Soziales
Urlaub, was ist das ...
Von Stefan Vetter
Für beinahe 20 Prozent der Bundesbürger war im vergangenen Jahr nicht mal eine einwöchige Reise im Budget. Bei Alleinerziehenden ist die Quote noch höher.
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„Nicht verreisen zu können, ist auch Ausdruck von Armut, die endlich wirksam bekämpft werden muss“, erklärt die Linken Abgeordnete Sabine Zimmermann. Besonders in der Ferienzeit sei es gerade auch für Kinder bitter, wenn sie gern verreisen würden, dies aber nicht ginge. Notwendig seien ein Mindestlohn von zwölf Euro sowie die Abschaffung „systematischer Niedriglohnbeschäftigung“ wie etwa in Form von Leiharbeit, meinte die Linken-Abgeordnete.
Berlin. Fast jeder fünfte Bundesbürger konnte sich im vergangenen Jahr nicht einmal eine einwöchige Urlaubsreise leisten. Unter den Alleinerziehenden war es sogar deutlich mehr als jeder Dritte. Das geht aus Daten des Europäischen Statistikamtes „Eurostat“ hervor, die die linke Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann angefordert hat. Sie liegen unserer Redaktion vor. (WZ.home)
Demnach waren 19,2 Prozent der Menschen in Deutschland nicht in der Lage, einen einwöchigen Urlaub anderswo als zu Hause zu verbringen. Bei den Haushalten mit Kindern waren es 19,9 Prozent und unter den Alleinerziehenden sogar 39,6 Prozent.
Der Durchschnittswert der EU-Staaten bezogen auf die allgemeine Rate der Menschen ohne materielle Chance auf eine einwöchige Urlaubsreise schwankte in den vergangenen Jahren zwischen 34 und knapp 40 Prozent.
Die Statistiker erheben die Daten im Rahmen einer regelmäßigen Befragung zu „materiellen Entbehrungen“ in den einzelnen EU-Staaten. Es handelt sich also um eine Selbsteinschätzung der befragten Privathaushalte. Dazu gehören auch noch andere Kennziffern wie zum Beispiel die Schwierigkeit von Betroffenen, ihre Miete rechtzeitig zu bezahlen oder ihre Wohnung angemessen zu beheizen.
Eine Bemerkung am Rande: Das Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist – genau wie das Weihnachtsgeld – eine freiwillige finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer.Eine gesetzliche Regelung dafür gibt es nicht. Ungefähr 40 % aller Beschäftigten erhalten Urlaubsgeld.
Männer bekommen den Zuschuss laut einer Studie häufiger als Frauen. Im Osten wird das Geld seltener gezahlt als im Westen.
DGB: 212.000 Niedersachsen erhalten den Mindestlohn nicht - Nur ein Prozent der Fälle wird aufgedeckt.
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Braunschweig. Viele Arbeitgeber in Niedersachsen zahlen ihren Beschäftigten nicht den gesetzlichen Mindestlohn aus. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) handelt es sich um 212 000 Arbeitnehmer. „Dabei sind genau sie es, die häufig jeden Cent mehrmals umdrehen müssen“, sagte Mehrdad Payandeh, DGB-Chef in Niedersachsen, auf Anfrage. Laut den Berechnungen der Gewerkschaft, die unserer Zeitung vorliegen, sind 8,9 Prozent aller anspruchsberechtigten Beschäftigten in Niedersachsen betroffen. Das ist weit mehr als der westdeutsche Schnitt. Dieser liegt bei 7,3 Prozent. Die Gewerkschaft hat Datensätze mit Blick auf Monatslöhne und Arbeitszeiten ausgewertet.
Nicht berücksichtigt hat sie Beamte, Selbstständige, Auszubildende, frühere Langzeitarbeitslose und Branchen, in denen ein Mindestlohn bezahlt wird, der über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro liegt.
Der DGB spricht von einem „Massenphänomen“. Bundesweit werden demnach 2,2 Millionen Beschäftigte in Deutschland um den gesetzlichen Mindestlohn gebracht. Besonders häufig prellen Arbeitgeber im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Einzelhandel sowie im Speditionswesen ihre Beschäftigten um den Mindestlohn.
