Soziales
Leserbriefe zu „Wahnsinn: 377.000.000.000 Euro für deutsche Aufrüstung (… und trotzdem keine Unabhängigkeit von den USA)“
Quelle: NachDenkSeiten
In diesem Kommentar drückt Tobias Riegel seine Meinung zu dem Plan der Bundesregierung aus, in den kommenden Jahren über 377 Milliarden Euro für Rüstung und Militär auszugeben. Trotz eines schier unglaublichen Etats für deutsche Aufrüstung werde die militärische Abhängigkeit von den USA nicht vermindert. Bei sensiblen Bereichen werde weiterhin keine Unabhängigkeit von den USA gesucht. Das sei zusätzlich zur ganz prinzipiellen Ablehnung des Rüstungswahnsinns zu kritisieren. Wir haben dazu interessante Leserbriefe erhalten und bedanken uns dafür. Hier folgt nun eine Auswahl, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.
1. Leserbrief
Sehr geehrter Herr Riegel,
mit der Abhängigkeit bei Wartung, Pflege und Beschaffung von “Verbrauchsmaterial” für US Waffen, die im Einsatz für die Bundeswehr sind, sprechen Sie ein wichtiges Thema an.
Ich möchte auf ein weiteres, in meinen Augen sehr wichtiges Problem dieser Abhängigkeit hinweisen:
Dadurch, dass die Waffensystem von komplexer Software gesteuert werden und ich einfach mal davon ausgehe, dass es sich dabei nicht um Open-Source Software handelt, muss man davon ausgehen, dass sich Hintertüren in der Software befinden, welche zum Beispiel eine Fernlenkung oder Deaktivierung der Waffen ermöglichen würden. So muss man insbesondere davon ausgehen, dass die Waffen aus der Ferne (USA) unbrauchbar gemacht werden, sollten sie jemals in einem Szenario eingesetzt werden, dass US Interessen widerspricht.
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Menschenwürde / Würde
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //
Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch hat eine Würde. Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch wertvoll ist, weil er ein Mensch ist.
In Artikel 1 (1) des Link hat Vorschau-PopupInterner Link: Grundgesetzes
steht:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Weiterlesen: Menschenwürde / Würde
Wagenknechts Wochenschau: Bye, bye Bürgergeld – Wen treffen die Kürzungen am meisten?
Beitrag: Sahra Wagenknecht
Union und SPD haben sich geeinigt: Das „Bürgergeld“ soll durch eine „neue Grundsicherung“ ersetzt werden. Mit strengen Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung der Leistungen. Aber sind die Sozialausgaben wirklich explodiert, und wenn ja, welche Ausgaben? Und wen betreffen eigentlich die geplanten Kürzungen, die weit über die Verschärfung der Sanktionen hinausgehen? Sind das hauptsächlich Menschen, die schon lange im Bürgergeld festsitzen? Oder nicht eher die vielen Arbeitnehmer, die wegen der miesen Wirtschaftslage jetzt oder in Zukunft ihren Job verlieren und dann nach kurzer Zeit in die Grundsicherung fallen? In ihrer aktuellen Wochenschau spricht unsere Vorsitzende Sahra Wagenknecht darüber, warum die Sozialstaatsdebatte in Deutschland so verlogen ist, wer die wahren Verlierer der Merz-Reformen sind und was die unkontrollierte Migration wie auch der katastrophale Zustand unseres Bildungssystems mit dem Anstieg der Bürgergeldausgaben zu tun haben.
Die fünf gravierendsten Eingriffe des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.10.2025
Beitrag: Harald Thomé
„Wir schlagen Alarm! Zu den fünf gravierendsten Eingriffen des Referentenentwurfs zum 13. SGB-II-Änderungsgesetz aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 16.10.2025“
hinweisen. Darin beschreibt das Autorenteam die gravierendsten Punkte, die sich aus dem Referentenentwurf ergeben. SGB II und auch SGB XII – Beziehende werden mit den Regelungen in ihrem verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum, nach dem einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz gesichert werden muss, entgegen den Maßgaben des BVerfG angegriffen. Die Regierung plant mit diesem Gesetz, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Tricks zu unterlaufen.
