Allgemein
Pressemitteilung von Niema Movassat, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Rechtsausschuss
Ermittlungen gegen das Zentrum für Politische Schönheit einstellen
"Es ist ein Skandal und auch absurd, dass die Staatsanwaltschaft Gera gegen das Zentrum für Politische Schönheit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt", erklärt Niema Movassat, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Rechtsausschuss. Movassat weiter:
"§ 129 Strafgesetzbuch eröffnet der Staatsanwaltschaft sämtliche Überwachungs- und Bespitzelungsbefugnisse. Im konkreten Fall wird damit in die grundgesetzlich gewährleistete Kunst- und Meinungsfreiheit erheblich eingegriffen. Diese Ermittlungen legitimieren nur die Nazis und Höcke, gegen die das Zentrum für Politische Schönheit seit Jahren mit Kunst ankämpft.
Die Staatsanwaltschaft Gera macht sich zum Handlager des AfD-Rechtsaußen Höcke, der behauptete, dass das Zentrum für Politische Schönheit eine kriminelle Vereinigung sei. Ein Armutszeugnis für die Staatsanwaltschaft.
Ich fordere die sofortige Einstellung sämtlicher Ermittlungen gegen die Künstlerinnen und Künstler des Zentrums für Politische Schönheit. Sie haben sich klar gegen rechte Ideologien und Gewalt gestellt und damit das getan, was jeder in diesem Land tun sollte."
... Die Thüringer Staatsanwaltschaft ermittelt seit 16 Monaten gegen die Aktionskünstler vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS). Der Verdacht lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ – Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Bekannt wurde das Ermittlungsverfahren durch eine Kleine Anfrage der Linkspartei im thüringischen Landtag. Das ZPS schildert den Fall auf seiner Webseite und beruft sich auf eine offizielle Bestätigung der Staatsanwaltschaft Gera gegenüber seinen Anwälten.
Die Künstler fordern nun die sofortige Einstellung und die Offenlegung der bisherigen Ermittlungen. Eine Akteneinsicht wurde den Anwälten der Künstlergruppe bislang verwehrt.
Unter Generalverdacht stehen künftig nicht nur Tor-Nutzer, sondern auch Freifunker und VPN-Betreiber! Deutschland marschiert munter in ein totalitäres System (*)
Kaum hatte das Innenministerium ein generelles Verbot des Darknets gefordert, beschloss der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zum Verbot von Darknet-Diensten und eine umfassende Lockerung des Briefgeheimnisses. Unter Generalverdacht stehen künftig nicht nur Tor-Nutzer, sondern auch Freifunker und VPN-Betreiber.
Quelle: Heise Magazin,
"Generalverdacht, Bundesrat beschließt Gesetzesvorlage zu Darknet-Dienste-Verbot und Postgeheimnis"
Das ging dann ja flott: Keine vier Wochen, nachdem ein Staatssekretär des Bundesinnenministeriums dem Darknet „keinen legitimen Nutzen“ in „einer freien, offenen Demokratie“ attestiert hat, beschloss der Bundesrat nun eine umfassende Gesetzesvorlage, die Benutzer des Tor-Netzes, aber auch alle Freifunker und VPN-Betreiber unter Generalverdacht stellt.
Weit weniger Beachtung fand, dass auf die Initiative Bayerns hin außerdem bedenkliche Änderungen am Postgeheimnis in die Gesetzesvorlage eingebracht und vom Bundesrat mitbeschlossen wurden. Damit sollen die Behörden umfangreichen Zugriff auf archivierte Daten von Postdienstleistern erhalten – ausdrücklich rückwirkend. So dürften Tausende Unschuldige ins Visier von Drogen- und Terrorfahndern geraten.
Der Beschluss des Bundesrats entspricht in weiten Teilen dem ursprünglichen Entwurf, den die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Anfang 2019 in die Länderkammer einbrachte – mit dem Ziel, einen eigenständigen Straftatbestand für die Schaffung und den Betrieb von Darknet-Marktplätzen einzuführen.
Das Rote Kreuz hilft Venezuela - Aberkennung der Immunität von Guaidó?
Beitrag: Roswitha Engelke
Nach dem Eintreffen russischer Hilfslieferungen, die unter dem Schutz russischer Soldaten vor wenigen Tagen in Venezuela erreichten, erklärte sich auch das Rote Kreuz zu Hilfslieferungen bereit.
Wegen der schweren politischen und wirtschaftlichen Krise in Venezuela will das Rote Kreuz Hilfslieferungen in das südamerikanische Land bringen. "Wir können mindestens 650.000 Menschen mit unseren Lieferungen helfen", sagte Francesco Rocca, Präsident der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. (Quelle: ZDF.heute)
Das Rote Kreuz hatte bislang eine politische Instrumentalisierung gefürchtet.
Der Oberste Richter Maikel Moreno forderte regierungsfreundliche Abgeordnete auf, Guaidós Immunität aufzuheben. Guaidó wird vor dem Hintergrund von Straßenprotesten auch Anstiftung zur Gewalt gegen die Regierung und Annahme illegaler Finanzmittel vorgeworfen.
