Soziales

21. September 2025   Themen - Soziales

Neues zum Zeitplan der SGB II-Änderungen

Beitrag: Harald Thomé
Nach mir vorliegenden Informationen soll der Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Änderungen nun Mitte/Ende November 2025 vorgelegt werden. In der Folge ist vorgesehen, dass die erste Runde Änderung im SGB II, einschließlich Namensänderung in „Neue Grundsicherung“, diversen Verschärfungen und Drangsalierungen zum 1. Juli 2026 erfolgen soll.
Sollte sich die Bundesregierung jedoch nicht einigen können, könnte sich der Zeitplan entsprechend verzögern. Der aktuelle Stand gilt somit vorbehaltlich weiterer Entwicklungen

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16. September 2025   Themen - Soziales

Petition:SOS Pflege: Mehr Personal für mehr Würde in Kliniken, Pflege und Praxen!

                                                    Z u r   P e t i t i o n


 

Beitrag: change.org                                                

Das Problem

???? Das System kollabiert

Ich bin Pflegekraft und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn das so weiter geht. Menschen sterben, weil sie zu spät versorgt werden. In der Pflege herrscht ein Frust, den ich nicht länger hinnehmen möchte.

Denn: Unser Gesundheitssystem steht kurz vor dem Kollaps. Dort, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird – auf Normalstationen, in Altenheimen und in Pflegeeinrichtungen – fehlt es an Personal, Zeit und Ressourcen. Das Leid der Patientinnen und Patienten wächst, während politische Reformen zu langsam kommen oder völlig ausbleiben.

⏱️ Pflege braucht Zeit – nicht Profit

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15. September 2025   Themen - Soziales

Geplante Änderung des § 47 SGB und begleitender Gesetze

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens um das sogenannte „SGB-VI-Anpassungsgesetz“ soll § 47 SGB I geändert werden. § 47 SGB I bestimmt, wie Sozialleistungen ausgezahlt werden. Bisher gab es in § 47 SGB I ein Wahlrecht: Auszahlung auf „ein Konto“ oder „an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt“. Darunter war auch das ZzV-Verfahren, genauso wie Barcode-Auszahlung oder Auszahlung über Kassenautomaten, zu verstehen.

Nunmehr soll im neuen § 47 SGB I stehen:

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15. September 2025   Themen - Soziales

Hinweis an Behörden und Praxistipps an die Betroffenen

Beitrag: H. Thomé

Bis auf Weiteres gilt § 47 Abs. 1 S. 1 SGB I:

„Wenn der Empfänger es verlangt, [sind Geldleistungen] an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung [zu] übermitteln.“


Das bedeutet: Die Sozialleistungsträger müssen trotz der Änderung des ZzV-Verfahrens alternative Übermittlungswege sicherstellen. Mögliche Optionen sind:

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15. September 2025   Themen - Soziales

Zur Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)

Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose Sozialleistungsbeziehende – das sind Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, Geflüchtete, aber auch Krankengeld- und Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. Da die Schecks drei Monate gültig sind, erfolgt die letzte Zahlung im September 2025. Danach gibt es keine Scheckzahlungsanweisungen nach dem ZzV-Verfahren.

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