Die Gewerkschaft beziffert die Lohnausfälle und entgangenen Sozialbeiträge in Deutschland auf 7,6 Milliarden Euro pro Jahr. Payandeh: „Beschäftigte und Allgemeinheit werden also gleichermaßen geschädigt.“ Der DGB kritisiert die geringe Kontrolldichte.
Asylrecht und Einwanderungs"recht" prinzipiell gleichzusetzen, ist also sachlich, normativ und handlungstheoretisch unbegründet.
"Unbegrenzte Schutzgewährung für Menschen in Not ist etwas anderes als eine unbegrenzte Einwanderung, die auch all diejenigen einschließen würde, die lediglich ein höheres Einkommen erzielen oder einen besseren Lebensstandard genießen wollen.
Im ersten Fall geht es um eine Schutz- oder Rettungsmaßnahme für Menschen in einer lebensbedrohlichen Not- oder Zwangslage.
Im anderen Fall ist die Migration ein sozio-ökonomisch motivierter Akt, der weder alternativlos ist, noch den letzten Strohhalm darstellt, sondern bei dem eine Wahl unter verschiedenen möglichen Optionen getroffen wird … Hier haben die Aufnahmeländer ein Recht zur Regulierung der Migration."
In letzter Konsequenz würde damit das Asylrecht in seiner politischen und moralischen Geltungskraft geschwächt und durch ein Gesetz zur unbegrenzten Einwanderung entwertet und überflüssig gemacht." (Her mehr DIE LINKE.)
Aktionstag "Schwarzer Freitag" gegen Arbeitsunrecht und Union Busting durch die Metro AG am Freitag, 13. Juli 2018
aktion ./. arbeitsunrecht - Initiative für Demokratie in Wirtschaft & Betrieb
Elmar Wigand
Der Aktionstag Schwarzer Freitag, der 13. findet im Juli zum siebten Mal statt. Er hatte in der Vergangenheit nachhaltig negative Wirkung auf Marken-Image, Umsätze und Aktienkurse der betroffenen Firmen.
»Wir wollen den Ruf von Real bei lohnabhängigen Kunden gerade rücken«, erklärte Kampaignerin Jessica Reisner. »Die Metro AG beutet nicht nur ihre Beschäftigten aus und verarscht sie nach Strich und Faden. Sie zeigt auch der Bundesregierung und dem Gemeinwesen eine lange Nase, indem sie das Equal-Pay-Gebot in der Leiharbeit schamlos unterläuft.«
Die Initiative ruft alle Mitglieder und Unterstützer*innen auf, sich ab sofort auf den Schwarzen Freitag, 13. Juli 2018 vorzubereiten; sie kooperiert mit Gewerkschaftern, Betriebsräten, lokalen Solidaritätskomitees und Aktionsgruppen von ver.di, attac, der Roten Hilfe und anderen.
»Während die Leistung der Verkäuferinnen und Regaleinräumer bei Real systematisch klein gerechnet wird, stopfen sich die Aktionäre der Metro AG die Taschen voll«, erklärt Pressesprecher Elmar Wigand.»Zuletzt genehmigten sie sich 256 Millionen an Dividenden.«
Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Firma bit gGmbH kritisch betrachtet
Hier ging es um die sehr merkwürdige Zusammenarbeit der Firma bit gGmbH und dem Jobcenter. Diese privatrechtlich organisierte Firma führt für das JC arbeits- und sozialmedizinische Begutachtungen durch.
Dabei wurde insbesondere thematisiert, dass die bit gGmbH Meldeaufforderungen verschickt, die Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrungen enthalten und diese Firma damit den Anschein erweckt, als sei sie eine Behörde und bei Nichterscheinen zu von ihr angeordneten Terminen mit erheblichen Übeln bis zum Leistungsentzug drohen würde.
Hier wurden deutliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Arbeitsweise geäußert.
Dies wurde passend ins „Wuppertaler Landrecht“ einsortiert, also ein Verwaltungshandeln, das immer wieder fern oder unter extremster negativer Auslegung der rechtlichen Vorschriften perfektioniert wird.
Zu der Veranstaltung gibt es umfangreiches Hintergrundmaterial, dieses wird auf der Tacheleswebseite angeboten: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2366/