Venezolanische Sicherheitskräfte haben bereits Guaidós Stabschef verhaftet, sind aber bisher nicht gegen den Oppositionsführer selbst vorgegangen. Opposition zurückgeführt. Es wird angenommen, dass die USA diese Terrormaßnahmen unterstützen, wie sie auch Guaidó in seinem Putschversuch unterstützt haben.
Unterdessen nutzt Guaidó die Stromausfälle weitlich aus und ruft zu Protesten gegen die Strom- und Wasserknappheit auf. "Wir werden protestieren, wir werden Forderungen stellen und wir werden auf die Straßen von Venezuela gehen, weil es unser Recht ist", sagte er auf einer Kundgebung.
Präsident Maduro ergriff Maßnahmen und wechselte seinen Energieminister, den Militärgeneral Luís Motta Domínguez, gegen den Ingenieur Igor Gavidia León aus. León verfügt über "25 Jahre Erfahrung auf dem Energiesektor und wird auch die Leitung des staatlichen Stromkonzerns Corporación Eléctrica Nacional (Corpoelec) übernehmen. (Quelle: Tagesschau.de)
Die Urheberrechtsreform zieht Kreise
Quelle: Der Tagesspiegel
Das neue EU-Urheberrecht wird Folgen für Europa haben.
Und was für welche. Selten zuvor in der jüngeren Geschichte haben es die Europäische Union, ihre Organe und die dort vertretenen Politiker geschafft, so viele Menschen in so kurzer Zeit gegen sich aufzubringen. Und diesmal stehen nicht die Wutbürger, die heiser krächzenden Dauer-Empörten oder die Opfer von Populisten auf den Barrikaden.
Um es klar zu sagen: Nicht die Entscheidung an sich wird der EU Vertrauen kosten. Jeder Demokrat muss mit Niederlagen leben können. Es ist die unfassbare Art und Weise, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist.
Versetzen wir uns kurz in den Kopf eines jugendlichen Demonstranten, der am vergangenen Wochenende – wie zehntausende Altersgenossen auch – gegen die Einführung von Uploadfiltern demonstriert hat. Womöglich ist der Protest gegen „Artikel 13“ für ihn das entscheidende Erlebnis seiner politischen Frühsozialisation. Was hat er also bisher bewusst erlebt, wenn es um Brüsseler Politik geht?
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Beim Urheberrecht verwählt: Kommen wir aus Versehen zu Gesetzen die keiner will oder ist das nur eine typische Politikerausrede weil ... (?)
Stand: 27.03.2019 15:37 Uhr
Verwirrung bei der Abstimmung über die Urheberrechtsreform im EU-Parlament: Einige Abgeordnete wollten am Dienstag für Änderungen stimmen, haben aber angeblich wegen der Masse an Anträgen den Überblick verloren ...
Diese "Wirrnis" ist (s. Tagesschaubericht) nicht zum ersten Male aufgetreten. Werden endlich einmal Konsequenzen bzgl. der Organisation von Parlamentssitzungen gezogen oder ist die Verwirrung der Abgeordneten bei bestimmten Gelegenheiten eine abgesprochene "Sache" zwischen einer Lobby, gewissen Politikern und der Logistik im EU-Parlament?
Weiß der Präsident und sein Präsidium mehr?
Von Kristin Becker, ARD-Hauptstadtstudio: "Beim Urheberrecht verwählt"
Für Tiemo W. war Dienstag kein guter Tag. Der Europaabgeordnete der SPD hatte auf Änderungen bei der EU-Urheberrechtsrichtline gehofft und wollte zusammen mit anderen Parlamentariern darüber abstimmen lassen. Doch der sogenannte Geschäftsordnungsantrag, der ermöglichen sollte, über Änderungsvorschläge abzustimmen - also zum Beispiel den umstrittenen Artikel 13 zu streichen -, wurde mit einer knappen Mehrheit von fünf Stimmen abgelehnt. Das Europäische Parlament sprach sich für die Urheberrechtsrichtline aus - und zwar ohne Änderungen.
Überrascht war W. aber, als er am Abend das Protokoll zu den Abstimmungen des Tages las. Denn mit Blick auf den Geschäftsordnungsantrag hatten mehrere Abgeordnete verschiedener Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten nachträglich korrigiert.
Demnach waren zehn Abgeordnete nun doch für diesen Antrag, obwohl sie im Plenum dagegen gestimmt, sich enthalten oder gar nicht abgestimmt hatten. Zwei Abgeordnete korrigierten ihr Votum auf Nein und einer auf Enthaltung. In der Summe hätte der Geschäftsordnungsantrag zu den Änderungsvorschlägen eine Mehrheit gehabt.
Das Ergebnis bleibt bestehen, was soll also das Getue? Das Gewissen beruhigen? Oder den Wähler verschaukeln? Oder das Gewissen verschaukeln und den Wähler beruhigen?