Soziales
Das Bundesverfassungsgericht will nicht zu den Kosten der Unterkunft urteilen und hofft darauf, dass es keiner merkt
Quelle: Tacheles e.V. -Sozialhilfe-
.... daher will Tacheles mit diesem Aufsatz auf die Problematik aufmerksam machen.
Insgesamt hinterlassen die drei Entscheidungen vom 6.10.2017 und 10.10.2017 den Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht mit zwei Stimmen spricht. Im „Hartz-IV-Urteil“ hat das Gericht vollmundig versprochen: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BVerfG, 9.2.2010, 1 BvL 1/09 Rn 137) Wenn die Leistungsberechtigten dann aber die Einlösung dieses Versprechens verlangen, will das Bundesverfassungsgericht nichts mehr davon wissen, behilft sich mit hässlichen Winkelzügen und hofft, dass es keiner merkt.
Tacheles möchte eine breite Diskussion dieser Entscheidungen des BVerfG anregen und fördern. Eine sachliche Bewertung der Entscheidungen erfordert jedoch nicht nur die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch die Kenntnis des Vorlagebeschlusses und der zurückgewiesenen Verfassungsbeschwerden.
Den Aufsatz mit den Begründungen zu den Vorlagebeschlüssen und Hintergrundmaterial gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2391/
1. BGH: Sozialleistungsträger müssen umfassend über alle in Frage kommenden Leistungsansprüche beraten – wenn nicht droht Amtshaftung
Quelle: Harald Thomé
Der BGH hat in einem wirklich bedeutsamen Urteil deutlich auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hingewiesen.
Der Kläger, ein Mann, der mit seiner Behinderung eigentlich eine Erwerbsminderungsrente hätte bekommen müssen.
Die Rente hatte er wegen lückenhafter Beratung beim Sozialamt aber nicht beantragt. Stattdessen beantragte er nur die deutlich niedrigere Grundsicherung. Seit dem Jahre 2004 seien ihm dadurch mehr als 50.000 € entgangen. Der Bundesgerichtshof spracht dem Kläger nun gemäß § 839 BGB i.V.m. Art 34 GG (Amtshaftungsanspruch) Schadensersatz zu.
Als Begründung führte der BGH aus: https://tinyurl.com/y9cu5a9w
Dieses Urteil ist meiner Meinung nach für ziemlich bedeutsam, weil es klar und eindeutig ist und vom obersten Gericht getroffen wurde. Ich weise darauf hin, dass im SGB II sogar noch eine verschärfte Beratungspflicht besteht, da dort seit 1.8.2016 ein erweitertet Beratungsanspruch in § 14 Abs. 2 SGB II normiert wurde, der sich zudem am Empfängerhorizont zu orientieren hat (§ 14 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Der Gesetzgeber macht die (Spontan)Beratung zur SGB II – Leistung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) und bringt damit zum Ausdruck, dass SGB II-Bezieher*innen noch mehr und erweitert zur SGB I-Beratung von den Jobcentern zu beraten sind. Die Konsequenz hat der BGH in seinem Urteil aufgezeigt, wenn verursacht durch unterlassenes Behördenhandeln dem Leistungsbezieher*in wirtschaftliche Schäden entstanden sind, hat die Behörde zu haften.
Daher ein in der Klarheit ein absolut zu begrüßendes Urteil!
Sozialbericht aus dem Landesamt f. Statistik: Prekäre Löhne erhöhten die Armutsgefährung auf 16%!
Beitrag: Roswitha Engelke
Quellen: Landesamt f. Statistik / zwangsarbeit-archiv / Frankfurter Allgemeine
Trotz historischem Hoch bei der Zahl der Erwerbstätigen und der positiven Wirtschaftsentwicklung steigt das Armutsrisiko in Niedersachsen an.
Das ergab der aktuelle Sozialbericht für Niedersachsen, den das Landesamt für Statistik am Mittwoch veröffentlicht hat. Demnach erhöhte sich die Armutsgefährdungsquote auf 16 Prozent.
Das ist ein Anstieg zum vierten Mal in Folge, mit Ausnahme des Jahres 2014, auf den bisher höchsten gemessenen Wert. Niedersachsen liegt damit über dem Bundesdurchschnitt, der bei 15,7 Prozent lag.
