Allgemein

27. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

DIE LINKE.: Aktiv gegen das US-Manöver Defender 2020

Quelle: DIE LINKE stellt sich aktiv gegen das US-Manöver Defender 2020

 

Wir wenden uns an alle, die sich Sorgen um den Frieden machen! Geht mit uns auf die Straßen, protestiert dort, wo ihr arbeitet und lebt! Frieden braucht Bewegung, fangen wir mit diesem defENDEr an!

 

 

DIE LINKE stellt sich aktiv gegen das US-Manöver Defender 2020 sowie die Unterstützungsaktivitäten der NATO und der Bundeswehr. Wir rufen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams auf, breiter Widerstand ist nötig. Es gilt, gemeinsam mit der Friedensbewegung ein klares Zeichen gegen die Politik der USA, aber auch der Bundesregierung zu setzen. Und dort, wo es möglich ist, die Manöver zu stören oder zu verhindern.

Die geplanten Manöver sind das Gegenteil von Friedenspolitik. Sie stellen eine gefährliche Drohgebärde der US-Regierung dar, das Hunderte Millionen Euro kostet, die Sicherheit in Europa gefährdet und grobe Störungen im Bahnverkehr verursacht - sowie nicht zuletzt große Klima- und Umweltschäden hinterlassen wird. Allein der von den Schiffen, Panzern und LKW für diese Manöver verbrauchte Kraftstoff wird für einen deutlichen Zuwachs des Ausstoßes an CO2 und Feinstaub sorgen. Die Bundesregierung unterstützt diese Politik, anstatt sich für zivile Konfliktlösungen einzusetzen, und steigert immer weiter die Militärausgaben und die Rüstungsexporte. Damit ist sie mitverantwortlich für Flucht und Vertreibung. Unsagbares Elend wird durch deutsche Waffen in die Welt gebracht, die jetzt im Rahmen des US-Manövers Defender 2020 und der angeschlossenen Nato-Beimanöver auf ihre Kriegstauglichkeit getestet werden sollen. Erschwerend kommt hinzu: Es zeugt von völliger Geschichtsvergessenheit der Bundesregierung, solch ein Manöver über den 8. Mai an den Grenzen Russlands durchführen und unterstützen zu wollen.

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21. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

Appell gegen Schiedsgerichte - Private Schiedsgerichte werden zur Waffe gegen Klimaschutz

 

Liebe Mitstreiter für den Erhalt des Rechtsstaates und einen sinnvollen Klimaschutz!

Private Schiedsgerichte werden zur wahnwitzigen Waffe von Umweltverschmutzern  Der Konzern Chevron  verklagt derzeit Ecuador vor einem Schiedsgericht , um keinen Schadensersatz für einen Ölunfall im dortigen Regenwald zahlen zu müssen. Das muss ein Ende haben. Schiedgerichte gefährden erwiesen den Klimaschutz,  machen Klimaschutzziele von Paris  zu Nebelbomben und Fridays for future sinnlos.

Fazit: Aus Angst vor Schadensersatzklagen findet sinnvolle Gesetzgebung gar nicht erst statt.

 

WeMove bringt seinen Appell nach Davos.

 

 

Quelle: WemoveEU



Heute beginnt das Weltwirtschaftsforum in Davos. Dort treffen unter anderem Vorstände globaler Konzerne auf führende Politiker/innen. Hermetisch abgeriegelt, wird über die Welt verhandelt - auf der Basis von Konkurrenz und Profit. [1]

Gesprochen wird dabei auch über private Schiedsgerichte, die es Konzernen erlauben, Regierungen wegen entgangener Gewinne zu verklagen. So klagt Vattenfall gegen Deutschland wegen des Atomausstiegs. [2]

In den Niederlanden droht Uniper, eine Abspaltung von E.ON, mit einer Klage wegen des dort beschlossenen Kohleausstiegs. [3]

Schiedsgerichte erweisen sich immer mehr als mächtiges Instrument für Konzerne, ihre Interessen durchzusetzen - oft auf Kosten von Umwelt und Gesellschaft.

