Allgemein

19. April 2024   Aktuell - Allgemein

Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

Bereits vor der Urteilsverkündung hatte sich der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zur strafrechtlichen Relevanz des Themas geäußert (Link). Dort findet sich als Beispiel eine vom BVerfG aufgehobene Verurteilung beim Gebrauch der Bezeichnung "Schwarz-Rot-Senf" für die Bundesflagge.


 Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“

"Verfassungsgericht: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“"

Quelle: NachDenkSeiten, von Tobias Riegel

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, sich von polemischen Äußerungen abzuschirmen, die durch Meinungsfreiheit gedeckt seien. Julian Reichelt hatte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. In einer Entscheidung, die über den konkreten Fall hinaus Wirkung entfalten könnte, wurde festgestellt: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ Auch wenn diese Aussage eigentlich selbstverständlich sein sollte, so war es doch wichtig, diese Feststellung zu erzwingen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Der Journalist Julian Reichelt hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze im Streit um Reichelts „Taliban-Tweet“ durchgesetzt, wie etwa das Medienportal Turi2 berichtet. Zitate aus der Begründung des BVerfG folgen weiter unten im Text.

Der frühere „Bild“-Chefredakteur Reichelt ist Chef des Online-Portals Nius und er hatte auf X unter anderem geschrieben, dass Deutschland „in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro (!!!) Entwicklungshilfe an die Taliban (!!!!!!)“ gezahlt habe. Schulze war vor dem Kammergericht Berlin zunächst erfolgreich gegen den Tweet vorgegangen. Reichelt hatte wiederum dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Nach der Entscheidung des BVerfG müsse sich das Kammergericht mit dem Fall nun erneut befassen, so der Bericht.

Auf Antrag der Bundesregierung hatte das Kammergericht Berlin Reichelt die Verbreitung der Kurznachricht auf X untersagt, mit der Begründung: Sie sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Sie stelle auch keine Meinungsäußerung dar, die von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sei, wie die Tagesschau berichtet. Laut BVerfG argumentierte das Ministerium, Reichelts Tweet sei geeignet, „das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden“.

Im Rechtsstreit gegen Reichelts Tweet hat das Ministerium von Schulze 20.000 Euro für externe Rechtsberatung ausgegeben, berichtet der Tagesspiegel laut Turi2. Das Ministerium wolle den Rechtsstreit nicht weiter verfolgen.

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18. April 2024   Aktuell - Allgemein

Deutschlands Trumpf im Spiel um China – den Olaf Scholz wohl nie zu ziehen wagt

Quelle: RTDeutsch

Der deutsche Bundeskanzler hat gegenüber Peking schlechte Karten auf der Hand. Er wird es wohl nie wagen, den einzigen Trumpf auszuspielen, der ihm im großen Spiel um China wirkliches Gewicht verschaffen würde. China dagegen lässt sich nicht erpressen.

Deutschlands Trumpf im Spiel um China – den Olaf Scholz wohl nie zu ziehen wagt

Der Bundeskanzler Olaf Scholz war zu einem dreitägigen Besuch in China. Er reiste nicht allein, mit in seinem Tross war eine große Delegation von Vertretern der deutschen Wirtschaft, insbesondere von Vorzeigeunternehmen wie Mercedes, Siemens und BMW.

Scholz hatte eine anspruchsvolle Agenda: Der Bundeskanzler wollte über internationalen Handel und Wettbewerb, über Klimapolitik, die Spannungen um Taiwan und über den Krieg in der Ukraine und Chinas Verhältnis zu Russland sprechen.

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18. April 2024   Aktuell - Allgemein

BND-Prozess in Berlin: Spionage für Russland – oder Gefahr für die US-Kontrolle?

In jeder Ecke Deutschlands lauert neuerdings ein russischer Spion. Laut Verfassungsschutz war das Habecksche Ministerium 2022 von Putin-Spionen unterwandert (die mit großer Wahrscheinlichkeit Pläne der Habeckschen Wärmepumpentheorie stehlen wollten. Ironie). Seinerzeit dazu der Merkur: (...) Im Ukraine-Krieg spielt es eine maßgebliche Rolle, etwa wenn es um die Energieversorgung geht (...)


"BND-Prozess in Berlin: Spionage für Russland – oder Gefahr für die US-Kontrolle?"

RTDeutsch, von Dagmar Henn

Spionageprozesse in der heutigen Bundesrepublik haben immer etwas Eigenartiges an sich. So wie der Düsseldorfer Prozess, in dem es unter anderem um den Verzehr belegter Brötchen in der russischen Botschaft ging. Nun läuft ein neues Verfahren, diesmal in Berlin, und wieder klingt einiges daran komisch.

Wobei man dazu sagen muss, dass ohnehin das meiste im Bereich von Vermutungen bleiben muss, weil die Bundesanwaltschaft es geschafft hat, die entscheidenden Teile der Anklageschrift, nämlich, welche geheimen Dokumente die beiden Angeklagten denn jetzt an einen russischen Dienst verkauft haben sollen, nicht öffentlich zu verlesen – weil es eben um Staatsgeheimnisse gehe.

Angeklagt sind ein 53-jähriger Referatsleiter beim BND namens Carsten L. und ein 32-jähriger Geschäftsmann namens Arthur E. Ersterer soll nach seiner Karriere bei der Bundeswehr bis zum Oberst seit 2007 beim BND gearbeitet haben, zuletzt als Leiter des Referats personelle Sicherheit. Eine Referatsleitung ist, das sollte man dazusagen, in der Regel bereits eine politische Position, die nach Parteibuch vergeben wird, und bei jenen Mitarbeitern, die in Pullach verblieben sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um das der CSU handelt.

Die Geschichte, die erzählt wird, klingt ziemlich abenteuerlich,

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17. April 2024   Aktuell - Allgemein

Staatlich vorangetriebene Zensur und Selbstzensur führen in den Polizeistaat Meinungsterror wird deutsche Staatsräson

Tagesschau-Kritik von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigamm

Also sprach Kanzler Olaf Scholz: „Diese beste Demokratie, die wir in Deutschland je hatten, die auch eine ist, die wir verteidigen müssen …“ Der wie so oft verkorkste Satz, gesprochen vor zwei Monaten während eines Staatsaktes in Bonn, klingt nur bei oberflächlicher Wahrnehmung dümmlich aufgeblasen. Denn jetzt kommt’s: „ … verteidigen und beschützen auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen“. Kontext: Wer Wühlmaus ist, das befindet die Bundesregierung. So primitiv wie wirkungsvoll: Politiker behaupten etwas als Tatsache und diskriminieren jede Gegenmeinung als demokratiefeindlich.

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16. April 2024   Aktuell - Allgemein

Staat verbietet Palästina Kongress - Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin

"Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin"

Quelle: Attac, von Anwält*innenKollektiv Berlin
Berlin, 13.04.2024

Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.

I. Die Veranstaltung
Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürger*innen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist.

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