Allgemein
FFP2-Masken
„Seit drei Wochen laufen in den Apotheken die Telefone heiß, die Menschen fragen nach den versprochenen FFP2-Masken. Sie brauchen die Masken schnell. Als Schutz bei den notwendigen Weihnachtseinkäufen.
Höchste Eile ist besonders geboten für obdachlose Menschen und Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus.
Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige und wenig mobile, ältere Menschen müssen in ihrer Stammapotheke telefonisch bestellen können und beliefert werden“, fordert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Versorgung besonders vulnerabler Gruppen mit FFP2-Schutzmasken.
Zimmermann weiter:
„Wer Sozialleistungen bezieht oder mit einer geringen Rente lebt, muss vor allem alle 15 Masken zuzahlungsfrei erhalten. Menschen mit Trisomie 21 sind ebenfalls besonders gefährdet und müssen anspruchsberechtigt sein. Das gilt auch für Menschen mit dementiellen Einschränkungen. Nur zertifizierte Masken schützen ausreichend. Gefälschte oder überlagerte Masken dürfen nicht in Umlauf gelangen. Das wäre unethisch und aus Infektionsschutzgründen aber auch finanziell ein Desaster.“
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes verzögert sich
Nachricht von MdB Jan Korte
Nach langen Auseinandersetzungen wurde im November 2016 ein Forschungsprogramm zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden auf den Weg gebracht.
Zwei Projekte des Instituts für Zeitgeschichte München und des Zentrums für Zeithistorische Forschungen Potsdam mit vier Teilprojekten und ein weiteres der Universität Siegen befassten sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des Bundeskanzleramtes und sollten bis November 2020 abgeschlossen sein.
Jan Korte und die Linksfraktion haben deshalb bei der Bundesregierung nachgefragt, um den Stand der "Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes" zu erfahren. Aus der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass sich die Aufarbeitung verzögert. Aufgrund der Corona-Krise konnten die Projekte bislang noch nicht ihre Arbeit zu Ende bringen, denn die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie hätten den vorgesehenen Ablauf "erheblich beeinträchtigt". Nach aktuellem Planungsstand werde nun "angestrebt“, die Forschungsprojekte im kommenden Jahr zwischen Ende März und Ende September abzuschließen. Die zentralen Ergebnisse würden dann voraussichtlich im Oktober 2021 im Rahmen des Deutschen Historikertags in München vorgestellt.
"Die Frage nach Kontinuitäten und Brüchen zum historischen Faschismus spielte und spielt für die Geschichte der Bundesrepublik seit 1949 eine herausragende Rolle", sagt der l1. Parlamentarische Geschäftsfüher der Fraktion Jan Korte. "Wenn man aber verstehen will, wie es dazu kam, dass in der frühen Bundesrepublik „der große Frieden mit den Tätern“ zu einem Fundament der Staatsgründung wurde, dann kommt man um eine Aufarbeitung der Rolle des Kanzleramts nicht herum. Hans Globke, einst Kommentator der Nürnberger Rassengesetze und bis 1945 in Hitlers Reichsinnenministerium tätig, steht wie kein anderer für die Kontinuität nationalsozialistischer Funktionseliten, die in Westdeutschland ihre Karrieren fortsetzen konnten. Aber es war eben nicht nur Hans Globke allein, der als graue Eminenz und Staatssekretär Konrad Adenauers von 1953 bis 1963 in der exekutiven Schaltzentrale die Rückkehr der alten Eliten in Staat, Wirtschaft, Militär und die Justiz organisierte. Eine vollständige Aufarbeitung der personellen und inhaltlichen Verbindungslinien bundesdeutscher Regierungspolitik nach 1949 ist lange überfällig. Deshalb wird es spannend, welche Ergebnisse bezüglich der Verantwortlichkeiten für die 'zweite Schuld', wie Ralph Giordano die Rückkehr der alten Eliten und das kollektive Schweigen über die NS-Verbrechen nannte, die Forschungsprojekte im kommenden Jahr vorlegen."
Drohnen-Debatte: DIE LINKE. gegen Drohnen - Außenminister Maas dafür ...
In der Debatte um die Bewaffnung deutscher Drohnen hat sich SPD-Außenminister Heiko Maas dafür ausgesprochen. (IMI-Aktuell 2020/793)
Bei der dpa wird er wie folgt zitiert: „Wenn es Material gibt, das zum Schutz deutscher Soldaten und Soldatinnen im Ausland wirklich erforderlich ist, sollte man es den Soldaten auch zur Verfügung stellen.“
Gleichzeitig wollte er es sich wohl aber auch mit den Gegnern in seiner Partei nicht verscherzen, weshalb er „akzeptiere“, dass die nun mehrheitlich die Debatte fortsetzen wollen: „Wenn Teile des Parlaments der Auffassung sind, dass das noch nicht ausdiskutiert ist, dann akzeptiere ich das.“ (jw)
Dazu Sevim Dagdelen, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
Drohnen werden bereits jetzt mehr und mehr militärisch genutzt. Die Fraktion DIE LINKE tritt dafür ein, dass die Bundeswehr keine Kampfdrohnen anschafft oder sich am Betrieb solcher Systeme (z.B. im Ausland) beteiligt. DIE LINKE befürwortet eine deutsche Initiative, um alle unbemannten Kampfsysteme (bewaffnete Drohnen und Kampfroboter) im Rahmen einer internationalen Konvention zu ächten, und somit von vornherein auszuschließen, dass auch die Bundesrepublik in Zukunft die völkerrechtswidrigen gezielten Tötungen mit diesen Waffen praktizieren könnte. Gleichzeitig wenden wir uns entschieden dagegen, dass die US-Basis Ramstein zur Signalweiterleitung für gezielte Tötungen durch die Kampfdrohnen der US-Armee und der CIA gebraucht wird. Diese fortgesetzte Verletzung internationalen Rechts von deutschem Boden aus ist ein weiterer Beleg für die Wichtigkeit der Forderung unserer Partei, die militärischen Strukturen der NATO auf dem Territorium der Bundesrepublik zu schließen.