Das wollen wir ändern! In einem breiten Bündnis fordern wir, bestehende Sondergerichte abzuschaffen und keine neuen einzurichten. Aus unserem Bündnis sind Aktivist/innen in Davos, um die Petition samt Unterschriften zu übergeben.

Schon fast 700.000 Bürgerinnen und Bürger aus Europa haben sich der Forderung angeschlossen. Helfen Sie jetzt mit, dass es bis spätestens Donnerstag eine Million werden.

Appell unterzeichnen

 

Oft werden Schiedsgerichte als Teil von Handelsabkommen wie mit den USA (TTIP), Kanada (CETA) oder Südamerika (Mercosur) vereinbart. In der Regel dürfen Kläger und Beklagte je einen Rechtsanwalt (!) als Richter bestellen. Auf die dritte Person einigen sie sich einvernehmlich. Wir fragen: Wozu das alles? Es gibt unabhängige Gerichte auf nationaler und internationaler Ebene in der EU und damit überhaupt keine Notwendigkeit, Schiedsgerichte mit eigenen Prozessregeln einzurichten.

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16. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

Der Fall Assange - Groß Britannien: Eine Stunde Zeit für Rechtsstaatlichkeit!

Beitrag: change.org

16. Jan. 2020 — 

https://deutsch.rt.com/kurzclips/96796-london-assange-protest-fuer-freilassung/

Unterstützer des WikiLeaks-Mitbegründers Julian Assange versammelten sich gestern vor dem Westminster Magistrates' Court in London, um seine Freilassung zu fordern.

Viele seiner Anhänger, einschließlich der Rapperin M.I.A., bezeichneten das Verfahren als "lächerlich", da Assange vor einer Anhörung vor dem Gericht am selben Tag nur begrenzt Zugang zu seinen Anwälten erhielt. Ihm drohen für seine Enthüllungen eine Auslieferung in die USA und dort lebenslange Haft.


Einer der Unterstützer Assanges berichtete, dass "der gesamte Fokus des Verfahrens auf dem fehlenden Zugang Julian Assanges zu seinem Anwaltsteam lag". 

Die Anhörung heute war kurz, und praktisch der gesamte Fokus lag auf dem mangelnden Zugang, den Julian Assanges Rechtsteam zu seinem Mandanten hatte.

Gareth Peirce, Julians Anwältin, sagte, dass sie seit ihrem letzten Gespräch mit dem Gericht genau zwei Stunden Kontakt zu ihrem Mandanten hatte. Sie haben ihn heute vor das Gericht gebracht, weil sie erwartet haben, dass sie viel Zeit für die Vorbereitung des Falles hier vor Gericht aufwenden könnten.

 

Das Gericht sagte ihnen jedoch, dass das aufgrund der Anzahl der anderen Gefangenen im Gericht auf nur eine Stunde reduziert werden würde. Und es war offensichtlich, meiner Meinung nach aufgrund des Verhaltens der Richterin, die in früheren Anhörungen ausgesprochen unsympathisch war, dass selbst sie der Meinung war, dass dies eine unerhörte Verweigerung der ordnungsgemäßen Vorbereitung dieses Rechtsstreits war.
Die Rapperin M.I.A. ist eine der bekanntesten Unterstützerinnen von Julian Assange. Ihr war es wichtig, auch bei dem Gerichtstermin vor Ort zu sein, da sie sich auf ein Treffen mit der Queen vorbereite, die ihr eine Auszeichnung überreichen soll. Bei dem Treffen will sie die Queen auf den Fall von Julian Assange ansprechen. 

 

Vorstandsmitglied des Zentrums für Investigativen Journalismus (CIJ) und WikiLeaks-Botschafter, Joseph A. Farrell, glaubt, einen Wandel in den internationalen Medien zum Fall Assange festzustellen, was ihn zuversichtlicher stimme.

