Soziales

29. April 2025   Themen - Soziales

Am 29. April 2025 Vortrag und Diskussion (auch online) zum Thema: Zur Konstruktion des Rechtsverhältnisses zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringern der Eingliederungshilfe von 1962 bis 2019

Der Paradigmenwechsel von einer institutionenzentrierten zu einer personenzentrierten Leistung ist der übergreifende Normzweck des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Bekanntlich wurden die Veränderungen, die daraus folgen sollten, bislang allenfalls zu einem geringen Teil vollzogen – obwohl die große Reform der Eingliederungshilfe durch das BTHG bereits seit mehr als fünf Jahren in Kraft ist.

Dr. Roland Rosenow hat sich mit der Frage beschäftigt, wie Institutionenzentrierung rechtlich abgesichert wird und wie sie gegen die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er verteidigt wurde. Auch damals verlangte der Gesetzgeber nämlich nicht weniger als eine Überwindung der anstaltlichen Denktraditionen und die Sicherstellung von personenzentrierten Leistungen der Eingliederungshilfe, doch dies führte nicht zu Änderungen der Praxis.

Dienstag, den 29. April 2025 von 18:00 bis 20:00

Eine Online Teilnahme ist möglich. Dafür ist eine formlose Anmeldung über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erforderlich.

Mehr infos: https://t1p.de/omas5

21. April 2025   Themen - Soziales

OLG Köln: Sofortige Löschung eines Auskunftsdatei-Eintrags nach Forderungsausgleich

Eine interessante und wichtige Entscheidung des OLG Köln vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24:

„Die Beklagte hat gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen, indem sie die in den ursprünglichen Klageanträgen genannten Einträge über Zahlungsstörungen des Klägers auch nach dem Ausgleich der Forderungen am 2. Dezember 2020, am 4. November 2021 beziehungsweise im Dezember 2022 für drei beziehungsweise gut zwei Jahre weiterhin gespeichert und für ihre Kunden zum Abruf bereitgehalten hat. Nach der Erfüllung der Forderungen war die fortdauernde Speicherung der – nunmehr zusätzlich mit einem Erledigungsvermerk versehenen – Einträge betreffend die zuvor aufgetretenen Zahlungsstörungen rechtswidrig, weil die in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Bedingungen nicht länger erfüllt waren. (…)“

Mehr Infos unter: https://t1p.de/9frnm

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Urteil: Energieanbieter muss Gasschlussrechnung binnen sechs Wochen übermitteln

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale zu einem wichtigen Fall: Gas- und Stromkund:innen müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Vertrages eine Schlussrechnung von ihrem Anbieter erhalten. Das schreibt das Energiewirtschaftsgesetz vor. E.ON hingegen ließ eine Gaskundin knapp zehn Monate auf ihre Schlussrechnung warten. Vor diesem Hintergrund hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Energieversorger verklagt und nun vor dem Landgericht (LG) München recht bekommen. Bereits im Jahr 2024 hatte der vzbv gegen E.ON einen juristischen Erfolg wegen zu spät übermittelter Stromschlussrechnungen erzielt.
Mehr infos: https://t1p.de/67hkb

 

16. April 2025   Themen - Soziales

Bundesdatenschutzbeauftragte zu Vermieterbescheinigungen bei Jobcentern

Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärt in seinem Rundschreiben Nr. 12 zum Datenschutz in den gemeinsamen Einrichtungen, unter 2. „Das Jobcenter darf Kunden und Kundinnen nicht zur Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten und unterschriebenen Mietbescheinigung verpflichten.“
Viele Jobcenter verlangen aber bei der Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung oder beim Erstantrag, in manchen Fällen sogar beim Weiterbewilligungsantrag eine Vermieterbescheinigungen. Dazu der Datenschutzbeaufragte: das ist rechtswidrig, die gewünschten Informationen können auch anders, zum Bespiel durch Vorlage des Mietvertrages durch die Behörde ermittelt werden. Diese Maßgaben gelten wegen gleichem Recht, selbstverständlich auch für kommunale Jobcenter.

Hier zum Download: https://t1p.de/71i0c

21. April 2025   Themen - Soziales

Neue Pfändungstabelle 2025 verkündet

Zum 1. Juli 2025 werden die Beträge der Pfändungstabelle um über 4 % angehoben. Die neuen Werte lauten wie folgt:

  • Der unpfändbare Grundbetrag für eine Person ohne Unterhaltspflichten steigt von derzeit 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro.
  • Der Erhöhungsbetrag für die erste unterhaltspflichtige Person steigt von 561,43 Euro auf 585,23 Euro.
  • Für die zweite bis fünfte unterhaltspflichtige Person erhöht sich der Betrag jeweils von 312,78 Euro auf 326,04 Euro.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://t1p.de/7jx8b

16. April 2025   Themen - Soziales

Meinungen zum Koalitionsvertrag von Union und SPD

Mit dem Satz „Mehr Rückschritt wagen“ hat es die taz treffend auf den Punkt gebracht.
Dazu die taz: https://t1p.de/m5088
Der Paritätische: https://t1p.de/viw39
PRO ASYL: „Rückschrittskoalition gegen Menschenrechte und Humanität“ – https://t1p.de/6kyql
nd: „Es wird dunkel in Deutschland“ – https://t1p.de/cvvmb

Zum vollständigen Koalitionsvertrag: https://t1p.de/wml8e

Kurzzusammenfassung:
Welche Gesetzesänderungen sind aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht vom Koalitionsvertrag zu erwarten?
https://t1p.de/4zff1

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