Allgemein

16. April 2024   Aktuell - Allgemein

Staat verbietet Palästina Kongress - Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin

"Erklärung des Anwält*innenKollektivs zu Auflösung und Verbot des „Palästina Kongress- Wir klagen an!“ geplant vom 12.4.-14.4.2024 in Berlin"

Quelle: Attac, von Anwält*innenKollektiv Berlin
Berlin, 13.04.2024

Wir sind ein Kollektiv von Anwält*innen in Berlin, die die Veranstalter des „Palästina-Kongress- Wir klagen an!“ vorbereitend sowie aktuell beraten und vertreten. Angemeldet wurde der Kongress von dem Verein Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V. Der Vorstand war und ist durchgängig Ansprechperson der Polizei Berlin. Es handelte sich dabei um eine Versammlung nicht unter freiem Himmel, also in geschlossenen Räumen.

I. Die Veranstaltung
Die Veranstalter planten in Kooperation mit einer Vielzahl politischer Initiativen, NGOs, Bürgerrechtsvereinigungen und Einzelpersonen den Palästina Kongress 2024 als Forum des politischen Austauschs zum Zwecke der Teilhabe an der politischen Meinungsbildung und -kundgabe. Damit sollten die militärischen Angriffe der israelischen Streitkräfte thematisiert werden, die als Folge der Anschläge von Hamas-Kämpfern auf das Leben von über 1.200 israelischen und anderen Staatsbürger*innen am 7. Oktober 2023 in Gaza durchgeführt werden und dem völkerrechtliche Vorwurf eines Verstoßes gegen die UN-Völkermordkonvention vom IGH für plausibel eingestuft worden ist.

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16. April 2024   Aktuell - Allgemein

Brutaler Polizeieinsatz bei G20: Entschädigung für Attac-Aktive nach fast sieben Jahren durch gerichtlichen Vergleich

Pressemitteilung
Attac Deutschland
Hamburg/Frankfurt am Main, 16. April 2024


*Brutaler Polizeieinsatz bei G20: Entschädigung für Attac-Aktive nach fast sieben Jahren durch gerichtlichen Vergleich
*
*Verwaltungsgericht Hamburg kritisiert Polizeigewalt – Stadt Hamburg zahlt Schadensersatz
*
Mit Abschluss eines Vergleichs geht ein langjähriges Gerichtsverfahren rund um einen brutalen Polizeieinsatz im Rahmen der G20-Proteste 2017 zu Ende: Drei Attac-Aktive hatten gegen die Stadt Hamburg geklagt, weil sie Opfer von brutaler Polizeigewalt wurden und dabei starke Verletzungen davontrugen. Das Gericht schätzte dies als unverhältnismäßig ein und äußerte „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes. Die Stadt Hamburg verpflichtete sich im Vergleich zur Zahlung von Schadensersatz und erkennt dadurch die Rechtswidrigkeit der willkürlichen Gewaltausübung durch Polizeibeamt*innen indirekt an.

„G20 zeigt systemische Polizeigewalt: Immer wieder setzt sich die Polizei über das Gesetz hinweg, indem sie Protestierende widerrechtlich aufhält und verprügelt. So stört und behindert die Polizei Demonstrationen, die ihr nicht gefallen“, sagt Sabine Lassauer, eine der Kläger*innen und Aktive bei Attac. „Mit dem Vergleich setzt das Verwaltungsgericht systematischer Polizeigewalt endlich etwas entgegen. Es ist ein Schuldeingeständnis von Stadt und Polizei Hamburg, sich auf den Vergleich und die Schadensersatzzahlung einzulassen. Für uns ist der Vergleich daher ein Erfolg!“

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16. April 2024   Aktuell - Allgemein

Srebrenica und das "Gewissen" der UNO

Die bosnische Stadt Srebrenica ist bis heute ein Mahnmal des Scheiterns der Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft im Angesicht eines Völkermordes. 29 Jahre nach dem Tod von 8.000 Menschen unter den Augen der Vereinten Nationen in einer sogenannten UNO-Schutzzone ist endlich ein umfassendes Schuldeingeständnis der UNO fällig und nicht ein Wischi-Waschi-Dokument für das sich "seltsamerweise" Deutschland und Ruanda (?!) einsetzen. 2015 dachte man noch anders auch in  Deutschland. Heutzutage wird in Deutschland und vielen 'westlich infizierten' Ländern Gewissen-haben abgestraft und notfalls die Geschichte verfälscht.  (R. Engelke)

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16. April 2024   Aktuell - Allgemein

Die NATO und ihre leeres Versprechen

Auch leere Versprechen sind Lügen und die Lüge als Prinzip ist per se unmoralisch.

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16. April 2024   Aktuell - Allgemein

Bundesgesundheitsministerium und die RKI-Protokolle: Déjà-Vu in der Regierungspressekonferenz

Bezüglich der Coronamaßnahmen 2020 verweigert das Bundesgesundheitsministerium Auskünfte über die Empfehlungs-Grundlagen für

a) Wirtschaft lahmlegen,
b) Ausgangssperren von unbestimmter Dauer,

obwohl das RKI die Risikosituation für die Bevölkerung als weiterhin gering eingestuft hatte.


Quelle: NachDenkSeiten, Bundesspressekonferenz, von Florian Warweg

Bei der Regierungspressekonferenz am 3. April hatte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) Sören Haberlandt komplett die Beantwortung der Frage verweigert, auf welcher Grundlage das BMG am 24. Februar 2020 bei einem extra anberaumten Treffen dem Innenministerium empfohlen hatte, man müsse nun „die Wirtschaft lahmlegen“ und Vorkehrungen „für Ausgangssperren von unbestimmter Dauer“ treffen. Dies, obwohl das RKI am selben Tag das Risiko für die Bevölkerung als „weiterhin gering“ eingestuft hatte. Der BMG-Sprecher rechtfertigte seine Verweigerung mit dem Verweis, dass Ministerium würde „grundsätzlich“ die freigeklagten RKI-Protokolle nicht kommentieren. Allerdings ging es in der Frage ja gar nicht um das RKI – sondern um Vorgänge im Ministerium selbst. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten bei der nächsten BPK erneut zu der Thematik nach. Diesmal verweigerte sich das BMG zumindest nicht komplett einer Antwort. Von Florian Warweg.

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