Soziales

31. Januar 2019   Themen - Soziales

§ 219a Petition - Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch

Beitrag: Kristina Hänel    -            hier zur Petition        -

Frauen bestehen auf die Unversertheit ihres Körpers auch und gerade beim Schwangerschaftsabbruch!

29. Jan. 2019 —

Liebe Mitstreiter*innen! 

Es reicht! In mehr als 30 Städten gehen heute in Deutschland Menschen auf die Straße um für ihre Rechte zu streiten. Es geht um grundlegende Freiheits- und Menschenrechte. Frauen sind Menschen. Sie haben ein Anrecht auf Information, auf Würde, auf freie Arztwahl. Auf Unversehrtheit ihres Körpers auch und gerade beim Schwangerschaftsabbruch.

Die UN- Vereinten Nationen gaben am 14. Juli 1974 in CEDAW – dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau eine Stellungnahme ab, die von Deutschland unterzeichnet wurde. Darin heißt es u.a. die Kriminalisierung von Abtreibung oder Verzögerung einer sicheren Abtreibung wird abgelehnt. Im Bericht werden u.a. auch sexualisierte Gewalt, erzwungene Schwangerschaft oder erzwungene Abtreibung abgelehnt. CEDAW spricht in diesem Kontext von Folter sowie von grausamer, inhumaner und erniedrigender Behandlung.

Das ist das, was ich täglich in meiner Praxis erlebe. Ich erlebe, dass Frauen, dadurch, dass ihnen Informationen vorenthalten werden, oft in Arztpraxen und auch in Beratungsstellen desinformiert, gedemütigt und nicht entsprechend aufgeklärt werden. Sie finden dann den Weg zum Abbruch manchmal kaum, sie kommen Wochen später, haben dann schon mehrere frustrane Anrufe in Arztpraxen oder Kliniken hinter sich, die sie beschimpfen und ihnen nicht weiterhelfen. Wir erleben das in unserer Praxis hier in Gießen jede Woche. Dabei hat der Staat den Auftrag, ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen. Aber das Gegenteil ist der Fall.

Ich bin Ärztin, ich halte es für meine ärztliche Pflicht, Frauen zu behandeln und zu informieren. Ich empfinde es als eine Frage des Gewissens, Frauen eben nicht die für sie notwendige Hilfe zu verweigern und sie damit wieder dem Kleiderbügel oder der Stricknadel auszuliefern. Ich wurde angezeigt, angeklagt und zu 6000€ Geldstrafe verurteilt, nur, weil ich auf meiner Webseite sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stelle. Zwei Abtreibungsgegner tyrannisieren seit Jahren in ganz Deutschland Ärzte und Ärztinnen mit bisher Hunderten von Strafanzeigen. Sie beschäftigen Polizei, Staatsanwaltschaften und die Justiz. Das alles zahlt der Staat. Die Folge ist, dass immer weniger Ärzt*innen Abbrüche machen, es nirgends in der Ausbildung thematisiert wird, weil bereits Dozierende sich im Dschungel der Strafjustiz nicht verfangen wollen, ein Bischof seine Informationen über Beratungsstellen von der Homepage nimmt, obwohl er ja gar keine Abbrüche macht, also deswegen auch keinen Vermögensvorteil haben kann, usw… Die Lage ist absurd und die meisten Leute haben eine klare Meinung: der unsägliche Unrechtsparagraf 219a aus dem Jahr 1933 muss endlich abgeschafft werden!

Weiterlesen: § 219a Petition - Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch

17. Januar 2019   Themen - Soziales

Das Recht auf Wohnen - nicht für HARTZ IV Bezieher

Beitrag: Roswitha Engelke

In der ständigen Debatte um Wohnungsnot und teure Mieten taucht vereinzelt der Hinweis auf, Wohnen sei ein Menschenrecht.

Wahr- oder gar ernst genommen wird ein solcher Hinweis selten, und doch ist das Recht auf Wohnen ein international verbrieftes Menschenrecht.

Als Teil des Rechts auf einen angemessen Lebensstandard ist es fest verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in dem von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt von 1966 (seit 1976 in Kraft).

Ausdrücklich findet es sich auch in anderen globalen und regionalen Menschenrechtsabkommen. Inhaltlich konkretisiert wurde es nicht zuletzt durch die Allgemeinen Kommentare des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Berichte der UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf Wohnen.

