Vor Ort
Landreis Helmstedt: Wöchentlicher Sachstandsbericht Corona-Pandemie - 43. KW
- Impfdurchbrüche: o Seit dem 18.10.2021 werden Impfdurchbrüche dokumentiert, bis zum 26.10.2021 (Stand: 14:00 Uhr) wurden 22 Impfdurchbrüche festgestellt (von insgesamt 50 positiven Fällen)
- Einrichtungen/Schulen/KiTas: In der Helios-Klinik befindet sich eine infizierte Person auf der Intensivstation, die Person wird beatmet.
- DRK-KiTa in Warberg: eine Erzieherin positiv
- KiTa Esbeck: eine Erzieherin positiv, 1 Kind positiv, 4 Kinder in Quarantäne
- In einem Klinikum ist eine 55-jährige Bürgerin aus der Samtgemeinde Velpke an Corona verstorben. Sie war vollständig geimpft und hatte Vorerkrankungen.
- Erster Einsatz der MIT Freitag, 29.10.2021:
- 3.-Impfungen im Alten- und Pflegeheim Clus, Schöningen (ca. 30 geplant)
- Terminabstimmungen mit weiteren Einrichtungen (Alten- und Pflegeheime) für 3.- Impfungen laufen (44. und 45. KW)
- Für den Landkreis Helmstedt sind derzeit 21 Teststellen gelistet, davon 5 mit ruhendem Betrieb.
- Testungen gemeldet haben in der 42. KW 4 Apotheken und 2 vom LK beauftragte Testzentren. Die Anzahl der durchgeführten Bürgertestungen wurden zuletzt abgerufen heute, 16:00 Uhr: Anzahl der Tests 42. KW: 544 davon kostenfrei: 282 bezahlt: 262
- positive Tests: 0
- Positivrate: 0,00 %
- Anzahl der Tests 41. KW: 482 davon kostenfrei: 213 bezahlt: 269
- positive Tests: 2 Positivrate: 0,41 %
- Gesamt 40. KW: 1.046 Davon positiv: 2 Positivrate gesamt: 0,19 %
Dienstanweisung der BA zu den einmaligen Bedarfen verstößt gegen geltendes Recht
Autor: Harald Thomé
Quelle:
Fachliche Weisungen § 21 SGB II
BA Zentrale GR 11
Stand: 19.10.2021
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II
Fachliche Weisungen
§ 21 SGB II
Mehrbedarfe
Dienstanweisung der BA zu den einmaligen Bedarfen ist eine Katastrophe und verstößt gegen geltendes Recht
Es muss Alarm geschlagen werden!
Zehn (!) Monate nach Inkrafttreten des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG) hat es die Bundesagentur für Arbeit (BA) geschafft eine Dienstanweisungen zu den besonderen Bedarfen nach § 21 Abs. 6 SGB II herauszugegeben.
Mit dem RBEG wurde geregelt, dass nunmehr nicht auf laufende, sondern auch einmalige unabweisbare Bedarfe ein Anspruch besteht und damit von den Jobcentern bewilligt werden können.
Ein solcher Bedarf ist jedem durch den Anspruch auf digitale Endgeräte nach § 21 Abs. 6 SGB bekannt.
Die BA führt jetzt in ihrer Weisung dazu aus,
„Bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Letzteres ist der Fall bei Bedarfen, die nicht vom Regelbedarf erfasst werden. Bei einmaligen Bedarfen, die vom Regelbedarf erfasst sind, kommt dagegen grundsätzlich ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 in Betracht. Dieses kann aber ausnahmsweise nicht zumutbar sein, insbesondere wenn die leistungsberechtigte Person aufgrund eines nicht absehbaren und nicht selbst zu verantwortenden Notfallseinen außergewöhnlich hohen Finanzbedarf hat.
Kurzfristige Bedarfsspitzen (z. B. Waschmaschine, Wintermantel) sind im Regelfall durch ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 auszugleichen.“ (FH zu § 21 Rn 4, Seite 12).
Nachfolgend kommen diverse Ausführungen, warum, eben kein Anspruch für einmalige Bedarfe bestünde.
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Artikel 11 der deutschen Verfassung verstarb an Corona, hoch lebe die Zensur!
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. „Das Grundgesetz ist der Rahmen, in dem wir leben, der uns die Regeln setzt, nach dem wir in Freiheit leben können“, sagte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble.