Die „Kluft“ zwischen deutschen und ausländischen Staatsangehörigkeiten hat sich seit 2011 zu ungunsten der ausländischen Staatsangehörigen verändert.
So ist die Zahl des Armutsrisikos von Deutschen (13,5 Prozent) rückläufig, während Ausländer mit 43 Prozent dreimal so häufig gefährdet waren.
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte waren mit rund 31 Prozent zweieinhalb Mal so oft armutsgefährdet wie jene ohne Zuwanderungsgeschichte mit 12,2 Prozent, so das Landesamt. Als Gründe können sprachliche Hürden oder die fehlenden bzw. noch nicht erfolgte anerkannte Berufsausbildung genannt werden.
Arbeit schützt nicht per se vor Armut.
Das Landesamt begründet dieses mit dem Anstieg der atypischen Beschäftigung (Teilzeit mit 20 oder weniger Stunden pro Woche, geringfügig, befristet oder Zeitarbeit).
Mit 780.800 Menschen waren mehr als ein Fünftel aller Erwerbstätigen prekär beschäftigt. Von den armutsgefährdeten Erwerbstätigen waren, laut der Statistik, 37,4 Prozent atypisch beschäftigt. Dies ergibt eine Armutsgefährdungsquote von rund 14 Prozent.
Mehr als die Hälfte der prekär Beschäftigten verdienten weniger als zwei Drittel des mittleren Lohnes und von den Minijobbern liegen mehr als 84% unter dem mittleren Lohnniveau!
Eine Einführung der Arbeitspflicht für ALG II-Bezieher gibt diesbezüglich zu denken!
Denn eine wirkliche "Rückführung" in eine feste Anstellung bedeutet diese "Regelung" nicht. Im Gegenteil heißt es doch bei dem Vorschlag von Hubertus Heil:
Alle Arbeitgeber sollen die neuen Helfertätigkeiten anbieten können, genauso wie gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen.
Außerdem sollen die Unternehmen verpflichtet werden, den Beschäftigten nach Ende der Förderung noch mindestens sechs Monate weiter zu beschäftigen.
Der Bund unterstützt dieses zwangsweise in Arbeit bringen finanziell.
Ein "Helferjob" ist nichts anderes als das verrichten minderwertiger Arbeit unter schlechtesten Bedingungen und: - unter Zwang. - Wer die Annahme eines minderwertigen Jobs verweigert wird auf "0" sanktioniert. Friss oder stirb heißt die Devise.
Wie wir alle wissen, hat Deutschland einige Jahre Erfahrung, Menschen in Zwangsarbeit zu bringen.
Das nationalsozialistische Deutschland schuf eines der größten Zwangsarbeits-Systeme der Geschichte: Über zwanzig Millionen ausländische Zivilarbeitskräfte, Konzentrationslager-Häftlinge und Kriegsgefangene aus allen besetzten Ländern mussten im Verlauf des Zweiten Weltkriegs für Deutschland arbeiten.
Im August 1944 arbeiteten sechs Millionen zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter im Deutschen Reich. Über ein Drittel waren Frauen. Außerdem mussten 1944 fast zwei Millionen Kriegsgefangene in der deutschen Wirtschaft arbeiten. Ab 1943 griff die deutsche Industrie immer stärker auch auf Konzentrationslager-Häftlinge zu.
Man höre und staune, diese Häftlinge brauchten noch nicht einmal Nahrung ...!
Dabei ging es zunächst um die umfassende Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials für die Kriegswirtschaft des „Dritten Reiches“.
Wo beibt der Aufschrei meiner Genossen? Es liegen doch nicht alle in der Hängematte der Gutsituierten und Ahnungslosen, die niemals von Zwangsarbeit gehört haben oder deren Vorstellungsvermögen dahingehend auf "0" reduziert ist.
