Allgemein

04. September 2019   Aktuell - Allgemein

Bundesregierung: Aberkennung der Gemeinnützigkeit - Zuviel Demokratie fördert nicht die Allgemeinheit ...

... ist das so?

Fragen zur Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (AO)

Wissenschaftl. Dienst d. Dtsch. Bundestages

 


Beispiele für Gemeinnützigkeit

Dieser Beitrag wurde am 14. März 2019 von in Juristisches veröffentlicht.

Quelle: Allianz Rechtssicherheit f. pol. Willensbildung

Wenn das Finanzamt androht, die Gemeinnützigkeit zu entziehen, ist das ein Schock für Vereine: Es belastet die Arbeit, es macht ohnmächtig, eventuell ist die Existenz des Vereins gefährdet.

Auf jeden Fall sind die Einnahmen gefährdet, weil Vereine befürchten, dass SpenderInnen und Drittmittel-Geber sich abwenden, wenn sie vom Vorwurf des Finanzamtes hören.

Wegen dieser Image-Gefahr machen die meisten Vereine ihre Gemeinnützigkeits-Probleme nicht öffentlich.

Die Beispiele hier sind anonym

Inhaltsverzeichnis

    AfD gegen Campact
    BUND: Zu viel Demokratie fördert nicht die Allgemeinheit
    Attac: Bildung darf keine Alternativen aufzeigen
    Bildung nur ohne politische Haltung
    Demonstrationen gefährden Gemeinnützigkeit
    Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte
    Völkisches Denken statt gegen Diskriminierung arbeiten
    Rechte Homosexueller sind nur schwierig förderungswürdig
    Das dritte Geschlecht
    Engagement für Rechtsstaatlichkeit gefährdet die Gemeinnützigkeit
    Der Verfassungsschutz täuscht sich, das Finanzamt handelt
    Finanzamt-Unverständnis beschäftigt Vereine dennoch
    30 Monate Streit um Gemeinnützigkeit, dann sagt das Finanzamt: Na gut
    Politik und Forschung
    Natur- statt Umweltschutz
    Einfach zu kompliziert

Wenn Sie einen entsprechenden Fall berichten wollen, finden Sie dazu hier weitere Informationen.

Was alle Fälle gemeinsam haben: Die Buchhaltung, die Selbtlosigkeit oder ähnliches wird nicht beanstandet. Es wird niemals vorgeworfen, dass sich jemand bereichert habe oder Formalia nicht eingehalten wurden.

Vorgeworfen wird  zumeist Zivilcourage und der Einsatz demokratischer Mittel!

Analyse des Attac-Urteils

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04. September 2019   Aktuell - Allgemein

Frage an Radio "gagga" ...

 

"Ist es wahr, dass Deutschland das größte europäische Land ist?"
Antwort: "Im Prinzip ja. Die glorreiche US-Army hat nach der Wiedervereinigung 1989/90  damit begonnen, das Land zu verlassen. Sie hat die Grenzen bis heute nicht erreicht."

 

 

02. September 2019   Aktuell - Allgemein

Friedensveranstaltung am 31.08.2019 in Berlin Initiative „Nie wieder Krieg! Frieden und Zusammenarbeit statt Aufrüstung und Konfrontation!“

Thema Russland/China/Iran - Die USA sehen seit langem  ihre Wirtschaftsvormacht dahin schwinden und glauben, diesen Trend aufhalten zu  können, indem sie gemeinsam mit den NATO-Staaten zwecks Ausbeute in ressourcenreiche Länder einfallen, um so richtig fette Beute zu machen. Aus diesem Grunde powern sie Milliarden in die eigene Aufrüstung und die Einrichtung  neuer Stützpunkte weltweit. Sie überziehen die Welt mit Kriegen und erwarten von ihren "Freunden", besser gesagt Kumpanen, blinde Unterstützung.

Thema Aggressoren: Russland/Iran/China u. a.

Die NATO bzw. die USA kauft sich ein in ehemalige Sowjetrepubliken und umstellt  auf diese Weise Russland mit Militärbasen. Eine Abmachung, sich nicht nach Osten hin auszudehnen, die bei der Auflösung der Sowjetunion und der Wiedervereinigung Deutschlands zwischen der NATO, den USA und Russland  getroffen wurde, hat es nach Aussage beteiligter westlicher Regierungen nie gegeben.

Als Ausgleich für diese Nichtexistenz wurde das „Feindbild Russland“ und die „Bedrohung aus dem Osten“ aus der Schublade geholt und aufgemöbelt. Der Iran ist hinzugekommen: Trump tritt vom Atomabkommen zurück, der Iran wird als Aggressor deklariert und gleich darauf sanktioniert. Es passte sich halt. China wird mal wieder zur "gelben" Gefahr aufgebaut. Als Mittel wird Hong Kong benutzt. Die dortigen Aufstände gegen China werden im Hintergrund von der US-Regierung gelenkt. Wer glaubt, dazu sind unsere amerikanischen Freunde nicht fähig, schaue sich die Hintergründe des Maidans in der Ukraine an! (Quelle: "Wir sind immer die Guten" v. Mathias Bröckers u. Paul Schreyer)

Fast schon täglich werden von den USA neue Aggressoren offeriert, gegen die der Westen mobil machen muss.

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03. September 2019   Aktuell - Allgemein

Der Rechtsstaat (?) Deutschland und die Abhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Politik

Quelle: Verfassungsblog

Die deutsche Staatsanwaltschaft darf wegen fehlender Unabhängigkeit keine Europäischen Haftbefehle ausstellen.

