Vor Ort

09. November 2021   Aktuell - Vor Ort

Der Überwachungsstaat - Chatkontrolle: Angriff auf unsere private Kommunikation

Quelle: Netzpolitik.org

Die EU-Kommission hat eine ganz schlechte Idee: Die Inhalte unserer Handys und Computer sollen durchsucht werden, bevor wir per Mail oder Messenger kommunizieren. Noch können wir diesen Angriff auf unsere Privatsphäre stoppen – und wir sollten es auch tun. Ein Kommentar.

04.11.2021 um 19:21 Uhr - - in Überwachung - 24 Ergänzungen

Die Idee der EU-Kommission, Inhalte auf unseren Endgeräten schon vor dem Abschicken über Mail, WhatsApp oder Signal auf Illegales zu durchsuchen, könnten die Privatheit digitaler Kommunikation für immer beschädigen. Und nicht nur das: Eine solche „Chatkontrolle“ würde den Grundstein für eine allumfassende Überwachung legen – direkt auf unseren Endgeräten, ohne Transparenz und ohne unsere Kontrolle. Sie wäre ein Angriff auf unsere Grund- und Freiheitsrechte.

Wie immer beim Ausbau staatlicher Überwachung wird mit dem argumentiert, was wir alle ablehnen: In diesem Falle geht es um die Verbreitung von Kindesmissbrauchdarstellungen. Geht es nach den Überlegungen in der EU-Kommission, sollen Inhalte wie Bilder oder Videos schon vor dem Abschicken mit Datenbanken von Missbrauchsdarstellungen abgeglichen werden. Schlägt das System an, wird der Inhalt blockiert und die Polizei eingeschaltet.

Wo ein Trog, da kommen die Schweine

Was nun für manche vernünftig klingen mag, um die Verbreitung von solchen kriminellen Darstellungen zu erschweren, birgt riesige Gefahren, die in keinem Verhältnis zu dem eigentlich positiven Anliegen stehen.

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07. November 2021   Aktuell - Vor Ort

Chronisches Fatique-Syndrom (ME/CFS) - Seit 2017 anerkannter Impfschaden nach Impfung gegen Schweinegrippe

Quelle: Deutsche Gesellschaft für ME_CFS e. V

CFS infolge von Impfschaden gerichtlich anerkannt

Nach einer Impfung gegen Hepatitis A und den Grippeerreger A H1N1 (Schweinegrippe) im Jahr 2009 traten bei der Klägerin typische Symptome von CFS auf. Im August 2017 erkannte das zuständige Sozialgericht CFS als Folge eines Impfschadens an.

Sie folgte damit der Einschätzung des Gutachters, der eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür sah, dass CFS in diesem Fall auf die Impfung zurückzuführen sei.

Ein weiterer Gutachter wies darauf hin, dass Impfstoffe mit wirkverstärkenden Hilfsstoffen (sogenannten Adjuvanzien) ein höheres Risiko für autoimmune Komplikationen bergen.


 Quelle: Anwalt.de

Veröffentlicht von:
Rechtsanwältin Anja Dornhoff
Medizinrecht • Sozialrecht

Chronisches Fatigue-Syndrom als Impfschaden am 30. August 2017 anerkannt

  • 09.11.2017

Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) als einer der ersten Fälle am 30. August 2017 in Deutschland als Impfschaden anerkannt

Unsere Mandantin wurde im November 2009 gegen Hepatitis A und die pandemische Influenza A H1N1 geimpft.

Bereits nach 4 Stunden setzten die ersten Symptome ein.

Im Dezember 2009 stellte sich dann ein allgemeines Krankheitsgefühl ein i. S. v. Kraftlosigkeit, Schmerzen, Grippegefühl, Abgeschlagenheit, starker Übelkeit und Schwindel.

Zudem liegen anhaltende Kopfschmerzen, akute Schlaflosigkeit und mangelnde Belastbarkeit vor. Alle Symptome liegen auch heute noch vor.

Der nach § 109 SGG benannte Gutachter bejahte in seinem Sachverständigengutachten den Kausalzusammenhang. Der Gutachter ist seit 21 Jahren mit der Diagnostik des CFS befasst und seit 14 Jahren mit der Behandlung von CFS-Patienten.

Er begründet dies mit dem plötzlichen Beginn der vorherrschenden Schmerzsymptomatik, der Dominanz der somatischen Fatigue und dem Fehlen infektartiger Symptomatik wie Fieber und Lymphknotenschwellung.

Ein weiterer Gutachter in dem Verfahren weist darauf hin, dass adjuvante Impfstoffe ein höheres Risiko für autoimmune Komplikationen bergen; so wie das in dem Impfstoff gegen Influenza A H1N1 verwendete quecksilberhaltige Konservierungsmittel „Thiomersal“.

Dies alles spricht gegen das klassische idiopathische CFS und spricht für das impfbedingte chronische Fatigue-Syndrom.

Die Kammer folgt vorliegend den Ausführungen der Gutachter und stellt fest, dass bei der Klägerin infolge der Impfungen ein CFS vorliegt und auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die streitbefangenen Impfungen zurückzuführen ist.

Die Kammer verurteilt die Beklagte, das CFS als Impfschaden anzuerkennen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Medizinrecht, Sozialrecht

 

 

06. November 2021   Aktuell - Vor Ort

Rechtsstaat Deutschland: Wegschauen bei polizeilichen Maßnahmen

Zeuge von Polizeimaßnahme vor Gericht: Besser gar nicht hinschauen

Quelle: BREMEN taz |

Werner P. hat Zivilcourage gezeigt: Als der Journalist gesehen hat, wie einem Menschen aus seiner Sicht heraus Unrecht geschehen ist, ist er auf ihn zugegangen und hat sich als Zeuge angeboten. So könnte man die Geschichte sehen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg sieht sie anders. P. steht aktuell im Amtsgericht St. Georg vor Gericht, doch nicht als Zeuge für den Vorfall, sondern selbst als Angeklagter. Denn laut Staatsanwalt hat er versucht, eine Polizeikontrolle zur Überprüfung von Personalien „zu stören“. Und dann, das ist der eigentliche Vorwurf, habe er auch noch eine Verleumdung in die Welt gesetzt.