Ebenso sind brandgefährliche Begrenzungen bei den Unterkunftskosten geplant, genauso die Auskunfts-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten sowie die Formularpflicht von Vermietern. Die dortigen Regelungen werden dazu führen, dass der Wohnungsmarkt für SGB II- und SGB XII‑Beziehende sich verschließen wird.
Wir schlagen daher Alarm und fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchen sowie alle Organisationen, die die Interessen armer und einkommensschwacher Menschen vertreten, ebenso wie die demokratische Öffentlichkeit und die Parteien auf, die geplanten Neuregelungen entschieden zu kritisieren und dafür zu sorgen, dass sie nicht wirksam werden.
Die Stellungnahme ist auf der Webseite von Tacheles unter https://t1p.de/84ec4 zu finden
Das Menschenrecht (?) auf Schwangerschaftsabbruch
(...) Die Notwendigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ist weit verbreitet: Weltweit benötigen viele Menschen regelmäßig aus unterschiedlichen Gründen Schwangerschaftsabbrüche. Der Zugang zu sicheren und legalen Abbrüchen ist aber bei weitem nicht für alle Menschen gewährleistet. Ein Grund dafür: Schwangerschaftsabbrüche sind eines der am heftigsten umstrittenen Themen weltweit. Die Debatte ist auch durch Fehlinformationen über die wahren Auswirkungen restriktiver Regelungen beim Zugang zu dieser grundlegenden Gesundheitsleistung geprägt. Im folgenden Text erfährst du, warum Kriminalisierung Abbrüche nicht verhindert, sondern viel Leid verursacht und warum Schwangerschaftsabbrüche eine Frage der Menschenrechte sind. (...)
Beitrag: Amnesty International
Warum der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen eine Frage der Menschenrechte ist
Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist ein Menschenrecht. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen hat jeder Mensch ein Recht auf Leben, ein Recht auf Gesundheit und ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Diskriminierung und Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung. In den internationalen Menschenrechtsnormen ist eindeutig festgelegt, dass die Entscheidungen über den eigenen Körper allein bei einem selbst liegen – die so genannte körperliche Autonomie.
Jemanden zu zwingen, eine ungewollte Schwangerschaft fortzusetzen oder einen unsicheren Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ist eine Verletzung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und des Rechts auf körperliche Autonomie.
In vielen Fällen riskieren diejenigen, die keine andere Wahl haben, als unsichere Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, auch Strafverfolgung und Bestrafungen bis hin zu Gefängnisstrafen. Viel zu viele sind unmenschlicher Behandlung und Diskriminierung ausgesetzt. Die oftmals lebenswichtige Gesundheitsversorgung nach dem Schwangerschaftsabbruch wird vielen Betroffenen vorenthalten.
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist daher von grundlegender Bedeutung für den Schutz und die Wahrung der Menschenrechte von Frauen, Mädchen und allen Personen, die schwanger werden können.
Amnesty International ist der Ansicht, dass jeder Mensch die Freiheit haben sollte, seine körperliche Autonomie auszuüben und Entscheidungen über das eigene reproduktive Leben selbst zu treffen, einschließlich der Frage, ob und wann die Person Kinder bekommt. Gesetzliche Bestimmungen über Schwangerschaftsabbrüche müssen die Menschenrechte schwangerer Personen respektieren, schützen und erfüllen und dürfen sie nicht dazu zwingen, unsichere Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Aber was ist mit dem Recht auf Leben des ungeborenen Kindes – ist ein Schwangerschaftsabbruch unvereinbar mit dem Recht auf Leben? Nein, tatsächlich hat kein internationales oder regionales Menschenrechtsgremium jemals festgestellt, dass Schwangerschaftsabbrüche mit den Menschenrechten, einschließlich des Rechts auf Leben, unvereinbar sind.
Stattdessen hat der UN-Menschenrechtsausschuss wiederholt die Bedrohung für das Leben von Frauen und Mädchen betont, die durch Restriktionen besteht, die sie dazu zwingen, unsichere Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Die Gewährleistung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle Menschen schützt das Recht auf Leben.
Amnesty International bezieht keine Stellung dazu, wann das menschliche Leben beginnt –dies ist eine moralische und ethische Frage, die jede*r für sich selbst entscheiden muss. Unsere Position steht im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen, die eindeutig besagen, dass die Menschenrechte nach der Geburt gelten, nicht davor.
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