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Renditions USA entführen und lassen foltern
Beitrag: Roswitha Engelke
Hunderte von so genannten Terrorverdächtigen werden von den USA an geheimen Orten und in CIA-Geheimgefängnissen illegal festgehalten und misshandelt.
Am 31. Dezember 2003 nahm die Ferienreise von Khaled El-Masri, einem Deutschen libanesischer Abstammung, an der mazedonisch-albanischen Grenze ein abruptes Ende. Grenzbeamte holten ihn aus dem Bus und brachten ihn in ein abgedunkeltes Hotelzimmer nahe der US-Botschaft. Maskierte Männer schnitten ihm die Kleider auf, legten ihm eine Windelhose an, steckten ihn in einen orangefarbenen Overall und stülpten ihm einen schwarzen Sack über den Kopf. Nachdem er mit einer Betäubungsspritze ruhig gestellt worden war, wurde er mit einem Flugzeug nach Afghanistan verschleppt und in einem Gefängnis monatelang verhört und gefoltert.
El-Masri wurde Opfer einer so genannten Rendition. Amnesty International (AI) geht davon aus, dass seit dem 11. September 2001 mehrere hundert Menschen im «Krieg gegen den Terror» auf ähnliche Weise verschleppt und im Geheimen als Gefangene in angeblichen Privatflugzeugen über Ländergrenzen hinweg von einem Gefängnis zum anderen verlegt wurden. In einem im April 2006 veröffentlichten Bericht durchleuchtet AI das von der CIA betriebene Verschleppungsprogramm. Darin wird auch aufgezeigt, wie die CIA die Verschleppung von «Terrorverdächtigen» teilweise über Strohfirmen und private Unternehmen abwickelte.
Staatliches Kidnapping
Oft führen die geheimen Gefangenenflüge in Länder, die für ihre Foltermethoden berüchtigt sind, wie Syrien, Ägypten oder Jordanien. So gab der ägyptische Premierminister 2005 zu, dass die USA etwa 70 Terrorverdächtige an sein Land überstellt hätten. Im Februar 2003 entführten CIA-Agenten den Ägypter Abu Omar aus Mailand via den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Deutschland nach Ägypten. Bereits im Dezember 2001 waren die ägyptischen Asylbewerber Ahmed Agiza und Mohammed Al-Zari von einem CIA-Kommando auf gleiche Weise wie El-Masri gekidnappt und aus Schweden nach Ägypten verschleppt worden.
Zahlreiche weitere Gefangene sind im Rahmen des «Krieges gegen den Terror» in Geheimgefängnissen – so genannten «Black Sites» – verschwunden, die die CIA offenbar selbst betreibt. Die «Washington Post» berichtete im
November 2005 von mindestens acht solchen geheimen Haftzentren, von denen sich einige auch in Osteuropa befunden haben sollen.
Die einzigen Augenzeugenberichte aus derartigen Gefängnissen stammen von den Jemeniten Muhammad al-Assad, Muhammad Bashmila und Salah Qaru, die im März dieses Jahres aus dem Gefängnis in Jemen entlassen wurden und gegenüber AI ausführlich über ihre Haftzeit in verschiedenen US-Geheimgefängnissen Auskunft gegeben haben. Sie waren unabhängig voneinander im Jahr 2003 in Jakarta, Amman und Dar es Salaam festgenommen worden und landeten schliesslich im gleichen Geheimgefängnis – ohne voneinander zu wissen.
Doch in ihren Aussagen gegen-über AI schilderten sie Gefängnisse und die Transporte zwischen den Haftorten in einer Weise, dass davon auszugehen ist, dass sie an den gleichen Orten gefangen gehalten wurden. Ihre Angaben legen zudem die Vermutung nahe, dass sie 13 Monate lang in einem geheimen CIA-Gefängnis in Osteuropa festgehalten worden sind.
Ausgeklügeltes Flugsystem
Der US-Geheimdienst hat ein ausgeklügeltes System entwickelt, um die Verschleppten unerkannt von einem Gefängnis zum anderen oder in Drittstaaten auszufliegen. So wurden Flüge mit Scheinfirmen, wie Premier Executive Transport, durchgeführt. AI hat zwischen 2001 und 2005 über 1000 Flüge von Flugzeugen durch den europäischen Luftraum dokumentiert und analysiert, die offenbar ausschliesslich von der CIA benutzt wurden.
