Vor Ort

23. Februar 2022   Aktuell - Vor Ort

Eine Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig

Beitrag: Roswitha Engelke

Eine Impfpflicht ist nicht verhältnismäßig, es wäre weitaus sinnvoller, für ein besseres Gesundheitssystem zu sorgen, anstatt Milliarden Euro aus Steuergeldern an Pharmainstitute zu verschleudern, die mit ihren unfertigen Vakazinen 100.000sende von Bürgern ins Jehnseit befördern.

Meines Wissens hat jeder Mensch ein Recht darauf, seinen Körper vor schädlichen Fremdeinwirkungen zu schützen, für den Staat ist dies eine Pflicht. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 GG garantiert. Statt dessen wird von staatlicher Seite auf eine Impfpflicht plädiert mit Vakazinen, die das Versuchsstadium noch nicht hinter sich haben! Das ist immer noch ein Verbrechen!

In einem Rechtsstaat sollte auch nicht mit einem Übel (Geldstrafe) gedroht werden, wenn jemand sein Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit einfordert.

23. Februar 2022   Aktuell - Vor Ort

Massive Übersterblichkeit seit Beginn der Massenimpfung

ÜBERSTERBLICHKEIT: „Die Menschen sterben wie die Fliegen“

Die Hamburger Ärztin Dr. Sonja Reitz sagte am 31. Januar auf einer Kundgebung in Offenbach, dass die derzeitige Übersterblichkeit in Deutschland großteils auf die Impfkampagne der Bundesregierung zurückzuführen sei. Die Anzahl der Impftoten habe weltweit ein enormes Ausmaß angenommen, da in vielen anderen Ländern ebenfalls eine massive Übersterblichkeit seit Beginn der Massenimpfung zu beobachten sei.

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Mehr als eine Million Todesfälle in nur einem Jahr (2021)

 

Laut vorläufigen Zahlen vom Statistischen Bundesamt (Destatis) sind erstmals seit „Kriegsende“ in der Bundesrepublik mehr als eine Million Menschen innerhalb eines Jahres verstorben. Demzufolge gab es im Jahr 2021 mehr Sterbefälle, als im Jahr 1946.

Destatis hatte bereits im Herbst eine deutliche Übersterblichkeit bemerkt, welche Ärzten zufolge großteils auf die Booster-Kampagne der Bundesregierung zurückzuführen sei.

 

Photo: CC BY-SA 4.0 / Wikimedia.org / Dietmar Rabich

In einer Pressemitteilung (Nr. 014) vom 11. Januar 2022 gab das Statistische Bundesamt (Destatis) vorläufigen Zahlen zur Sterblichkeit in Deutschland bekannt. Nach den ersten vorläufigen Ergebnissen der Sonderauswertung überstieg die Zahl der Sterbefälle im gesamten Jahr 2021 die Marke von einer Million (1.016.899). Über eine Million Sterbefälle (Ca. 1.001.600) habe es in der Bundesrepublik (BRD) zuletzt in der sogenannten Nachkriegszeit (1946) gegeben, heißt es in der Pressemitteilung.

Damals nach Ende des Zweiten Weltkrieges hätten schwierige Lebensverhältnisse die hohen Sterbefallzahlen erklärten, behauptet Statistischen Bundesamt (Destatis) in seiner Einordnung. Heutzutage hingegen seien die Zahlen angeblich wegen der größeren Bevölkerung und des höheren Anteils älterer Menschen so hoch. Diese Behauptung erklärt aber nicht die erhebliche Übersterblichkeit, welche besonders deutlich seit Oktober 2021 zu beobachten ist.

Mitarbeiter von Destatis mussten bereits im Dezember 2021 auf einer Pressekonferenz zugeben, dass die sehr hohe Zahl der Sterbefälle großteils nicht auf Covid-19 zurückzuführen sei.

Die Hamburger Ärztin Dr. Sonja Reitz sagte auf einer Kundgebung in Offenbach, dass sie sich die Übersterblichkeit in Deutschland nur mit der Impf-Kampagne der Bundesregierung erklären könne. Jeder Arzt müsse sofort die Spritze fallen lassen.

Der Sozial- und Umweltmediziner Dr. Wolfgang Wodarg behauptete in einem Interview, die Pharma-Industrie führe unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes Menschenversuche durch, ohne dass die Menschen davon wüssten.

Nur dies könne erklären, warum einige Impfstoff-Chargen so viele Sterbefälle verursachen und Menschenleben kosten. Die Durchführung solcher Experimente sei  „höchst verbrecherisch“. Alles, was früher verboten war, könne man Wodarg zufolge jetzt ausprobieren.

