Vor Ort

05. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

Infos zum Thema Schulbücher

Seit Jahresbeginn wurde der neue § 21 Abs. 6a SGB II / 30 Abs. 9 SGB XII eingefügt, nach diesem haben SchülerInnen, die aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben einen Anspruch auf Übernahme der dahingehenden Schulbuchkosten.


Das bedeutet, alle Schulbuchkosten, die anfallen, seien es komplette Kosten, Ausleihgebühren oder Eigenanteile die nach landerechtlichen Bestimmungen anfallen.


Dabei gibt es aber ein paar Dinge zu beachten:


Um diese Kosten erstattet zu bekommen, bedarf es eines Nachweises der Schule, welche Bücher anzuschaffen sind sowie eine Quittung über die entstandenen Kosten.

 

Handelt es sich um erhebliche Kosten, zB wegen fehlender Lernmittelfreiheit in einem Bundesland, müssen die Kosten nach vorheriger Bezifferung monatlich im Voraus erbracht werden (§ 42 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, das JC hat vorzustrecken.


Im SGB XII (nach den 3. Kapitel) und bei den Analogleistungen nach AsylbLG muss beachtet werden, dass die Anträge auf Übernahme zwingend im Monat des Kaufes gestellt werden müssen!

 

Im SGB II können die Anträge auch deutlich später gestellt werden.

 

 

05. Juli 2021   Aktuell - Vor Ort

BAGW: Informationen für Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen zur Inanspruchnahme von Dolmetsch- und Übersetzungsdiensten bei der Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern


Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgt die Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern zum großen Teil digital oder telefonisch. Die Zugangsbarrieren für nicht deutschkundige Kundinnen und Kunden werden dadurch verstärkt. Um die sprachliche Verständigung unter diesen Bedingungen sicherzustellen, bedarf es digitaler bzw. telefonischer Lösungen, wie etwa telefonischer Dolmetschdienste. Auf vorhandene Dolmetschdienste hinzuweisen und auf ein größeres Angebot hinzuwirken, ist gemeinsames Anliegen der Wohlfahrtsverbände.

Die Wohlfahrtsverbände haben ein gemeinsames Informationsschreiben für ihre Migrations- und Arbeitslosenberatungsstellen verfasst, um über die bestehenden Möglichkeiten der Verdolmetschung, insbesondere im Rahmen der telefonischen Kommunikation mit Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie über die gesetzlichen Grundlagen zu informieren.

Die Handreiche der BAGW gibt es hier: https://t1p.de/mhyp

Die Weisung der BA zu Dolmetscherdiensten, BA Weisung 201611028 vom 21.11.2016, Download:  https://t1p.de/o3a9

Und das Handbuch Interner Dienstbetrieb“ von der BA, Kap. 14. Übersetzungsdienste und Kommunikationshilfe, hier zum Download: https://t1p.de/un4k

21. Juni 2021   Aktuell - Vor Ort

Was macht eigentlich der Lappwaldsee?

Im letzten Helmstedter Sonntag befand sich in der Beilage "Wandern und Ratdfahren in ihrer Heimat" ein Beitrag von Frau Katja Weber-Diedrich. Sie stellte darin die Frage, wann kann im Lappwaldsee gebadet werden.

Diese Frage stellen sich mit Sicherheit seit langem viele Helmstedter und ebensoviele halten eine Entwicklung dahin bereits für Utopie. Nach wie vor ist nicht  bekannt, ob technische Maßnahmen für den Lappwaldsee notwendig sind, damit beim Erreichen der Vollfüllung im Jahr 2032 der See als Wassersportgewässer genutzt werden kann.

Es liegt vorallem noch immer nicht das seit langem vom Helmstedter Revier versprochene Gutachten vor, welches gegebenenfalls die notwendigen technischen Verfahren zur Herstellung der ph-Neutralität aufzeigen würde.

Wegen des niedrigen aktuellen Wertes und der Erfahrungen mit den Lausitzer Seen sind verfahrenstechnische Maßnahmen höchstwahrscheinlich notwendig. Es ist an der Zeit, dass darüber endlich einmal Klarheit herrscht.

Mehr hier: Antrag des Ratsherrn Ulrich Engelke vom 05.05.2021 "Sanierung des Wasserkörpers beim Lappwaldsee"

 

28. Juni 2021   Aktuell - Vor Ort

UN-Abstimmung: Die Welt sagt nein zur US-Blockade gegen Kuba!

Kommentar: Roswitha Engelke, 28.06.2021, 13:08  Die República de Cuba ist ein realsozialistischer Staat. Cuba kämpfte lange um seine Unabhängigkeit gegen die spanische Kolonialherrschaft. Nach zwei Unabhängigkeitskriegen, die weder mit einem Sieg der Spanier, noch mit dem der Kubaner endeten griff die USA ein, nicht ohne Hintergedanken. Am 17. Juli 1898 gaben die Kolonialherren schließlich in Santiago de Cuba auf. Die sogenannte Unabhängigkeit erhielt jedoch einen faden Beigeschmack, denn politisch und wirtschaftlich dominierten von nun an die USA die Insel.

Weiterlesen: UN-Abstimmung: Die Welt sagt nein zur US-Blockade gegen Kuba!

20. Juni 2021   Aktuell - Vor Ort

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... da bin ich wieder, parteilos auf ein Neues ...

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