Das Menschenrecht auf Wohnen fordert die hinreichende Verfügbarkeit und den Schutz angemessenen Wohnraums, einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität und Wohnlage.

Ebenso wie andere soziale Menschenrechte stellt es keine Maximalforderungen auf, sondern formuliert Mindestgarantien für ein menschenwürdiges Leben, welche die Staaten zu achten, zu schützen und zu gewährleisten haben.

Dabei ist eine sichere, angemessene und dauerhaft finanzierbare Wohnung eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben, wie etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege treffend feststellt.

Trotz dieses Rechtes nimmt die Zahl der Wohnungslosen von Jahr zu Jahr zu.

Prognose bis 2018: bis zu 1,2 Millionen wohnungslose Menschen in Deutschland

Da Nachhaltige und vor allem ausreichende Maßnahmen zur Verbesserung der wohnungs- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen und zur Wohnungsversorgung in den Vorjahren nicht eingeleitet worden sind, wird es zu einem weiteren Anstieg der Zahl der wohnungslosen Menschen um 40 % auf knapp 1,2 Millionen bis zum Jahr 2018 kommen. (Thomas Specht von der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W.)

Wohnungsmangel, hohe Mieten, Verarmung und sozialpolitische Fehlentscheidungen

„Die Zuwanderung wirkt zwar verstärkend, aber die wesentlichen Ursachen für Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit liegen in einer seit Jahrzehnten verfehlten Wohnungspolitik in Deutschland, in Verbindung mit der unzureichenden Armutsbekämpfung“, betonte Specht.

Mehrere Faktoren seien maßgeblich für den dramatischen Anstieg der Wohnungslosenzahlen. Specht: „Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum ist unzureichend, der Sozialwohnungsbestand schrumpft ständig. Zusätzlich haben Kommunen, Bundesländer und der Bund eigene Wohnungsbestände an private Investoren verkauft. Damit haben sie Reserven bezahlbaren Wohnraums aus der Hand gegeben.“

100% Sanktionen tragen häufig dazu bei, dass Menschen in HARTZ IV wohnunglos werden. Dazu ein Beispiel der Wohnungslosenhilfe des Diakonischen Werkes Dresden, das für die meisten Städte gelten dürfte:

Seit den geänderten Hartz-IV-Gesetzen sind laut der Wohnungslosenhilfestelle des Diakonischen Werkes in Dresden immer mehr junge Menschen von Obdachlosigkeit betroffen. Ein Grund hierfür sind die verschärften Sanktionen gegenüber jungen Menschen unter 25 Jahre, sagt Michael Schulz, Leiter der Einrichtung. Kürzungen bei Hartz IV bringen Menschen unter das Existenzminimum  und

481 der Ratsuchenden hatten keine eigene Wohnung, 306 waren von Wohnungslosigkeit bedroht und 73 junge Menschen lebten bereits auf der Straße.

„Wir beobachten seit Jahren eine Verschiebung in den Altersgruppen", erklärte der Sozialarbeiter. Waren früher vor allem sogenannte „Verlierer der Wende“ zwischen 40 und 50 Jahre häufig zu Gast in der Beratungsstelle, sind es heute vermehrt junge Menschen unter 25.

Bereits jeder Dritte gehöre dieser Altersgruppe an, sagt Schulz. Sie versäumen einen Meldetermin beim Jobcenter und erhalten dann erhebliche Kürzungen des Arbeitslosengeldes II oder werden auf "0" sanktioniert.

Seit der Gesetzesänderungen können die Behörden bereits bei einem „Vergehen“ die kompletten Zahlungen einstellen. Am Ende kann die Miete nicht mehr gezahlt werden und eine Räumungsklage flattert ins Haus.

 

 

15. Januar 2019   Themen - Soziales

Petition - DIE LINKE lehnt es ab, dass Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger in die Pflegekammer per Zwangsmitgliedschaft gezwungen werden

Beitrag: Roswitha Engelke

Quelle: Landesvorstand Niedersachsen

Petition gegen die Pflegekammer Niedersachsen: hier unterschreiben

Liebe Genossinnen und Genossen,

die niedersächsische Landesregierung nimmt die Beschäftigten per Zwangsmitgliedschaft in Haft und hat einen bürokratischen Apparat mit unklaren Handlungskompetenzen geschaffen.