Prämie für Verhängung von Sanktionen? - Bundesarbeitsministerium schweigt dazu
Bundesregierung weiß nicht, was mit Boni für die Jobcenter passiert
Quelle: nd. neues deutschland, von Grit Gernhardt 26.07.2018, 16:57 Uhr
Die Hartz-Reformen - von der damaligen rot-grünen Bundesregierung vorgeblich zur besseren Betreuung von Sozialleistungsbeziehern erdacht - hatten nicht nur mehr Effizienz in der Kundenabwicklung, sondern auch in den Jobcentern und Arbeitsagenturen zum Ziel.
Gemäß Paragraf 48b des Sozialgesetzbuches II soll etwa die Bundesagentur für Arbeit (BA) Zielvereinbarungen mit der Leitung der lokalen Jobcenter abschließen, um bestimmte betriebswirtschaftliche Kriterien zu erfüllen.
Darunter fallen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Zielvereinbarungen klingen zwar, als ob sie gut für die Betroffenen sein könnten, dienen aber im Endeffekt auch dazu, die Arbeitsvermittlung kostengünstiger zu machen. Denn für sinkende Kosten bekommen die Jobcenter Bonuszahlungen.
Victor Perli sitzt für die LINKE im Haushaltsausschuss des Bundestages und wollte in einer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wissen,
wo und wie diese Gelder eingesetzt werden - und was sie den Arbeitslosen bringen. Die Antwort des Ministeriums, die »nd« exklusiv vorliegt, ist laut Perli eher enttäuschend.
So kann die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Angaben dazu machen, ob es einen Zusammenhang zwischen Bonuszahlungen und Vermittlungsquoten gibt - obwohl letztere mit den Zahlungen eigentlich verbessert werden sollen.
Auch ein Zusammenhang zwischen Prämien und der Anzahl von Sanktionen gegen Leistungsberechtigte ist dem Ministerium demnach nicht bekannt.
Ein solcher Zusammenhang, schlussfolgert das Büro Perli, könnte aber ein Hinweis darauf sein, dass Bonuszahlungen zur Zielerreichung zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Denn wer sanktioniert wird, bekommt weniger Geld und hilft dem Jobcenter so sparen.
Wessen Interessen vertritt der Bund der Steuerzahler wirklich?
Beitrag: Roswitha Engelke
Quelle: Wolfgang Lieb, veröffentlicht in: Lobbyorganisationen und interessengebundene Wissenschaft, Steuern und Abgaben
Quelle: derFreitag, FHP: Freie Hartz IV Presse | Community Hartz IV: Der BdSt belügt die Öffentlichkeit
Immer wieder streuen etablierte Institutionen unserer Gesellschaft mit Hilfe der Medien wie ARD, ZDF und diverser Tageszeitungen sogenannte "Wahrheiten" über einzelne Bevölkerungsgruppen aus, um die öffentliche Meinung in ihrem Sozialverhalten zu manipulieren und deren Wertemaßstäbe zu verschieben. (Dazu Beitrag: Was gestern böse war ...)
Auch der Bund der Steuerzahler scheint sich dieser Technik zu bedienen.
So macht er z. B. mit gravierend falschen Aussagen in der Öffentlichkeit - in unverantwortlicher Art und Weise, gegen Leistungsbezieher Stimmung! (Quelle: derFreitag, FHP: Freie Hartz IV Presse | Community )
Nun ist hinlänglich bekannt, dass der Steuerzahlerbund gerne gegen Hartz IV - Empfänger wettert, aber die genannten Schlagzeilen sind "gesellschaftlich unverantwortlich"!
In ARD und anderen Medien schreibt er: https://www.focus.de/finanzen/news/hartz-iv-debatte-steuerzahlerbund-mahnt-an-hartz-iv-bringt-oft-mehr-geld-als-ein-job_id_8634586.html
Fakt ist:
Berufstätige mit Kinder haben einen zusätzlichen Anspruch auf: Wohngeld, Kinderwohngeld, Kindergeldzuschlag und Kindergeld! Hinzu kommen die monatlichen Steuerfreibeträge und der Lohnsteuerjahresausgleich, abhängig von der Lohnsteuerklasse.
Diese Tatsachen verschweigt der BdSt und lässt unerwähnt, das Hartz IV - Empfängern diese Leistungen, sofern ein Anspruch überhaupt besteht, zu 100% angerechnet werden! Arbeitnehmer aber erhalten diese Leistungen zusätzlich!
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