Soziales
Die britische Milliardärsfamilie Pears hat still und heimlich tausende Wohnungen in der Bundeshauptstadt aufgekauft - undurchsichtiges Firmengeflecht macht 's möglich
Quelle: Focus.online
In Berlin kennt sie kaum jemand - und doch gehört ihr ein großer Teil der Stadt.
Die britische Milliardärsfamilie Pears hat still und heimlich tausende Wohnungen in der Bundeshauptstadt aufgekauft. Dank eines komplizierten Firmengeflechts fallen dafür kaum Steuern an.
Über den Fall berichtet der "Tagesspiegel". Erste Hinweise auf ein Firmengeflecht seien demnach aufgetaucht, als eine Mieterin sich über ein Loch im Dach beschweren wollte und keine Kontaktdaten vom Eigentümer, einer luxemburgischen Firma namens "Shirehall Properties", fand. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagt die namentlich nicht genannte Frau: "Ich glaube, Shirehall gibt es gar nicht".
Im Rahmen einer Recherche zum Thema "Wem gehört Berlin?" hätten sich immer mehr Berliner mit ähnlichen Fällen bei der Redaktion gemeldet. Immer wieder seien Mieter auf Firmen aus Straßburg gestoßen, mit unbekannten Kontaktdaten und keinem auffindbaren Eigentümer. Das einzig Auffällige: Alle diese Firmen haben einen Briefkasten an der gleichen Adresse.
Laut einer gemeinsamen Recherche von "Tagesspiegel" und dem Recherchekollektiv "correctiv" handelt es sich bei den Firmen allerdings nicht um selbstständige Unternehmen. Vielmehr gehören all diese Firmen zu einem Netz sogenannter Briefkastenfirmen, offenbar mit Sitzen in Luxemburg, Zypern sowie den britischen Jungferninseln.
Ein Geflecht von Zypern bis auf die Jungferninseln
Die Briefkastenfirmen teilen sich demnach auf sechs Firmen aus Luxemburg auf. Diese gehören wiederum zu zwei Unternehmen auf Zypern, an denen zwei Firmen mit Sitz auf den Jungferninseln die Anteile halten. Erst durch eine Börsennotiz und einen Hinweis in den "Panama Papers" steht nun fest: Eine der Firmen auf den Jungferninseln gehört sicher zu der Pears-Familie, die andere wahrscheinlich ebenfalls.
Als das Team die Spuren der Firmen weiterverfolgt, führen diese auch bei der zweiten Firma zu der schwerreichen britischen Familie. Bisher völlig außerhalb des öffentlichen Blickfeldes sollen die Pears über ihr Immobilienimperium allein in Berlin mehr als 3000 Wohnungen erworben haben. Damit sind sie einer der größten Immobilieneigentümer der Stadt - ohne dass man sie bisher kannte. Auf einer inzwischen verschwundenen Website sei sogar von 6200 Wohnungen die Rede gewesen.
535 Euro Steuern auf Einnahmen von 1,2 Millionen Euro
Neben ihrer Anonymität nutzt die Familie laut "Tagesspiegel" auch eben dieses Geflecht aus Firmen, um trotz hoher Mieteinnahmen in Berlin kaum Steuern zu zahlen. In einigen Fällen würden die offiziellen Vermieter bei verbündeten Firmen Kredite aufnehmen, sodass durch die hohen Zinsen einfach nichts übrig bleibe, was versteuert werden müsse. Alternativ nutzen die Firmen einen Sitz im Ausland und zahlen dort Steuern.
Ein Beispiel: Eine der kleinen luxemburgischen Firmen hat laut "Tagesspiegel" im Jahresbericht 2016 1,2 Millionen Euro Einnahmen angegeben. Darauf wurden ganze 535 Euro Steuern gezahlt. Ein in vielen Branchen genutzter Trick, der ganz legal ist.
Mit dem Bericht konfrontiert, will der Berliner Senator für Finanzen, Matthias Kollatz, verstärkt gegen derartige Steuervermeidungstricks vorgehen, sagte er dem "Tagesspiegel". Die Pears-Familie selbst äußerte sich nicht.
Laut einer gemeinsamen Recherche von "Tagesspiegel" und dem Recherchekollektiv "correctiv" handelt es sich bei den Firmen allerdings nicht um selbstständige Unternehmen. Vielmehr gehören all diese Firmen zu einem Netz sogenannter Briefkastenfirmen, offenbar mit Sitzen in Luxemburg, Zypern sowie den britischen Jungferninseln.