Gute Arbeit schafft man nicht durch die Einrichtung einer Pflegekammer. Das ist die Aufgabe der Tarifpolitik.

Für die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung oder den Personalmangel in der Pflege ist die Bundesregierung in der Pflicht, noch ein Grund mehr der zeigt, wie unnötig die Pflegekammer Niedersachsen ist und wie richtig andere Bundesländer entschieden haben keine Pflegekammer einzusetzen.

Die Niedersächsische LINKE erneuert ihre Kritik an Pflegekammer!

Dass mit der Einführung der Zwangs-Interessenvertretung der Beschäftigten ein ‚Bürokratiemonster‘ geschaffen wurde, das in keiner Weise geeignet ist, die tatsächlichen Probleme in der Pflege zu lösen, war von Anfang an klar. 

Für uns LINKE stehen die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt einer guten Gesundheitspolitik. Die fortschreitende Politik der Privatisierung und Gewinnmaximierung im Pflegebereich auf dem Rücken der Beschäftigten lehnen wir ab.

Es ist genug Geld da, um ein menschenwürdiges Pflegesystem für Betroffene, Angehörige, aber auch für die Pflegekräfte zu finanzieren. Ein Pflegeplatz kostet immerhin 4000,00 €/Monat.

Die Pflegekammer ist ein reiner Verwaltungsapparat, der für die Pflegekräfte keinen  Mehrwert bringt. Die Kammer ist eine Bürokratie, die Probleme verwaltet, aber nicht löst. Sie kämpft nicht für bessere Löne oder bessere Arbeitsbedingungen, sondern finanziert sich in erster Linie selbst.

Es ist völlig an der Realität vorbei, für den Zwangsbeitrag ein Jahreseinkommen von 70.000 € zu grunde zu legen! Selbst  relativ gut verdienende Pflegkräfte bekommen nicht einmal die Hälfte davon im Jahr. Gewerkschaften müssen gestärkt werden und die Mitbestimmung die der Pflege! Faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen müssen geschaffen werden!

Und das gelingt nur durch eine betriebliche gewählte Interessenvertretung. Die Kammer gehört eingestampft!

 

Petition gegen die Pflegekammer Niedersachsen hier unterschreiben

 

17. Januar 2019   Themen - Soziales

Der Rubel des Steuerzahlers rollt, in Aufrüstung, einen gigantischen bürokratischen Apparat und Subventionen für´s Großkapital - nicht für den Sozialstaat

Quelle: RTDeutschland
Bundesregierung bemisst Existenzrecht anhand des Grades der Unterwürfigkeit
17.01.2019 • 06:45 Uhr

In Karlsruhe haben Verfassungsrichter  die Sanktionspraxis bei Hartz-IV-Leistungen verhandelt. Die Bundesregierung hatte  diese stets verteidigt. Sozialverbände hoffen auf ein Ende der Hungerstrafen. Doch bei den Ärmsten knausert die Bundesregierung bis zum letzten Cent.

von Susan Bonath

Die politische Klasse in Deutschland schanzt ihrer Unternehmer-Klientel gerne die Milliönchen zu. Die Milliardengräber Stuttgart 21 und BER lassen grüßen. Das Kanzleramt bekommt aktuell mal eben einen protzigen Zusatzbau für 460 Millionen Euro. Für Steuerhinterziehung im Großformat gibt es, wenn sie denn auffliegt, lächerliche Minimalstrafen. Der Rubel des Steuerzahlers rollt, in Aufrüstung, einen gigantischen bürokratischen Apparat und Subventionen für´s Großkapital.

Bei den Armen indes knausert die Bundesregierung bis zum letzten Cent. Wie hoch ist eigentlich das Minimum vom Minimum für die pure Existenz eines Menschen? Kann ein Mensch im spätkapitalistischen Arbeitshaus seine Existenz verwirken? Kann er – nämlich dann, wenn er sich nicht vollständig in dieses integriert. Anders kann man die Stellungnahme von Ulrich Karpenstein von der Anwaltskanzlei der Bundesregierung,Redeker Sellner Dahs, die er am Dienstag in Karlsruhe abgab, nicht verstehen.


