Soziales

12. Januar 2025   Themen - Soziales

CDU-Sozialpolitik: „Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten“

Welche Arbeit? In Deutschland gibt es kaum mehr Arbeitsplätze, die einen normalen Lebensstandard gemäß der Menschenrechte ermöglichen / die im Alter eine Rente erbringen, von der man menschenwürdig leben kann. Nach Artikel 25[2] der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch ein Recht auf „einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet“. Dabei sind Lebensmittel (Trinkwasser und Nahrungsmittel), Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen ausdrücklich eingeschlossen. (R. Engelke)


Beitrag: Harald Thomé, CDU-Programm: Agenda 2030
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Die CDU hat ihre „Agenda 2030“ verabschiedet und veröffentlicht. Diese lässt nichts Gutes erwarten. Der DGB kritisiert, die versprochenen Steuerentlastungen kämen vor allem Spitzenverdienern zugute und würden ein Loch bis zu hundert Milliarden Euro in den Bundeshaushalt reißen.
Das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommentiert: Die Union setzt mit ihrer Agenda 2030 bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik auf die klassischen Instrumente von Steuersenkungen, weniger Staat, einen Abbau des Sozialstaats und stärkere Arbeitsanreize. …Die Agenda 2030 malt ein Bild, bei dem verletzliche Gruppen und vermeintlich arbeitsunwillige Menschen an der derzeitigen wirtschaftlichen Misere schuld sind. Eine ehrliche Problemanalyse und mutige, konsistente und in die Zukunft schauende Reformen kommen in der Agenda 2030 zu kurz.

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09. Januar 2025   Themen - Soziales

„Rentenkürzungen für Hochrüstung“ – ja sind wir jetzt vollkommen durchgedreht?

NachDenkSeiten, 09..01.2925, ein Artikel von Jens Berger

Derzeit übertreffen sich der designierte US-Präsident Trump und deutsche Oppositionspolitiker gegenseitig mit Forderungen, die Rüstungsausgaben zu erhöhen. Grünen-Kandidat Habeck 3,5 Prozent und der AfD-Kandidatin Weidel sind selbst Trumps 5 Prozent zu gering – mehr als dies sei „sehr wahrscheinlich“ nötig, wenn man es, so Weidel, „ernst nehme mit der Ertüchtigung der Bundeswehr und der eigenen Landesverteidigung“. Da bleibt einem die Spucke weg. Woher das Geld – folgt man Weidels Aussagen, wären das immerhin mehr als 200 Milliarden Euro – kommen soll, dürfte wohl erst nach den Wahlen ernsthaft diskutiert werden; getreu dem De-Maizière-Bonmot: „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“. Der in Regierungskreisen bestens vernetzte Ökonom Moritz Schularick hat da in einem Interview mit dem SPIEGEL schon so eine Idee: „Die Zeche sollten auch die Alten zahlen“. Die Renten sollten gekürzt, das Renteneintrittsalter erhöht werden. Da verschlägt es einem endgültig den Atem. Ein Kommentar von Jens Berger.



Auf die faktisch nicht vorhandene Notwendigkeit, die ohnehin schon massive militärische Überlegenheit der NATO durch noch höhere Rüstungsausgaben in einen neuen Rüstungswettlauf ausarten zu lassen, muss man zumindest auf den NachDenkSeiten sicherlich nicht mehr hinweisen. Erst vor einem Monat berichteten wir über eine Greenpeace-Studie, deren Zahlen in ihrer Bedeutung unstrittig sind. Vor einigen Monaten wies der NachDenkSeiten-Autor Karsten Montag in einem gut recherchierten Artikel darauf hin, dass die Erzählung von einer angeblichen „russischen Bedrohung“ nur auf Vermutungen und Behauptungen basiert und in sich unlogisch ist. Derlei Widersprüche stören die Falken in Politik, Medien und Wissenschaft jedoch nicht.

Moritz Schularick, seines Zeichens Präsident des steuerfinanzierten Kiel Instituts für Weltwirtschaft (IfW), hat sich als Falke in den letzten Jahren einen Namen gemacht und gehört zu den lautesten Stimmen, wenn es darum geht, höhere Rüstungsausgaben zu fordern. Daher war es prinzipiell auch eine gute Idee, den Mann einmal zu fragen, wie und wer die Zeche dafür eigentlich zahlen soll. Schularicks Antworten dazu sind in ihrer Dreistigkeit verblüffend ehrlich.