Was ist mit Artikel 11 GG, die Freiheit der Meinungsäußerung? (Roswitha Engelke)
"Es ist verboten, Journalisten zu kritisieren"
Quelle: Nachdenkseiten
Facebook will Journalisten zukünftig als herausgehobene Gruppe vor Kritik schützen, YouTube hat erneut Videos von #allesaufdentisch gelöscht und das soziale Netzwerk LinkedIn entfernt einen Post der Anwältin Jessica Hamed zur Impfentscheidung. Anders gesagt: Unliebsame Ansichten werden unterdrückt und um Journalisten, deren Arbeit selbstverständlich auch einer öffentlichen Kritik unterzogen werden darf, wird eine Brandmauer gezogen. Wer diese Entwicklungen beobachtet, kann nur zu einem Schluss kommen: Es wird Zeit für eine Auffrischungsimpfung in Sachen Demokratie.
Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
Journalisten und Aktivisten sind für Facebook nun „unfreiwillige Personen des öffentlichen Lebens“ – demnach hebt das soziale Netzwerk diese Gruppe in einen Status, der einen besonderen Schutz verdient. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters.
Moment, langsam: „unfreiwillig“? Journalisten, die mit ihren Beiträgen in die Öffentlichkeit treten, sollen „unfreiwillig“ öffentliche Figuren sein und deshalb besonders vor Kritik auf Facebook geschützt werden? Ja, so ist es – zumindest nach der „Facebook-Logik“.
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Es herbstelt im Schloßpark Harbke ...
Foto: Roswitha Engelke
Corona und Übersterblichkeit
Autor: Ulrich Engeke, 21.10.2021, 16:17
Meine Meinung dazu, wobei ich mich auf einfachste Logik beschränke. Nach meiner Auffassung ist es mehr als leichtsinnig, Personen mit einem schwachen oder trägen Immunsystem bei der Impfung die volle Spike-Ladung zu verpassen. Das ist schon Irrsinn. Hier fehlt eine angepasste Impfstrategie.
Corona und Übersterblichkeit
Korrigiert wird zunächst die Aussage von destatis (Link unten), es gäbe eine Übersterblichkeit seit der 36. Kalenderwoche, denn mit Ausnahme des August (obere Tabelle) beginnt eine mit Covid-Toten nicht erklärbare Übersterblichkeit bereits mit Anfang April, also der 14. Kalenderwoche. Ok, das kann ja 'mal passieren und ist sicherlich keine gewollte Manipulation.
Die Nichterklärbarkeit ist in der zweiten Tabelle unten mit Hilfe des Vergleichs der Übersterblichkeitswerte mit den Werten der Covid-Toten zu erkennen, wobei bei den letzten zwei Wochenwerten auffällt, dass die Übersterblichkeit deutlich stärker steigt als die Anzahl der Covid-Toten. Die Verschiebung könnt eventuelle Sondereffekte andeuten. Allerdings ist die Datenlage für einen bedingt sinkenden prozentualen Anteil an der Übersterblichkeit durch Corona-Tote statistisch aber noch "zu dünn".
Für den Zeitraum April bis Ende September beträgt die Übersterblichkeit insgesamt 5,1%.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/10/PD21_481_12.html
Vernachlässigbar ist die sinkende Zahl von Grippetoten. Einige Hundert im Jahr aufgeteilt auf die Monate sind wenig relevant. Prinzipiell wäre sonst die Übersterblichkeit bereinigt nach oben zu korrigieren.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5942/umfrage/sterbefaelle-in-folge-von-grippe-seit-1998/
Aber weshalb kommt es zu der momentan höheren Übersterblichkeit? Wird das Gesundheitssystem aktuell weniger in Anspruch genommen als es lebensnotwendig wäre, sterben deshalb mehr Menschen oder gibt es weitere Einflussgrößen? Wirkt sich das Impfen mit den Spikes auf die Lebenserwartung negativ aus, wie man durch die doch gruselige Pressemitteilung des zuständigen Bundesinstitutes annehmen könnte?
https://www.pei.de/DE/newsroom/pm/jahr/2021/03-gewebeschaeden-zellfusion-covid-19-rolle-spikeprotein.html
Zitat:
"Schon geringste Mengen des Spikeproteins reichen in Zellkultur aus, infizierte und nicht infizierte Zellen verschmelzen und absterben zu lassen. Viruspartikel mit Spikeprotein auf ihrer Oberfläche können sogar nur durch Kontakt Zellen veranlassen, mit ihren Nachbarn zu fusionieren. Über die Ergebnisse berichtet iScience in seiner Onlineausgabe vom 09.02.2021." [Zitatende]