Soziales
Praxistipp 1: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden
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Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz,
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Praxis Tipp 2: Für wen und wann sich Teilrente lohnt
Für wen kommt die Teilrente infrage? Grundsätzlich für alle, die ein Recht auf Altersrente haben. Voraussetzung ist die Vollendung des 63. Lebensjahres. Das ist typischerweise auch der Zeitpunkt, an dem Interessierte eine vorgezogene Altersrente beantragen. Schwerbehinderte ab dem Jahrgang 1964 können die Teilrente schon mit vollendetem 62. Lebensjahr bekommen. Sinnvoll ist die Teilrente vor allem für Menschen, die noch im Beruf bleiben wollen oder ab dem Regelalter Angehörige pflegen. Mehr dazu: https://t1p.de/y4c1e
Fakenewskampagne von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zu den angeblich 100.000 Arbeitsverweigern im Bürgergeld – ein Faktencheck
Der Tagesspiegel macht einen lobenswerten Faktencheck zur Fakenewskampagne von Linnemann und stellt dessen Falschbehauptungen und die Realität gegeneinander. So sollte Journalismus immer sein!
Der Tagesspiegel zerlegt dabei die Falschbehauptung von Herrn Linnemann zu den angeblich 100.000 Arbeitsverweigern im Bürgergeld. Hier nachzulesen: https://t1p.de/wcsk6
Dazu noch
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OVG Berlin-Brandenburg zum Geschwisternachzug
Einem 13-jährigen Bruder eines minderjährigen, subsidiär schutzberechtigten Syrers ist ein Visum zu erteilen ist, damit er gemeinsam mit seinen Eltern einreisen kann und die familiäre Gemeinschaft
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Bezahlkarten: Sozialgericht Nürnberg - Pauschale Bezahlkarte ist rechtswidrig
Es gibt zwei weitere positive Eilentscheidung eines Sozialgerichts gegen die Bezahlkarte: Das Sozialgericht Nürnberg hat in zwei Beschlüssen vom 30. Juli 2024 (S 11 AY 15/24 ER) entschieden, dass die Ausgabe einer (restriktiven) Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls rechtswidrig ist. Daher hat es angeordnet, dass das Sozialamt vorläufig wieder in voller Höhe aufs Konto überweisen muss. Den Beschluss hat Rechtsanwalt Volker Gerloff mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte erstritten.
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