Innen-/Außenpolitik
RTNews - Realsatiren aus der Wertezone
Liebe Leser,
die Erfahrung, dass in diesen Zeiten Satire und Realität nur allzu oft zur Realsatire verschmelzen, musste jüngst der Betreiber eines Twitter/X-Kanals machen, auf dem Annalena Baerbock parodiert wurde. Das Auswärtige Amt intervenierte und erwirkte eine Änderung des Kanal-Namens. Die offizielle Begründung, man halte sich fest: Es sei in der Vergangenheit zu Verwechslungen gekommen. Leider keine Satire ist dagegen, dass der deutsche Staatsfunk nunmehr ganz offen Mikrochip-Implantate bewirbt. Transhumanismus lässt grüßen sozusagen. Und für die nächste "Krankheit X" werden vorsorglich auch schon mal Impfstoffe entwickelt.
Derweil geht es mit der Wirtschaft weiter bergab, sogar die Nachfrage nach Wärmepumpen – also dem aktuellen Kernprojekt der grünen Agenda – bricht nunmehr ein und Windkrafträder haben mitunter offenbar ein Problem mit … nun ja, Wind. Sie brechen nämlich zusammen, wenn's zu sehr weht. Also genau wie viele europäische Unternehmen, die wegen der Sanktionen Russland verlassen mussten. Irgendwann sind es dann die kommunalen Strukturen, die dieser Entwicklung folgen könnten, doch bislang kümmert es offenbar wenig, wenn mal ein kompletter Gemeinderat samt Bürgermeister aus Protest zurücktritt.
Und was gab es sonst noch in der Welt? Die eher prowestlichen ECOWAS-Staaten würden gerne im Niger intervenieren, doch fehlen ihnen dazu womöglich die Mittel. Was wiederum offenbar Grund genug für die USA ist, schon mal vorsichtig die Fühler in Richtung der Putschisten auszustrecken. Bezüglich der Ukraine ist außerhalb des Westens längst jedem klar, dass echte Friedensverhandlungen nicht unter Ausschluss Russlands und damit auch nicht ohne Berücksichtigung einiger russischer Bedingungen stattfinden können. Ein EU-Beitritt der Ukraine hätte im übrigen vermutlich katastrophale Folgen – vor allem für die EU. Doch ob man das in den westlichen Hauptstädten auch so sieht? Wobei wir eigentlich schon wieder bei der Realsatire wären.
Ukraine: verstärkter Einsatz von Streumunition und Drohnen
RTDeutsch-News: die ukrainischen Streitkräfte verstärken mittlerweile bei Ugledar ihre Angriffe mit Streumunition und Drohnen. Unterdessen zögert die Bundesregierung erstaunlicherweise wieder einmal die Waffenlieferungen an die Ukraine hinaus. Man kann jedoch davon ausgehen, dass US-Präsident Joe Biden Bundeskanzler Olaf Scholz wieder auf den richtigen (sprich: transatlantischen) Kurs bringen wird – wie es sich eben für einen Vasallenstaat gehört und niemals in den "Arm fallen"!
Manchmal lohnt sich auch ein Blick von Außen auf die Bundesrepublik, denn es ist durchaus interessant, wie sich beispielsweise Russland den Aufstieg der AfD erklärt. Den Umgang der Altparteien mit der AfD konnte man erst kürzlich während einer rechtswidrigen "Sternstunde der Demokratie" im Kreistag von Garmisch-Partenkirchen beobachten.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte bereits 2008, daß Deutschland indirekt an völkerrechtswidrigen Aktionen beteiligt ist
Zitat aus "Freiheitsrecht und Widerstand" von Dr. phil. Marcus Hawel
(...) Das Bundesverwaltungsgericht hat (aufgrund der Klage eines Soldaten, der wegen Gehorsamsverweigerung angeklagt worden war) bestätigt, daß Deutschland durch seine indirekte Unterstützung – u. a. wegen
- der Gewährung der Nutzung und Bereitstellungen von US-Militärbasen auf deutschem Boden,
- Überflugrechte, sowie
- der Bewachung dieser Basen durch Bundeswehrsoldaten –
an völkerrechts widrigen Aktionen beteiligt ist.
Das wußte man zwar schon vorher, aber nun ist der Fall eingetreten, daß ein oberstes Gericht
zumindest symbolisch der Wahrheit zur Geltung verhilft.
Die verantwortlichen herrschenden Eliten in der Bundesrepublik ignorieren das. Kein Wunder: Sie wollen ihre außenpolitischen Interessen weiter verfolgen, ohne daß diese in Frage gestellt oder strafrechtlich belangt werden. (...) (Marcus Hawel, "Freiheitssinn und Widerstand") W E I T E R L E S E N
Informationen systemtreuer Medien waren noch nie gute Ratgeber!
Die politische sowie die gesellschaftliche Meinung in Deutscland (aber auch anderswo) wird für gewöhnlich von Regierungen kreiert und über die öffentlich-rechtlichen Medien an den "Mann" gebracht. Das läuft nach Aussage des Bundespresseamtes so: Das Presse- und Informationsamt informiert die Medien über Maßnahmen und Verfügungen der Bundesregierung, die dann als "alles-ist-gut-und -richtig-Mantra" verpackt von ZDF, ARD usw. unter das Volk gebracht werden. Andersherum unterrichtet das Presse-Amt die Bundesregierung wie die Glaubenssätze der Regierungspolitik vom Volk aufgenommen worden sind.
Friedens-Demonstranten = Lumpenpazifisten und Friedensnazis
Systemkritiker werden von den öffentlich-rechtlichen Informationstrommeln lautstark in das Reich der Fabeln verwiesen, bzw. als Verschwörungstheoretiker/Rechtsextreme gebranntmarkt, so ist es möglich, dass aus Friedensaktivisten plötzlich Lumpenpazifisten werden.
Spiegel: (...) ein substanzieller Teil der Friedensbewegung, die ich den deutschen Lumpen-Pazifismus nennen möchte. Es handelt sich dabei um eine zutiefst egozentrische Ideologie, die den eigenen Befindlichkeitsstolz über das Leid anderer Menschen stellt. (...)
Leider erklärt der Schreiber nicht, ob er im speziellen Fall mit den anderen "Menschen" leidende Ukrainer oder Russen meint. Denn hinsichtlich dessen macht die westlichorientierte Presse einen feinen Unterschied.
Auf der Anti-Semiten-Grad-Skala ist man in Deutschland ganz schnell "ganz oben", kritisiert man
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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren
„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.