Versoffen und ungepflegt: In Mainstreammedien werden Vorurteile über Hartz IV-Bezieher regelmäßig bedient


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Doch von vorn: Am Dienstag verhandelten die Bundesverfassungsrichter darüber, ob das Hartz-IV-Sanktionsregime – rund eine Million der insgesamt sechs Millionen betroffenen Leistungsbezieher sind übrigens Flüchtlinge – gegen die auf geduldigem Papier verankerten Grundrechte auf Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl verstößt. Vor Ort berichtete über die Verhandlung unter anderem der Jurist und Journalist Maximilian Steinbeis.

Das Existenzminimum

Der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz für einen Alleinstehenden beträgt 424 Euro monatlich. Asylbewerber bekommen 70 Euro weniger, da ihnen Strom und Hausrat gestellt wird. Kinder unter sechs Jahren haben noch ein Anrecht auf 245 Euro Kindergeld, Unterhalt wird darauf und nötigenfalls auch auf die Leistungen der Eltern angerechnet.

Hartz IV ist eine Leistung auf dem Niveau der früheren Sozialhilfe, unter anderem berechnet aus den Verbrauchsausgaben der ärmsten 15 Prozent der deutschen Bevölkerung. Und dies mit vielerlei kleinkarierten Abzügen, etwa für Bücher, Stifte und Weihnachtsbaum. Hartz IV ist der Satz, den die Bundesregierung als physisches und soziokulturelles Existenzminimum bezeichnet.

Als solches deklarierten auch die Verfassungsrichter selbst diese Leistung, unter anderem 2010 in einem Urteil zur Regelsatzhöhe. Damals rügten sie, die Bundesregierung habe die Sätze intransparent und nicht schlüssig berechnet. Das holte sie über ein Jahr später nach – jedenfalls mehr oder weniger. Der Staat, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil, habe dieses Minimum immer zu gewährleisten, es sei unverfügbar. Das gebiete die Menschenwürde. Wer dieses nicht habe, dem müsse der Staat es verschaffen.


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Und doch kürzen die Jobcenter von Gesetzes wegen Jahr für Jahr rund eine Million Mal eben dieses Minimum – in Zehntausenden Fällen sogar bis auf null.

Weiterlesen: Der Rubel des Steuerzahlers rollt, in Aufrüstung, einen gigantischen bürokratischen Apparat und...

07. Januar 2019   Themen - Soziales

DIE LINKE. Niedersachsen: Gute Bildung ist nicht nur eine gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern auch das Recht eines jeden Menschen!

 

Beitrag: Thorben Peters, Bildungspolitischer Sprecher DIE LINKE. Niedersachsen

 

Berufsbildende Schulen gehören ausfinanziert und nicht zusammengekürzt.

Die SPD/CDU geführte Landesregierung plant in diesem Jahr die Kürzung der Gelder von Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.

Statt 26,8 Millionen Euro können die Bildungseinrichtungen im Land nun nur noch etwa 10,7 Millionen Euro unverbrauchte Mittel ins neue Jahr übertragen.

Die Folge: Berufsbildende Schulen können damit weniger Lehrer_innen einstellen als bisher.

DIE LINKE Niedersachsen dazu:

"Schon jetzt sind Berufsbildende Schulen flächendeckend unterfinanziert. Eine Unterrichtsversorgung kann nur von durchschnittlich 90 Prozent gewährleistet werden. Mit dem verschärften Sparkurs der Landesregierung zwingt man die Schulen auf weitere Lehrkräfte zu verzichten.

Dringend benötigte Berufsausbildungen wie

Erzieher_innen, Sozialpädagog_innen und Krankenpfleger_innen

werden darunter leiden.

Das ist hausgemachter Irrsinn und unnötig obendrein.“

Statt Bildung immer weiter zu kürzen, fordert DIE LINKE Niedersachsen die Ausfinanzierung von Schulen aller Art.

Die Landesregierung jedoch erhebt den Schuldenabbau zum obersten Dogma.

Marode Schulgebäude, schlechte Gehälter für Lehrende, offene Stellen und nun die Kürzung für Berufsausbildende Schulen sind die Folgen der Spar-Politik. Sparen am falschen Ort.

Wir brauchen eine Ausfinanzierung der Bildung, von der Kita bis zur Universität!“

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung! Nicht nur Kindern, deren Eltern über reichliche finanzielle Mittel verfügen!

 

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