Soziales
Die AfD: Nach einer Geldspende von Immobilienunternehmer Krawinkel Klage gegen Berliner Mietendeckel
AfD: Mehr Demokratie für Immobilienunternehmen und Miethaie zum Nachteil der Mieter
Quelle: Tagespiegel
Berliner Unternehmer Krawinkel gibt 100.000 Euro an Höckes AfD
Erst ersteigerte er den „Bambi“ von Boris Becker, nun spendet Unternehmensverwalter Christian Krawinkel an die AfD. Es ist die höchste Summe seit 2016.

Kann mit einem Geldsegen für den Wahlkampf rechnen: Björn Höcke, Landeschef der AfD in Thüringen.Foto: imago images/Karina Hessland
Die AfD kann mit einer Großspende ihre Parteikasse auffüllen. Der Berliner Unternehmer Christian Krawinkel hat laut der Verwaltung des Deutschen Bundestages 100.000 Euro an die Partei gespendet. Die Großspende wurde am Dienstag auf der Homepage des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Krawinkel spendete den Betrag direkt an den AfD-Landesverband Thüringen, dessen Vorsitzender Björn Höcke ist.
Spannendes BSG Urteil zum Thema Vermögensberücksichtigung
Das BSG hat entschieden, dass der Verbrauch von Vermögen, welches im Laufe eines Monats zur Schuldentilgung eingesetzt wurde, ab dem Tag des Verbrauchs einen SGB II-Leistungsanspruch auslöst. Denn abweichend von der Einkommensberücksichtigung (vgl § 11 Abs. 2, 3 SGB II) gibt es bei der Berücksichtigung von Vermögen im SGB II keine normative Grundlage für ein Monatsprinzip, so dass auch Leistungen ab Monatsmitte bzw, bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu gewähren sein können (BSG, Urt. v. 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R)
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verhandlungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html
Siehe auch: https://de.nachrichten.yahoo.com/erst-schulden-zahlen-dann-hartz-iv-beantragen-162834995.html?
Feierabendgespräch mit Pia Zimmermann Thema Pflegenotstand in Wolfsburg?!
Liebe Freundinnen und Freunde der Feierabendgespräche,
am 26. Februar um 18.30 Uhr veranstaltet Pia Zimmermann wieder ein Feierabendgespräch im Föhrenkrug. Dieses Mal zum Thema „Pflegenotstand in Wolfsburg?! Was ist dran, was muss sich ändern?“
Mit dabei sind Claus Fussek und Monika Müller.
Der „Pflegenotstand“ hat viele Gesichter: Die Fachkraft, die zu wenig Zeit für die ihr Anvertrauten hat. Der Mensch mit Pflegebedarf, der kaum einen ambulanten Pflegedienst findet. Der pflegende Angehörige, der ein Jahr Vorlauf braucht, einen Kurzzeitpflegeplatz zu ergattern.
Hinzu kommt, dass in Wolfsburg eine Debatte darüber entbrannt ist, wie detailliert Pflegeheime überwacht werden müssen. Sollte die Stadtverwaltung nur die Mindestanforderungen für den Betrieb sicherstellen und Beschwerden nachgehen? Oder muss die öffentliche Hand eine Schutzfunktion in einem System übernehmen, das schon lange nicht mehr funktioniert und eine Gefahr für die Betroffenen sein kann?
Claus Fussek ist renommierter Autor und ausgewiesener Pflegeexperte. Er schilderte bereits vor einem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die Zustände in deutschen Altenpflegeheimen.
Monika Müller ist Stadträtin für Soziales und Gesundheit, Klinikum und Sport der Stadt Wolfsburg.
Sie kommen am Mittwoch, den 26. Februar, auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, miteinander ins Gespräch
26. Februar um 18.30 Uhr
im Föhrenkrug
Pestalozziallee 3, Wolfsburg
Eintritt frei
BSG: Es gilt ein Aufrechnungsverbot für Anwaltskosten
Jahrelang hatten die Jobcenter eine klare Anweisung der BA:
Bevor die Behörden die Kosten für das Widerspruchsverfahren übernehmen, sollten sie prüfen, ob eine Aufrechnung in Betracht kommt – und zwar auch dann, wenn einerseits der Rechtsanwalt Erstattung seiner Kosten verlangt und andererseits der Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter noch Geld schuldet.
