oder wenn sie eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

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