Antrag: Keine Beschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr (PDF)
Trotz Corona-Krise keine Trendwende bei Waffenexporten
Sevim Dagdelen, 18. Dezember 2020
Ungeachtet der Corona-Pandemie genehmigt die Bundesregierung Waffenexporte auf hohem Niveau. Mit Stichtag 10. Dezember wurden in diesem Jahr Lieferungen von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Wert von 5,635 Milliarden Euro erlaubt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen hervor, über die die Deutsche Presse-Agentur zuerst berichtet hat.
"Es ist ein sicherheitspolitischer Offenbarungseid der Bundesregierung, dass selbst mitten in der Pandemie massiv Rüstungsexporte an Kriegs- und Krisengebiete wie auch autoritär regierte Staaten gehen", kritisiert Dagdelen. Der Gesamtumfang sei 2020 zwar niedriger im Vorjahr 2019 mit 8,015 Milliarden Euro, liege aber immer noch immer deutlich über den Genehmigungen in 2018 (4,8 Milliarden Euro) und damit "weiter auf skandalös hohem Niveau".
Mit 2,85 Milliarden Euro und einem Anteil von 50,62 Prozent ging mehr als die Hälfte der Exportfreigaben der Bundesregierung an Länder außerhalb der NATO und der Europäischen Union. "Gerade die Genehmigungen mehrheitlich für Drittstaaten zeigen, dass von einer Trendwende bei der skrupellosen Waffenexportpolitik keine Rede sein kann", so Dagdelen. "Wer ausgerechnet Ägypten, das im Jemen-Krieg und Libyen-Konflikt involviert ist, zu einem Hauptempfänger von Kriegswaffen mit einem Gesamtwert von rund 716 Millionen Euro macht, handelt sicherheitspolitisch verantwortungslos. DIE LINKE fordert ein gesetzliches Verbot von Rüstungsexporten, um diese gefährliche Entwicklung zu beenden."
Überwachung TOTAL?
Beitrag Roswitha Engelke,
Quelle: CCC
Es besteht sofortiger Handlungsbedarf, um nicht noch mehr Gesetzesideen auf den Weg zu bringen, die gar nicht oder nur unter enormem Zeitdruck von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbänden und Fachleuten bewertet wurden. Wenige Tage zur schnellen Durchsicht sind mittlerweile mehr Regel als Ausnahme, aber inakzeptabel für eine kompetente Auseinandersetzung mit oft komplexen Gesetzesvorhaben. Daher muss die derzeitige Praxis der viel zu kurzen Zeiträume zur Stellungnahme unmittelbar beendet werden.
Deshalb setzt sich auch der CCC mit diesem offenen Brief für angemessene Fristen ein und gegen eine bloße Scheinbeteiligung:
Wortlaut des Briefes
Sehr geehrte Bundesminister*innen,
die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb ist in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auch eine „möglichst frühzeitige“ Zuleitung an Verbände vorgesehen.
Leider werden seitens der Bundesministerien in zunehmendem Maße Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen in weniger als drei Arbeitswochen – teilweise von gerade einmal wenigen Werktagen – erwartet. Trauriger Tiefpunkt waren im Dezember 2020 die Anfragen zu Stellungnahmen für den 4. Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit einer Kommentierungsfrist von 28 Stunden (bei 108 Seiten) und zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes mit einer Frist von 2 Tagen (bei 465 Seiten).
Wir, die unterzeichnenden Vereine, Stiftungen, Initiativen und Verbände dieses Briefes, fordern Sie als Ressortleiter*in auf, die Verbändebeteiligung als wichtiges Werkzeug demokratischer Teilhabe zukünftig wieder ernsthafter zu verfolgen. Die Einbindung von Zivilgesellschaft und Verbänden liefert wichtige inhaltliche Anregungen, ermöglicht es, Meinungen und Expertise aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen und wirkt der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft und der Politikverdrossenheit entgegen. Wir sehen daher folgenden Handlungsbedarf:
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Angemessene Fristen für die Kommentierung von Gesetzesentwürfen
Expertise benötigt Zeit. Unser Anspruch ist, Ihnen fundierte Rückmeldung aus unseren jeweiligen Fachgebieten zu den Gesetzgebungsvorhaben zu liefern. Die Einbeziehung unserer Fachexpert*innen benötigt jedoch immer einen ausreichenden Vorlauf. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die auf dem Engagement Ehrenamtlicher fußen. Diesen ist es rein organisatorisch nur schwerlich möglich, eine fundierte Stellungnahme innerhalb weniger Tage auszuarbeiten.
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