So sieht es der EuGH in seinem Urteil vom 27. Mai 2019 (dazu an dieser Stelle auch schon Klaus Ferdinand Gärditz).

Das Urteil sollte Anlass für eine allgemeinere Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz sein. Denn die in Deutschland geltenden Regelungen setzen einer politischen Instrumentalisierung der Justiz keine ausreichenden Hindernisse entgegen.

Entwicklungen wie in Polen oder Ungarn wären auch in Deutschland rechtlich möglich. Die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz sollte daher Thema der Debatten um constitutional resilience sein.

Verfassungsrecht und Praxis in Deutschland

Über die Berufung der Richter*innen an den obersten Gerichtshöfen des Bundes entscheidet nach Art. 95 Abs. 2 GG der zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss, der je zur Hälfte aus Landesminister*innen und Mitgliedern besteht, die vom Bundestag gewählt werden. Zurzeit handelt es sich ausschließlich um Abgeordnete. Diese rein politische Besetzung des Gremiums führt dazu, dass de facto niemand als Bundesrichter*in zum Zuge kommt, der keine Kontakte zu einer der potentiell mehrheitsfähigen Parteien hat. In der Regel werden dafür Personalpakete geschnürt.

Sehr unterschiedlich sind die Regelungen in den Bundesländern. In einigen Ländern gibt es zwar Richterwahlausschüsse. Diese sind aber fast alle mehrheitlich mit Mitgliedern besetzt, die vom Landtag gewählt werden, zum Teil auf Vorschlag aus der Justiz. Lediglich in Baden-Württemberg  wird die Mehrheit der Mitglieder von den Richter*innen selbst gewählt, doch hat dieser Ausschuss nur eine sehr eingeschränkte Zuständigkeit in Konfliktfällen. Zudem wird Art. 98 Abs. 4 GG mehrheitlich so interpretiert, dass das jeweilige Landesjustizministerium ein Vetorecht hat. 

Zusammengefasst bewirken diese Regelungen, dass alle Richter*innen in Deutschland von parteipolitisch geprägten Gremien bzw. Minister*innen ausgewählt werden. Um nicht missverstanden zu werden: Die hohe Qualität der deutschen Justiz steht insgesamt außer Frage. Es gibt auch keine ernsthaften Bedenken, dass die persönliche Unabhängigkeit, die Art. 97 GG gewährleistet, nicht gewahrt würde. Dennoch ist nicht zu leugnen, dass jedenfalls der Aufstieg in der Justiz im Rahmen der Spielräume, die bei der Eignungsbeurteilung bestehen, auch politisch geprägt ist. Ein Indiz für das Misstrauen in die Objektivität der Personalentscheidungen ist, dass kaum noch eine Leitungsposition ohne Konkurrentenstreit besetzt werden kann. Spielt man einmal durch, was passieren könnte, wenn z.B. ein AfD-Mitglied ein Justizministerium leiten und nur seine Spezis befördern würde, liegt das Problem auf der Hand. 

Der große Einfluss der Exekutive auf die Personalentscheidungen der Justiz folgt nicht nur deutscher Tradition. Seit einem einflussreichen Gutachten von Ernst-Wolfgang Böckenförde (Verfassungsfragen der Richterwahl, 1974) wird er von der wohl herrschenden Auffassung mit dem Erfordernis der demokratischen Legitimation der Richter*innen gerechtfertigt. Weil Richter*innen verbindliche Entscheidungen fällen dürfen, müsse ihre Auswahl über die Kette Volk – Parlament – Regierung legitimiert werden. Eine Auswahl durch ein mehrheitlich von Richter*innen gewähltes Gremium wird danach als undemokratische Kooptation bewertet.

Empfehlungen des Europarats

Das kann man auch anders sehen. Die institutionelle Dimension der richterlichen Unabhängigkeit ist kein neues Problem des Verfassungsrechts. Viele europäische Verfassungen enthalten Vorschriften über einen Justizrat, der insbesondere bei Personalentscheidungen entweder das letzte Wort hat oder zumindest Empfehlungen ausspricht. Mittlerweile haben auch verschiedene Gremien des Europarats das Thema aufgegriffen und Stellungnahmen verabschiedet, die sich an die Mitgliedstaaten richten.

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29. August 2019   Aktuell - Allgemein

Wahl in Brandenburg und Sachsen: DIE LINKE steht klar auf der Seite von Demokratie, Solidarität und Freiheit und für eine lebenswerte Zukunft in Ostdeutschland

 

Am Sonntag finden in Brandenburg und Sachsen Landtagswahlen statt. Es geht um die Grundsatzentscheidung, in was für einer Gesellschaft wollen wir leben? In einer demokratischen Gesellschaft, die auf Miteinander statt Gegeneinander setzt, oder in einer autoritär-geschlossenen, in der der eine des anderen Wolf ist? DIE LINKE steht klar auf der Seite von Demokratie, Solidarität und Freiheit und für eine lebenswerte Zukunft in Ostdeutschland. (Video auf Youtube)

DIE LINKE setzt auf ein "Mehr" – nicht nur ein "Mehr" an Fördergeldern, sondern

  • mehr Selbstbestimmung,
  • mehr Anerkennung,
  • mehr Lohn,
  • mehr Rente,

mehr gemeinsam geteiltes Leben.

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