Soziales
Linke Vorschläge zur Rentenpolitik treffen bei Experten auf breite Zustimmung
Am Montag fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung zum Rentenpaket der Regierung statt. "Das waren schmerzhafte Stunden für die Große Koalition. Es gab kaum eine Sachverständigenstimme, die die Fehlfinanzierung der sogenannten Mütterrente aus Beitragsmitteln gerechtfertigt hat. Dafür gab es breite Zustimmung für die Vorschläge der LINKEN", erklärt Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Mehr.
Das Menschenbild bei Marx
Das Menschenbild bei Marx von Erich Fromm (*),
Ullstein Tb; (Neuausgabe Februar 1999) - ISBN-10: 3-548-34487-9 …/… ISBN-13: 978-3548344874
Leseprobe aus Kapitel 1: Die Verfälschung des Marxschen Denkens
Es gehört zur besonderen Ironie der Geschichte, daß dem Mißverständnis und der Entstellung von Theorien keine Grenzen gesetzt sind, und das sogar in einer Zeit, in der Quellen frei zugänglich sind. Es gibt kein drastischeres Beispiel für dieses Phänomen als das, was der Theorie von Karl Marx in den letzten Jahrzehnten widerfuhr. Marx und der Marxismus werden ständig erwähnt: in der Presse, in den Reden der Politiker, in Büchern und Artikeln von anerkannten Sozialwissenschaftlern und Philosophen. Es scheint jedoch, daß die Politiker und Journalisten mit ein paar Ausnahmen niemals auch nur einen Blick auf eine Zeile von Marx geworfen haben und daß sich die Sozialwissenschaftler mit einer minimalen Marx-Kenntnis zufriedengeben. Offenbar fühlen sie sich durchaus sicher, wenn sie sich wie Experten auf diesem Gebiet benehmen, da niemand, der Einfluß und Ansehen im Reich der Sozialforschung genießt, ihre ignoranten Feststellungen anzweifelt. [...]
*Erich Fromm
Erich Fromm stammte aus einer religiösen jüdischen Familie (* 23.03.1900 in Frankfurt Main,† 18.03.1980 in Muralto, Schweiz) und war deutsch-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Bereits seit Ende der 1920er Jahre hatte er einen humanistischen, demokratischen Sozialismus vertreten. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern.
Protestfahrradtour der Hebammen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
vor kurzem startete die Protest-Fahrradtour der Hebammen quer durch Deutschland. Vielen Dank an alle, die diese Aktion finanziell hierfür unterstützt haben. Die ersten 100 Tage Amtszeit der Großen Koalition sind verstrichen - ohne Lösung für das Hebammenwesen - doch sie machen weiter.
Weiterlesen: Protestfahrradtour der Hebammen
Arbeitsbescheinigung
Die Arbeitgeberbescheinigung fehlt
Beitrag von Roswitha Engelke, Ratsfrau f. d. LINKE Helmstedt
Es ist Pflicht des Arbeitgebers in Deutschland, bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 312 SGB III. Danach hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Sofern ein Arbeitgeber sich weigert, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine erforderliche Arbeitsbescheinigung auszustellen, kann gegen ihn gemäß § 404 SGB III seitens der Agentur für Arbeit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 € verhängt werden.
Bei einer Weigerung des Arbeitgebers ist die Agentur in der Pflicht die Arbeitsbescheinigung unter Androhung eines Bußgeldes vom Arbeitgeber einzufordern.
Käme es aus diesem Grund zu einer Verzögerung der ordnungsgemäßen monatlichen Zahlung des Arbeitslosengeldes, sollte der Arbeitslosengeldempfänger vorab einen Abschlag von der Agentur verlangen, der sein Existenzminimum bis zum Bewilligungsbescheid sichert, bzw. die Fixkosten (Miete, Energiekosten, Nahrung etc.) abdeckt.
Das Existenzminimum ist durch das Grundgesetz gesichert.
Persönliche Einschätzung der öffentlichen Anhörung zur Petition “Abschaffung der Sanktionen"
Beitrag von Gerhard Schrader, LAG Soziales - DIE LINKE Niedersachsen
18.03.2014
Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
ich nahm gestern als Zuhörer im Europa-Saal des Paul-Löbe-Hauses im Deutschen Bundestag teil.
Ich fand es erschreckend, wie die Parlamentarischen Staatssekretärin Lösekrug-Möller (SPD) ausführte, dass Sanktionen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße. Auch die freie Wahl des Berufs sei gewährleistet und der Gleichheitsgrundsatz gewahrt. Das habe nach ihrer Auffassung das Bundesverfassungsgericht bestätigt.