Um zu verstehen, was passiert ist, kann man zurückgehen zu einem Samstagabend, Mitte Februar 2020. P. war den Tag über als Journalist auf einer Demo in Neumünster, wo gegen ein Nazikonzert protestiert worden war. Nun, gegen zwanzig vor neun, kommt er wieder am Hamburger Hauptbahnhof an. Als er den Bahnsteig an Gleis 12 entlanggeht, sieht er eine Gruppe Menschen aus seinem Zug, die von der Polizei aufgehalten wird; so weit stimmen die Schilderungen überein.

Ein Mann wird auf den Boden befördert

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06. November 2021   Aktuell - Vor Ort

Asylwegweiser: Erste Videos online

Online-Videos zum Asylverfahren

In einer Kooperation des Bayerischen und des Münchner Flüchtlingsrates wurden Erklär-Videos – Asylwegweiser – zum Asylverfahren entwickelt. Sie sollen Geflüchtete befähigen, ihr Asylverfahren informiert und eigenständig bestreiten zu können. Gerade in Ankerzentren haben die Geflüchteten nur sehr eingeschränkt Zugang zu Beratung und Informationen. Die Videos können eine persönliche ausführliche Beratung natürlich nicht ersetzen, sollen aber eine Informationsgrundlage für alle bereitstellen, die essentiell ist, um das Asylverfahren zu bestreiten und gravierende Fehler und Versäumnisse zu vermeiden.

Mehr Infos zu den Videos und auch die ersten veröffentlichten Videos zum Download findet ihr hier

05. November 2021   Aktuell - Vor Ort

Polizeiliche Maßnahmen - Neuigkeiten im Fall Oury Jalloh

Quelle: Neuigkeiten zur Petition

4. Nov. 2021 — 

Bitte teilen:  https://www.instagram.com/p/CV0sJs4q-2F/

Der forensische Brandexperte Iain Peck (UK) hat neue Beweise gebracht, auf deren Grundlage das Verfahren wegen Mord gegen die namentlich bekannten Polizeibeamten in Dessau wieder aufgenommen werden muss.

In einer komplizierten Tatortrekonstruktion hat er wissenschaftlich nachgewiesen, dass  Oury Jalloh sich nicht selbst verbrannt haben kann:

Es waren 2,5 Liter Brandbeschleuniger / Benzin nötig um ähnliche Verbrennungen zu schaffen und die Zellentür musste offen sein, damit ähnliche Brandmuster möglich waren.

Das macht es einmal mehr klar und diesmal auf wissenschaftlicher Grundlage: Oury Jalloh wurde in der Zelle 5 in der  Dessau-Roßlauer Polizeiwache umgebracht, in der noch weitere POCs ermordet wurden. Die Liste weiterer Beweise ist lang.

17 Jahre schon versuchen deutsche Behörden, Gerichte und Politiker*innen  die Wahrheit zu vertuschen. Doch wir geben nicht auf. Deshalb stellt die Familie von Oury Jalloh jetzt Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg. Außerdem fordern wir die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft. Der Fall liegt aktuell beim Bundesverfassungsgericht. 

Bitte teilt den Post und die Forderung nach einer richtigen Aufarbeitung!


 

Dazu der Eifelphilosoph via Facebook

Wir sind ja die Guten. Die Superguten. So gut, dass wir sogar das Wort für etwas stärker pigmentierte Mitbürger aus unserem Wortschatz und unseren Büchern gestrichen haben. Voll gut also. Und wehe einer benutzt es: dann fährt aber der ganze Hass des Bessermenschen auf ihn nieder. So gut sind wir wieder.

Wenn sich aber einer von diesen Leuten mal bei uns in einer Polizeistation verirrt - nun ja. Wird er mit Benzin übergossen und angesteckt. Nur das N-Wort - das benutzen wir nicht mehr.

16 Jahre hat es gedauert, bis ein Gutachten erstellt wurde, dass erklärt, dass ein ans Bett gefesselter Mann sich nicht selbst anzünden kann. Bis dahin hatten wir geglaubt: das geht.Das machen die öfter. Einfach so. Kennt man von denen. In Afrika machen die den ganzen Tag nichts anderes.

Jetzt gucken wir überrascht und stellen fest: geht doch nicht. Einen Untersuchungsausschuss dazu wird es nicht geben. Zwar kommt ein Bericht von Sonderberatern zu dem Ergebnis, dass der Tod von Oury Jalloh hätte verhindert werden können - in dem man ihn einfach nicht ansteckt, vermute ich - aber das war es dann auch.

Wie man hört, war der sogar unschuldig, ist nur aus Versehen verhaftet worden. Mehr wird man aber nicht hören, denn die SPD hat sich spontan entschlossen, den von ihr selbst angeregten Ausschuss nicht einberufen zu lassen. Womöglich wusste man, was ´rauskommt.

Das geht in diesem Land: Leute im Gefängnis bei lebendigem Leibe zu verbrennen. Und es mit albernsten Geschichten zu vertuschen. Was sind wir gut!
Oder?

Und in einem Land, in dem sowas geht: was geht da noch?

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/dessau-rosslau/neues-gutachten-tod-oury-jalloh-100.htm

 

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