Soziales

04. August 2025   Themen - Soziales

Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, den Familiennachzug für diese Gruppe für zwei Jahre auszusetzen.

Betroffen sind Ausländerinnen in Deutschland, die zwar nicht als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge gelten, denen aber in ihrem Herkunftsland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Der Nachzug von Ehepartnerinnen, Kindern oder Eltern wird ihnen damit für zwei weitere Jahre verwehrt – ungeachtet der individuellen Notlagen.


Die GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender) stellt aktuelle Hinweise zum Umgang mit dem ab dem 24.07.2025 geltenden Gesetz zur Verfügung: https://t1p.de/gvbhp

 

04. August 2025   Themen - Soziales

Hamburger Senat plant Bezahlkarte für SGB II- /SGB XII -Leistungsbeziehende – ein Angriff auf Grundrechte

Laut einer Mitteilung der Hamburger Linken bereitet der rot-grüne Senat ein Vorprojekt zur Einführung der Bezahlkarte für Empfänger*innen von Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII vor. Die Linke schlägt zu Recht Alarm: Die Bezahlkarte ist nichts anderes als ein autoritäres Kontrollinstrument zur Disziplinierung und Entrechtung von Menschen in Armut.

Mehr dazu in der taz: https://t1p.de/p97ig und im Neuen Deutschland: https://t1p.de/y8h6s


Kommentar:

Die Bezahlkarte ist kein harmloses Verwaltungstool – sie stellt einen massiven Eingriff in die Lebensrealität und Selbstbestimmung der Betroffenen dar. Sie verhindert gezielt Teilhabe: Zahlungen auf Flohmärkten, bei Kleinanzeigen, in vielen kleinen Läden oder beim Bäcker um die Ecke werden verunmöglicht. Bargeld wird ersetzt durch eine Karte mit Einschränkungen – Kontrolle statt Vertrauen, Gängelung statt Unterstützung.

Besonders perfide: Dieser Angriff auf die Würde findet nicht unter einer rechten Regierung statt, sondern unter SPD und Grünen. Hamburg war im Februar 2024 das erste Bundesland, das die sogenannte „SocialCard“ für Geflüchtete eingeführt hat – ein Pilotprojekt, das auf Entrechtung und Isolation zielt. Jetzt soll die gleiche entwürdigende Logik auf alle Menschen im Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII ausgeweitet werden.

Das ist ein sozialpolitischer Tabubruch, ein Angriff auf grundlegende Rechte. Wer ernsthaft glaubt, dass man Menschen durch digitale Leinenführung „besser integrieren“ oder „sinnvoll steuern“ kann, betreibt keine Sozialpolitik, sondern Überwachungspolitik.


Fakt ist:
Die Bezahlkarte ist Ausdruck eines tiefsitzenden Misstrauens gegenüber Armen. Sie schürt Ausgrenzung, erschwert das Leben im Alltag und behandelt Bedürftige wie Menschen zweiter Klasse.


Fakt ist auch:
Wer schweigt, macht sich mitschuldig. Dieser autoritäre Umbau des Sozialstaats darf nicht stillschweigend hingenommen werden. Es braucht jetzt massiven gesellschaftlichen Widerspruch, laut, öffentlich, parteiintern, zivilgesellschaftlich.


Denn eines ist klar:
Wenn solche Methoden Schule machen, ist der Weg in einen entmenschlichenden Staat vorgezeichnet – einen, der Armut nicht bekämpft, sondern Menschen in Armut.


Ausführliche Kritik zur Bezahlkarte bietet die Gesellschaft für Freiheitsrechte: https://t1p.de/rphba



 

11. Juli 2025   Themen - Soziales

Zeitplan für Änderungen im SGB II – Bürgergeld/Neue Grundsicherung

Hier ein aktueller Überblick zu den geplanten Gesetzesänderungen im Bereich SGB II. Die Reformen sollen schrittweise umgesetzt werden:

a. Leistungsanspruch für ukrainische Geflüchtete:
Nach dem Koalitionsvertrag sollen ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2026 einreisen, keine SGB II Leistungen mehr bekommen. Stattdessen sollen sie nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

b. Gesetzesentwurf „Neue Grundsicherung“:
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas plant, im Spätsommer oder Herbst 2025 einen Referentenentwurf vorzulegen (Quelle). Dieser wird u. a. die Umbenennung des Bürgergelds in „Neue Grundsicherung“, Abschaffung der Karenzzeiten, Änderungen beim Vermögen sowie diverse Leistungseinschränkungen beinhalten. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2026 vorgesehen.