Von den illegalen CIA-Flügen war auch die Schweiz betroffen, sowohl durch Überflüge wie auch durch Landungen in Genf und Zürich. Die Gulfstream V N379P, die auch mit der Immatrikulationsnummer N8068V unterwegs war, ist zwei Mal in Genf gelandet. Das Flugzeug mit dem Übernamen «Guantánamo Express» – von ihm sind 114 Starts und Landungen im US-Gefangenenlager auf Kuba registriert – wurde bei der Entführung der ägyptischen Asylbewerber aus Schweden eingesetzt. Auch das Flugzeug, mit dem Abu Omar aus Italien entführt wurde, die Gulfstream IV N85VM, auch immatrikuliert unter der Nummer N227SV, landete in Genf und in Zürich.
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Dossier USA Folter 2019 Mai - European Center For Constitutional And Human Rights
Beitrag: Roswitha Engelke
1. EINFÜHRUNG
Guantánamo, Abu Ghraib, Bagram und Geheimgefängnisse in Osteuropa;
Waterboarding, Schlafentzug und Elektroschocks: Diese Orte und Methoden stehen für das systematische Folterprogramm der USA.
Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass niemand Folter und grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung ausgesetzt werden darf. Dieser Grundsatz wird in internationalem Recht, z.B. in der UN-Antifolterkonvention (Convention Against Torture) und auch vielen nationalen Gesetzgebungen bekräftigt.
Dennoch werden überall auf der Welt Menschen zu Unrecht gefoltert –nicht nur in Diktaturen und repressiven Regimen – sondern auch in partiell demokratischen Staaten und westlichen Demokratien wie den USA.
2 DIE „ARCHITEKTEN“ DES US-FOLTERPROGRAMMS: STRAFANZEIGEN IN EUROPA
Im November 2004 reichte der Gründer und heutige ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck als Rechtsanwalt und im Namen von vier irakischen Folterüberlebenden sowie des Center for Constitutional Rights (CCR) aus New York in Deutschland Strafanzeigezum US-Folterprogramm ein. Diese war unter anderem gegen den damaligen US-Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet sowie einige ranghohe Militärs wegen Verstößen gegen die UN-Antifolterkonvention und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch gerichtet.
Die angezeigten Verbrechen waren:
Kriegsverbrechen, Folter und weitere Straftatenin den US-Militärgefängnissen Guantánamo und Abu Ghraib.
Die Strafanzeigen stützten sich auf das in Deutschland verankerte Weltrechtsprinzip (Prinzip der 3 Universellen Jurisdiktion). Danach ist die Verfolgung schwerster Verbrechen auch in einem Drittstaat möglich, obwohl die Straftaten in anderen Ländern begangen wurden.
Weitere juristische Interventionen gegen die „Architekten“ der US-Folter folgten in Deutschland (2006) undFrankreich (2007). Die Anklagebehörden verzichteten jedoch auf die Aufnahme von Ermittlungen.
Die Strafanzeige, die das ECCHR 2011 in Genf (Schweiz) vorbereitete, richtete sich gegen George W. Bush persönlich. Ihm wurde darin vorgeworfen, gegen die UN-Antifolterkonvention verstoßen zu haben.
Die Antifolterkonvention verpflichtet ihre Mitgliedsstaaten, gegen Verdächte von Folterstraftaten zu ermitteln, unabhängig davon, ob es sich um ehemalige Präsident*innen, Regierungs-oder Geheimdienstmitarbeiter*innen, Soldat*innen oder Polizist*innen handelt.
Eine Immunität für ehemalige Regierungschef*innenist bei der Begehung von Folterungen ist deswegen ausgeschlossen.
Die Anzeigen wurden von mehr als 50 Organisationen aus der ganzen Welt unterstützt –darunter Friedensnobelpreisträger*innen Shirin Ebadi und Pérez Esquivel, der ehemalige UN-Sonderberichterstattern für Folter,Theo van Boven, und der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit der Richer*innen und Anwält*innen, Leandro Despouy.
Nach Ankündigung der Strafanzeige sagte George W. Bush seine Reise ab.
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ECCHR - DOSSIER DAS FOLTERPROGRAMM DER USA – VON HÖCHSTER STELLE GEWOLLT UND GEBILLIGT
UN-Menschenrechtsrat: Katalanische Politiker widerrechtlich inhaftiert
2. Entscheidung der UN-Working Group on Arbitrary Detention zu politischen Gefangenen in Spanien
Prof. Dr. Axel Schönberger
Deutschland
4. Juli 2019 —
Mit Datum vom 18. Juni 2019 hat die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen eine weitere Entscheidung veröffentlicht, welche die politischen Gefangenen Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Dolors Bassa betrifft, die Spanien nach Auffassung der vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingesetzten Arbeitsgruppe widerrechtlich in Haft hält und aus politischen Gründen ohne strafrechtliche Grundlage juristisch verfolgt.