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01. Januar 2025   Themen - Soziales

Verlängerung wichtiger Regelungen für Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus von Geflüchteten aus der Ukraine bis zum 4. März 2026

Beitrag: Harald Thomé

Vor dem Hintergrund des weiterhin anhaltenden Kriegsgeschehens und unter Berücksichtigung der erneuten Verlängerung des europaweiten vorübergehenden Schutzes für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2026 (Amtsblatt der EU 2024/1836), wurden nun auch entsprechende Regelungen in Deutschland verlängert. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 22.11.2024 den beiden neuen Rechtsverordnungen - Sechste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung sowie Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zu. Beide Rechtsverordnungen sehen eine Verlängerung bis zum 4. März 2026 für die Bestimmungen zur Einreise, Aufenthalt und Schutzstatus für Schutzberechtigte aus der Ukraine vor. Der Geltungsbereich wird jedoch für einen bestimmten Personenkreis von Staatenlosen und nichtukrainischen Drittstaatsangehörigen eingeschränkt.
Mehr Infos: https://t1p.de/ktolc

01. Januar 2025   Themen - Soziales

Dr. Wolfgang Wodarg: Corona war eine militärische Operation, inszeniert von Konzernen!

Transkription

Dass Menschen vergiftet wurden, das ist völlig klar. Es handelt sich um
eine organisierte Kriminalität, die dort bei der Pharmaindustrie eine große
Rolle spielt. Es sind ja auch viele dann verstorben, gleich nach der Spritze,
in den ersten 14 Tagen.
Durch die Spritzen wird das Immunsystem mit Sicherheit geschädigt. Das
ganze System ist pervertiert. Wir werden voll mit Propaganda überhäuft.
Wir haben keine Demokratie. Wir spielen Theater. Es bedarf vor allen
Dingen auch einer wissenschaftlichen Aufarbeitung. Die Wissenschaft hat
uns ja auch hängen lassen.
Magnet:
Sehr geehrter Herr Dr. Wodarg, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen,
dass wir über den aktuellen Zwischenstand bei der Corona-Aufarbeitung
sprechen können.
Wodag: Ja.
Magnet:
Es freut mich, dass wir dieses Interview führen können. Waren Sie doch
für mich der erste Arzt, den ich gesehen habe im März 2020, der gesagt
hat, dass wir hier offenbar einem großen Betrug aufsitzen und dass
Corona nicht die tödliche Pandemie ist,

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01. Januar 2025   Themen - Soziales

Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen

Im Dezember werden viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2023 erstellt, denn die Vermieter müssen diese bis spätestens Jahresende vorlegen. Viele Betriebskostenabrechnungen werden recht hoch sein.
Hier besteht im Regelfall für SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehende ein Übernahmeanspruch durch das jeweilige Amt. Denn die KdU müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden, so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII.

Grundsätzlich gilt: Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung oder der Rechnungsstellung (BSG 10.04.2024 - B 7 AS 21/22 R; BSG 22.3.2010 – B 4 AS 62/09 R) (bei fehlender Fälligstellung greift § 286 Abs. 3 BGB: Fälligkeit nach 30 Tagen).
Diese Kosten sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen, unerheblich ist dabei, ob die Forderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist (BSG 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
Das betrifft SGB II/SGB XII-Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende.
Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die KdU wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II begrenzt wurden (BSG 23.8.2012 – B 4 AS 32/12 R).

Weiterhin können Menschen, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, auch einmalige SGB II-Leistungen geltend machen (§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und Durchführungserlass BMI vom 04.08.2020 – Aktz. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm („Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten“ …“führen nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides“ (BMI Erlass, S. 2)).
 
Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Leistungsbezug stehen, aber temporär für diesen einen Monat durch die Abrechnung hilfebedürftig werden. Bei temporärer Hilfebedürftigkeit, gibt es keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II). 

Umfassende Infos dazu unter: https://energie-hilfe.org/

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