Vor Ort
Auflösung der niedersächsischen Pflegekammer
Quellen: Weser-Kurier
Sie war von Anfang an zum Scheitern verurteilt.
Die 2017 von der rot-grünen Landesregierung ins Leben gerufene und von den rot-schwarzen Nachfolgern lustlos weitergeführte Pflegekammer in Niedersachsen konnte einfach nicht zu dem schlagkräftigen Instrument für Pflegekräfte werden, wie es ihre Befürworter erhofft und sich vielleicht auch selbst vorgegaukelt hatten.
Ihr fehlte nämlich das entscheidende Mandat für Verhandlungen. Die zentralen Interessen ihrer Mitglieder konnte diese Interessenvertretung gar nicht wahrnehmen: Sie durfte weder um Lohnerhöhungen kämpfen noch für bessere Arbeitsbedingungen streiten.
Seit ihrer Gründung beschäftigte sich die Pflegekammer nur mit sich selbst. Das ging beim fehlerbehafteten Eintreiben der Zwangsbeiträge los und erstreckte sich über Personalquerelen in der Führungsriege.
Die Kammer verkam mehr und mehr zur Chaos-Truppe - einzig die Pflegekräfte, deren Interessen die Kammer ja eigentlich vertreten sollte, blieben auf der Strecke. Da ist es kaum verwunderlich, dass Kammerpräsidentin Mehmecke immer weniger Vertrauen genoss, wie die umstrittene Kammer insgesamt unter ihren Zwangsmitgliedern.
In der Annahme von Landesgeldern sah die Kammerversammlung die letzte Chance, die seit ihrer Gründung heftig umstrittene Kammer in ruhigere Fahrwasser zu bringen. Der Preis dafür war die Aufgabe der politischen Unabhängigkeit. Damit machte sich der bürokratische Verwaltungsapparat vollends überflüssig und taugte, falls er es denn jemals getan hätte, als starke Stimme der Pflegenden nichts.
Auch das herrische Agieren beim Eintreiben der Zwangsgelder und der interne Führungszwist haben der Kammer nicht gerade Sympathiepunkte eingebracht. Dass die Befragung zur Zukunft der Kammer ein eindeutiges Votum für deren Liquidation zu Tage förderte, kommt nicht überraschend.
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Presseinformation: Coronaverdachtsfälle nicht bestätigt
Corona-Verdachtsfälle im Gymnasium Anna-Sophianeum in Schöningen haben sich nicht bestätigt!
Verbreitung von Unwahrheiten - Helmstedter Sonntag ignoriert Verpflichtung zur Gegendarstellung
Beitrag: Roswitha Engelke
Trotz Beanstandung eines Artikels des HeSo in der Ausgabe vom 23.8.2020, hat das Wochenblatt keine Berichtigung bzw. Gegendarstellung vorgenommen.
Das Blatt hatte u. a. einem von einer Privatperson eingereichten Artikel eigenmächtig einen Untertitel hinzugefügt der eine Aussage beinhaltet, die nicht der Wahrheit enspricht.
Die gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Anspruch eines Dementi finden sich primär in den jeweiligen Landespressegesetzen.
... "Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerkes sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist.
Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerkes, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist." ...