Der bereits am 26. April 2019 beschlossene Text der «Opinión núm. 12/2019, relativa a Joaquin Forn I Chiariello, Josep Rull I Andreu, Raul Romeva I Rueda y Dolores Basa I Coll (España)» liegt in einer «Versión avanzada sin editar» vom 18. Juni 2019 vor und wird in Kürze im Rahmen dieser Petition auf spanisch und deutsch veröffentlicht werden.
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Hannover: Gedenkdemo für vor 25 Jahren von Polizisten getöteten Kurden - Erinnern an Halim Dener
Peter Nowak
»Gefoltert, geflüchtet, erschossen« lautet das Motto einer Demonstration,
zu der für den kommenden Samstag ein linkes Bündnis in Hannover aufruft (14 Uhr vor dem Hauptbahnhof). Es will an den Kurden Halim Dener erinnern, der vor 25 Jahren von Polizisten erschossen wurde.
Dener war 1994 vor der Verfolgung durch das türkische Militär, das damals bereits viele kurdische Dörfer zerstörte, nach Deutschland geflohen.
Hier engagierte er sich in der kurdischen Solidaritätsbewegung. Am 30. Juni 1994 war der 16-Jährige in Hannover von Zivilpolizisten beim Kleben von Plakaten gestellt worden, auf denen das Symbol der ERNK zu sehen war, der »Nationalen Befreiungsfront Kurdistans«, die als Nebenorganisation der in Deutschland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK galt und 1993 ebenfalls verboten wurde.
Bei der Festnahme wurde Dener aus kürzester Entfernung in den Rücken geschossen und starb kurz darauf.
Obwohl das Opfer unbewaffnet gewesen war und keinen Widerstand geleistet hatte, wurde der Schütze später freigesprochen. Seit mehreren Jahren erinnert ein linkes Bündnis in Hannover an Dener. Zum 25. Jahrestag seines Todes rechnet die »Kampagne Halim Dener« mit mehr Teilnehmer*innen als gewöhnlich.
So wird aus Bielefeld eine größere Gruppe anreisen.
Dort sorgt ein Graffito, das kurz nach Deners Tod auf den Rollladen eines linken Infoladens gemalt wurde, erneut für Auseinandersetzungen.
Freiwillige Feuerwehren: LINKE fordert höhere Fördergelder
Der Bundestag hat diese Woche über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten, der eine Stärkung ehrenamtlicher Strukturen im ländlichen Raum vorsieht.
Vor allem Freiwillige Feuerwehren sollen von zusätzlichen Mitteln profitieren. Auf dem Land sorgen neben wenigen Berufsfeuerwehren vor allem die freiwilligen für einen flächendeckenden Brand- und Katastrophenschutz.
Die LINKE möchte für sie die Rahmenbedingungen verbessern. "Die ehrenamtliche Arbeit in Freiwilligen Feuerwehren und ähnlichen Einrichtungen ermöglicht es vielen Kommunen erst ihren Pflichtaufgaben nachzukommen.
Eine regelmäßige Erhöhung der Fördermittel ist daher sehr sinnvoll" so Victor Perli, regionaler Abgeordneter für DIE LINKE. "Ehrenamt ersetzt nicht die Pflicht des Staates und der Kommunen zur Daseinsvorsorge. Aber es leistet einen wesentlichen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und gehört daher auch entsprechend unterstützt", so Perli, der Mitglied im Haushaltsausschuss und dort unter anderem für die Mittel des Innenministeriums zuständig ist.
Die Abgeordneten der Linksfraktion fordern vor allem, dass das Ministerium die Zuschüsse für feuerwehrtechnische Ausstattung erhöht. Daneben soll das Ehrenamt auch individuell mehr Vorteile bringen und beispielsweise auch als Beitrag zur Rentenversicherung anerkannt werden.
"Neben dem Brand- und Katastrophenschutz haben Freiwillige Feuerwehren im ländlichen Raum meist auch eine wichtige soziale Funktion. Sie unterstützen mit ihrer Infrastruktur soziale und kulturelle Ereignisse auf Dörfern, wie Dorffeste und Osterfeuer. Wenn wir starke ländliche Regionen wollen, müssen wir die Aktiven vor Ort auch unterstützen", so Perli abschließend.