Ein Geflecht von Zypern bis auf die Jungferninseln
Die Briefkastenfirmen teilen sich demnach auf sechs Firmen aus Luxemburg auf. Diese gehören wiederum zu zwei Unternehmen auf Zypern, an denen zwei Firmen mit Sitz auf den Jungferninseln die Anteile halten. Erst durch eine Börsennotiz und einen Hinweis in den "Panama Papers" steht nun fest: Eine der Firmen auf den Jungferninseln gehört sicher zu der Pears-Familie, die andere wahrscheinlich ebenfalls.
Als das Team die Spuren der Firmen weiterverfolgt, führen diese auch bei der zweiten Firma zu der schwerreichen britischen Familie. Bisher völlig außerhalb des öffentlichen Blickfeldes sollen die Pears über ihr Immobilienimperium allein in Berlin mehr als 3000 Wohnungen erworben haben. Damit sind sie einer der größten Immobilieneigentümer der Stadt - ohne dass man sie bisher kannte. Auf einer inzwischen verschwundenen Website sei sogar von 6200 Wohnungen die Rede gewesen.
535 Euro Steuern auf Einnahmen von 1,2 Millionen Euro
Neben ihrer Anonymität nutzt die Familie laut "Tagesspiegel" auch eben dieses Geflecht aus Firmen, um trotz hoher Mieteinnahmen in Berlin kaum Steuern zu zahlen. In einigen Fällen würden die offiziellen Vermieter bei verbündeten Firmen Kredite aufnehmen, sodass durch die hohen Zinsen einfach nichts übrig bleibe, was versteuert werden müsse. Alternativ nutzen die Firmen einen Sitz im Ausland und zahlen dort Steuern.
Ein Beispiel: Eine der kleinen luxemburgischen Firmen hat laut "Tagesspiegel" im Jahresbericht 2016 1,2 Millionen Euro Einnahmen angegeben. Darauf wurden ganze 535 Euro Steuern gezahlt. Ein in vielen Branchen genutzter Trick, der ganz legal ist.
Mit dem Bericht konfrontiert, will der Berliner Senator für Finanzen, Matthias Kollatz, verstärkt gegen derartige Steuervermeidungstricks vorgehen, sagte er dem "Tagesspiegel". Die Pears-Familie selbst äußerte sich nicht.
In Berlin kennt sie kaum jemand - und doch gehört ihr ein großer Teil der Stadt. Die britische Milliardärsfamilie Pears hat still und heimlich tausende Wohnungen in der Bundeshauptstadt aufgekauft. Dank eines komplizierten Firmengeflechts fallen dafür kaum Steuern an.
Über den Fall berichtet der "Tagesspiegel". Erste Hinweise auf ein Firmengeflecht seien demnach aufgetaucht, als eine Mieterin sich über ein Loch im Dach beschweren wollte und keine Kontaktdaten vom Eigentümer, einer luxemburgischen Firma namens "Shirehall Properties", fand. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagt die namentlich nicht genannte Frau: "Ich glaube, Shirehall gibt es gar nicht".
Im Rahmen einer Recherche zum Thema "Wem gehört Berlin?" hätten sich immer mehr Berliner mit ähnlichen Fällen bei der Redaktion gemeldet. Immer wieder seien Mieter auf Firmen aus Straßburg gestoßen, mit unbekannten Kontaktdaten und keinem auffindbaren Eigentümer. Das einzig Auffällige: Alle diese Firmen haben einen Briefkasten an der gleichen Adresse.
In Berlin kennt sie kaum jemand - und doch gehört ihr ein großer Teil der Stadt. Die britische Milliardärsfamilie Pears hat still und heimlich tausende Wohnungen in der Bundeshauptstadt aufgekauft. Dank eines komplizierten Firmengeflechts fallen dafür kaum Steuern an.
Über den Fall berichtet der "Tagesspiegel". Erste Hinweise auf ein Firmengeflecht seien demnach aufgetaucht, als eine Mieterin sich über ein Loch im Dach beschweren wollte und keine Kontaktdaten vom Eigentümer, einer luxemburgischen Firma namens "Shirehall Properties", fand. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagt die namentlich nicht genannte Frau: "Ich glaube, Shirehall gibt es gar nicht".