 

 

20. Februar 2022   Aktuell - Vor Ort

Petition - #wirsagennein - Unser Veto gegen eine Impfpflicht in Deutschland

 

Quelle: #wirsagennein

Unser Veto gegen eine Impfpflicht in Deutschland
Unser Veto gegen eine Impfpflicht in Deutschland

 

Zur Petition hier


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Grundsatz bildet den Mittelpunkt unserer Werteordnung. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. So steht es im deutschen Grundgesetz.

Aber schon heute verlieren Menschen in Deutschland ihre Existenzgrundlage, weil sie in Würde leben und frei über ihren eigenen Körper entscheiden wollen und eine COVID-19-Impfung kritisch sehen.

Weiterlesen: Petition - #wirsagennein - Unser Veto gegen eine Impfpflicht in Deutschland

21. Februar 2022   Aktuell - Vor Ort

Pauschale Verbote sind auch in Corona-Zeiten verfassungswidrig

Beitrag: Roswitha Engelke, Auszug aus dem Grundrechte Report 2021, betreffs Versammlungsrecht in Corona-Zeiten, Art. 8 GG, ferner eine Erläuterung zum Rang der Bundesgrundrechte innerhalb der (inländischen) Normenhierarchie -

Grundrechtereport 2021, Seite 155, ff. Protest in Zeiten von Corona von Vivian Kube und Pauline Weller

(...) Zwei Beschlüsse des BVerfG setzten den pauschalen Versammlungsverboten vorerst ein Ende (Beschluss vom 15.4.2020, Az 1 BvR 828/20; Beschluss vom 17.4.2020, Az. 1 BvQ 37/20).

Das Verfassungsgericht stellte klar, dass die Behörden in jedem Einzelfall die tatsächlichen Gefahren eine erhöhten Infektionsgeschehens prüfen müssen. Dabei sei die besonderde Bedeutung von Artikel 8 GG stets zu berücksichtigen. Ein pauschaler Hinweis auf einen zu erwartenden Zustrom von Menschen reiche nicht aus. Zudem stärkte das Gericht das Kooperationsgebot.

Auflagen statt Verbote: Versammungsfreiheit wieder gestärkt

(...) Der staatliche Umgang mit Protesten muss aber weiterhin kritisch beobachtet werden. Insbesondere pauschalisierte Einschränkungen ohne die Möglichkeit von Ausnahmen und ohne Abwägung im Einzelfall widersprechen der verfassungsgerichtlichen Rechtssprechung.

Die behördlichen Auflagen dürfen keine so große Abschreckungswirkung entfalten, dass sie Verboten gleichkommen, so wie die Überlegung, Namenslisten der Demonstrierenden zu erstellen.

Außerdem dürfen Versammlungen nicht strengeren Anforderungen  unterworfen werden als andere Lebensbereiche. Die Versammlungsfreiheit darf nicht weniger geschützt sein als das Schlendern in der Einkaufspassage. (...)

JuraCademy.de:

Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen als Bestandteil des Bundesverfassungsrechts an der Spitze der (inländischen) Normenhierarchie und nehmen daher eine herausragende Stellung innerhalb der Normenhierarchie ein.

Dies hat zur Folge, dass die Grundrechte für das Handeln der öffentlichen Gewalt richtungsweisend sind. Die gesamte (inländische) öffentliche Gewalt ist gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden (s. oben Rn. 5 und unten Rn. 51). Alle (Bundes- und Landes-)Gesetze gelten daher nur im Rahmen der grundrechtlichen Verbürgungen des Grundgesetzes.

 

19. Februar 2022   Aktuell - Vor Ort

Cum-Ex - Scholz im Fokus

Betrug mit Cum-Ex Widersprüche, Vertuschungsverdacht – Der Warburg-Skandal birgt Sprengstoff für Scholz

Scholz steht für seine Rolle beim Zusammenbruch des Finanzdienstleisters Wirecard in der Kritik. Auch musste er Kontakte zum Chef des Bankhauses Warburg einräumen, das in den Cum-Ex-Finanzskandal verwickelt ist. Sollte die Staatsanwaltschaft einen "hinreichenden Tatverdacht" sehen, käme ein Bundeskanzler auf Anklagebank. Wie entscheidet sich die Staatsanwaltschaft, wenn tatsächlich ein "hinreichender" Tatverdacht besteht, läßt sie die "Angelegenheit" unter Tisch fallen, um einen Skandal zu vermeiden oder klagt sie an? -

Weiterlesen: Cum-Ex - Scholz im Fokus

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