Soziales
Petition:SOS Pflege: Mehr Personal für mehr Würde in Kliniken, Pflege und Praxen!
Z u r P e t i t i o n
Beitrag: change.org
Das Problem
???? Das System kollabiert
Ich bin Pflegekraft und kann meinen Beruf nicht mehr ausüben, wenn das so weiter geht. Menschen sterben, weil sie zu spät versorgt werden. In der Pflege herrscht ein Frust, den ich nicht länger hinnehmen möchte.
Denn: Unser Gesundheitssystem steht kurz vor dem Kollaps. Dort, wo Hilfe am dringendsten gebraucht wird – auf Normalstationen, in Altenheimen und in Pflegeeinrichtungen – fehlt es an Personal, Zeit und Ressourcen. Das Leid der Patientinnen und Patienten wächst, während politische Reformen zu langsam kommen oder völlig ausbleiben.
⏱️ Pflege braucht Zeit – nicht Profit
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Hinweis an Behörden und Praxistipps an die Betroffenen
Beitrag: H. Thomé
Bis auf Weiteres gilt § 47 Abs. 1 S. 1 SGB I:
„Wenn der Empfänger es verlangt, [sind Geldleistungen] an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung [zu] übermitteln.“
Das bedeutet: Die Sozialleistungsträger müssen trotz der Änderung des ZzV-Verfahrens alternative Übermittlungswege sicherstellen. Mögliche Optionen sind:
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Zur Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Das bisher genutzte Verfahren mit Verrechnungsschecks (ZzV) für kontolose Sozialleistungsbeziehende – das sind Bürgergeld- und Sozialhilfebeziehende, Geflüchtete, aber auch Krankengeld- und Rentenbeziehende – wird zum Jahresende eingestellt. Da die Schecks drei Monate gültig sind, erfolgt die letzte Zahlung im September 2025. Danach gibt es keine Scheckzahlungsanweisungen nach dem ZzV-Verfahren.
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Geplante Änderung des § 47 SGB und begleitender Gesetze
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens um das sogenannte „SGB-VI-Anpassungsgesetz“ soll § 47 SGB I geändert werden. § 47 SGB I bestimmt, wie Sozialleistungen ausgezahlt werden. Bisher gab es in § 47 SGB I ein Wahlrecht: Auszahlung auf „ein Konto“ oder „an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt“. Darunter war auch das ZzV-Verfahren, genauso wie Barcode-Auszahlung oder Auszahlung über Kassenautomaten, zu verstehen.
Nunmehr soll im neuen § 47 SGB I stehen:
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DGB: Analyse zeigt: Tarifflucht verursacht 123 Milliarden Euro Schaden
Beitrag: Harald Thomé
Bemerkung: Aber das Bürgergeld ist schuld, Hauptsache entsolidarisieren und nach unten treten.
Auf insgesamt rund 123 Milliarden Euro beziffert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Schaden, der durch Tarifflucht und Lohndumping der Arbeitgeber hierzulande entsteht. Sozialversicherungen und Fiskus entgehen Milliarden Euro, ebenso wird die Kaufkraft in erheblichem Ausmaß geschmälert. Das belegen neue Berechnungen des DGB auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes.
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