Soziales

20. März 2020   Themen - Soziales

Corona-Weisung und die Jobcenter

Neue Telefonhotlines der Arbeitsagenturen

20. Mrz 2020 | Aktuelles, Corona

Die Coronakrise trifft natürlich auch auf die Jobcenter und Arbeitsagenturen. Die Bundesagentur für Arbeit hat zügig reagiert, in dem sie seit spätestens 17. März 2020 ihre Jobcenter und Arbeitsagenturen Türen geschlossen halten. Dieses gilt nicht für Notfälle. Weiterhin hat die Bundesagentur für Arbeit zugesagt, dass finanzielle Angelegenheiten oberste Priorität haben. Keiner soll durch die Schließung finanzielle Nachteile haben.

Auf diesen Punkt geht die Bundesagentur für Arbeit auch nochmals in einer Weisung SGB II vom 17. März 2020 ein:

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05. März 2020   Themen - Soziales

Krankenhäuser sind Gemeingut und dienen nicht dem Profit

                                                     Aufruf unterschreiben

Jede Krankenhausschließung ist eine zu viel - Aufruf des Vereines "Gemeingut in BürgerInnenhand (GIB) e. V. gegen Privatisierung von Krankenhäusern

 


 

Die Privatisierung von Krankenhäusern bedeutet eine weitere Absage an den Sozialstaat – Gesundheit soll den Gesetzen des Marktes überlassen werden

Von Jürgen Klute, Mitglied im Parteivorstand DIE LINKE.

Krankenhäuser ziehen seit einiger Zeit verstärkt das Interesse privater Investoren auf sich. Bundesregierung und Landesregierungen haben die Finanzausstattung von Krankenhäusern so weit gedeckelt, dass etliche von ihnen auf kommunaler Ebene auf die Insolvenz zusteuern. Da kommt es den kommunalen Trägern –  insbesondere denen die schon hoch verschuldet sind – sehr entgegen, wenn sich privatwirtschaftliche Anbieter finden, die bereit sind, ein Krankenhaus zu übernehmen.

Das fügt sich gut in eine neoliberale Wirtschaftspolitik gemäß dem Motto: »Privat ist besser als staatlich«. NRW-Arbeitsminister Laumann von der CDU legt noch nach mit der Empfehlung, die Krankenhäuser in NRW sollten arabische Millionäre als Kunden werben. Hiermit könnten sie die Millionen verdienen, die sie dringend brauchen und die ihnen die Politiker (der Agenda 2010!) nicht geben wollen.

Nun sind Krankenhäuser aber nicht zufällig Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.  Die öffentliche Daseinsvorsorge und die Privatwirtschaft arbeiten nach völlig unterschiedlichen Prinzipien: So arbeitet die Privatwirtschaft nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Das heißt, in der Privatwirtschaft investieren Kapitaleigner ihr Geld, um damit einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Folglich bietet die Privatwirtschaft Produkte an, für die es eine kaufkräftige Kundschaft gibt.

Tragende Säule

Die öffentliche Daseinsvorsorge ist hingegen eine tragende Säule des Sozialstaates. Ihre Grundlagen sind die allgemeinen Menschenrechte und die Demokratie. Sinn und Ziel der öffentlichen Daseinsvorsorge ist es, die Dienste, die für ein menschenwürdiges Leben erforderlich sind, flächendeckend für alle anzubieten. Deshalb folgen sie dem Prinzip der Bedarfsdeckung. Denn die Privatwirtschaft kann nur dort Dienste anbieten, wo kaufkräftige Nachfrage besteht. Die steht aber eben nicht überall zur Verfügung. Entsprechend kann die Privatwirtschaft keine flächendeckende Versorgungsstruktur vorhalten und anbieten. Das führt die Entwicklung der Bahn und der Post vor Augen. Die Privatwirtschaft kann nur lukrative Bereiche abgreifen. Jene aus privatwirtschaftlicher Sicht unprofitablen Bereiche bleiben der öffentlichen Daseinsvorsorge überlassen – oder werden gar nicht mehr versorgt. Das aber führt zu einer Zwei-Klassen-Medizin, die wir in Ansätzen heute schon haben: Bessere medizinische Leistungen bleiben den kaufkräftigeren Kunden vorbehalten.

Die Krankenhäuser sind ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie müssen für jeden im Bedarf zur Verfügung stehen und im Notfall schnell erreichbar sein.

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04. März 2020   Themen - Soziales

„Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“

Das BMAS hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ vorgelegt. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt (z.B. Automatisierung) sollen die Möglichkeiten der Weiterbildung und Qualifizierung verstärkt und die Assistierte Ausbildung verstetigt werden. Der Paritätische hat die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt und sich darin insbesondere zum geplanten Rechtanspruch auf Nachqualifizierung, zum Berufsabschluss, zur Assistierten Ausbildung und zu den geplanten Änderungen bei der Maßnahmenzulassung geäußert.

Referentenentwurf und Stellungnahme des DPWV dazu hier: https://t1p.de/ckt0

04. März 2020   Themen - Soziales

Coronavirus: Rechtliche Infos zu Entschädigungszahlungen, Aufwendungsersatz und möglichen Grundrechtseinschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz

Zusammenstellung: Infos zur Fortzahlung von Erwerbseinkommen im Krankheits- und  Quarantänefall

Hier erst mal aus arbeitsrechtlicher Sicht: https://t1p.de/dzdq
Zum Thema Entschädigung auch für Selbstständige und Freiberufler: https://t1p.de/zzbf und https://t1p.de/ig22
Coronavirus aus Sicht von Arbeitgebern:   https://t1p.de/d7a4

Aus sozialrechtlicher Sicht ist folgendes anzumerken:
Wenn es dazu kommt, dass Arbeitsgeber den Lohn nicht zahlen oder Selbstständige und Freiberufler nicht mehr über genügend Einkommen verfügen, ist es unabdingbar dass erstmal ein SGB II-Antrag gestellt wird. Der Antrag wirkt immer auf den Monatsersten zurück und es kann auf den Antrag jederzeit, sofern es doch zu Lohnzahlung oder genügend Einkommen kommen sollte, nach § 46 SGB I verzichtet werden.

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04. März 2020   Themen - Soziales

AG Fritzlar: Abschiebungshaft ist kein Selbstzweck

In einem wunderbaren  Beschluss hat das Amtsgerichts Fritzlar, die Verhängung von Abschiebungshaft gegen einen Mann, der bereits mehrfach aus Italien nach Deutschland wieder eingereist war, abgelehnt:

„Der Wille des Betroffenen bezüglich seines gegenwärtigen und zukünftigen Aufenthaltslandes ist eindeutig. Die hier in Betracht gezogene Abschiebungsmaßnahme kann in einem Europa der offenen Grenzen nicht zum Ziel führen, wenn nicht gleichzeitig Maßnahmen für die Beheimatung des Betroffenen in Italien getroffen werden. Letzteres ist vorliegend nicht ersichtlich.

Dieses Gericht sieht sich jedenfalls außerstande, gegen den Betroffenen eine Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung, die vor dem Hintergrund der Beachtung der Menschenwürde nicht zum Selbstzweck verkommen darf, anzuordnen.“

Hier geht es zu dem Beschluss: t1p.de/ynjv

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