Dieser rechtswidrigen angeordneten Verwaltungspraxis hat nun das BSG einen Riegel vorgeschoben.
Es gilt nun ein Aufrechnungsverbot (Urt. v. 20.2.2020, B 14 AS 17/19 R, B 14 AS 4/19 R, B 14 AS 3/19 R). „Wenn ein Leistungsberechtigter nach dem SGB II im Widerspruchsverfahren gewinnt, muss das Jobcenter die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Dieser Anspruch darf nicht dadurch entwertet werden, dass das Jobcenter mit Gegenansprüchen aufrechnet“, so zitiert Kaufmann einen Sprecher der BSG.
Diese Verwaltungspraxis hatte zum Ziel dadurch Anwälte von der Übernahme von SGB II-Mandaten abzuhalten, weil sie trotz klarer Rechtslage (Behörde hat im Gewinnensfall die Kosten zu Übernehmen - § 63 SGB X) mussten Anwälte immer damit rechnen, trotz Gewinn auf ihren Kosten hängen zu bleiben.
Damit hat das BSG wieder einmal einer nicht akzeptablen Verwaltungspraxis den Riegel vorzuschieben.
Und Stefan Sell: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/02/21/rechtsanwaelte-muessen-vom-jobcenter-ihr-geld-bekommen/#more-9524
3. Ständige Pflegekonferenz: Anmeldung
Bitte meldet euch an, dass wir besser planen können: www.dielinke-nds.de/konferenzanmeldung/
Liebe Genossinnen und Genossen,
gern möchte ich euch rechtzeitig auch auf diesem Wege über die nächste Ständige Pflegekonferenz der LINKEN. Niedersachsen informieren, die am 28. März in Göttingen stattfinden wird. Die Ständige Pflegekonferenz ist ein Angebot unserer Partei, bei dem sich Pflegekräfte, Aktive und Interessierte treffen, austauschen, zusammenschließen und rebellisch werden. Denn die Pflege muss grundlegend verändert werden - für die Pflegefachkräfte, für die Menschen mit Pflegebedarf, für die pflegenden Angehörigen!
Um was genau geht es auf der Konferenz in Göttingen? Schlecht besetzte Stationen und Abteilungen in Kliniken und Pflegeheimen sind keine Selbstverständlichkeit – auch wenn das in Zeiten des hiesigen Pflegenotstandes so wirken kann. In vielen anderen Ländern ist das Verhältnis von Pflegefachkräften zu Menschen mit Pflegebedarf deutlich besser als in der BRD. Das hat viele positive Auswirkungen auf die Beschäftigten und die zu Pflegenden. Aber wie schaffen wir es, endlich zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung zu kommen, wenn hierzulande stattdessen und immer noch höchstens von Personaluntergrenzen und Mindestpersonalbemessung gesprochen wird?
Was machen andere Länder anders, was machen sie besser, was machen sie schlechter? Liegt es am Geld? Wie wird die Pflege in diesen Ländern ausgestaltet und finanziert? Was ist übertragbar und was ist nicht mal vergleichbar? Brauchen wir eine Reform der Pflege und ihrer Finanzierung, oder kommen wir um die Pflege-revolution nicht mehr herum?
Einige Antworten und wahrscheinlich noch mehr interessante Fragen zu diesem Thema gibt es auf der 3. Ständigen Pflegekonferenz unter dem Titel „Pflege im internationalen Vergleich: Gibt es Alternativen?“
Es freut mich sehr, dass wir die Politikwissenschaftlerin und ausgewiesene Pflegeexpertin Dr. Cornelia Heintze als Referentin für unsere nächste Konferenz gewinnen konnten!
Kommt vorbei, diskutiert mit und vernetzt euch!
28. März 2020 in Göttingen
Holbornsches Haus
Rote Str. 34
37073 Göttingen
Barrierefreier Eingang über die Mauerstraße
Eintritt frei
Die Online-Anmeldung ist wichtig, damit besser geplant werden kann:
www.dielinke-nds.de/konferenzanmeldung/