Im Rahmen einer Recherche zum Thema "Wem gehört Berlin?" hätten sich immer mehr Berliner mit ähnlichen Fällen bei der Redaktion gemeldet. Immer wieder seien Mieter auf Firmen aus Straßburg gestoßen, mit unbekannten Kontaktdaten und keinem auffindbaren Eigentümer. Das einzig Auffällige: Alle diese Firmen haben einen Briefkasten an der gleichen Adresse.
vIn Berlin kennt sie kaum jemand - und doch gehört ihr ein großer Teil der Stadt. Die britische Milliardärsfamilie Pears hat still und heimlich tausende Wohnungen in der Bundeshauptstadt aufgekauft. Dank eines komplizierten Firmengeflechts fallen dafür kaum Steuern an.
Über den Fall berichtet der "Tagesspiegel". Erste Hinweise auf ein Firmengeflecht seien demnach aufgetaucht, als eine Mieterin sich über ein Loch im Dach beschweren wollte und keine Kontaktdaten vom Eigentümer, einer luxemburgischen Firma namens "Shirehall Properties", fand. Gegenüber dem "Tagesspiegel" sagt die namentlich nicht genannte Frau: "Ich glaube, Shirehall gibt es gar nicht".
Im Rahmen einer Recherche zum Thema "Wem gehört Berlin?" hätten sich immer mehr Berliner mit ähnlichen Fällen bei der Redaktion gemeldet. Immer wieder seien Mieter auf Firmen aus Straßburg gestoßen, mit unbekannten Kontaktdaten und keinem auffindbaren Eigentümer. Das einzig Auffällige: Alle diese Firmen haben einen Briefkasten an der gleichen Adresse.
Neues Visumhandbuch
Es gibt vom Auswärtigen Amt eine neue Ergänzungslieferung des Visumhandbuchs (69. Ergänzungslieferung, Stand: Juni 2019). Darin finden sich zu allen Fragen der Visumserteilung Hinweise für die deutschen Botschaften, die auch für Beratungsstellen von Bedeutung sein können (z. B. bei Familienzusammenführung, Einreise zum Zwecke der Beschäftigung, Studium, Prüfung der Lebensunterhaltssicherung und Sprachkenntnisse usw.). Leider gibt es für die 578 Seiten kein Inhaltsverzeichnis und keine sonstige Übersicht, daher ist die Handhabung einigermaßen sperrig. Die thematischen Überschriften sind jedoch alphabetisch geordnet (von „Abstammungsgutachten“ bis „Zuständigkeit deutscher Auslandsvertretungen“). Sinnvoll ist, die Datei runterzuladen, abzuspeichern und in der Suchfunktion des Acrobat-Readers nach den gesuchten Schlagwörtern zu durchforsten.
Hier zum Download: https://ggua.de/fileadmin/downloads/Visumhandbuch/1906_visumhandbuch.pd
Arbeitszeitgesetz: Weniger Kontrollen, viele Verstöße
Auswertung der Antwort der Bundesregierung vom 2. Juli 2019 auf die Kleine Anfrage »Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland« (BT-Drs. 19/10554) von Susanne Ferschl u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Zusammenfassung:
In vielen Bundesländern ist die Zahl der Aufsichtsbeamten für die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze rückläufig. Auch die Zahl der Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist zum Teil deutlich zurückgegangen.
Die Zahl der Aufsichtsbeamten ist von 2017 zu 2018 in acht Bundesländern gesunken, in sechs Bundesländern gleich geblieben oder gestiegen (für zwei Bundesländer liegen keine vergleichbaren Zahlen vor). Im Fünf-Jahres-Vergleich (2013-2018) ist die Zahl der Aufsichtsbeamten sogar in zehn Bundesländern gesunken.
Die Zahl der Kontrollen des Arbeitszeitgesetzes ist im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 in neun Bundesländern gesunken und in sieben Bundesländern angestiegen. Im Fünf-Jahres-Vergleich ist die Zahl der Kontrollen sogar in elf Bundesländern gesunken, in sechs Bundesländern sogar um über 40 Prozent. Zahlen zur Kontrolldichte (Verhältnis Kontrollen und zu kontrollierende Betriebe), die nur für wenige Bundesländer vorliegen, reichen von 0,3 bis 3,17 Prozent.
Die Zahl der aufgedeckten Verstöße und die Zahl der Beanstandungen sind dagegen zum Teil sehr hoch. So wurden in Bayern bei 4.318 Kontrollen 3.026 Verstöße festgestellt, im Saarland bei 90 Kontrollen sogar mehr als 2.000 Verstöße und in Nordrhein-Westfalen bei 1.733 Kontrollen immerhin 1.567 Verstöße/Beanstandungen.
