Soziales
Wie oft sollten sich Kinder bei ihren alten Eltern melden?
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Viele Eltern sind im Alter "verwaist", das heißt erwachsene Kinder vernachlässigen ihre alten Eltern, vergessen sie einfach oder bringen sie in Heimein unter, wo Eltern oftmals geistig untergehen, weil viele Menschen sich im Alter selten einer völlig fremden Umgebung anpassen können, denn die Freunde und Nachbarn fehlen, mit denen man sich ausgetauscht hat. Für alte Menschen ist die Routine wichtig, sie gibt ihnen das Gefühl von Sicherheit.
Einmal die Woche sollten erwachsene Kinder ihre Eltern anrufen, das ist ein gesunder Mittelwert und fragen. ob alles in Ordnung ist oder Hilfe nötig ist, so sagt man. Falls Eltern dann tatsächlich um Hilfe bitten, weil niemand anders zur Verfügung steht, ist es einfach Menschenpflicht zu helfen. Dies nicht zu tun ist schäbig, selbst wenn es in der Vergangehheit zu Streitigkeiten kam. Niemand ist unfehlbar, auch erwachsene Kinder nicht.
Berlin – Hauptstadt des kaputten Mietmarktes und der Obdachlosigkeit
Immer mehr Einwohner und Obdachlosigkeit, freiheitsliebendes Partyvolk im Drogenrausch – das ist Berlin heute, das war Berlin auch schon in den 20er Jahren. Babylon Berlin ... (Tagesspiegel)
(...) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Menschenrecht auf Wohnen ist Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard, wie es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) verbrieft ist. (...)
Berlin – Hauptstadt des kaputten Mietmarktes und der Obdachlosigkeit
Quelle: NachDenkSeiten, von Frank Blenz
Monopoly ist ein Brettspiel um Häuser und Straßen, das einst aus den USA seinen Siegeszug bis in viele deutsche Wohnzimmer angetreten hat: Der Sieger bekommt die ganze Stadt – die Verlierer stehen mit leeren Händen da. Der Blick auf das wahre Leben zeigt: Aus dem Spiel ist Ernst geworden. Exemplarisch für die Bundesrepublik steht unsere Hauptstadt Berlin, wo vielleicht am gierigsten um die Ware Haus und Wohnen rücksichtslos Kasse gemacht wird. Ein Zwischenruf von Frank Blenz.
Die Interessen und Rechte der Mieter, der Berliner Bürger bleiben auf der Strecke, Volksentscheide hin oder her. Im schlimmsten Fall landet man auf der Straße. Diese Fälle nehmen zu.
Monopolyplayer in echt und mit ihnen die Politik Hand in Hand
Es ist schon drei Jahre her und nichts passiert. Beim Berliner Volksentscheid über die Vergesellschaftung großer privater Wohnunternehmen 2021 hatte eine deutliche Mehrheit der Bürger für die Enteignung von Unternehmen wie dem Konzern „Deutsche Wohnen“ gestimmt. Danach herrschte Funkstille. Die Politik handelt bis heute nicht im Sinne der Bürger. Nun hat sich die Oppositionspartei Die Linke gemeldet und fordert richtigerweise:
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Infos zum Kinderkrankengeld
Ein guter, aufklärender Artikel rund um das Kinderkrankengeld. „Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern es meist selbst betreuen und können nicht arbeiten. Aber was ist dann mit dem Gehalt? Die wichtigsten Infos rund ums Kinderkrankengeld.“ Mehr dazu unter: https://t1p.de/yui3v
Aufruf zum Sozialprotest in NRW: kommt am 13. November 2024 nach Düsseldorf
Die Landesregierung plant für ihren Haushalt 2025 Kürzungen im Sozialbereich von über 83 Millionen Euro ein. Das wäre der größte soziale Kahlschlag seit Jahrzehnten. Wir wollen das nicht hinnehmen und rufen am 13. November 2024 zur Demonstration aller Sozialorganisationen in Nordrhein-Westfalen gegen die Sparpläne der Landesregierung auf!
Am 13. November 2024 in Düsseldorf, ab 10:30 Uhr: Protestmarsch vom Hauptbahnhof Düsseldorf zum Landtag
Hier geht es zum Protestaufruf: https://t1p.de/5jb2k
Neue Weisungen zum Wohngeldrecht
Auf der Webseite von Tacheles wurden neue Weisungen zum Wohngeldrecht veröffentlicht. Es handelt sich dabei um „Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zum WoGG“, mit Stand: 08.07.2024 (https://t1p.de/rjffw) und um „Ministerielle Bearbeitungshinweise des Landes NRW zur Einkommensanrechnung nach dem WoGG“ mit Stand: 22.05.2024 (https://t1p.de/vxo9r)
Insbesondere wichtig dürften für die Beratungspraxis die BMWSB – „Verwaltungshinweise zur Gewährung von Vorschüssen / Gewährung einer vorläufigen Zahlung/ Finanzielle Notlagen der Antragsteller“ unter C. sein. Hier geht es um die Weisungen wie und wie schnell das Wohngeldamt Vorschüsse und vorläufige Leistungen zu erbringen hat. Diese Infos gibt es unter Ziff. C., ab Seite 6 des Dokuments. Download: https://t1p.de/j3w16
Kurzer Beratungshinweis: Solange Wohngeldleistungen nicht zur Auszahlung gebracht werden, ist die Ablehnung von SGB II und SGB XII-Leistungen mit Verweis auf das Wohngeld ohne Ausnahme immer rechtswidrig. Die Jobcenter und Sozialämter habe immer erst einmal Grundsicherungsleistungen zu erbringen, ein Verweis auf vorrangige Leistungen ist unzulässig.