 

Er erklärte vor dem Gerichtsgebäude: 

"Es gibt eine große Veränderung in den Medien. Wir haben gesehen, dass die Washington Post und der Guardian Leitartikel geschrieben haben, die die Position vertraten, Assange nicht auszuliefern. Sie alle, alle Mainstream-Medien vertreten diese Position, nun, eine Menge davon. Und verschiedene NGOs wie Amnesty, Human Rights Watch und National Union For Journalists."
Die Anhörung gestern stand im Zusammenhang mit Assanges möglicher Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfen. Die Hauptanhörung zu dem Auslieferungsverfahren soll voraussichtlich am 28. Februar beginnen. Assanges Anwälte kritisieren immer wieder, dass man ihrem Mandaten die Mittel verweigere, sich auf den Prozess vorzubereiten. Auch gestern soll sein Rechtsbeistand die Anhörung dazu genutzt haben, sich darüber zu beschweren.

 

Der Mitbegründer von WikiLeaks sitzt seit Mai 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, nachdem er wegen Verletzung gegen seine Kautionsauflagen verurteilt wurde. Er war im Jahr 2012 vor den Justizbehörden in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet, in der sieben Jahre ausharrte, um einer befürchteten Auslieferung in die USA zu entkommen. Im April wurde er von britischen Beamten aus dieser herausgezerrt und verhaftet. Obwohl er seine Gefängnisstrafe im September verbüßt hat und er freigelassen werden könnte, ordnete ein Gericht an, dass Assange wegen seiner Fluchtvergangenheit bis zur Auslieferungsverhandlung in Haft bleibt.

Unterstützer des WikiLeaks-Mitbegründers Julian Assange versammelten sich gestern vor dem Westminster Magistrates' Court
 
Kommentar und Nachtrag, Roswitha Engelke, 20.01.2020
 
Ist die Bundesregierung tatsächlich zu feige, um sich für die Freiheit von Assange einzusetzen, wie die Grünen andeuten? Spielt beim"Nichttun" von Regierungen nicht eher der Selbsterhaltungstrieb eine größere Rolle? Qui bono, wem nützt es in erster Linie, wenn Journalisten wie Julian Assange in Gefängnissen verrotten?
 
16. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

LobbyControl: Rote Karte für AfD-Chef Meuthen

Beitrag: LobbyControl e.V. - Newsletter -

von Annette Sawatzki
Campaignerin für den Bereich Parteienfinanzierung

Newsletter vom 16. Januar 2020

Vergangenen Donnerstag gab es für uns einen Grund zum Aufatmen:

das Berliner Verwaltungsgericht wies eine Klage der AfD ab, die wegen einer illegalen Parteispende an Jörg Meuthen keine Strafe zahlen wollte.

Damit stärkt das Gericht die geltenden Regeln für transparente Parteienfinanzierung und faire Wahlkämpfe. AfD-Chef Meuthen hatte 2016 verdeckte Wahlkampfhilfe im Wert von 90.000 Euro angenommen – dafür werden jetzt 270.000 Euro Strafzahlung fällig.

Wäre das Urteil anders ausgefallen, hätte es der verdeckten Einflussnahme auf Wahlen Tür und Tor geöffnet.

Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg, nachdem wir Jahre an dem Fall gearbeitet haben: Jörg Meuthen ließ sich von der Schweizer PR-Agentur Goal AG für den Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg eine Webseite, Anzeigen, Flyer und Großplakate erstellen. Die Rechnungen zahlten weder Meuthen noch die AfD, sondern anonyme Geldgeber hinter der Agentur. Eine illegale Großspende - die Meuthen lange Zeit leugnete und zu vertuschen versuchte. Auch dank unserer Recherchen und unbequemen Nachfragen wurde er schließlich überführt.

Bei der Gerichtsverhandlung war ich vor Ort und hörte wie Meuthen versuchte, sich wieder herauszureden. Er behauptete Erinnerungslücken, habe „nichts mitgekriegt“ und reklamierte für sich gar ein Recht auf Unwissenheit, was die Regeln des Parteienrechts angeht. Damit konnte er die Richter jedoch nicht überzeugen. Sie stellten fest, dass Meuthen gegen seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verstoßen hat und zeigten ihm damit die rote Karte.

Richtig so: Ein Parteivorsitzender kann nicht reklamieren, vom Parteienrecht keine Ahnung zu haben – so wie auch jeder Pommesbuden-Betreiber die Hygieneverordnung kennen muss. Die AfD will gegen das Urteil in Berufung gehen – obwohl Meuthen selbst vor der Urteilsverkündung das Verfahren noch als „fair“ bezeichnete. Ganz abschließen können wir die Akte Meuthen also noch nicht.