Dazu erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE:
„Der Schutz des Arbeitszeitgesetzes steht für die Beschäftigten nur auf dem Papier. Denn ganz offensichtlich fehlt dieser Regierung der politische Wille, die Durchsetzung ihrer eigenen Gesetze durch Kontrollen auch sicherzustellen. Da kommt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung genau zur rechten Zeit - das zeigen allein die aufgebrachten Reaktionen der Unternehmensverbände, die vor Überwachung und Kontrolle warnen. Vertrauen ist zwar gut, aber bei der Arbeitszeit ist angesichts von Millionen unbezahlter Überstunden Kontrolle offenbar doch besser. Denn zu lange Arbeitszeiten machen krank."
BAföG-Reform
1. Neue Regeln bei BAföG-Förderungen ab August 2019 / Erlass von BAföG-Schulden
Angesichts steigender Wohnkosten und rückläufiger BAföG-Förderungen werden ab August 2019 die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge beim BAföG in drei Stufen angehoben. Die Vermögensfreibeträge für Studierende werden erhöht und die Konditionen während der Rückzahlungsphase „sozial gerechter“ (Gesetzesbegründung) ausgestaltet.
Erstmals wird im Gesetz ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld geregelt (§ 18 Abs. 12 n.F. BAföG). Darlehensnehmer*innen, die aufgrund geringen Einkommens ihre BAföG-Schulden nicht tilgen können, wird (von Amts wegen) nach 20 Jahren die Restschuld aus früherem BAföG-Bezug erlassen, wenn sie in dieser Zeit ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt haben. Dadurch soll „der Verschuldungsangst im Zeitpunkt der anstehenden Entscheidung für ein Hochschulstudium wirksam entgegengewirkt“ werden (Gesetzesbegründung). Bei leichter Verletzung der Pflichten kann die Darlehensschuld zur Vermeidung einer „unbilligen Härte“ auf Antrag erlassen werden.
Nach 20 Jahren werden immer noch offene Schulden künftig komplett erlassen, sofern man immer korrekt zurückgezahlt hat bzw. sich befreien lassen konnte. Auch Altschuldner können auf Antrag von dieser Regelung profitieren – sie müssen das aber bis Ende Februar 2020 beantragen. Der Erlass wird auf Altfälle ausgeweitet (§ 66a Abs. 7 n.F. BAföG). Schuldner*innen können danach binnen einer Frist von sechs Monaten nach dem 01.09.2019 durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt verlangen, dass für die Rückzahlung des gesamten Darlehens die Erlassregelung anzuwenden ist. Auch die neuen Freistellungsregelungen (§18a n.F. BAföG) sind auf Altfälle auf diesem Weg übertragbar.
Die neuen Regelungen werden nach Verkündung des Gesetzes hier zu finden sein: https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/
Das zur BAföG-Reform beim BMBF https://www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html
Und BAföG-Reform auf Studis Online www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2178-bafoeg-2019-2020-2021.php
Schlechtes Zeugnis für deutsche Supermärkte – Ausbeutung muss durch gesetzliche Regelungen gestoppt werden
DIE LINKE. im Bundestag
Pressemitteilung von Eva-Maria Schreiber, 03. Juli 2019
„Erneut hat Oxfam aufgezeigt, dass Leid, Ausbeutung und Diskriminierung in unseren Lebensmitteln stecken. Aber es geht auch anders, wie Beispiele aus Großbritannien und den Niederlanden zeigen“, erklärt Eva-Maria Schreiber, Obfrau im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Veröffentlichung des zweiten Supermarkt-Checks durch die britische Entwicklungsorganisation. Schreiber weiter:
„Die Oxfam-Studie weist nach,
dass nur Aldi Süd mit mangelhaft abschneidet, was die Offenlegung von Lieferanten oder die Information über Arbeitsbedingungen betrifft, während alle anderen Supermärkte mit ungenügend durchfallen.
Ohne politische Rahmenbedingungen ändert sich in deutschen Discountern also fast nichts. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Hausaufgaben machen und nicht länger auf die Freiwilligkeit der Unternehmen setzen. Lippenbekenntnisse, wie sie Entwicklungsminister Gerd Müller seit Jahren macht, helfen nicht weiter, wenn das Wirtschaftsministerium ein geplantes Lieferkettengesetz, das ich begrüße, im Keim erstickt. Ich bin dafür, dass die Bundesregierung gesetzlich verbindliche Regelungen zu Transparenz, Menschenrechten und angemessenen Löhnen von Kleinbäuerinnen und -bauern für Supermärkte auf den Weg bringt.“