c. Regelleistungen ab 2026:
Aufgrund der noch nicht vollständig ausgewerteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird es Anfang 2026 keine neuen Regelsätze geben. Stattdessen ist eine Fortschreibung der bisherigen Leistungen – vermutlich auf dem Niveau von 2024/2025 – vorgesehen.

d. Einkommensanrechnung:
Auch im Bereich der Einkommensanrechnung sind Änderungen geplant. Diese werden jedoch voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2027 wirksam werden.

Politischer Ausblick:
Eine zentrale Aufgabe der kommenden Monate wird es sein, sich gegen verfassungsrechtlich bedenkliche Vorschläge im Bereich der Sanktionen und Mitwirkungspflichten, insbesondere aus der Union, zu positionieren. Auch die SPD muss in die Verantwortung genommen werden, nicht alle Verschärfungen mitzutragen. Es gilt klarzumachen: Kürzungen in Milliardenhöhe, wie sie für 2026 (1,5 Mrd. €) und 2027 (4,5 Mrd. €) geplant sind, sind weder vertretbar noch realistisch und werden außerdem weitere soziale Krisen auslösen.

11. Juli 2025   Themen - Soziales

Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung zum 1. Januar 2026

Zum 1. Januar 2026 wird der Service der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) eingestellt. Dieser Service diente bislang unter anderem dazu, kontolosen Personen den Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist § 47 SGB I, wonach auf Verlangen der berechtigten Person Geldleistungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu übermitteln sind.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist auf den bestehenden Anspruch auf ein Basiskonto. In Ausnahmefällen seien laut BMAS weiterhin zusätzliche Auszahlungsmöglichkeiten vorzuhalten – zum Beispiel mittels Barauszahlung in Sozialämtern – um den verfassungsgemäßen Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums für jede Person zu gewährleisten.

Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) – unter Bezugnahme auf den Landkreistag – könnten alternativ sogenannte Social-Cards (Bezahlkarten) oder Bargeldabholungen bei der Kreisverwaltung eingesetzt werden.

Die entsprechenden Schreiben finden sich hier:
BMAS: https://t1p.de/ia3a8
MAGS: https://t1p.de/ddipa

Anmerkung:
Bezahlkarten sowie Lebensmittelgutscheine sind strikt abzulehnen. Sie sind diskriminierend, verletzen den Datenschutz und führen zu einer Stigmatisierung der Betroffenen. Darüber hinaus sind viele Annahmestellen weder bereit noch in der Lage, diese Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Stattdessen sollte eine flächendeckende Einführung des sogenannten Scancode-Verfahrens in Erwägung gezogen werden. Dabei handelt es sich um ein digitales Auszahlungsverfahren mittels Barcodes, die in Akzeptanzstellen – wie z. B. Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften – gegen Bargeld eingelöst werden können.

Ein Scancode ist ein digitaler Code, der auf einem Auszahlschein aufgedruckt ist. Er ersetzt die Überweisung auf ein Konto oder die Barauszahlung am Kassenautomaten und ermöglicht so eine niedrigschwellige und diskriminierungsfreie Auszahlung von Leistungen.

Weitere Informationen: https://t1p.de/b0qx2

Abschließend sei nochmals betont, dass viele Menschen – darunter Geflüchtete und Personen ohne gültige Papiere – weiterhin keinen Zugang zu einem Bankkonto erhalten. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale: https://t1p.de/wq3ed

Formularende

07. Juli 2025   Themen - Soziales

Wenn Menschenwürde auf der Strecke bleibt

Manche Menschen vergessen, wer ihm die Lohntüte füllt. 

Was haltet Ihr liebe Leser dieser Homepage von Pflegepersonal, das einen zu Pflegenden, der während der Austeilung des Mittagessens zur Toilette gebracht werden müßte (Stuhlgang) mit den Worten: "Ich habe keine Zeit, ich muß Essen austeilen. Scheiß dich doch in die Hose", abfertigt.

 

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