Soziales
KdU Karenz aus Jobcentersicht – eine fragwürdige Untersuchung des IAB
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat am 3. April 2025 einen Bericht veröffentlicht, in dem es die einjährige Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft (KdU) untersucht – mit einem bemerkenswert vagen Fazit: „Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.“
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PRO ASYL fordert Sommers sofortige Entlassung
„Wer an der Spitze einer der größten Asylbehörden der Welt steht und öffentlich das Fundament von Menschenrechten, Verfassungsrecht und internationalem Flüchtlingsschutz in Frage stellt, hat in diesem Amt nichts mehr verloren“.
Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, hat in einem Vortrag – scheinheilig als Privatperson deklariert – unverblümt das Asylrecht zur Disposition gestellt. Seine Aussagen sind nicht weniger als ein Frontalangriff auf das Völkerrecht, das Europarecht und das Grundrecht auf Asyl. Wer so spricht, entlarvt sich als Gegner rechtsstaatlicher Verfahren und disqualifiziert sich für jedes öffentliche Amt.
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Vorübergehender Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine verlängert
Der vorübergehende Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine mit ukrainischem Pass sowie deren enge Familienangehörige wurde bis zum 4. März 2026 verlängert. Somit besteht für ukrainische Staatsangehörige derzeit kein dringender Handlungsbedarf. Ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach dem 04.03.2026 weiter verlängert werden kann, bleibt abzuwarten. Es ist darum sicher sinnvoll, sich schon jetzt mit den weiteren Möglichkeiten für eine Bleibeperspektive auseinanderzusetzen.
Dazu eine Übersicht „AUFENTHALTSPERSPEKTIVEN FÜR GEFLÜCHTETE AUS DER UKRAINE“: https://t1p.de/ptuej
Minusrunde für Bezieher*innen von Grundleistungen nach AsylbLG ist rechtswidrig
Bezieher:innen von sog. Grundleistungen nach §§3, 3a AsylbLG sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine Minusrunde hinnehmen. SGB II/SGB XII-Beziehende bekommen in der Regelbedarfsstufe 1 563 €, Geflüchtete 441 €, in der RB-Stufe 2, 506 € und Geflüchtete 413 €
Dazu hat jetzt in einem ersten Beschluss des SG Marburg vom 14.2.2025 (AZ S 16 AY 11/24 ER) entschieden, dass diese Ungleichbehandlung rechtswidrig ist.
Bezieher*innen von sog. Grundleistungen nach §§3, 3a AsylbLG sollten daher Widerspruch gegen die laufenden Leistungen und Antrag auf Überprüfung und Korrektur der für die in der Vergangenheit bewilligten Leistungen seit 1.1.2025 einlegen sowie einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht stellen. Nähere Infos und der Beschluss hier: https://t1p.de/flcuo
Siehe dazu u.a. die Hinweise vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: https://t1p.de/avati
Geflüchtete: Leistungsstreichung per Gesetz. Ausreisepflichtigen Menschen im Dublin-Verfahren wird jegliche Unterstützungsleistung entzogen
Eine junge Frau wurde im Februar 2025 aus ihrer Flüchtlingsunterkunft geworfen, sämtliche Sozialleistungen wurden gestrichen. Doch ein Sozialgericht kassierte das wieder ein. Weitere Eilbeschlüsse von Gerichten machen deutlich: Die von der Ampelregierung eingeführte Leistungsstreichung ist ein Verstoß gegen Grundgesetz und Europarecht.
Pro Asyl erklärt, wie verfassungswidrig Geflüchteten sämtliche Sozialleistungen entzogen werden und im Winter, bei Minustemperaturen obdachlos gemacht werden.
Mehr Infos: https://t1p.de/nesyf
Dazu auch der Pari: https://t1p.de/b5z4n