LobbyControl hat bei der Aufklärung des Falls eine wichtige Rolle gespielt: Unsere Recherchen und Hinweise an die Bundestagsverwaltung waren Teil der Prüfakte, wurden in der Gerichtsverhandlung thematisiert und waren für das Urteil mitentscheidend. Doch auch Sie haben Ihren Teil beigetragen, denn durch Ihre Unterstützung wird unsere Arbeit erst möglich!

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15. Januar 2020   Aktuell - Allgemein

DIE LINKE. im Bundestag - Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung

Quelle: Telepolis v. 15.01.2020, Christian Kliver

Einschätzung aus dem Bundestag bringt Regierung in Erklärungsnot. Linken-Abgeordnete spricht von "falscher Bündnissolidarität mit Trump"

 

Juristen des Deutschen Bundestages halten die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani durch eine US-Drohne für völkerrechtswidrig. Das Vorgehen der USA sei als "Verstoß gegen das Recht auf Leben" im Sinne von Artikel 6 des UN-Zivilpakts zu bewerten, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das aus der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde. Das 26-seitige Papier äußert auch Zweifel an der Begründung durch die US-Regierung unter Donald Trump. Auch nach mehreren Stellungnahmen von Vertretern der US-Regierung sei "nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren".

 

In der juristischen Analyse, die von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Heike Hänsel veröffentlicht wurde, schließen die Autoren auch die Möglichkeit aus, dass die USA sich auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen können.

Dafür fehlten Nachweise, wonach ein Angriff durch Iran "unmittelbar bevorstand". Auch müssten die USA nachweisen, keine anderen Möglichkeiten zur Abwendung einer solchen eventuellen Attacke gehabt zu haben.

 

Allerdings halten die Autoren auch den die Vergeltungsangriffe des Iran auf Militärstützpunkte mit US-Soldaten für "nicht vom Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta gedeckt".

Schließlich sei die US-Operation gegen Soleimani zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen und es habe keine Hinweise auf eine andauernde oder neue Bedrohung durch die USA gegeben.

 

"Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak", sagte Hänsel gegenüber Telepolis.

Die Bundesregierung gebe Trump "aus falscher Bündnissolidarität (...) Rückendeckung dabei, das Völkerrecht mit Füßen zu treten". Dadurch mache sie sich "vollkommen unglaubwürdig als Vermittler zur Deeskalation des Konflikts im Nahen Osten".

 

Die US-Armee hatte den iranischen General am 3. Januar nahe des Flughafens der irakischen Hauptstadt Bagdad durch einen Drohnenangriff getötet. Dabei starben auch ein irakischer General, die Fahrer der Kolonne und mehrere Begleiter. Wenige Tage später reagierte der Iran mit dem Beschuss von Militärbasen im Irak, die von der US-Armee genutzt werden.

 

Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes stellt die Tötung Soleimanis eine Verletzung des Gewaltverbots (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) gegenüber dem Iran und auch des Irak dar. Die temporäre "Vorverlagerung" der Verteidigung berge zudem eine erhebliche Missbrauchsgefahr: "Sie ist daher international auf massiven Widerstand gestoßen und hat sich bis heute völkerrechtlich auch nicht durchsetzen können. Verteidigung dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr, nicht dagegen der Vorbeugung."

 

Zudem ergeben sich aus dem menschenrechtlich verbürgten Recht auf Leben im Falle einer Tötung durch staatliche Sicherheitskräfte nachträgliche Untersuchungs- und Aufklärungspflichten des verantwortlichen Staates. "Insoweit mutet es seltsam an, dass die USA der Weltöffentlichkeit auch eine Woche nach dem Militärschlag keine Hinweise dazu präsentieren konnten, welche Anschläge Soleimani konkret geplant hatte, wie weit es um deren Realisierung stand und worin der Sicherheitsgewinn der USA nach der Tötung des Generals genau bestand", heißt es von den Bundestagswissenschaftlern.

(Christian Kliver)

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